Nutzungsansprüche und Elemente des Straßenraums Flashcards
Nutzungsansprüche an Straßenräumen
➔ Öffentlicher Personennahverkehr ➔ Fließender Kraftfahrzeugverkehr ➔ Ruhender Kraftfahrzeugverkehr ➔ Liefern und Laden ➔ Radverkehr ➔ Fußgängerverkehr ➔ Begrünung ➔ Ver- und Entsorgung ➔ Besondere Nutzungsansprüche
Grundmaße „Mobilitätsbehinderter“
Bei der Betrachtung von Ansprüchen an den
Straßenraum dürfen die besonderen Ansprüche behinderter Menschen nicht
vergessen werden
➔ höherer Platzbedarf; Höhenunterschiede und Hindernisse; Sichtfelder sind anders
Grundmaße von Bussen
➔ Höhe: 4,00m
➔ Breite: 2,55m
➔ Länge: 12,0m (Einzelfahrzeug); 18,75m (Gliederzüge)
➔ Bei Doppelgelenkbussen Sondergenehmigung erforderlich
Schienenpersonennahverkehr
➔ U-Bahnen: Komplett unabhängige Systeme → es gibt keine straßenverkehrsrechtlichen Breiten- und Längenbeschränkungen
➔ Stadtbahnen: Abschnittsweise Führung auf besonderen / unabhängigen
Bahnkörpern, im Straßenraum oder durch den Straßenverkehr beeinflusst
➔ Straßenbahnen: Führung größtenteils im Straßenraum, Erschließung des Stadtgebietes
Schienengebundene Bahnsysteme (Unterscheidung nach BOStrab)
➔ Straßenbündige Bahnkörper: in Fahrbahnen oder Gehwegflächen eingebettet
➔ Besondere Bahnkörper: vom übrigen Verkehr durch feste Hindernisse getrennt
➔ Unabhängige Bahnkörper: vom übrigen Verkehr abgetrennt, keine Konfliktpunkte
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06)
➔ Erschließungsstraßen
➔ Angebaute Hauptverkehrsstraßen
➔ anbaufreien Hauptverkehrsstraßen mit plangleichen Knotenpunkten
Regelbreite Seitenraum
2,5m
Infrastruktureinrichtungen mit erhöhten Anforderungen an den Seitenraum
➔ Wohnheime ➔ Altenheime ➔ Schulen ➔ Dienstleistungen ➔ Versammlungsstätten ➔ Bahnhof ➔ Krankenhaus ➔ Pflegeheim
HVS
- Regelfall 6,50m
- Geringer Linienbusverkehr & geringer Nutzungsanspruch 6,00m
ES
- Regelfall 4,50 – 5,50m
- mit Linienbusverkehr 6,50m
- Geringer Linienbusverkehr & geringer
Nutzungsanspruch 6,00m
Anlagen und Breitenmaße im Radverkehr
➔ Schutzstreifen: Regelmaß 1,50m
➔ Radfahrstreifen: Regelmaß 1,85m
➔ Einrichtungsradweg: Regelmaß 2,00m
➔ Zweirichtungsradweg: Regelmaß 2,50m (beidseitig) oder 3,00m (einseitig)
Haltestellenformen
➔ Haltestellenkap
➔ Haltestelle am Fahrbahnrand
➔ Haltestellenbucht
➔ In Mittellage
Ruhender Verkehr nach EAR 05
➔ Längsaufstellung
- Breite Parkstand 2,00m
- Straßenfrontlänge ca. 6,00m
- Fahrgassenbreite keine besonderen Anforderungen
Ruhender Verkehr nach EAR 05
➔ Senkrechtaufstellung
- Tiefe ab Fahrbahnrand 4,30 m
- Breite Überhangstreifen 0,70m
- Breite Parkstand 2,50m
- Fahrgassenbreite 6,00m (Rückwärtseinparken 4,50m)
Ruhender Verkehr nach EAR 05
➔ Fahrradabstellanlagen
- Raumbedarf höhengleiche Einzelaufstellung 2,00m
- Raumbedarf höhengleiche Doppelaufstellung 3,50m
- Abstand Rahmenhalter 1,50m