Kreuzungen und Einmündungen mit LSA Flashcards

1
Q

Einsatzkriterien für Lichtsignalanlagen

A

➔ Sicherheit/ Vermeidung von Unfällen
➔ Sicherung besonders schutzbedürftiger Gruppen
➔ Steigerung der Qualität des Verkehrsablaufs
➔ Bevorrechtigungen z.B. für OPNV
➔ Zuflusssteuerung
➔ Schaffung von „Grünen Wellen“

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2
Q

Regelwerke

A

➔ RiLSA Richtlinie für Lichtsignalanlagen
➔ HBS Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen
➔ RASt Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen
➔ RIN Richtlinie für integrierte Netzgestaltung
➔ ERA Empfehlung für Radverkehrsanlagen
➔ EFA Empfehlung für Fußgängerverkehrsanlagen

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3
Q

Konfliktfälle

A

➔ Unverträgliche Ströme: haben gemeinsame Konfliktflächen und dürfen nicht in
einer Phase zusammengefasst werden
➔ Verträgliche Ströme: haben keine gemeinsamen Konfliktflächen und dürfen in
einer Phase zusammengefasst werden
➔ Bedingt verträgliche Ströme: Abbiegeströme die zwar gemeinsame Konfliktflächen
haben, aber in einer Phase zusammengefasst werden dürfen

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4
Q

Konfliktfreiheit

A

➔ durch einen grünen Pfeil freigegebene Ströme müssen konfliktfrei geschaltet sein
➔ wenn auf mehr als einem Fahrstreifen in eine Richtung abgebogen werden darf,
dann müssen die Fußgänger konfliktfrei geschaltet werden

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5
Q

Freizeitsteuerung

A

➔ Signalprogramme werden i.d.R. für typische in bestimmten Zeiträumen
auftretenden Verkehrssituationen erstellt

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6
Q

Zeitbedarfswert: tB

A

➔ mittlere Netto-Zeitlücke zwischen zwei Fahrzeugen im gesättigten Strom (Zeit, die
ein Fahrzeug braucht, um in einen Knoten einzufahren)

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7
Q

Sättigungsverkehrsstärke

A

➔ maximale Anzahl von Fahrzeugen, die fiktiv auf einem Fahrstreifen in einer Stunde
ununterbrochener Freigabezeit abfließen können (gesättigter Strom)
➔ qs,j =3600 / tB,j

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8
Q

Zwischenzeit

A

➔ Zeitdauer zwischen dem Ende der Freigabezeit des räumenden Verkehrsstroms
und dem Beginn der Freigabezeit des anschließend freigegebenen Stromes
➔ Zwischenzeit tz = Überfahrzeit + Räumzeit – Einfahrzeit = tÜ + tr − te
➔ Zwischenzeiten sind für jeden beim Phasenwechsel auftretenden Konfliktpunkt zu
berechnen → maßgebend ist beim Phasenwechsel die größte Zwischenzeit
➔ die maßgeblichen Zwischenzeiten werden in Zwischenzeitenmatrix eingetragen

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9
Q

Bemessungsverkehrsstärke

A

➔ Basis für jede Bemessung & Qualitätsbeurteilung von städtischen Knotenpunkten
ist die Verkehrsnachfrage
➔ Kenngröße für die Verkehrsnachfrage ist Bemessungsverkehrsstärke qB
➔ bei bestehenden Verkehrsanlagen: Bemessungsverkehrsstärke auf Basis von
Verkehrszählungen ermitteln
➔ bei Neuplanungen auf Basis von Modellprognosen

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10
Q

Prinzip der n-ten Stunde

A

➔ 50. Stunde maßgebend → Verkehrsmenge ist die Bemessungsverkehrsstärke
➔ innerörtliche Knotenpunkte: Ersatzweise Verkehr an normalem Werktag gezählt

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11
Q

Knotenstromzählungen

A

➔ in 15- Minuten Intervallen
➔ getrennt nach Leichtverkehr, Lkw + Bus, Lkwk
➔ zusätzliche Zählung des Fuß- und Radverkehrs
➔ im Sommer, Dienstag- Donnerstag

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12
Q

Einflussfaktoren auf den Zeitbedarfswert

A

➔ Schwerverkehrsanteil
➔ Kurvenradien
➔ Fahrstreifenbreite
➔ Fahrbahnlängsneigung

für die Vordimensionierung kann ein Zeitbedarfswert von 2s angesetzt werden

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13
Q

Maßgebliche Verkehrsbelastung

A

Maßgeblich ist der Fahrstreifen einer Phase, der bei
freiem Abfluss die größte nacheinander zu schaltende Freigabezeit benötigt (meistens
Fahrstreifen mit der größten Verkehrsmenge)

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14
Q

Freigabezeiten

A

➔ alle Fahrzeuge, die auf einem maßgeblichen Fahrstreifen während eines Umlaufs
ankommen, sollen in der Freigabezeit mit einer gewissen Sicherheit abfließen
➔ die erforderliche Freigabezeit hat einen Auslastungsgrad von 80-90%
➔ Freigabereserven: optimierte Koordinierung, sicherere & schnellere
Fußgängerführung

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15
Q

Umlaufzeit:

A

➔ minimal 30 Sekunden und maximal 90 (120) Sekunden
➔ 90 Sekunden sollten i.d.R. nicht und 120s dürfen nicht überschritten werden
➔ Je länger die Umlaufzeit, desto größer die Kapazität, aber desto länger die
Wartezeiten → optimale Abwägung erforderlich

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16
Q

Verfahrensablauf Qualitätsbewertung (1)

A
  1. Bestimmung der Sättigungsverkehrsstärke: 𝑡𝐵 = 1,8 ⋅ 𝑓𝑆𝑉 ⋅ 𝑓1 ⋅ 𝑓2 & qs =3600/tB
  2. Bestimmung der Kapazität (Ströme):
    - Für verkehrsströme mit ungehindertem Abfluss:
    → Kapazität = Sättigungsverkehrsstäre des Fahrstreifens ⋅ Anteil der Abflusszeit
    eines Stromes an der Umlaufzeit
    → Abflusszeit = 𝑡𝐴,𝑖 = 𝑡𝐹,𝑖 + 1
    - Für Linksabbieger mit bedingt verträglichem Abfluss
    → Kapazität CLA= CD + CPW + CGF
    → CD: Linksabbieger, die ausreichend große Zeitlücken im Gegenverkehr nutzen
    → CPW: Linksabbieger, die im Knotenpunkt warten & beim Phasenwechsel
    abfließen können
    → CGW: Linksabbieger, die zeitweise gesichert geführt sind (bei Zugabezeit bzw.
    Nachlauf entfällt CPW)
    - Für Rechtsabbieger mit bedingt verträglichem Abfluss
17
Q

Verfahrensablauf Qualitätsbewertung (2)

A
  1. Verkehrsaufteilung auf die Fahrstreifen einer Zufahrt
    - Einfachster Fall: jeweils ein Fahrstreifen pro Verkehrsstrom
    - Mehrere Fahrstreifen für jede Richtung → Annahme: Fahrzeuge verteilen sich
    gleichmäßig
    - Mehrere Fahrstreifen mit Mischfahrstreifen → Auslastungsgrad ermitteln
  2. Bestimmung der Kapazität (Fahrstreifen)
    - Für Mischfahrstreifen
    - Für Fahrstreifen mit zusätzlichem kurzen Aufstellstreifen
  3. Bestimmung des Auslastungsgrads: x =
    Verkehrsmenge (eines Fahrstreifens) / Kapazität (eines Fahrstreifens)
  4. Bestimmung der Wartezeit
  5. Bewertung der Wartezeit (QSV)
  6. Bestimmung der Rückstaulänge
  7. Beurteilung der Koordinierung („Grüne Welle“)