Nur Relevant Flashcards

1
Q

Was sind die Steuerzwecke?

A
  • Fiskalzweck
  • Sozialzweck
  • Wirtschaftspolitischer Zweck
  • Finanzpolitischer Zweck
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2
Q

Erkläre das Nettoprinzip.

A

Nettoprinzip: Zur Ermittlung der BMG werden grundsätzlich auch mindernde Elemente berücksichtigt
Objektives Nettoprinzip: Aufwendungen die mit den erzielten Einkünften zusammenhängen
Subjektives Nettoprinzip: Existenzsichernde Aufwendungen abziehbar

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3
Q

Beschreiben sie die öffentlichen Abgaben mit der jeweiligen Theorie.

A
  • Steuern und steuerliche Nebenleistungen -> Opfertheorie, keine Gegenleistung
  • Gebühren und Beiträge -> Äquivalenztheorie, Gegenleistung
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4
Q

Unterscheiden Sie Gebühren und Beiträge von einander.

A
  • Gebühren: Geldleistung für eine bestimmte in Anspruch genommene Leistung
  • Beiträge: Geldleistung für eine angebotene öffentliche Leistung, egal ob benutzt oder nicht.
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5
Q

Was sind Steuerliche Nebenleistungen?

A

Entstehen im Zusammenhang mit Steuererhebung wie Verzögerungsgelder oder Verspätungszuschläge.

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6
Q

Glieder sie die wichtigsten Steuerarten nach Ertragshoheit

A
Gemeinschaftssteuern:
- Einkommensteuer
- Körperschaftssteuer
Bundessteuern:
- Energiesteuer
- Solidaritätszuschlag
Landessteuern:
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Grunderwerbssteuer
Gemeindesteuern:
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
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7
Q

Unterscheiden Sie direkte und indirekte Steuern.

A
  • Direkte Steuern: Steuerschuldner = Steuerträger wie Einkommensteuer
  • Indirekte Steuern: Steuerschulder nicht = Steurträger wie Umsatzsteuer
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8
Q

Beschreiben Sie das Schema der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.

A
  1. Natürliche Person
  2. Wohnsitz gem. § 8 AO in Deutschland oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nach § 9 AO

Folge: Unbeschränkt nach § 1 Abs. 1 EStG

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9
Q

Beschreiben Sie das Schema der erweiterten unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.

A
  1. Deutsche Staatsangehörigkeit
  2. Im Inland weder einen Wohnsitz gem. § 8 AO noch einen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO
  3. In einem Dienstverhältnis mit inländischen jur. Person des öffentlichen Rechts mit Lohn aus Öffentlicher Kasse

Folge: Erweitert unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 2 EStG

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10
Q

Beschreiben Sie das Schema der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.

A
  1. Natürliche Person
  2. Keinen Wohnsitz oder Aufenthalt Inland
  3. Inländische Einkünfte nach § 49 EStG
  4. Einkünfte der Person unterliegen mind. 90 % deutscher ESt oder nicht deutsch Einkünfte sind unter Grundfreibetrag
  5. Antrag
    Folge: Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG mit allen Einkünften
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11
Q

Beschreiben Sie das Schema der beschränkten Einkommensteuerpflicht.

A
  1. Natürliche Person
  2. Weder Wohnsitz § 8 AO noch gewöhnlicher Aufenthalt § 9 AO
  3. Einkünfte nach § 49 EStG
    Folge: Beschränkte Einkommensteuerpflicht mit inländischen Einkünften gem. § 1 Abs. 4 EStG
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12
Q

Nenne die Gewinn und Überschusseinkunftsarten.

A

Gewinneinkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Fortswirtschaft § 13 EStG
  • Einkünfte auf Gewerbebetrieb § 15 EStG
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit § 18 EStG

Überschusseinkunftsarten:

  • Einkünfte aus nichtselbsständiger Arbeit § 19 EStG
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
  • Sonstige Einkünfte § 22 EStG
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13
Q

Nenne das Schema zur Berechnung der Einkommenersermittlung

A
Summe der Einkünfte
- Altersentlastungsbetrag
- Abzugsbetrag LuF
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Verlustabzug
- Sonderausgaben
- Außergewöhnlich hohe Belastungen
= Einkommen
- Freibetrag für Kinder
- Härteausgleich
= zu versteuerndes Einkommen
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14
Q

Was sind Steuerbare Einnahmen?

A
  • Steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG
  • Betriebseinnahmen
  • Einnahmen
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15
Q

Welche Ausgaben sind Abzugsfähig und welche nicht?

A

Abzugsfähig:
- Betriebsausgaben
- Werbungskosten
Nicht Abzugsfähig:
- Aufwendungen für private Lebensführung § 12 EStG
- In Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

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16
Q

Wann wir der Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 angewandt?

A

Gewerbetreibende die Bücher führen

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17
Q

Bei wem wird der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG angewandt?

A
  • Land und Forstwirte die Grenzen überschreiten

- Selbstständige die freiwillig Bücher führen

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18
Q

Bei wem wird die Einnahmen-Überschuss Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

A

Steuerpflichtige die keine Bücher führen.

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19
Q

Nennen Sie das Schema zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG.

A
Betriebsvermögen Ende des GJ
- BV Anfang des GJ
= Unterschiedsbetrag
\+ Privatentnahmen
- Privateinlagen
= Gewinn/Verlust
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20
Q

Nennen Sie das Schema zur Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG.

A
Betriebsvermögen Ende des GJ
- BV Anfang des GJ
= Unterschiedsbetrag
\+ Privatentnahmen
- Privateinlagen
= Gewinn/Verlust nach Handelsrecht
\+ Als Aufwand erfasste nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- Steuerfreie Betriebseinnahmen
= Gewinn/Verlust nach EStG
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21
Q

Was muss bei der Einnahmen-Überschuss Rechnung bezüglich des Zeitpunktes der Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden?

A

Grundsätzlich: Für das KJ in dem die Leistung erbracht wurde ansetzen.
Ausnahme: Wenn eine wiederkehrende Ausgabe kurze Zeit (10 Tage) nach Ende des Jahres geleistet wurde die thematisch zum KJ gehört.

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22
Q

Wann gilt Vermögen als Betriebsvermögen oder Privatvermögen?

A
  • Notwendiges Betriebsvermögen: Betriebliche Nutzung > 50 %
  • Gewillkürtes Betriebsvermögen: Betriebliche Nutzung >= 10 % <= 50 %
  • Notwendiges Privatvermögen: Betriebliche Nutzung: < 10 %
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23
Q

Beschreiben Sie das Mitunternehmerrisiko und die Mitunternehmerinitative.

A

MU-Risiko: Beteiligung am Gewinn, Verlust, Stillen Reserven und des Firmenwertes.
MU-Initiative: Geschäftsführungs- und Vertretungsrecht sowie Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte

Mindestmaß Beide: Kommanditist

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24
Q

Welche 2 Arten von stillen Beteiligungen gibt es?

A

Typische stille Beteiligung:

  • Keine Mitunternehmerinitiative oder -risiko
  • Behandlung wie Darlehensgeber
  • Einkünfte § 20 Abs. 1 EStG

Atypische stille Beteiligung:

  • Mitunternehmerinitiative und -risiko
  • Behandlung wie Mitunternehmer
  • Einkünfte § 15 Abs. 1 EStG
25
Wie setzt sich das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft zusammen?
Personengesellschaft: Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen
26
Wann wird eine Ergänzungsbilanz aufgestellt?
Erfassung von Wertkorrekturen des Gesellschaftsvermögen gegenüber der Handelsbilanz für nur einen Gesellschafter
27
Was sind Gründe für eine Ergänzungsbilanz?
- Eintritt oder Wechsel der Gesellschafter - Einbringung - Inanspruchnahme einer personenbezogenen Steuerbegünstigung
28
Beschreibe die 1. Gewinnermittlungsstufe.
Erträge der Gesamthand - Vergütung an A und B - Übriger Aufwand = Gewinn der Gesellschaft -> Gewinn an Gesellschafter Gewinnanteil A oder B +/- Ergebnis Ergänzungsbilanz = Ergebnis 1. Stufe A oder B
29
Beschreiben Sie das Sonderbetriebsvermögen 1 und 2.
Sonderbetriebsvermögen 1: WG die unmittelbar der PersG dienen Sonderbetriebsvermögen 2: WG das die Beteiligung eines MU an der PersG stärkt
30
Beschreiben Sie die Gewinnermittlung 2. Stufe.
``` Sonderbilanz A oder B: Sondervergütung + Sonstige Sonder BE - Sonder-BA = Ergebnis Sonder Bilanz ``` Ergebnis 1. Stufe A oder B +/- Ergebnis Sonderbilanz A oder B = Gewinn A oder B
31
Beschreiben Sie Infektions- bzw. Abfärbtheorie.
- Auch wenn nur ein Gesellschafter Einkünfte gem. § 15 EStG erzielt, erzielen alle Gesellschafter diese Einkünfte - Geringfügige gewerbliche Tätigkeiten werde immer umqualifiziert
32
Wann handelt es sich um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG?
1. Gesellschaft erzielt keine gewerblichen Einkünfte 2. Ausschließlich Kapitalgesellschaften sind persönliche Hafter 3. Nur diese Kapitalgesellschaft oder fremde Dritte sind zur GF befugt
33
Was ist üblicherweise der Fall bei einer Betriebsaufspaltung?
Das Besitzunternehmen (Meistens PersG oder EinzelU) vermietet Wirtschaftsgüter an das Betriebsunternehmen (Meistens KapG)
34
Was ist die Rechtsfolge einer Betriebsaufspaltung?
- Umqualifizierung der Einkünfte von Besitzgesellschaft - Alle überlassenen WG sind notwendiges BV des Besitzunternehmens - Anteile an Betriebsgesellschaft ist Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft - Gewinnausschüttungen der Betriebs GmbH sind Einkünfte nach § 15 EStG - Gewerbesteuerpflicht Besitzgesellschaft
35
Wie wird der Veräußerungsgewinn bei Aufgabe eines Betriebes berechnet?
Veräußerungspreis - Veräußerungskosten - Wert des BV (Vermögen - Schulden) = Veräußerungsgewinn
36
Wann wird der Freibetrag bei Veräußerung gewährt?
- Antrag - Noch nie FB in Anspruch genommen - 55. Lebensjahr vollendet oder dauernd erwerbsunfähig
37
Wie wird der Freibetrag bei Veräußerung berechnet?
Der FB von 45.000 € wird um den Betrag ermäßigt der 136.000 € übersteigt nach § 16 Abs. 4 EStG
38
Welche Betriebe sind Gewerbesteuerpflichtig?
- Gewerbliche Betätigung wie Personengesellschaften - Kraft Rechtsform wie GmbH - Durch wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wie Vereine
39
Wann beginnt die Gewerbesteuerpflicht?
- EU/PersG: Aufnahme gewerbliche Tätigkeit - KapG: Aufnahme der nach außen gerichteten Tätigkeit, spätestens Eintragung HR - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Aufnahme Betrieb
40
Wann endet die Gewerbesteuerpflicht?
- EU/PersG: Tatsächliche Einstellung Betrieb - KapG: Einstellung jeglicher Tätigkeit - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Einstellung Betrieb
41
Wie wird der Gewerbeertrag grundsätzlich errechnet (kurzes Schema)?
Gewinn aus Gewerbebetrieb nach EStG oder KStG + Hinzurechnungen § 8 GewStG - Kürzungen § 9 GewStG = Gewerbeertrag § 6, 7 GewStG
42
Wie werden Hinzurechnungen berechnet und mit welchen Prozentanteil?
100 % Entgelte für Schulden § 8 Nr. 1 a + 100 % Rente und dauernde Lasten § 8 Nr. 1 b + 100 % Gewinnanteile echter stillen Gesellschafter § 8 Nr. 1 c + 20 % Mieten, Pachten, Leasing von bew. WG § 8 Nr. 1 d + 50 % Mieten, Pachten, Leasing von unbew. WG § 8 Nr. 1 e + 25 % Lizenzgebühren § 8 Nr. 1 f - FB von 200.000 = Betrag * 0,25 + Verluste aus Beteiligungen an PersG § 8 Nr. 8 + Spenden bei KapG § 8 Nr. 9 = Hinzurechnung
43
Wie und welche werden Kürzungen abgezogen (um auf den vorläufigen Gewerbeertrag zu kommen)?
``` Gewinn + Hinzurechnungen - Grundsteuer (altes BL: 140 % * 1,2 % oder neues BL: 400 % * 1,2%) § 9 Nr. 1 - Gewinne/Beteiligungen PersG § 9 Nr. 2 - Spende von PersG § 9 Nr. 5 -> Methode 1: EU/PersG: Gewinn * 20% KapG: (Spenden + Gewinn) * 20% -> Methode 2: Umsatz, Löhne und Gehälter * 4/1000 = Vorläufiger Gewerbeertrag (auf volle 100 abrunden) ```
44
Wie kommt man vom vorläufigen Gewerbeertrag zum Endgültigen?
= Vorläufiger Gewerbeertrag (auf volle 100 abrunden) - FB (EU/PersG: 24.500 oder Geschäftsbetrieb: 5.000) = Endgültiger Gewerbeertrag
45
Wie kommt man vom endgültigen Gewerbeertrag zur (endgültigen) Gewerbesteuerzahlung?
Endgültiger Gewerbeertrag * 3,5 % * Hebesatz - Gewerbesteuervorauszahlung = Gewerbesteuer Abschlusszahlung
46
Nenne die Tatbestandsmerkmale für die unbeschränkte Körperschaftssteuer.
- Inland nach § 1 KStG - Geschäftsleitung im Inland § 10 AO - Sitz im Inland § 11 AO - > Sämtliche Einkünfte unterliegen KSt
47
Nenne die Tatbestandsmerkmale für die beschränkte Körperschaftssteuer.
1. Juristische Person 2. Inländische Einkünfte 3. Keine Geschäftsleitung im Inland 4. Keinen Sitz im Inland - > KSt unterliegen nur die inländischen Einkünfte
48
Wann beginnt die Körperschaftssteuerpflicht?
Beim notariellen Vertragsabschluss
49
Wann endet die Körperschaftssteuerpflicht?
Ende des Sperrjahres, Vermögensverteilung
50
Welche Körperschaften müssen keine KSt zahlen?
Politische Parteien, Deutsche Bundesbank, Gemeinnützige Körperschaften
51
Wie ermittelt man die Summe der Einkünfte für die Körperschaftssteuer?
``` Steuerbilanzgewinn - Steuerfreie Einnahmen + verdeckte Gewinnausschüttung - verdeckte Einlagen +/- Rückzahlungsaufwand/Steuerfreie Investitionszulagen + Sämtliche Spenden + nicht abziehbare Betriebsausgaben = Summe der Einkünfte ```
52
Wie kommt man von der Summe der Einkünfte auf das zu versteuernde Einkommen der Körperschaftssteuer?
``` Summe der Einkünfte - abzugsfähiger Teil der Spenden - Verlustabzug - Freibetrag nach § 24 und § 25 KStG = zu versteuerndes Einkommen ```
53
Was ist der KSt Steuertarif?
§ 23 KstG: 15 % des ZVE, das Ergebnis zusätzlich mal 5,5 % Soli rechnen
54
Nenne die Merkmale von Steuerarten.
- Wer? Steuersubjekt - Was? Steuerobjekt - Wie wird es berechnet? Steuerbemessungsgrundlage - Zu welchen Steuersatz? Steuertarif
55
Wie lautet das Berechnungsschema wenn Gewinn einer KapG an einen Gesellschafter ausgeschüttet wird?
``` Gewinn - GewSt - KSt (15 %) - Soli auf KSt (15 % * 5,5%) = Gewinn nach Steuern auf Gesellschaftsebene -> Einkünfte gem. § 20 EStG für Gesellschafter - Einkommensteuer (25 %) - Soli auf Einkommensteuer (25% * 5,5%) = Gewinn nach Steuern ```
56
Wie lautet das Schema für das Teileinkünfte Verfahren nach § 3 Nr. 40 EStG?
``` Gewinn - GewSt - KSt (15%) - Soli auf KSt (15% * 5,5%) = Gewinn nach Steuern auf Gesellschaftsebene * 60 % = BMG für TEV - Einkommensteuer § 15 EStG (45 %) - Soli auf Einkommensteuer (45 % * 5,5%) = Gewinn nach Steuern ```
57
Erläutere das Schema für die Steueranrechnung nach § 35 EStG in vereinfachter Form.
Nur bei PersG und EU: Einkommensteuer - Steueranrechnungsbetrag (3,5 % * 4 * Gewinn) = Einkommensteuer nach Anrechnung -> Soli ebenfalls neu
58
Nenne das Schema für den Thesaurierten Gewinn.
``` Gewinn - GewSt - ESt nach Anrechnung (Einkommensteuer (45%) - Gewerbesteueranrechnung) - Soli (5,5 %) = Thesaurierter Gewinn ```
59
Wie errechnet man die Gesamtsteuerbelastung bei Thesaurierung?
ESt auf thesaurierten Gewinn (28,5 %) + ESt auf entnommenen Gewinn (45%) - GewSt Anrechnung = Verbleibende Einkommensteuer + Soli auf verbleibende Einkommensteuer (5,5 %) + GewSt = Gesamtsteuerbelastung bei Thesaurierung