Nur Relevant Flashcards

1
Q

Was sind die Steuerzwecke?

A
  • Fiskalzweck
  • Sozialzweck
  • Wirtschaftspolitischer Zweck
  • Finanzpolitischer Zweck
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2
Q

Erkläre das Nettoprinzip.

A

Nettoprinzip: Zur Ermittlung der BMG werden grundsätzlich auch mindernde Elemente berücksichtigt
Objektives Nettoprinzip: Aufwendungen die mit den erzielten Einkünften zusammenhängen
Subjektives Nettoprinzip: Existenzsichernde Aufwendungen abziehbar

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3
Q

Beschreiben sie die öffentlichen Abgaben mit der jeweiligen Theorie.

A
  • Steuern und steuerliche Nebenleistungen -> Opfertheorie, keine Gegenleistung
  • Gebühren und Beiträge -> Äquivalenztheorie, Gegenleistung
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4
Q

Unterscheiden Sie Gebühren und Beiträge von einander.

A
  • Gebühren: Geldleistung für eine bestimmte in Anspruch genommene Leistung
  • Beiträge: Geldleistung für eine angebotene öffentliche Leistung, egal ob benutzt oder nicht.
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5
Q

Was sind Steuerliche Nebenleistungen?

A

Entstehen im Zusammenhang mit Steuererhebung wie Verzögerungsgelder oder Verspätungszuschläge.

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6
Q

Glieder sie die wichtigsten Steuerarten nach Ertragshoheit

A
Gemeinschaftssteuern:
- Einkommensteuer
- Körperschaftssteuer
Bundessteuern:
- Energiesteuer
- Solidaritätszuschlag
Landessteuern:
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Grunderwerbssteuer
Gemeindesteuern:
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
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7
Q

Unterscheiden Sie direkte und indirekte Steuern.

A
  • Direkte Steuern: Steuerschuldner = Steuerträger wie Einkommensteuer
  • Indirekte Steuern: Steuerschulder nicht = Steurträger wie Umsatzsteuer
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8
Q

Beschreiben Sie das Schema der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.

A
  1. Natürliche Person
  2. Wohnsitz gem. § 8 AO in Deutschland oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nach § 9 AO

Folge: Unbeschränkt nach § 1 Abs. 1 EStG

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9
Q

Beschreiben Sie das Schema der erweiterten unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.

A
  1. Deutsche Staatsangehörigkeit
  2. Im Inland weder einen Wohnsitz gem. § 8 AO noch einen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO
  3. In einem Dienstverhältnis mit inländischen jur. Person des öffentlichen Rechts mit Lohn aus Öffentlicher Kasse

Folge: Erweitert unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 2 EStG

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10
Q

Beschreiben Sie das Schema der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.

A
  1. Natürliche Person
  2. Keinen Wohnsitz oder Aufenthalt Inland
  3. Inländische Einkünfte nach § 49 EStG
  4. Einkünfte der Person unterliegen mind. 90 % deutscher ESt oder nicht deutsch Einkünfte sind unter Grundfreibetrag
  5. Antrag
    Folge: Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG mit allen Einkünften
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11
Q

Beschreiben Sie das Schema der beschränkten Einkommensteuerpflicht.

A
  1. Natürliche Person
  2. Weder Wohnsitz § 8 AO noch gewöhnlicher Aufenthalt § 9 AO
  3. Einkünfte nach § 49 EStG
    Folge: Beschränkte Einkommensteuerpflicht mit inländischen Einkünften gem. § 1 Abs. 4 EStG
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12
Q

Nenne die Gewinn und Überschusseinkunftsarten.

A

Gewinneinkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Fortswirtschaft § 13 EStG
  • Einkünfte auf Gewerbebetrieb § 15 EStG
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit § 18 EStG

Überschusseinkunftsarten:

  • Einkünfte aus nichtselbsständiger Arbeit § 19 EStG
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
  • Sonstige Einkünfte § 22 EStG
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13
Q

Nenne das Schema zur Berechnung der Einkommenersermittlung

A
Summe der Einkünfte
- Altersentlastungsbetrag
- Abzugsbetrag LuF
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Verlustabzug
- Sonderausgaben
- Außergewöhnlich hohe Belastungen
= Einkommen
- Freibetrag für Kinder
- Härteausgleich
= zu versteuerndes Einkommen
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14
Q

Was sind Steuerbare Einnahmen?

A
  • Steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG
  • Betriebseinnahmen
  • Einnahmen
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15
Q

Welche Ausgaben sind Abzugsfähig und welche nicht?

A

Abzugsfähig:
- Betriebsausgaben
- Werbungskosten
Nicht Abzugsfähig:
- Aufwendungen für private Lebensführung § 12 EStG
- In Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

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16
Q

Wann wir der Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 angewandt?

A

Gewerbetreibende die Bücher führen

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17
Q

Bei wem wird der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG angewandt?

A
  • Land und Forstwirte die Grenzen überschreiten

- Selbstständige die freiwillig Bücher führen

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18
Q

Bei wem wird die Einnahmen-Überschuss Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

A

Steuerpflichtige die keine Bücher führen.

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19
Q

Nennen Sie das Schema zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG.

A
Betriebsvermögen Ende des GJ
- BV Anfang des GJ
= Unterschiedsbetrag
\+ Privatentnahmen
- Privateinlagen
= Gewinn/Verlust
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20
Q

Nennen Sie das Schema zur Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG.

A
Betriebsvermögen Ende des GJ
- BV Anfang des GJ
= Unterschiedsbetrag
\+ Privatentnahmen
- Privateinlagen
= Gewinn/Verlust nach Handelsrecht
\+ Als Aufwand erfasste nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- Steuerfreie Betriebseinnahmen
= Gewinn/Verlust nach EStG
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21
Q

Was muss bei der Einnahmen-Überschuss Rechnung bezüglich des Zeitpunktes der Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden?

A

Grundsätzlich: Für das KJ in dem die Leistung erbracht wurde ansetzen.
Ausnahme: Wenn eine wiederkehrende Ausgabe kurze Zeit (10 Tage) nach Ende des Jahres geleistet wurde die thematisch zum KJ gehört.

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22
Q

Wann gilt Vermögen als Betriebsvermögen oder Privatvermögen?

A
  • Notwendiges Betriebsvermögen: Betriebliche Nutzung > 50 %
  • Gewillkürtes Betriebsvermögen: Betriebliche Nutzung >= 10 % <= 50 %
  • Notwendiges Privatvermögen: Betriebliche Nutzung: < 10 %
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23
Q

Beschreiben Sie das Mitunternehmerrisiko und die Mitunternehmerinitative.

A

MU-Risiko: Beteiligung am Gewinn, Verlust, Stillen Reserven und des Firmenwertes.
MU-Initiative: Geschäftsführungs- und Vertretungsrecht sowie Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte

Mindestmaß Beide: Kommanditist

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24
Q

Welche 2 Arten von stillen Beteiligungen gibt es?

A

Typische stille Beteiligung:

  • Keine Mitunternehmerinitiative oder -risiko
  • Behandlung wie Darlehensgeber
  • Einkünfte § 20 Abs. 1 EStG

Atypische stille Beteiligung:

  • Mitunternehmerinitiative und -risiko
  • Behandlung wie Mitunternehmer
  • Einkünfte § 15 Abs. 1 EStG
25
Q

Wie setzt sich das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft zusammen?

A

Personengesellschaft: Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen

26
Q

Wann wird eine Ergänzungsbilanz aufgestellt?

A

Erfassung von Wertkorrekturen des Gesellschaftsvermögen gegenüber der Handelsbilanz für nur einen Gesellschafter

27
Q

Was sind Gründe für eine Ergänzungsbilanz?

A
  • Eintritt oder Wechsel der Gesellschafter
  • Einbringung
  • Inanspruchnahme einer personenbezogenen Steuerbegünstigung
28
Q

Beschreibe die 1. Gewinnermittlungsstufe.

A

Erträge der Gesamthand
- Vergütung an A und B
- Übriger Aufwand
= Gewinn der Gesellschaft -> Gewinn an Gesellschafter

Gewinnanteil A oder B
+/- Ergebnis Ergänzungsbilanz
= Ergebnis 1. Stufe A oder B

29
Q

Beschreiben Sie das Sonderbetriebsvermögen 1 und 2.

A

Sonderbetriebsvermögen 1: WG die unmittelbar der PersG dienen
Sonderbetriebsvermögen 2: WG das die Beteiligung eines MU an der PersG stärkt

30
Q

Beschreiben Sie die Gewinnermittlung 2. Stufe.

A
Sonderbilanz A oder B:
Sondervergütung
\+ Sonstige Sonder BE
- Sonder-BA
= Ergebnis Sonder Bilanz

Ergebnis 1. Stufe A oder B
+/- Ergebnis Sonderbilanz A oder B
= Gewinn A oder B

31
Q

Beschreiben Sie Infektions- bzw. Abfärbtheorie.

A
  • Auch wenn nur ein Gesellschafter Einkünfte gem. § 15 EStG erzielt, erzielen alle Gesellschafter diese Einkünfte
  • Geringfügige gewerbliche Tätigkeiten werde immer umqualifiziert
32
Q

Wann handelt es sich um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG?

A
  1. Gesellschaft erzielt keine gewerblichen Einkünfte
  2. Ausschließlich Kapitalgesellschaften sind persönliche Hafter
  3. Nur diese Kapitalgesellschaft oder fremde Dritte sind zur GF befugt
33
Q

Was ist üblicherweise der Fall bei einer Betriebsaufspaltung?

A

Das Besitzunternehmen (Meistens PersG oder EinzelU) vermietet Wirtschaftsgüter an das Betriebsunternehmen (Meistens KapG)

34
Q

Was ist die Rechtsfolge einer Betriebsaufspaltung?

A
  • Umqualifizierung der Einkünfte von Besitzgesellschaft
  • Alle überlassenen WG sind notwendiges BV des Besitzunternehmens
  • Anteile an Betriebsgesellschaft ist Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft
  • Gewinnausschüttungen der Betriebs GmbH sind Einkünfte nach § 15 EStG
  • Gewerbesteuerpflicht Besitzgesellschaft
35
Q

Wie wird der Veräußerungsgewinn bei Aufgabe eines Betriebes berechnet?

A

Veräußerungspreis
- Veräußerungskosten
- Wert des BV (Vermögen - Schulden)
= Veräußerungsgewinn

36
Q

Wann wird der Freibetrag bei Veräußerung gewährt?

A
  • Antrag
  • Noch nie FB in Anspruch genommen
    1. Lebensjahr vollendet oder dauernd erwerbsunfähig
37
Q

Wie wird der Freibetrag bei Veräußerung berechnet?

A

Der FB von 45.000 € wird um den Betrag ermäßigt der 136.000 € übersteigt nach § 16 Abs. 4 EStG

38
Q

Welche Betriebe sind Gewerbesteuerpflichtig?

A
  • Gewerbliche Betätigung wie Personengesellschaften
  • Kraft Rechtsform wie GmbH
  • Durch wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wie Vereine
39
Q

Wann beginnt die Gewerbesteuerpflicht?

A
  • EU/PersG: Aufnahme gewerbliche Tätigkeit
  • KapG: Aufnahme der nach außen gerichteten Tätigkeit, spätestens Eintragung HR
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Aufnahme Betrieb
40
Q

Wann endet die Gewerbesteuerpflicht?

A
  • EU/PersG: Tatsächliche Einstellung Betrieb
  • KapG: Einstellung jeglicher Tätigkeit
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Einstellung Betrieb
41
Q

Wie wird der Gewerbeertrag grundsätzlich errechnet (kurzes Schema)?

A

Gewinn aus Gewerbebetrieb nach EStG oder KStG
+ Hinzurechnungen § 8 GewStG
- Kürzungen § 9 GewStG
= Gewerbeertrag § 6, 7 GewStG

42
Q

Wie werden Hinzurechnungen berechnet und mit welchen Prozentanteil?

A

100 % Entgelte für Schulden § 8 Nr. 1 a
+ 100 % Rente und dauernde Lasten § 8 Nr. 1 b
+ 100 % Gewinnanteile echter stillen Gesellschafter § 8 Nr. 1 c
+ 20 % Mieten, Pachten, Leasing von bew. WG § 8 Nr. 1 d
+ 50 % Mieten, Pachten, Leasing von unbew. WG § 8 Nr. 1 e
+ 25 % Lizenzgebühren § 8 Nr. 1 f
- FB von 200.000
= Betrag * 0,25
+ Verluste aus Beteiligungen an PersG § 8 Nr. 8
+ Spenden bei KapG § 8 Nr. 9
= Hinzurechnung

43
Q

Wie und welche werden Kürzungen abgezogen (um auf den vorläufigen Gewerbeertrag zu kommen)?

A
Gewinn + Hinzurechnungen
- Grundsteuer (altes BL: 140 % * 1,2 % oder neues BL: 400 % * 1,2%) § 9 Nr. 1 
- Gewinne/Beteiligungen PersG § 9 Nr. 2
- Spende von PersG § 9 Nr. 5
  -> Methode 1:
  EU/PersG: Gewinn * 20%
  KapG: (Spenden + Gewinn) * 20%
  -> Methode 2:
  Umsatz, Löhne und Gehälter * 4/1000
= Vorläufiger Gewerbeertrag (auf volle 100 abrunden)
44
Q

Wie kommt man vom vorläufigen Gewerbeertrag zum Endgültigen?

A

= Vorläufiger Gewerbeertrag (auf volle 100 abrunden)
- FB (EU/PersG: 24.500 oder Geschäftsbetrieb: 5.000)
= Endgültiger Gewerbeertrag

45
Q

Wie kommt man vom endgültigen Gewerbeertrag zur (endgültigen) Gewerbesteuerzahlung?

A

Endgültiger Gewerbeertrag * 3,5 % * Hebesatz
- Gewerbesteuervorauszahlung
= Gewerbesteuer Abschlusszahlung

46
Q

Nenne die Tatbestandsmerkmale für die unbeschränkte Körperschaftssteuer.

A
  • Inland nach § 1 KStG
  • Geschäftsleitung im Inland § 10 AO
  • Sitz im Inland § 11 AO
  • > Sämtliche Einkünfte unterliegen KSt
47
Q

Nenne die Tatbestandsmerkmale für die beschränkte Körperschaftssteuer.

A
  1. Juristische Person
  2. Inländische Einkünfte
  3. Keine Geschäftsleitung im Inland
  4. Keinen Sitz im Inland
    - > KSt unterliegen nur die inländischen Einkünfte
48
Q

Wann beginnt die Körperschaftssteuerpflicht?

A

Beim notariellen Vertragsabschluss

49
Q

Wann endet die Körperschaftssteuerpflicht?

A

Ende des Sperrjahres, Vermögensverteilung

50
Q

Welche Körperschaften müssen keine KSt zahlen?

A

Politische Parteien, Deutsche Bundesbank, Gemeinnützige Körperschaften

51
Q

Wie ermittelt man die Summe der Einkünfte für die Körperschaftssteuer?

A
Steuerbilanzgewinn
- Steuerfreie Einnahmen
\+ verdeckte Gewinnausschüttung
- verdeckte Einlagen
\+/- Rückzahlungsaufwand/Steuerfreie Investitionszulagen
\+ Sämtliche Spenden
\+ nicht abziehbare Betriebsausgaben
= Summe der Einkünfte
52
Q

Wie kommt man von der Summe der Einkünfte auf das zu versteuernde Einkommen der Körperschaftssteuer?

A
Summe der Einkünfte
- abzugsfähiger Teil der Spenden
- Verlustabzug
- Freibetrag nach § 24 und § 25 KStG
= zu versteuerndes Einkommen
53
Q

Was ist der KSt Steuertarif?

A

§ 23 KstG: 15 % des ZVE, das Ergebnis zusätzlich mal 5,5 % Soli rechnen

54
Q

Nenne die Merkmale von Steuerarten.

A
  • Wer? Steuersubjekt
  • Was? Steuerobjekt
  • Wie wird es berechnet? Steuerbemessungsgrundlage
  • Zu welchen Steuersatz? Steuertarif
55
Q

Wie lautet das Berechnungsschema wenn Gewinn einer KapG an einen Gesellschafter ausgeschüttet wird?

A
Gewinn
- GewSt
- KSt (15 %)
- Soli auf KSt (15 % * 5,5%)
= Gewinn nach Steuern auf Gesellschaftsebene -> Einkünfte gem. § 20 EStG für Gesellschafter
- Einkommensteuer (25 %)
- Soli auf Einkommensteuer (25% * 5,5%)
= Gewinn nach Steuern
56
Q

Wie lautet das Schema für das Teileinkünfte Verfahren nach § 3 Nr. 40 EStG?

A
Gewinn
- GewSt
- KSt (15%)
- Soli auf KSt (15% * 5,5%)
= Gewinn nach Steuern auf Gesellschaftsebene 
* 60 %
= BMG für TEV
- Einkommensteuer § 15 EStG (45 %)
- Soli auf Einkommensteuer (45 % * 5,5%)
= Gewinn nach Steuern
57
Q

Erläutere das Schema für die Steueranrechnung nach § 35 EStG in vereinfachter Form.

A

Nur bei PersG und EU:
Einkommensteuer
- Steueranrechnungsbetrag (3,5 % * 4 * Gewinn)
= Einkommensteuer nach Anrechnung -> Soli ebenfalls neu

58
Q

Nenne das Schema für den Thesaurierten Gewinn.

A
Gewinn
- GewSt
- ESt nach Anrechnung (Einkommensteuer (45%) - Gewerbesteueranrechnung) 
- Soli (5,5 %)
= Thesaurierter Gewinn
59
Q

Wie errechnet man die Gesamtsteuerbelastung bei Thesaurierung?

A

ESt auf thesaurierten Gewinn (28,5 %)
+ ESt auf entnommenen Gewinn (45%)
- GewSt Anrechnung
= Verbleibende Einkommensteuer
+ Soli auf verbleibende Einkommensteuer (5,5 %)
+ GewSt
= Gesamtsteuerbelastung bei Thesaurierung