Grundlagen des Steuerrechts Flashcards

1
Q

Welche Stellung hat das Steuerrecht in der

Rechtsordnung?

A

Rechtsordnung -> Öffentliches Recht -> Verfassungsrecht -> Steuerrecht
UND Rechtsordnung -> Verwaltungsrecht -> Besonders Verwaltungsrecht -> Steuerrecht

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2
Q

Beschreiben Sie das System der

Unternehmensbesteuerung.

A

Unternehmen interagieren mit EK-Geber, FK-Geber, Beschaffungsmarkt und Absatzmarkt -> Zahlen Steuern an Staat und bekommen Transferleistungen

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3
Q

Auf welche unternehmerischen Entscheidungen haben

Steuern einen Einfluss?

A

Produktionskosten, Liquiditätsabschluss, Personalaufwendungen, Buchhaltungskosten, Standortwahl

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4
Q

Nennen Sie die jeweiligen Steuerarten, die bei einem

Einzelunternehmen anfallen.

A

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer (Einzelunternehmer als natürliche Person)

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5
Q

Nennen Sie die jeweiligen Steuerarten, die bei

Personengesellschaften anfallen.

A

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer (Gesellschafter als natürliche Person)

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6
Q

Nennen Sie die jeweiligen Steuerarten, die bei

Kapitalgesellschaften anfallen.

A

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer (Gesellschaft als juristische Person)

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7
Q

Definieren Sie den Begriff „Steuerquote“.

A

Steuerquote:

= prozentualer Anteil des gesamten Steueraufkommens am Bruttoinlandsprodukt

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8
Q

Definieren Sie den Begriff „Abgabenquote“.

A

Abgabenquote:

= prozentualer Anteil des gesamten Abgabenaufkommens am Bruttoinlandsprodukt

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9
Q

Welche Steuerzwecke sind Ihnen bekannt?

Erläutern Sie diese

A
  • Fiskalzweck: Einnahmequelle Staat, Öffentliche Ausgaben
  • Sozialzweck: Umverteilung
  • Wirtschafts- und
    finanzpolitische Zwecke: Wettbewerbs-, Konjunktur-, Stabilitäts-, Wachstums- und Strukturpolitik
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10
Q

Nennen Sie die Prinzipien des rechtsstaatlichen

Steuerrechts.

A
  • Gesetzmäßigkeit der Besteuerung
  • Tatbestandmäßgikeit der Besteuerung
  • Gleichmäßigkeit der Besteuerung / Sozialstaatprinzip
  • Besteuerung nach Leistungsfähigkeit -> Horizontale / Vertikale Leistungsfähigkeit
  • Nettoprinzip
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11
Q

Was versteht man unter dem Nettoprinzip?

A

Nettoprinzip: Bei der Ermittlung der
BMG sind grundsätzlich
auch mindernde Elemente
zu berücksichtigen -> Ausgabe & Aufwendungen

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12
Q

Unterscheiden Sie zwischen dem objektiven und

subjektiven Nettoprinzip.

A

Objektives Nettoprinzip: Aufwendungen, die mit den
erzielten Einkünften
zusammenhängen, sind
abzuziehen -> Betriebsausgaben & Werbungskosten
Subjektives Nettoprinzip:
Existenzsichernde Aufwendungen sind abziehbar -> Grundfreibetrag, Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen

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13
Q

Welche öffentliche Abgaben sind Ihnen bekannt?

A
  • Steuern und Steuerliche Nebenleistungen -> Opfertheorie (Keine Gegenleistung)
  • Gebühren und Beiträge -> Äquivalenztheorie (Gegenleistung)
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14
Q

Definieren Sie den Begriff „Steuern“ unter der Angabe

der gesetzlichen Grundlage.

A

Steuern sind gemäß § 3 Abs. 1 AO:

  • Geldleistung die nicht für eine besondere Leistung sind
  • Von einem öffentlich rechtlichen Gemeinwesen auferlegt
  • Zur Erzielung von Einnahmen
  • Muss allen auferlegt werden, die Tatbestand erfüllen, an denen das Gesetz geknüpft ist
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15
Q

Definieren Sie den Begriff Gebühren mit Beispielen.

A

Gebühren: Geldleistungen, für eine bestimmte
tatsächlich in Anspruch genommene
öffentliche Leistung -> Benutzungsgebühren (z.B. Bibliothekbenutzungsgebühren) und Verwaltungsgebühren (z.B. Passgebühren

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16
Q

Definieren Sie den Begriff Beiträge mit Beispielen.

A
Beiträge: Geldleistung für angebotene öffentliche
Leistungen – unabhängig davon, ob
diese in Anspruch genommen werden 
Beispiele: Sozialversicherungsbeiträge,
Straßenanliegerbeiträge, Kurtaxen,
Kammerbeiträge
17
Q

Wie unterscheiden sich Gebühren und Beiträge von

Steuern?

A

Entrichtung von Gebühren und Beiträgen ist mit Gegenleistung verbunden.

18
Q

Was sind steuerliche Nebenleistungen?

A

Steuerliche Nebenleistungen
≠ Steuern, aber im Zusammenhang mit der Besteuerung und der Steuererhebung / Bußgeldern und Geldstrafen sind keine steuerlichen Nebenleistungen

19
Q

Nenne Beispiele mit Gesetzesgrundlagen für Steuerliche Nebenleistungen,

A
  • Verzögerungsgelder § 146 Abs. 2b AO
  • Verspätungszuschläge § 152 AO
  • Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO
  • Zinsen §§ 233 bis 237 AO
  • Säumniszuschläge § 240 AO
  • Zwangsgelder § 329 AO
  • Kosten §§ 89, 178, 178a und §§ 337 bis 345 AO
20
Q

Welches Gesetz bestimmt die

Gesetzgebungshoheit?

A

Art. 105 Grundgesetz:
- ausschließliche Gesetzgebung des Bundes über Zölle, den Solidaritätszuschlag und
bestimmte Verbrauchsteuern (z.B. Mineralölsteuer und Tabaksteuern)
- konkurrierende Gesetzgebungshoheit

21
Q

Gliedern Sie Steuern nach der Gesetzgebungshoheit.

A
  • Hoheit des Bundes: Ertragshoheit der Steuern, die dem Bund ganz oder teilweise zusteht, Politische Zielsetzung
  • Hoheit der Länder: Die Ertragshoheit der Steuern die nur den Ländern/Gemeinden zusteht, Bund macht von seinem Recht keinen Gebrauch
22
Q

Erkläre die ausschließliche Gesetzgebungshoheit.

A

Ausschließliche Gesetzgebungshoheit der Länder über örtliche Verbrauchs- und
Aufwandsteuern, soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind.

23
Q

Wie wird das Steueraufkommen nach der Ertragshoheit

gegliedert?

A
  • Ertragshoheit einer Gebietskörperschaft -> Bundessteuern, Landessteuern, Gemeindesteuern
  • Ertragshoheit mehrerer Gebietskörperschaften -> Gemeinschaftssteuer
24
Q

Gliedern Sie Steuern nach dem Steuerobjekt “Besitz- und Verkehrssteuer”.

A
  • Besitzsteuer -> Personensteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Erbsteuer) & Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer)
  • Verkehrssteuer -> Umsatzsteuer, Versicherungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Grunderwerbsteuer
25
Q

Gliedern Sie Steuern nach dem Steuerobjekt “Verbrauchssteuern und Zölle”.

A
  • Verbrauchersteuern -> Energiesteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer
  • Zölle -> Einfuhr- und Ausfuhrabgaben
26
Q

Was sind indirekte Steuern? Nennen Sie ein Beispiel.

A
Indirekte Steuern -> Steuerschuldner nicht gleich Steuerträger
Beispiele:
- Umsatzsteuer
- Versicherungssteuer
- Energiesteuer
- Tabaksteuer
- Biersteuer
- Schaumweinsteuer
- Zölle
- Stromsteuer
- Alkopopsteuer
27
Q

Was sind direkte Steuern? Nennen Sie ein Beispiel

A
Direkte Steuern -> Steuerschuldner ist auch der Steuerträger
Beispiele:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Erbschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
- Kfz-Steuer
28
Q

Wie wird die Steuerverwaltungshoheit geteilt?

A

In die Verwaltungshoheit

  • des Bundes und
  • des Landes
29
Q

Welche Steuern werden vom Bund verwaltet? Nennen

Sie ein Beispiel

A
  • Zölle
  • Bundesgesetzlich geregelte
    Verbrauchsteuern einschließlich
    Einfuhrumsatzsteuer
  • Abgaben an die EU
30
Q

Welche Steuern werden vom Land verwaltet? Nennen

Sie ein Beispiel.

A
  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
31
Q

Nennen Sie den Aufbau der Finanzverwaltung auf Bundesebene.

A

Bundesfinanzbehörden
Oberste Behörde: Bundesminister der Finanzen -> Oberbehörden: z.B. Bundeszentrale -> Mittelbehördern: OFD-Bundesfinanzdirektion -> Örtliche Behörden: Hauptzollämter

32
Q

Nennen Sie den Aufbau der Finanzverwaltung auf Landesebene.

A

Landesfinanzbehörden
Oberste Behörde: Landesminister der Finanzen -> Oberbehörden: Rechenzentren -> Mittelbehörden: OFD-Oberfinanzdirektion -> Örtliche Behörden: Finanzämter

33
Q

Erläutern Sie den Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit.

A

Sonstige Gerichtsbarkeiten -> Finanzgerichtsbarkeit (§§ 1 bis 4 FGO) -> Bundesfinanz-hof in München -> Finanzgerichte

34
Q

Welche Rechtsnormen des Steuerrechts sind Ihnen

bekannt?

A
  • Völkerrechtliche Verträge -> DBA
  • Grundgesetz -> Gesetze, Verordnungen, Satzungen
  • Supranationales Recht -> EU Verordnungen
35
Q

Erläutern Sie das Besteuerungsverfahren

A
  1. Finanzamt leitet ein Ermittlungsverfahren ein
  2. Steuerpflichtiger macht Steuererklärung + Anmeldung
  3. Beim Festsetzungs- und Bekanntgabeverfahren gibt es eine Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen
  4. Berichtigungsverfahren, Steuerschuld und Rechtsbehelfverfahren
  5. Nach Steuerschuld kommt das Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren