Einkommensteuer (2) Flashcards
Erläutern Sie die Grundbegriffe der
Einkommensermittlung!
Gewinneinkünfte: - Betriebseinnahmen analog § 8 EStG - Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG -> Gewinn/Verlust Überschusseinkünfte: - Einnahmen i.S.d. § 8 EStG - Werbungskosten gem. §§ 9, 9a, 20 Abs.9 EStG -> Überschuss/Verlust
Wie werden Einnahmen gegliedert?
Einnahmen werden in nicht steuerbar und steuerbar gegliedert.
Steuerbar:
- Steuerfrei nach §§ 3, 3b EStG
- Steuerpflichtig bei den Gewinneinkunftsarten -> Betriebseinnahmen
- Steuerpflichtig bei den
Überschusseinkunftsarten -> Einnahmen
Wie werden Ausgaben gegliedert?
Ausgaben werden in abzugsfähig und nicht abzugsfähig gegliedert: Abzugsfähig: - voll bzw. beschränkt abzugsfähig bei den Gewinneinkunftsarten -> Betriebsausgaben - voll bzw. beschränkt abzugsfähig bei den Überschusseinkunftsarten -> Werbungskosten Nicht Abzugsfähig: - Grundsätzlich: Aufwendungen für die Lebensführung § 12 EStG - soweit in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen § 3c EStG
Was sind nicht abzugsfähige Betriebsausgaben?
Nennen Sie Beispiele und die gesetzliche Grundlagen.
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gem. § 4 EStG:
- Geschenke über 35 € an nicht AN, § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG
- Aufwendungen für Gästehäuser, § 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG
- unangemessene Aufwendungen, § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG
- Geldbußen, § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG
- Hinterziehungszinsen, § 4 Abs. 5 Nr. 8a EStG
- Bestechungs- und Schmiergelder, § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG
- Förderung staatspolitischer Zwecke, § 4 Abs. 6 EStG
- Gewerbesteuer seit 01.01.2008, § 4 Abs. 5b EStG
Was sind beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben?
Nennen Sie Beispiele und die gesetzlichen Grundlagen.
- Bewirtungskosten, § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
- Mehraufwendung für Verpflegung, § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG
- häusliches Arbeitszimmer, § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung § 9 Abs. 1 EStG.
Erläutern Sie die
Werbungskostenpauschbeträge.
Werbungskostenpauschbeträge § 9 a EStG: Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit - Aktive Tätigkeit: 1.000 € - Versorgungbezüge (Pensionen): 102 € Einnahmen aus Kapitalvermögen - Einzelveranlagung: 801 € - Zusammenveranlagung: 1.602 € Einnahmen n i. S. d. § 22 Nr. 1 und Nr. 1 a EStG: 102 €
Was sind Aufwendungen für die Lebensführung?
Nennen Sie Beispiele und die gesetzlichen Grundlagen.
- Grundsätzlich gilt ein Abzugsverbot § 12 EStG
- Ausnahmen die zum Abzug zugelassen sind:
- > Sonderausgaben §§ 10 -10 c EStG
- > Außergewöhnliche Belastung § 33 - 33 b EStG
Welche Gewinnermittlungsmethoden sind Ihnen
bekannt?
Betriebsvermögensvergleich
nach § 5 Abs. 1 EStG:
- Gewerbetreibende, die verpflichtet sind Bücher zu führen
- Gewerbetreibenden, die freiwillig Bücher führen
Betriebsvermögensvergleich
nach § 4 Abs. 1 EStG:
- Land- und Forstwirte, die bestimmte Grenzen überschreiten
- selbständig Tätige, die freiwillig Bücher führen
Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG: - Steuerpflichtige, die nicht buchführungspflichtig sind und auch nicht freiwillig Bücher führen.
Durchschnittssätze nach § 13 a Abs. 3 bis 6 EStG: - Land- und Forstwirte, welche die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG erfüllen.
Unterscheiden Sie Gewinn- und Überschusseinkünfte (mit Theorien).
Gewinneinkünfte: - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - selbständige Arbeit - Reinvermögenszugangstheorie - Gewinn § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG Überschusseinkünfte: - nichtselbständige Arbeit - Kapitalvermögen - Vermietung und Verpachtung - sonstige Einkünfte - Quellentheorie - Überschuss-Einnahmen über Werbungskosten § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG
Nach welchen Gewinnermittlungsmethoden wird bei
Gewerbetreibenden, L+F und Freiberuflern
unterschieden? Nennen Sie die entsprechenden
gesetzlichen Grundlagen.
Gewerbetreibende:
- Buchführungspflicht nach:
1) HGB § 140 AO
2) Grenzen § 141 AO oder
3) freiwillig Bücher geführt - > BVV § 5 Abs. 1 EStG
L + F:
- Buchführungspflicht nach:
1) Grenzen § 141 AO
2) Freiwillig Bücher geführt - > BVV § 4 Abs. 1 EStG
Freiberufler:
- keine Buchführungspflicht
aber: freiwillig Bücher geführt - > BVV § 4 Abs. 1 EStG
Für ALLE: Wenn nach o.g. Grundsätzen keine Buchführungspflicht besteht:
Einnahmen/ Überschuss Rechnung § 4 Abs. 3 EStG
Wie ermittelt man den Gewinn / Verlust nach § 4 Abs.
1 EStG?
Schema zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG:
Betriebsvermögen am Ende des Geschäftsjahres
- Betriebsvermögen am Anfang des Geschäftsjahres
= Unterschiedsbetrag
+ Privatentnahmen
- Privateinlagen
= Gewinn / Verlust
Wie ermittelt man den Gewinn / Verlust nach § 5 Abs.
1 EStG?
Schema zur Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG:
Betriebsvermögen am Ende des Geschäftsjahres
- Betriebsvermögen am Anfang des Geschäftsjahres
= Unterschiedsbetrag
+ Privatentnahmen
- Privateinlagen
= Gewinn / Verlust nach Handelsrecht
+ als Aufwand erfasste, steuerlich aber nicht abzugsfähige
Betriebsausgaben (z.B. § 4 Abs. 5 und 5b EStG)
- steuerfreie Betriebseinnahmen
= Gewinn / Verlust im Sinne des EStG
Welche Steuerpflichtigen können ihren Gewinn nach
Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln?
Der Steuerpflichtige ist weder gesetzlich verpflichtet Bücher zu führen noch tut er dies freiwillig:
- Kleingewerbetreibende und Handwerker, die nicht im Handelsregister eingetragen sind
- Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nicht nach Durchschnittssätzen § 13a EStG ermitteln
- selbständig Tätige; Freiberufler
- Einzelkaufleute, die die Voraussetzungen des § 241a HGB erfüllen
Gewinn = Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
Was zählt im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu den Betriebseinnahmen und
Betriebsausgaben? (Zeitlich)
Betriebseinnahmen (BE):
- Sie sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen,
in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen
sind.
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die
kurze Zeit nach Ende des Jahres zufließen, in das
sie wirtschaftlich gehören, gelten als in diesem
Jahr bezogen.
Betriebsausgaben (BA):
- Sie sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem
sie geleistet worden sind.
- Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die
kurze Zeit nach Ende des Jahres geleistet
werden, in das sie wirtschaftlich gehören, gelten
als in diesem Jahr geleistet.
Wie werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
definiert?
Betriebseinnahmen (BE):
- Alle Güter in Geld oder Geldeswert, die dem
Steuerpflichtigen aus betrieblichen Gründen
zufließen.
Betriebsausgaben (BA):
- Aufwendungen, die durch den Betrieb
veranlasst worden sind.
Welche Besonderheiten sind bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu beachten? Nenne 3.
- WG des abnutzbaren Anlagevermögens z.B. Gebäude, Maschinen,
BGA -> Betriebsausgabe mit Abschreibungen - Darlehensaufnahme -> Keine Betriebseinnahme
- Umsatzsteuer -> Betriebseinnahme
Welche Unterschiede bestehen zwischen der Einnahme-Überschuss-Rechnung und
dem Betriebsvermögensvergleich?
Einnahmen-Überschussrechnung:
- Es gilt für BE und BA das Zufluss- bzw.
Abflussprinzip des § 11 EStG = Zuordnung der
BE/BA nach ihrer zeitlichen Zugehörigkeit.
- Geldflussrechnung
- Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben
Betriebsvermögensvergleich:
- Zuordnung von Erträgen / Aufwand nach ihrer
wirtschaftlichen Zugehörigkeit =
periodengerechte Gewinnermittlung.
- Vermögensrechnung
- Ertrag/Aufwand
Welche Steuerpflichtigen können ein abweichendes
Wirtschaftsjahr wählen?
§ 4a Abs.1 EStG: Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden ist der Gewinn
nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln
Grenzen Sie das Betriebsvermögen vom
Privatvermögen für bewegliche Wirtschaftsgüter ab.
Notwendiges Betriebsvermögen: - Betriebliche Nutzung > 50 % -> Sie müssen in die Bilanz aufgenommen werden.
Gewillkürtes Betriebsvermögen: - Betriebliche Nutzung ≥ 10 % ≤ 50 % -> Sie können in die Bilanz aufgenommen werden.
Notwendiges Privatvermögen: - Betriebliche Nutzung < 10 % -> Sie dürfen nicht in die Bilanz aufgenommen werden.
Wie werden Grundstücke behandelt, die ausschließliche und unmittelbare Nutzung für
eigenbetriebliche Zwecke haben.
Notwendiges Betriebsvermögen
Ausnahmen (R 4.2 Abs. 8 EStR):
- Kein notwendiges Betriebsvermögen bei
Grundstückteilen von untergeordneter Bedeutung,
d.h.
-> Werte ≤ 1/5 des Wertes des ganzen Grundstückes und
≤ 20.500 € (können als gewillkürtes Betriebsvermögen
behandelt werden)
Wie werden Grundstücke behandelt, die an Dritte zur gewerblichen Nutzung oder zu
Wohnzwecken vermietet werden (Grundstücke oder
Grundstücksteile).
Gewillkürtes Betriebsvermögen
Voraussetzung:
- Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und Einnahmen/Überschussrechnung
- objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb
- eindeutiger Ausweis in Buchführung und Bilanz
bzw. in Anlageverzeichnis bei EÜR
Wie werden Grundstücke behandelt, die zu eigenen Wohnzwecken dienen oder unentgeltlich
zu Wohnzwecken überlassen werden (Grundstücksteile).
Notwendiges Privatvermögen