Körperschaftssteuer Flashcards

1
Q

Erläutern Sie das Wesen der Körperschaftsteuer.

A
  • Gemeinschaftssteuer: Aufkommen steht Bund und Ländern zu
    (50 % - 50 %).
  • Personensteuer: Einkommensteuer der nicht natürlichen Personen.
  • Besitzsteuer: Die KSt knüpft an das Vorhandensein von Einkommen an.
  • Direkte Steuer: Steuerschuldner, Steuerträger und Steuerzahler sind
    identisch.
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2
Q

Was sind die Rechtsgrundlagen in der

Körperschaftsteuer?

A
  • Körperschaftsteuergesetz
    (KStG) und Körperschaftsteuerdurchführungsverordnung
    (KStDV) -> Rechtsnormen, verbindlich für Bürger, Gerichte und Verwaltung
  • Körperschaftsteuer-Richtlinien -> Verwaltungsvorschriften, binden nur die Finanzbehörde
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3
Q

Erläutern Sie die Körperschaftsteuerpflicht.

A
  1. Unbeschränkte Steuerpflicht:
    - Körperschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz im
    Inland § 1 Abs. 1 KStG
  2. Beschränkte Steuerpflicht:
    - Körperschaften ohne Geschäftsleitung oder Sitz im
    Inland § 2 KStG
    - Normale beschränkte Steuerpflicht
    § 2 Nr. 1 KStG
    - besondere beschränkte Steuerpflicht
    § 2 Nr. 2 KStG
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4
Q

Welche juristischen Personen i.S.d. § 1 Abs.1 KStG und

§ 2 KStG sind Ihnen bekannt?

A
  1. Kapitalgesellschaften
    (z.B. Europäische Gesellschaften, AG, GmbH, KGaA)
  2. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
    (z.B. Volksbanken, Kreditgenossenschaften, Ein- / Verkaufsgenossenschaften)
  3. Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
    (z.B. kleinere Versicherungsgesellschaften bei denen die Mitglieder das
    Geschäftsrisiko tragen)
  4. sonstige juristische Personen des privaten Rechts
    (z.B. rechtsfähige Vereine (e.V.)
  5. nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten
    Rechts
    (z.B. Tennisclub, Skatclub, Sammelvermögen zur Unterstützung
    bedürftiger Personen)
  6. Betriebe gewerblicher Art von jur. Personen des öffentlichen Rechts
    (z.B. städtische Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke, Verkehrsbetriebe)
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5
Q

Nennen Sie die Charakteristika der einzelnen

Unternehmensgruppen.

A
  1. Personengesellschaften
    - Abhängig vom Bestand ihrer
    Mitglieder
    - Grundsatz der Selbstorganschaft
    (Geschäftsführung und Vertretung
    durch Gesellschafter selbst)
    - Grds. Haftung der Gesellschafter
    als Gesamtschuldner mit ihrem
    Privatvermögen
    - Als rechtsfähig anerkannt
  2. Körperschaften
    - Unabhängig vom Bestand ihrer
    Mitglieder
    - Grundsatz der Fremdorganschaft
    (selbständige Organe:
    Gesellschafterversammlung,
    Geschäftsführer, Vorstand)
    - Haftung grds. beschränkt auf das
    Gesellschaftsvermögen
    - Eigene Rechtspersönlichkeit -> juristische Person
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6
Q

Was sind die Tatbestandsmerkmale einer

unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht?

A

Tatbestandsmerkmale der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs.1 KStG:

  1. Juristische Person
  2. Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland (§ 1 Abs. 3 KStG) oder
  3. Sitz im Inland (§11 AO)
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7
Q

Was sind die Tatbestandsmerkmale einer beschränkten

Körperschaftsteuerpflicht?

A

Tatbestandsmerkmale der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG:

  1. juristische Personen
  2. inländische Einkünfte nach § 8 Abs.1 S.1 KStG i.V.m. § 49 EStG
  3. keine Geschäftsleitung im Inland
  4. keinen Sitz im Inland
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8
Q

Erläutern Sie den Beginn der Körperschaftsteuerpflicht?

A
  1. Vorgründungsgesellschaft
    Zeitraum vom Beschluss der Gründer (des Gründers) eine Gesellschaft zu errichten, bis
    zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.
  2. Vorgesellschaft
    Mit dem formgültigen (notariell beurkundeten) Abschluss des Gesellschaftsvertrages
    entsteht die Vorgesellschaft, und die GmbH ist errichtet.
    = Beginn der Steuerpflicht
  3. Registereintragung
    Mit der Eintragung im Handelsregister ist die GmbH zivilrechtlich entstanden
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9
Q

Erläutern Sie das Ende der Körperschaftsteuerpflicht?

A
  1. Beschluss der Liquidation
  2. Ende des Sperrjahres, Vermögensverteilung -> Ende der Körperschaftssteuerpflicht
  3. Löschung im HR
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10
Q

Was ist die Bemessungsgrundlage der

Körperschaftsteuer?

A
- Bemessungsgrundlage -> zu versteuernde Einkommen
§ 7 Abs.1 KStG
- Nach § 7 Abs.2 KStG:
Einkommen nach § 8 Abs. 1 KStG
- Freibeträge nach §§ 24, 25 KStG 
= Zu versteuerndes Einkommen
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11
Q

Erläutern Sie die Einkommensermittlung in der

Körperschaftsteuer.

A

Handelsbilanzgewinn
+/- Bilanzielle Korrekturen aufgrund abweichender Vorschriften § 5 Abs. 6 EStG
= Steuerbilanzgewinn
+/- Korrekturen nach körperschaftsteuerlichen Vorschriften:
- steuerfreie Einnahmen
+ verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 S.2 KStG)
- verdeckte Einlagen (§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG)
+ steuerfreie Investitionszulagen
+ sämtliche Spenden (§ 9 Abs. 1 KStG)
+ nichtabziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG, § 8b Abs. 3 und Abs. 5 KStG, § 10 KStG
= Summe der Einkünfte
- abzugsfähiger Teil der Spenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Verlustabzug (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d EStG, § 8c KStG)
= Einkommen
- Freibetrag nach § 24 KStG
- Freibetrag nach § 25 KStG
= zu versteuerndes Einkommen

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12
Q

Nennen Sie Beispiele für eine Korrektur nach EStG.

A
  • Drohverluste
  • Pensionsverpflichtungen
  • Abnutzbares AV
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13
Q

Welche Korrekturen nach KStG sind Ihnen bekannt?

A

Körperschaftsteuerliche Sonderregelungen:

  • Steuerfreie Einnahmen
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen
  • Verdeckte Einlagen
  • Steuerfreie Investitionszulagen
  • Zuwendungen
  • Nichtabziehbare Betriebsausgaben
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14
Q

Was sind die Merkmale einer verdeckten
Gewinnausschüttung? Nennen Sie die gesetzliche
Grundlage.

A

Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen das Einkommen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
nicht mindern:
- Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung,
- die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist,
- sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und
- nicht auf einem entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht.
- Verdeckte Gewinnausschüttungen sind dem Gewinn außerhalb der Steuerbilanz
hinzuzurechnen.

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15
Q

Was sind die Merkmale einer verdeckten Einlage?

Nennen Sie die gesetzliche Grundlage.

A

Verdeckte Einlagen dürfen das Einkommen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG nicht erhöhen:

  • Zuwendung durch Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person,
  • außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen,
  • Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils und
  • Zuwendung ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst
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16
Q

Was sind nicht abziehbare Betriebsausgaben nach dem

EStG?

A
  • § 4 Abs.5 Nr. 1 EStG: Aufwendungen für Geschenke über 35,- € pro Person und Wj
  • § 4 Abs.5 Nr. 2 EStG: 30 % der Aufwendungen zur Bewirtung
  • § 4 Abs.5 Nr. 7 EStG: Unangemessene Aufwendungen
  • § 4 Abs.5 Nr. 8 EStG: Geldbußen, Ordnungsgelder, Verwarngelder
  • § 4 Abs.5 Nr. 8a EStG: Zinsen für hinterzogene Steuern
  • § 4 Abs.5 Nr. 10 EStG: Bestechungen
  • § 4 Abs.5 b EStG: Gewerbesteuer
17
Q

Was sind nicht abziehbare Betriebsausgaben nach dem

KStG?

A
  • § 10 Nr. 1 KStG: Satzungszwecke
  • § 10 Nr. 2 KStG: Steuern vom Einkommen und sonst. Personensteuern, USt.
  • § 10 Nr. 3 KStG: Geldstrafen
  • § 10 Nr. 4 KStG: ½ der Aufsichtsratvergütungen
18
Q

Was sind die Voraussetzungen für den Spendenabzug

nach § 9 Abs.1 Nr.2 KStG?

A

Voraussetzungen für den Spendenabzug nach § 9 Abs.1 Nr.2 KStG:

  1. Zuwendungen (Spende oder Mitgliedsbeitrag)
  2. zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S. § 52 bis 54 AO
  3. an einen nach § 9 Abs.1 Nr.2 KStG begünstigten Empfänger
  4. die durch eine Zuwendungsbescheinigung nachgewiesen werden (§ 50 EStDV)
19
Q

Was berechnet sich der Spendenabzug? Nennen Sie

beide Varianten.

A

Seit dem VZ 2007 können Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu…
1. 20% des Einkommens
oder
2. 4 ‰ der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern
…abgezogen werden (§ 9 Abs.1 Nr.2 KStG).