Körperschaftssteuer Flashcards
Erläutern Sie das Wesen der Körperschaftsteuer.
- Gemeinschaftssteuer: Aufkommen steht Bund und Ländern zu
(50 % - 50 %). - Personensteuer: Einkommensteuer der nicht natürlichen Personen.
- Besitzsteuer: Die KSt knüpft an das Vorhandensein von Einkommen an.
- Direkte Steuer: Steuerschuldner, Steuerträger und Steuerzahler sind
identisch.
Was sind die Rechtsgrundlagen in der
Körperschaftsteuer?
- Körperschaftsteuergesetz
(KStG) und Körperschaftsteuerdurchführungsverordnung
(KStDV) -> Rechtsnormen, verbindlich für Bürger, Gerichte und Verwaltung - Körperschaftsteuer-Richtlinien -> Verwaltungsvorschriften, binden nur die Finanzbehörde
Erläutern Sie die Körperschaftsteuerpflicht.
- Unbeschränkte Steuerpflicht:
- Körperschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz im
Inland § 1 Abs. 1 KStG - Beschränkte Steuerpflicht:
- Körperschaften ohne Geschäftsleitung oder Sitz im
Inland § 2 KStG
- Normale beschränkte Steuerpflicht
§ 2 Nr. 1 KStG
- besondere beschränkte Steuerpflicht
§ 2 Nr. 2 KStG
Welche juristischen Personen i.S.d. § 1 Abs.1 KStG und
§ 2 KStG sind Ihnen bekannt?
- Kapitalgesellschaften
(z.B. Europäische Gesellschaften, AG, GmbH, KGaA) - Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
(z.B. Volksbanken, Kreditgenossenschaften, Ein- / Verkaufsgenossenschaften) - Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
(z.B. kleinere Versicherungsgesellschaften bei denen die Mitglieder das
Geschäftsrisiko tragen) - sonstige juristische Personen des privaten Rechts
(z.B. rechtsfähige Vereine (e.V.) - nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten
Rechts
(z.B. Tennisclub, Skatclub, Sammelvermögen zur Unterstützung
bedürftiger Personen) - Betriebe gewerblicher Art von jur. Personen des öffentlichen Rechts
(z.B. städtische Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke, Verkehrsbetriebe)
Nennen Sie die Charakteristika der einzelnen
Unternehmensgruppen.
- Personengesellschaften
- Abhängig vom Bestand ihrer
Mitglieder
- Grundsatz der Selbstorganschaft
(Geschäftsführung und Vertretung
durch Gesellschafter selbst)
- Grds. Haftung der Gesellschafter
als Gesamtschuldner mit ihrem
Privatvermögen
- Als rechtsfähig anerkannt - Körperschaften
- Unabhängig vom Bestand ihrer
Mitglieder
- Grundsatz der Fremdorganschaft
(selbständige Organe:
Gesellschafterversammlung,
Geschäftsführer, Vorstand)
- Haftung grds. beschränkt auf das
Gesellschaftsvermögen
- Eigene Rechtspersönlichkeit -> juristische Person
Was sind die Tatbestandsmerkmale einer
unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht?
Tatbestandsmerkmale der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs.1 KStG:
- Juristische Person
- Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland (§ 1 Abs. 3 KStG) oder
- Sitz im Inland (§11 AO)
Was sind die Tatbestandsmerkmale einer beschränkten
Körperschaftsteuerpflicht?
Tatbestandsmerkmale der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG:
- juristische Personen
- inländische Einkünfte nach § 8 Abs.1 S.1 KStG i.V.m. § 49 EStG
- keine Geschäftsleitung im Inland
- keinen Sitz im Inland
Erläutern Sie den Beginn der Körperschaftsteuerpflicht?
- Vorgründungsgesellschaft
Zeitraum vom Beschluss der Gründer (des Gründers) eine Gesellschaft zu errichten, bis
zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages. - Vorgesellschaft
Mit dem formgültigen (notariell beurkundeten) Abschluss des Gesellschaftsvertrages
entsteht die Vorgesellschaft, und die GmbH ist errichtet.
= Beginn der Steuerpflicht - Registereintragung
Mit der Eintragung im Handelsregister ist die GmbH zivilrechtlich entstanden
Erläutern Sie das Ende der Körperschaftsteuerpflicht?
- Beschluss der Liquidation
- Ende des Sperrjahres, Vermögensverteilung -> Ende der Körperschaftssteuerpflicht
- Löschung im HR
Was ist die Bemessungsgrundlage der
Körperschaftsteuer?
- Bemessungsgrundlage -> zu versteuernde Einkommen § 7 Abs.1 KStG - Nach § 7 Abs.2 KStG: Einkommen nach § 8 Abs. 1 KStG - Freibeträge nach §§ 24, 25 KStG = Zu versteuerndes Einkommen
Erläutern Sie die Einkommensermittlung in der
Körperschaftsteuer.
Handelsbilanzgewinn
+/- Bilanzielle Korrekturen aufgrund abweichender Vorschriften § 5 Abs. 6 EStG
= Steuerbilanzgewinn
+/- Korrekturen nach körperschaftsteuerlichen Vorschriften:
- steuerfreie Einnahmen
+ verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 S.2 KStG)
- verdeckte Einlagen (§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG)
+ steuerfreie Investitionszulagen
+ sämtliche Spenden (§ 9 Abs. 1 KStG)
+ nichtabziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG, § 8b Abs. 3 und Abs. 5 KStG, § 10 KStG
= Summe der Einkünfte
- abzugsfähiger Teil der Spenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Verlustabzug (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d EStG, § 8c KStG)
= Einkommen
- Freibetrag nach § 24 KStG
- Freibetrag nach § 25 KStG
= zu versteuerndes Einkommen
Nennen Sie Beispiele für eine Korrektur nach EStG.
- Drohverluste
- Pensionsverpflichtungen
- Abnutzbares AV
Welche Korrekturen nach KStG sind Ihnen bekannt?
Körperschaftsteuerliche Sonderregelungen:
- Steuerfreie Einnahmen
- Verdeckte Gewinnausschüttungen
- Verdeckte Einlagen
- Steuerfreie Investitionszulagen
- Zuwendungen
- Nichtabziehbare Betriebsausgaben
Was sind die Merkmale einer verdeckten
Gewinnausschüttung? Nennen Sie die gesetzliche
Grundlage.
Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen das Einkommen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
nicht mindern:
- Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung,
- die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist,
- sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und
- nicht auf einem entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht.
- Verdeckte Gewinnausschüttungen sind dem Gewinn außerhalb der Steuerbilanz
hinzuzurechnen.
Was sind die Merkmale einer verdeckten Einlage?
Nennen Sie die gesetzliche Grundlage.
Verdeckte Einlagen dürfen das Einkommen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG nicht erhöhen:
- Zuwendung durch Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person,
- außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen,
- Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils und
- Zuwendung ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst