Gewerbesteuer Flashcards

1
Q

Welche Bedeutung und Stellung hat die Gewerbesteuer

im Steuersystem?

A
  1. Gemeindesteuer ->Die Berechtigung zur Steuererhebung steht den Gemeinden
    zu.
  2. Realsteuer -> Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb
    (= Objekt).
  3. Betriebsteuer -> Ab dem VZ 2008 keine abziehbare BA mehr
    (§ 4 Abs.5b EStG).
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2
Q

Nennen Sie die Rechtsgrundlagen der Gewerbesteuer.

A
  • Gewerbesteuergesetz (GewStG) und Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV) -> Rechtsnormen, verbindlich für Bürger, Gerichte und Verwaltung
  • Gewerbesteuer-Richtlinien -> Verwaltungsvorschriften, binden nur die Finanzbehörde
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3
Q

Wie gestaltet sich die Verwaltung der Gewerbesteuer?

A

Abgabe der Gewerbesteuererklärung beim FA -> Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages und Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides an -> Steuerpflichtige und Gemeinde -> Festsetzung der Gewerbesteuer unter
Anwendung des für die Gemeinde gültigen
Hebesatzes -> Gewerbesteuerbescheid ergeht an Steuerpflichtiger

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4
Q

Nennen Sie die Zuständigkeitsbereiche der Betriebsfinanzämter hinsichtlich der
Gewerbesteuer. Erläutern Sie diese.

A
Betriebsfinanzämter zuständig für:
- Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
- Festsetzung, ggf. Zerlegung des
Steuermessbetrags
- Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer,
wenn diese nicht auf die Gemeinden
übertragbar ist.
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5
Q

Nennen Sie die Zuständigkeitsbereiche der Gemeinden
hinsichtlich der
Gewerbesteuer. Erläutern Sie diese.

A

Gemeinden zuständig für:

  • Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer
  • Erstellung des Gewerbesteuerbescheids
  • Entscheidung über:
  • Stundung
  • Niederschlagung
  • Erlass der Gewerbesteuer
  • Aussetzung der Vollziehung
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6
Q

Was ist der Grundlagenlagenbescheid und was ist der

Folgebescheid im Gewerbesteuerrecht?

A
  • Betriebsfinanzamt -> Gewerbesteuermessbescheid/ ggf. -
    zerlegungsbescheid
    (Grundlagenbescheid) -> steuerpflichtiger Unternehmer
  • Gemeinde -> Gewerbesteuerbescheid
    (Folgebescheid) -> steuerpflichtiger Unternehmer
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7
Q

Welche Rechtsbehelfe stehen mir im

Gewerbesteuerrecht zur Verfügung?

A
Gewerbesteuermessbescheid:
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage beim Finanzgericht
- Revision
Bundesfinanzhof
Gewerbesteuerbescheid:
- Widerspruch bei der Gemeinde
- Anfechtungsklage
Verwaltungsgericht
- Berufung
Landesverwaltungsgericht
- Revision
Bundesverwaltungsgericht
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8
Q

Wer unterliegt einer Gewerbesteuerpflicht in

Deutschland?

A
  • Gewerbesteuer -> unterliegen alle Gewebebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden
  • Gewerbebetrieb -> gewerbliches Unternehmen i.S.d. EStG, welches persönlich und sachlich
    selbständig ist
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9
Q

Welche Arten des Gewerbebetriebs sind Ihnen bekannt
und auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen
diese?

A
1. Stehender Gewerbebetrieb
§ 2 Abs.1 GewStG:
- kraft gewerblicher
Betätigung i. S.d. §
15 EStG,
§ 2 Abs.1 GewStG
- kraft Rechtsform ->
KapG wie z.B. KGaA,
AG, GmbH
§ 2 Abs. 2
GewStG
2. Reisegewerbebetrieb
§ 35 a GewStG, § 1 GewStDV
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10
Q

Welche Formen eines Gewerbebetriebs gibt es?

A
  1. Gewerblicher Betätigung
    - Einzelunternehmen
    - Personengesellschaften, z.B.
    OHG, KG
    - juristische Personen des
    öffentlichen Rechts
    - nichtrechtfähige Stiftungen
    und Zweckvermögen
  2. Kraft Rechtsform/ Gesetz
    - Kapitalgesellschaften, z.B.
    AG, GmbH
    - gewerblich geprägte
    Personengesellschaften
    (GmbH & Co. KG)
  3. Wirtschaftlichen
    Geschäftsbetriebs
    - rechtsfähige Vereine und
    Stiftungen
    - nichtrechtsfähige Vereine
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11
Q

Wodurch wird eine Gewerbesteuerpflicht ausgelöst?

A
1. Gewerblicher Betätigung -> Eine gewerbliche
Tätigkeit.
2. Kraft Rechtsform/ Gesetz -> Jede Art von Tätigkeit.
3. Wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebs -> Eine selbständige,
nachhaltige Tätigkeit
zur Erzielung von
Einnahmen.
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12
Q

Wer ist Steuerschuldner bezogen auf die verschiedenen

Unternehmensformen?

A
  1. Einzelunternehmen -> Unternehmer, auf dessen
    Rechnung und Gefahr das
    Gewerbe betrieben wird.
  2. Personengesellschaften -> Gesellschaft, z.B. OHG, KG, GbR.
    Die Gesellschafter können als
    Haftungsschuldner in Anspruch
    genommen werden.
  3. Personengesellschaften -> Juristische Personen, z.B. AG,
    GmbH, die Gesellschafter
    kommen als Haftungsschuldner
    nicht in Betracht.
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13
Q

Wann beginnt die
Gewerbesteuerpflicht hinsichtlich der verschiedenen
Unternehmensformen?

A
- EU/PersG: mit Aufnahme der gewerblichen
Tätigkeit (Vorbereitungshandlung oder
Eintragung ins HR genügt nicht)
- KapG: mit Aufnahme der nach außen
gerichteten Tätigkeit; spätestens mit
Eintragung ins HR
- Wirtschaftliche Geschäftsbetrieb:
mit Aufnahme des Betriebs
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14
Q

Wann endet die
Gewerbesteuerpflicht hinsichtlich der verschiedenen
Unternehmensformen?

A
  • EU/PersG: mit tatsächlicher Einstellung des
    Betriebs
  • KapG: mit dem Einstellen jeglicher Tätigkeit
  • Wirtschaftliche Geschäftsbetrieb:
    mit Einstellung des Betriebs
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15
Q

Stellen Sie das Berechnungsschema des
Gewerbeertrags dar und geben jeweils die
entsprechende gesetzliche Grundlage an.

A

Gewinn aus Gewerbetrieb nach EStG oder KStG
+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)
- Kürzungen (§ 9 GewStG)
= Gewerbeertrag (§§ 6, 7 GewStG)

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16
Q

Nach welchem Paragraphen werden die
Hinzurechnungen bestimmt?
Gehen Sie dabei genauer auf die verschiedenen
Möglichkeiten der Hinzurechnungen ein.

A
  1. Entgelte für Schulden § 8 Nr. 1 a GewStG
  2. Renten und dauernde Lasten § 8 Nr. 1 b GewStG
  3. Gewinnanteile des (echten) stillen Gesellschafters § 8 Nr. 1 c GewStG
  4. Miet- und Pachtaufwendungen beweglicher WG des AV § 8 Nr. 1 d GewStG
  5. Miet- und Pachtaufwendungen unbeweglicher WG des AV § 8 Nr. 1 e GewStG
  6. Aufwendungen für zeitlich befristete Überlassung von Rechten § 8 Nr. 1 f GewStG
  7. Anteile am Verlust einer Personengesellschaft § 8 Nr. 8 GewStG
  8. Zuwendungen (Spenden) bei Körperschaften § 8 Nr. 9 GewStG
17
Q

Unter welchen Voraussetzungen erfolgen die

Hinzurechnungen?

A

Gemäß § 8 GewStG:
- Nr. 1a Entgelte für Schulden Zinsen für langfristige und kurzfristige Schulden. Dazu gehören alle Zinsaufwendungen
unabhängig von der LZ, Damnum (Disagio), gewährte Skonti, sofern nicht handelsüblich.
- Nr. 1b Renten und dauernde
Lasten
Ein Zusammenhang mit Gründung oder Erwerb des Betriebes ist hinfällig.
Keine Pensionszahlungen
- Nr. 1c Gewinnanteile des
(echten) stillen
Gesellschafters
Hinzurechnung auch dann, wenn die Gewinnanteile beim stillen Gesellschafter ebenfalls der
Gewerbesteuer unterliegen, d.h. wenn die Beteiligung zu einem BV gehört.
- Nr. 1d 20 % der Mieten,
Pachten, Leasingraten –
bewegliche WG
Unerheblich ist, ob der Vermieter selber gewerbesteuerpflichtig oder im Inland ansässig ist.
- Nr. 1e 50 % der Mieten,
Pachten, Leasingraten –
unbewegliche WG
Unerheblich ist, ob der Vermieter selber gewerbesteuerpflichtig oder im Inland ansässig ist.
- Nr. 1f 25 % der Lizenzgebühren z.B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberechte und Namensrechte.
Nicht „reine Vertriebslizenzen“, die lediglich zum Weiterverkauf berechtigen.
- Nr. 8 Verlustanteil an PersG PersG kann im In- oder Ausland liegen. Nur sofern Gesellschafter Mitunternehmer sind.
Beteiligung muss zum BV gehören.
- Nr. 9 Spenden (ohne
Parteispenden)
Nur sofern Gewerbebetrieb körperschaftsteuerpflichtig.

18
Q

Nach welchem Schema lässt sich die Summe der

Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG bestimmen?

A
Gemäß § 8 Nr. 1:
a Entgelte für Schulden 100%
b Renten und dauernde Lasten Zinsanteil 100%
c Gewinnanteile des (echten) stillen
Gesellschafters
100%
d Mieten, Pachten, Leasingraten – bewegliche
WG
20%
e Mieten, Pachten, Leasingraten –
unbewegliche WG
50%
f Lizenzgebühren 25%
= Summe
- Freibetrag von - 200.000
= übersteigender Betrag 
davon ¼ = Hinzurechnung
19
Q

Nach welchem Paragraph werden die Kürzungen
bestimmt?
Gehen Sie dabei genauer auf die verschiedenen
Möglichkeiten der Kürzungen ein.

A
  1. Zum BV gehörender Grundbesitz § 9 Nr. 1 GewStG
  2. Gewinnanteile an einer in- oder
    ausländischen Personengesellschaft
    § 9 Nr. 2 GewStG
  3. Spenden, die aus den Mitteln des
    Gewerbebetriebes geleistet worden sind
    § 9 Nr. 5 GewStG
20
Q

Was besagt der § 9 Nr. 1 GewStG?

A
  • 1,2% des Einheitswertes für Grundbesitz, der zum BV gehört.
  • Diese Kürzung erfolgt, um eine Doppelbelastung durch die Grundsteuer zu vermeiden.
    Daher gilt die Kürzung nicht für Grundstücke, die von der Grundsteuer befreit sind.
  • Nur Grundbesitz, der zu Beginn des Erhebungszeitraums, also zum 01.01., zum BV
    gehört hat, ist zu berücksichtigen. (§ 20 GewStDV)
  • Alte Bundesländer:
    § 121a BewG – Einheitswert 1964 ist für die Gewerbesteuer mit 140 % anzusetzen.
  • Neue Bundesländer:
    § 133 S. 1 Nr. 2 BewG – Einheitswert 1935 ist für die Gewerbesteuer mit 400 %
    anzusetzen.
    -> Die Kürzung für Grundbesitz bemisst sich nach folgender Berechnung:
  • Einheitswert (BMG) x 140% x 1,2% = Kürzungsbetrag (alte Bundesländer)
  • Einheitswert (BMG) x 400% x 1,2% = Kürzungsbetrag (neue Bundesländer)
21
Q

Was besagen die § 9 Nr. 2 und Nr. 5 GewStG?

A

Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnung wird gekürzt um:
- § 9 Nr. 2 Gewinnanteile an einer im BV gehaltenen Beteiligung an einer in- oder ausländischen
PersG.
- § 9 Nr. 5 Spenden in betragsmäßig begrenzter Höhe (Maximalbetrag).
Spenden für politische Parteien und für Wählervereinigungen sind nicht abziehbar
§ 4 Abs. 6 EStG.

22
Q

Erläutern Sie die zwei Kürzungsmethoden in Hinblick

auf den Spendenabzug.

A

Kürzungsmethoden für abzugsfähige Spenden nach § 9 Nr. 5 GewStG:
1. Methode: 20% des Gewinns
Bei KapG: 20 % des um die Hinzurechnungen nach
§ 8 Nr. 9 GewStG erhöhten Gewinns
2. Methode: 4 Promille der Summe aus den Umsätzen,
Löhnen und Gehältern
-> Spenden können alle Gewerbetreibende abziehen, die Überhangssumme kann im nächsten Zeitraum abgezogen werden

23
Q

Welche Freibeträge sind bei der Ermittlung des

Gewerbeertrags zu berücksichtigen?

A
  1. 24.500 € -> Bei nat. Personen oder PersG, wird bei Wechsel des Steuerschuldners nach Dauer der Pflicht aufgeteilt
  2. 5.000 € -> Sonst. Person des öffentliches Rechts, nichtrechtsfähiger Verein und bei Unternehmen von jur. Personen öffentlichen Rechts
24
Q

Wie wird der Gewerbesteuermessbetrag berechnet?

A

Gewerbeertrag * 3,5 % = Gewerbesteuermessbetrag

  • Volle 100 € nach unten abgerundet
  • FB von 24.500 € (Natürliche Personen und PersG)
  • FB von 5.000 € Vereine für wirtsch. Geschäftsbetrieb
25
Q

Was besagt die Anwendung des Hebesatzes und
welche gesetzliche Grundlage ist in diesem
Zusammenhang zu nennen?
Gibt es einen Mindesthebesatz?

A

Hebesatz gem. § 16 GewStG :
- Die hebeberechtigte Gemeinde wendet auf den Gewerbesteuermessbetrag den für die
Gemeinde zuständigen Hebesatz an.
- Zur Berechnung der Gewerbesteuerschuld wird der Steuermessbetrag mit dem Prozentsatz
(Hebesatz) multipliziert.
- Den Hebesatz legt die hebeberechtigte Gemeinde fest (§§ 4, 35a GewStG). Er muss für alle
Unternehmen in den Gemeinden gleich hoch sein und mindestens 200% betragen.
- Die Hebesätze werden von den Gemeinden per Satzung festgelegt

26
Q

Nach welchem Schema wird die Gewerbesteuer

berechnet?

A
Steuermessbetrag
* Hebesatz (§ 16 Abs. 1 GewStG)
= Gewerbesteuerschuld (§ 20 Abs. 1 GewStG)
- Vorauszahlungen (§ 20 Abs. 2 GewStG)
= Abschlusszahlung