Einkommensteuer (1) Flashcards
Erläutern Sie das Wesen der Einkommensteuer.
- Personensteuer (natürliche Person)
- direkte Steuer (Steuerschuldner & -träger identisch)
- Besitzsteuer (Steuergegenstand: zu versteuerndes Einkommen)
- Gemeinschaftsteuer (ESt geht an Bund, Ländern und Gemeinden nach Verteilungsschlüssel)
- Veranlagungssteuer (Veranlagung = förmliches Verfahren, in dem die BMG ermittelt und die zu zahlende Steuer festsetzt)
Nennen Sie die Rechtsgrundlagen der
Einkommensteuer.
- Einkommenssteuergesetz (EStG) und Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) = Rechtsnormen, verbindlich für Bürger, Gerichte, Verwaltung
- Einkommensteuerrichtlinien (EStR) -> behandeln Zweifels- und Auslegungsfragen von allgemeiner
Bedeutung und stellen eine einheitliche
Rechtsanwendung durch die Finanzbehörde sicher (nur für Finanzbehörden)
Welche Erhebungsformen der Einkommensteuer sind
Ihnen bekannt?
- Grundsatz: Veranlagung -> Einzel- und Zusammenveranlagung
- Ausnahme: Abzug an der Quelle -> Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Steuerabzug bei Bauleistungen
Erläutern Sie die Steuerpflicht aus dem EStG.
- Persönliche Steuerpflicht (Wer?) -> § 1 EStG
- Unbeschränkte Steuerpflicht -> §1 EStG Abs. 1 - 3
- Beschränkte Steuerpflicht -> §1 Abs. 4 und § 49 ff.
EstG - Sachliche Steuerpflicht (Was?) -> § 2 ff. EStG
Erläutern Sie unter Angabe der jeweiligen Paragraphen
das Prüfungsschema der unbeschränkten Steuerpflicht
nach § 1 Abs. 1 EStG
Voraussetzungen:
1. Natürliche Person
2. Wohnsitz gem. § 8 AO oder gewöhnlichen Aufenthalt gemäß § 9 AO im Inland
Rechtsfolge:
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht mit dem gesamten Welteinkommen gemäß § 1 Abs. 1 EStG
Erläutern Sie Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt.
Nennen Sie dabei die gesetzliche Grundlage.
- Wohnsitz im Inland gem. § 8 AO: Wohnung, unter Umständen, die darauf schließen lässt, das diese beibehalten und benutzt wird
- Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland gem. § 9 AO: Aufenthalt im Inland von etwa 6 Monaten
Erläutern Sie das Prüfungsschema der unbeschränkten
Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG
Voraussetzungen:
1. Deutsche Staatsangehörigkeit
2. Im Inland weder einen Wohnsitz gem. § 8 AO noch einen
gewöhnlichen Aufenthalt gem. § 9 AO
3. In einem Dienstverhältnis bei einer inländischen juristischen
Person des öffentlichen Rechts stehen und dafür einen Arbeitslohn
aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen
Rechtsfolge:
(erweitert) unbeschränkte
Einkommensteuerpflicht mit dem
gesamten Welteinkommen gem.
§ 1 Abs.2 EStG
Erläutern Sie das Prüfungsschema der unbeschränkten
Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG.
Voraussetzungen:
1. Natürliche Personen
2. Keinen Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
3. Inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG
4. Einkünfte der Person unterliegen zu mind. 90 %
deutscher ESt oder
5. Nicht deutscher ESt unterliegende Einkünfte sind ≤
Grundfreibetrag (Nachweis erforderlich!)
6. Antrag
Rechtsfolge:
(fiktive) unbeschränkte
Einkommensteuerpflicht mit allen
inländischen Einkünften gem.
§ 1 Abs.3 EStG
Erläutern Sie das Prüfungsschema der beschränkten
Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG.
Voraussetzungen: 1. Natürliche Person 2. Weder Wohnsitz gem. § 8 AO noch gewöhnlichen Aufenthalt gem. § 9 AO im Inland 3. Einkünfte nach § 49 EStG Rechtsfolge: beschränkte Einkommensteuerpflicht mit den inländischen Einkünften gem. § 1 Abs.4 EStG
Wie werden steuerbare und nicht steuerbare Einkünfte
unterschieden?
- Steuerbar (Unterliegen dem EStG): Steuerpflichtig, steuerfrei nach §3, 3b EStG
- Nicht steuerbar (unterliegen nicht dem EStG): Einmalige Vermögensanfälle, Liebhaberei, Private Veräußerungsgewinne (Grundsatz)
Wie lassen sich Einkünfte nach der Art und
Einkunftsermittlung gliedern?
Gewinneinkunftsarten: - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 13 EStG - Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 EStG - Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 EStG Überschusseinkunftsarten: - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG - Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG
Welche Einnahmen gelten als steuerfreie Einnahmen
und auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen
diese?
Steuerfreie Einnahmen gem. § 3, 3 b EStG:
- Leistungen aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung, gesetzlichen
Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1a EStG)
- Arbeitslosengeld (§ 3 Nr. 2a EStG)
- Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
- ggf. Sachprämien bis 1080 € im Jahr (§ 3 Nr. 38 EStG)
- Öffentliche Stipendien (§ 3 Nr. 44 EStG)
- ggf. Trinkgelder (§ 3 Nr. 51 EStG)
- Wohngeld ( § 3 Nr. 58 EStG)
- Elterngeld ( § 3 Nr. 67 EStG)
- Sonntags-, Feiertags-, Nachtzuschläge (§ 3b EStG)
Welche Einkünften unterliegen der objektiven
Steuerpflicht?
Gesamte Zuflüsse einer Periode
- Nicht steuerbare Zuflüsse (z.B. Lottogewinn)
= Steuerbare Zuflüsse
- Steuerbare Zuflüsse, aber steuerfrei
= Steuerpflichtige Bruttoerträge und
Bruttoeinnahmen aus den 7 Einkunftsarten
- Einkunftsbedingte Abflüsse (BA oder WK)
= Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten
- Einkünfte der privaten Lebensführung (SA oder agB)
= zu versteuerndes Einkommen
Erläutern Sie das Subsidiaritätsprinzip.
- Alle Haupteinkunftsarten sind Gleichrangig
- Bei den Nebeneinkunftsarten ist Kapitalvermögen subsidiär zur Vermietung und Verpachtung, wobei sonstige Einkünfte subsidiär zu beiden sind
Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 13 EStG
Einkünfte aus Gewerbebestrieb § 15 EStG
Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 EStG
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
sonstige Einkünfte § 22 EStG
= Summe der Einkünfte
- Altersentlastungsbetrag § 24 a EStG
- Abzugsbetrag LuF § 13 Abs. 3 EStG
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24 b EStG
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- (Verlustabzug) § 10 d EStG
- Sonderausgaben § 10 - 10 c EStG
- Außergewöhnliche Belastungen § 33 - 33 b EStG
= Einkommen
- Freibeträge für Kinder § 32 Abs. 6 EStG
- Härteausgleich § 46 Abs. 3 EStG
= zu versteuerndes Einkommen (zvE)