Menschenwürde, Art. 1 I Flashcards
1
Q
Verschiedene negative Def. der Menschenwürde
A
# Objektformel # BVerfG: die Menschenwürde wird bereits durch eine solche Handlung öffentlicher Gewalt verletzt, die die Subjektqualität des Menschen (seinen Status als Rechtssubjekt) grds. in Frage stellt
2
Q
Ansprüche aus Art. 1
A
# objektive Verpflichtung, die Menschenwürde nicht anzutasten # Schutzanspruch des GR-Trägers -> Beistand gegen Verletzungen der Menschenwürde durch Dritte (regelmäßig durch StrafR gewährleistet)
3
Q
Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
A
# Def.: materielle Voraussetzungen, die für die physische Existenz und das Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind # hergeleitet aus Art. 1 I i.V.m. Sozialstaatsprinzip (Art. 20 I)
=> hat neben der Menschenwürde eine eigenständige Bedeutung (Konkretisierung obliegt Gesetzgeber)
4
Q
Menschenwürde als Eingriffsermächtigung?
A
Nein, denn Menschenwürde begründet keine Verpflichtung, sich nach allgemeinen Maßstäben “würdegemäß” zu verhalten
-> kann deshalb nicht als Begründung für Maßnahmen heranzgezogen werden, die sich gegen den Grundrechtsträger selbst richten