Menschenwürde, Art. 1 I Flashcards

1
Q

Verschiedene negative Def. der Menschenwürde

A
# Objektformel
# BVerfG: die Menschenwürde wird bereits durch eine solche Handlung öffentlicher Gewalt verletzt, die die Subjektqualität des Menschen (seinen Status als Rechtssubjekt) grds. in Frage stellt
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2
Q

Ansprüche aus Art. 1

A
# objektive Verpflichtung, die Menschenwürde nicht anzutasten
# Schutzanspruch des GR-Trägers
-> Beistand gegen Verletzungen der Menschenwürde durch Dritte (regelmäßig durch StrafR gewährleistet)
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3
Q

Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

A
# Def.: materielle Voraussetzungen, die für die physische Existenz und das Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind
# hergeleitet aus Art. 1 I i.V.m. Sozialstaatsprinzip (Art. 20 I)

=> hat neben der Menschenwürde eine eigenständige Bedeutung (Konkretisierung obliegt Gesetzgeber)

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4
Q

Menschenwürde als Eingriffsermächtigung?

A

Nein, denn Menschenwürde begründet keine Verpflichtung, sich nach allgemeinen Maßstäben “würdegemäß” zu verhalten
-> kann deshalb nicht als Begründung für Maßnahmen heranzgezogen werden, die sich gegen den Grundrechtsträger selbst richten

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