Berufsfreiheit, Art. 12 I Flashcards

1
Q

Def. Beruf

A

Jede auf Dauer angelegte, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienenden Tätigkeit
(auch bspw. Ferienjobs)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

muss Tätigkeit erlaubt sein?

A

M1: Tätigkeit darf nur nicht generell verboten und nicht sozial- oder gemeinschädlich sein
M2 (BVerfG): solche Tätigkeiten sind aus dem Schutzbereich auszuschließen, die aufgrund ihrer Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit schon ihrem Wesen nach als verboten anzusehen sind
- Gesetzgeber habe dadurch in der Hand, bereits den SB durch allgemeine Gesetze zu beschränken -> gesetzgeberische Maßnahme wäre nicht mehr am Maßstab des Art. 12 I zu messen
+ Art. 12 schützt nicht die Handlung, sondern den Beruf
-> ein Verhalten, das verboten ist, gewinnt nicht dadurch einen besonderen Stellenwert, weil es zum Gegenstand eines Berufes gemacht wird

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

sachlicher Schutzbereich

A
  1. “ob” der Berufsausübung (=Berufswahl)
  2. “wie” der Berufsausübung
  3. negative Berufsfreiheit
  4. Auswahl eines bestimmten Berufes
  5. Entschluss, den Beruf zu wechseln
  6. Wahl des Arbeitsplatzes
  7. Wahl des Vertragspartners bei abhängig Beschäftigten
  8. Wahl der Ausbildungsstätte, aber kein Recht auf eine Ausbildungsstelle
  9. umstritten.: Wettbewerbsfreiheit (oder ob hier lediglich Art. 2 I greift)
    - > h.M.: es gehört zur Berufsausübung dazu, am Markt aufzutreten und mit anderen in Konkurrenz zu treten -> schützt den Einzelnen nicht vor Zulassung von Konkurrenz -> SB nur dann betroffen, wenn Staat den Wettbewerb regelt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Recht auf Hochschulzulassung?

A

aus Art. 12 I 1 iVm dem allg. Gleichheitssatz aus Art. 3 I und dem Sozialstaatsprinzip folgt ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium an einer staatlichen Hochschule im Rahmen der bestehenden Kapazitäten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

“Staat als Unternehmer”

Streit

A

M1: Lösung auf Schutzbereichsebene
# Gleichstellung von privater und staatlicher Konkurrenz
# Ausnahme, wenn Wettbewerb unmöglich gemacht wird, insb. durch unerlaubte (faktische) Monopolstellung
+ Grundsatz, dass Art. 12 I nicht eine bestimmte Stellung am Markt schützt
M2: Lösung auf Eingriffsebene
# keine Gleichstellung, denn Art. 12 I schütze einen vom Staat unbeeinflussten Wettbewerb

[kommen im Wesentlichen zu den selben Ergebnissen]

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Drei-Stufen-Theorie (beim legitimen Zweck)

A
  1. Berufsausübung -> “wie”
    einzelner darf weder davon abgehalten werden, den Beruf zu ergreifen, noch dazu gezwungen werden, ihn aufzugeben
    -> normale Verhältnismäßigkeitsprüfung
  2. Berufswahl -> “ob”
    # Subjektive Zulassungsvoraussetzungen
    -> Eingriff muss besonders wichtigem Gemeinschaftsgut liegen
    # Subjektive Zulassungsvoraussetzungen
    -> Eingriff nur zur Abwehr schwerer, nachweisbarer bzw. höchstwahrscheinlicher Gefahren zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly