Maßnahmen Präventiv Flashcards

You may prefer our related Brainscape-certified flashcards:
1
Q

Generalklausel gemäß §14 (1) BPolG

A

3- Schichtige-Polizeigefahr + Subsidiarität

> konkrete Gefahr
= ist eine Sachlage, die beim ungehinderten Ablauf des zu erwartenden Geschehens, einen Schadenseintritt an einem Rechtsgut in naher Zukunft hinreichend wahrscheinlich macht.

> Öffentliche Sicherheit/ Ordnung
= ist der Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen vor Schäden, die den Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates, den Individualrechtsgütern, den Universalrechtsgütern und dem Schutz der gesamten Rechtsordnung drohen.

> Aufgabenbereich der BPol
= Hierunter fallen alle präventiven Maßnahmen der BPol gem. §1-7 BPolG.

> Subsidiarität

Formvorschriften:
1. Maßnahme benennen §41 VwVfG
2. Grund benennen §39 VwVfG
3. RBB auf Nachfrage machen §68 VwGO

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Platzverweis gemäß §38 BPolG

A

3- Schichtige- Polizeigewalt

> konkrete Gefahr
öffentliche Sicherheit/ Ordnung
Aufgabenbereich der BPol

Formvorschriften:
1. Maßnahme nennen §41VwVfG
2. Grund nennen §39 VwVfG
3. RBB auf Nachfrage §68 VwGO
4. Nur vorübergehend: -bis dreischichtige Polizeigefahr abgewehrt und max. 24H
5. Beförderungspflicht DB AG §10 AEG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Verhältnismäßigkeit §15(1) BPolG

A

> Geeignet
= geeignet ist eine Maßnahme, wenn sie objektiv Zwecktauglich ist das Polizeiliche Ziel zu erreichen

  1. Was ist Polizeiliches Ziel?
  2. Taugt Maßnahme dieses Ziel zu erreichen?

> Erforderlich
=von mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, welche die Allgeinheit oder den Einzelnen am wenigsten beeinträchtigt.

  1. Habe ich die mindeste Maßnahme gewählt?
  2. Gibt es eine mildere Maßnahme?

> Angemessen
= Die Folgen einer polizeilichen Maßnahme müssen im angemessen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen.

  1. In welche Grundrechte wird eingegriffen?
  2. Welche stehen dem gegenüber?
  3. Was überwiegt?
  4. Geringe Dauer der Maßnahme
  5. Geringe Intensität
  6. Gefahr/ Straftat selbst verursacht
  7. Maßnahme somit im angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Erhebung personenbezogener Daten §21(1)BPolG

A

> personenbezogene Daten i.S.d §46 (1) BDSG

= sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder Bestimmungen natürlichen Person sowie alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Subs. : Aussehen, Verhalten, Zugehörigkeit zu Gruppierungen

> Erforderlichkeit zur Aufgabenerfüllung
= Die Erforderlichkeit der Erhebung der bestimmten personenbezogenen Daten ist dann gegeben, wenn die BPol ihre Aufgabe §1-7 BPolG ohne die entsprechende Datenerhebung nicht, nicht vollständig oder nicht in rechtmäßiger Weise erfüllen kann.

> Subsidiarität
= Ein Rückgriff auf diese Befugnis ist nur dann möglich, wenn keine weiteren Maßnahmen zur Datenerhebung nach §21(2) - §28a BPolG in Betracht kommt.

Formvorschriften:
1. Maßnahme nennen §41 VwVfG
2. Grund nennen §39 VwVfG
3. RBB auf Nachfrage §68 VwGO
4. Offenheits/Unmittelbarheitsgrundsatz §21(2) S.1 BPolG
5. Datenerhebung erfolgt aus öffentlichen/ Nicht öffentlichen Stellen §21(2) S.2 StPO
6. verdeckte Datenerhebung § 21(3)S.3 BPolG
7. Hinweispflichten §21(4) BPolG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Befragung §22(1) BPolG

A

> Tatsachen rechtfertigen die Annahme ,dass sachdienliche Angaben gemacht werden können

= Tatsachen sind gesicherte Eekenntnisse und begründen objektiv die Annahme, dass ein bestimmter SV existiert oder mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Subs.:
1. Wiedergabe SV
2. Warum können Angaben gemacht werden?

> sachdienliche Angaben
= sind jede die Aufgaben der BPol unterstützenden oder fördernden Informationen, die einen zielgerichteten Einsatz ermöglichen oder erleichtern.

Subs.:
1. Was kann uns die Person sagen?
2. Ist das Gesagte einsatzförderlich?

> Zur Erfüllung einer präventiven Aufgabe der BPol

= Die Erhebung personenbezogener Daten dient der Erfüllung einer präventiven bundespolizeilichen Aufgabe, wenn ohne die entsprechende Datenerhebung die Aufgabe §§ 1-7 BPolG nicht, nicht vollständig oder nicht in rechtmäßiger Weise erfüllen kann.

Subs.:
1. Sachliche Zuständigkeit

Formvorschriften:
1. Maßnahme benennen §41 VwVfG
2. Grund benennen §39 VwVfG
3. RBB auf Nachfrage machen §68 VwGO
4. Verpflichtende Angaben §22(2) BPolG
5. Zeugenrechte, Auskunftsverweigerung, Zweckbindungsgebot §22(3) BPolG
6. Keine verbotenen Vernehmungsmethoden, kein Zwang § 22(4) BPolG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Idf zur Abwehr einer Gefahr §23 (1) Nr.1, (3) BPolG

A

konkrete Gefahr
= ist eine Sachlage, die beim ungehinderten Ablauf des zu erwartenden Geschehens, einen Schadenseintritt an einem Rechtsgut in naher Zukunft hinreichend wahrscheinlich macht.

> Öffentliche Sicherheit/ Ordnung
= ist der Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen vor Schäden, die den Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates, den Individualrechtsgütern, den Universalrechtsgütern und dem Schutz der gesamten Rechtsordnung drohen.

> Aufgabenbereich der BPol
= Hierunter fallen alle präventiven Maßnahmen der BPol gem. §1-7 BPolG.

+ bei Durchsuchung zum Auffinden von Ausweispapieren und Mitnahme zur Dienststelle

> Idf nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten feststellbar

Formvorschriften:
1. Maßnahme nennen §41 VwVfG
2. Grund nennen §39 VwVfG
3. RBB auf Nachfrage §68 VwGO
4. Offenheits/ Unmittelbarheitsgrundsatz gemäß § 21(3)S.1,3 BPolG
5. Bei Festhalten §23(3) S.4 BPolG beachten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

§23 BPolG Idf im Überblick

A

> §23(1) Nr.1 BPolG i.V.m (3)S.? BPolG
= Zur Abwehr einer Gefahr(3-schichtige- Polizeigefahr)

Bsp: T läuft nachts mit Brecheisen Richtung FAA

> Art.8 SGK i.V.m §23(1) Nr.2 i.V.m (3)S.? BPolG
= Idf bei Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs

Bsp: Flughafen

> Art. 23 SGK i.V.m §23(1) Nr.3 1. Alternative i.V.m (3)S.? BPolG
= Verhinderung/ Unterbindung der unerlaubten Einreise

Bsp: Schleusungen 30km Bereich

> Art. 23 SGK i.V.m §23(1) Nr. 3
2. Alternative i.V.m (3) S.? BPolG
= Verhütung von Straftaten im 30km Bereich

> §23(1) Nr.4 BPolG i.V.m (3) S.? BPolG
= Idf aufgrund einer Gefährsungslage/ personenbezogener Anhaltspunkte

Bsp: Einstufung HBF HH als gefährdetes Objekt—-»> Idf Fußballfan

> §23(1) Nr.5 BPolG i.V.m (3) S.? BPolG
= Schutz privater Rechte

Bsp: “ Kaffeeschüttfall”

> §23(4) BPolG
= Überprüfung von Berechtigungsscheinen

Bsp: Waffen aushändigen lassen

> §23(5) BPolG
= Einlass/ - Berechtigungskontrolle bei Einrichtungen Bpol, Amtssitze eines Verfassungsorgans/ Ministeriums

Bsp: Wache am AFZ Bamberg

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Idf an /in gefährdeten Objekten §23(1) Nr.4 BPolG i.V.m (3) BPolG

A

> Aufenthalt in oder in unmittelbarer Nähe eines Objektes i.S.d §23(1) Nr.4 BPolG

= Einrichtungen/Anlagen:
1. Der BPol §1(3) BPolG
2. Der Eisenbahn des Bundes §3 BPolG
3. Die dem Luftverkehr dienen §4 BPolG
4. Des Amtssitzes eines Ministeriums/ Verfassungsorgans §5 BPolG
5. An einer Grenzübergangsstelle
§61 BPolG

Subs.: am SV feststellen

> Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten verübt werden sollen
= Tatsachen sind gesicherte Eekenntnisse und begründen objektiv die Annahme, dass ein bestimmter SV existiert oder mit WS zu erwarten ist.

Subs.: Was kann aufgrund der Gefährdungslage passieren?

> dadurch unmittelbare Gefährdung von Personen im/ am Objekt oder Objektgefährdung

Subs.: am SV feststellen, ob durch Straftat Personen im/am Objekt gefährdet oder das Objekt selbst

> Erforderlichkeit aufgrund einer Gefährdungslage/ personenbezogener Anhaltspunkte

  1. aufgrund personenbezogener Anhaltspunkte :

= Personenbezogene Anhaltspunkte sind konkrete auf den Einzelfall bezogene Erkenntnisse/ Hinweise und beziehen sich auf eine ganz bestimmte Person

  1. aufgrund einer Gefährdungslage:

= Die Gefährdungslage beschreibt die Polizeiliche Lage des Einsatzgebietes zum Zeitpunkt des Einschreitens.

Formvorschriften:
1. Maßnahme nennen §41 VwVfG
2. Grund nennen §39 VwVfG
3. RBB auf Nachfrage §68 VwGO
4. Offenheits / - Unmittelbarheitsgrundsatz §21(3)S.1,3 BPolG
5. Bei festhalten nach §23(3)S.4 BPolG muss §40(1) BPolG beachtet werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

§47 Nr.1 BPolG Sicherstellung zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr

A

§47 Nr.1 BPolG
=zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr

  1. Gegenwärtige Gefahr
  • Ein schädigendes Ereignis hat bereits begonnen oder steht mit an Sicher grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevor.
  1. Für die öffentliche Sicherheit
  • Hierunter versteht man den Schutz der Allgemeinheit/ des Einzelnen vor Schäden die dem Bestand und Funktionsfähigkeit des Staates, den Individualrechtsgütern, Universalrechtsgütern drohen und der geschriebenen Rechtsordnung drohen.
  1. Im Aufgabenbereich der BPol
  • Hierunter fallen alle präventiven Maßnahmen der BPol nach §1-7 BPolG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

§47 Nr.2 BPolG Sicherstellung zum Schutz privater Rechte

Vgl. Zu §1(4) BPolG

A

> Gefahr :

  1. des Verlustes der SacheOder
  2. Der Beschädigung der SacheUnd

> Eigentümer oder rechtmäßiger Inhaber der tatsächlichen Gewalt kann nicht anders vor Verlust oder Beschädigung der Sache geschützt werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

§47 Nr.3 BPolG Sicherstellung bei Freiheitsentziehungen

A

Festhalten
= hierunter versteht man alle repressiven als auch präventiven Freiheitsentziehungen.

Subs: feststellen ob präventiv( BPolG) oder anderer Rechtsvorschrift

Und

> führt die Sache mit sich
= Mitgeführt werden Sachen werden Sachen, wenn die Person unmittelbaren Zugriff darauf hat und jederzeit in der Lage ist, davon Gebrauch zu machen.

Und

> Sache kann verwendet werden, um:

  1. Sich zu töten/ verletzen
  2. Leben/Gesundheit anderer schädigen
  3. Fremde Sache beschädigen
  4. Sich oder anderen Flucht zu ermöglichen/ erleichtern
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Formvorschriften §47 Nr.1-3 BPolG

A

Maßnahme nennen §41 VwVfG
2. Grund nennen §39 VwVfG
3. RBB auf Nachfrage §68 VwGO
4. Verwaltungsgericht §48 BPolG
5. Sicherstellungsprotokoll an PGÜ aushändigen §48(2) BPolG
6. Kennzeichnungspflicht §48(4) BPolG
7. Verwertung § 49 BPolG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

§43(1) Nr.1 BPolG Durchsuchung v. Personen zur Eigensicherung

A

> Festhalten einer Person

= unter dem Begriff versteht man alle präventiven/ repressiven Freiheitsentziehungen

Subs.:
-Person kann festgehalten werden nach:

  1. Nach dem BPolG

Oder

  1. Anderen Rechtsvorschriften ( StPO)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

§43(1) Nr.2 BPolG Durchsuchung von Personen (präventiv)

A

> Tatsachen
= Tatsachen sind gesicherte Erkenntnisse und begründen objektiv die Annahme, dass ein bestimmter SV tatsächlich existiert oder mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

> mitgeführte Sachen

  1. Sache:
    = Eine Sache ist jeder körperlicher Gegenstand i.S.d §90 BGB
  2. Mitführen:
    = mitgeführt werden Sachen, wenn die Person unmittelbaren Zugriff darauf hat und jederzeit in der Lage ist, davon Gebrauch zu machen.

> Sicherstellung:
= Die Durchsuchung bezweckt das Auffinden solcher Sachen, die aus i.S.d §47 BPolG sichergestellt werden dürfen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

§43(1) Nr.3 BPolG Durchsuchung von Personen

A

> Person befindet sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand:

= Die Person ist nicht oder nicht mehr in der Lage, einen freien Willensentschluss zu fassen oder diesem Entschluss entsprechend zu handeln.

Oder!

> die Person befindet sich in einer hilflosen Lage:

= Eine Person ist in einer hilflosen Lage, wenn sie nicht aus eigener Kraft oder mit eigenen Mitteln imstande ist, einer Gefahr für Leib und Leben zu begegnen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

§43(1) Nr. 4 BPolG Durchsuchung von Personen

A

> Aufenthalt in oder in unmittelbarer Nähe eines Objektes i.S.d §23(1) Nr.4 BPolG

= Einrichtungen/Anlagen:
1. Der BPol §1(3) BPolG
2. Der Eisenbahn des Bundes §3 BPolG
3. Die dem Luftverkehr dienen §4 BPolG
4. Des Amtssitzes eines Ministeriums/ Verfassungsorgans §5 BPolG
5. An einer Grenzübergangsstelle
§61 BPolG

Subs.: am SV feststellen

> Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten verübt werden sollen
= Tatsachen sind gesicherte Eekenntnisse und begründen objektiv die Annahme, dass ein bestimmter SV existiert oder mit WS zu erwarten ist.

Subs.: Was kann aufgrund der Gefährdungslage passieren?

> dadurch unmittelbare Gefährdung von Personen im/ am Objekt oder Objektgefährdung

Subs.: am SV feststellen, ob durch Straftat Personen im/am Objekt gefährdet oder das Objekt selbst

> Erforderlichkeit aufgrund einer Gefährdungslage/ personenbezogener Anhaltspunkte

  1. aufgrund personenbezogener Anhaltspunkte :

= Personenbezogene Anhaltspunkte sind konkrete auf den Einzelfall bezogene Erkenntnisse/ Hinweise und beziehen sich auf eine ganz bestimmte Person

  1. aufgrund einer Gefährdungslage:

= Die Gefährdungslage beschreibt die Polizeiliche Lage des Einsatzgebietes zum Zeitpunkt des Einschreitens

17
Q

§43(3) BPolG zur Eigensicherung

A

> vor oder während einer IDF:

= Die IDF darf noch nicht abgeschlossen sein

Subs: Rechtsgrundlage der IDF muss genannt werden.

> Gefahr für Leib und Leben:

= am SV herstellen!
- zum Schutz des PVB
- zum Schutz der Person selbst
- Zum Schutz eines Dritten gegen eine

Gefahr für Leib und Leben

—> Gefahr muss nicht konkret sein!!!

> Erforderlichkeit:
= Die Durchsuchung ist erforderlich, wenn einzelfallbezogene Anhaltspunkte bestehen, aufgrund derer eine Gefahr für das Rechtsgut Leib und Leben nicht ausgeschlossen werden kann.

mögliche Gründe:

  • konkrete Gegebenheiten der Örtlichkeit oder Tageszeit
  • Aggressivität des PGÜ
18
Q

Formvorschriften §43 BPolG

A
  1. Maßnahme nennen §41 VwVfG
  2. Grund nennen §39 VwVfG
  3. RBB auf Nachfrage §68 VwGO
  4. Gleichgeschlechtliche Durchsuchung §43(4) BPolG

Außer: Gefahr um Leib und Leben

  1. Bei §43(5) Beachtung Richtervorbehalt bei Mitnahme zur Dienststelle §40(1) BPolG
19
Q

Gewahrsam §39(1) Nr.1 BPolG
- Schutzgewahrsam-

A

> 3- schichtige- Polizeigefahr i.S.d §14(2) S.1 BPolG für Leib und Leben

  1. konkrete Gefahr:

Sub: wie immer

  1. Für die öffentliche Sicherheit:
    = unter öffentlicher Sicherheit versteht man den Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen vor Schäden die den Bestand/ Funktionsfähigkeit des Staates , den Individual und den Universalrechtsgütern, sowie der gesamten geschriebenen Rechtsordnung.
  2. Gefahr um Leib und Leben:
    = Eine Gefahr um Leib und Leben besteht, wenn der Eintritt einer nicht ganz unerheblichen Körperverletzung oder gar des Todes droht.
  3. Im Aufgabenbereich der BPol:
    = Hierunter fallen alle präventiven Aufgaben der BPol gemäß § 1-7 BPolG

> Erforderlichkeit

  • erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand :

= Person ist nicht oder nicht mehr in der Lage einen Willensentschluss zu fassen oder diesem Entschluss entsprechend zu handeln

Oder

  • hilflose Lage:
    = Person kann sich nicht selbst helfen,
    d.h. wenn sie aus eigener Kraft oder mit eigenen Mitteln nicht imstande ist, einer Gefahr für Leib und Leben zu begegnen.