Ausländerrecht Flashcards
Schema
1.1 Status der Person
1.2 Grenze
1.3 Zweck/ Dauer
1.4 Rechtsnorm
2.0 Einreisevoraussetzungen
1.1 Status der Person
> für Deutsche :
= Art. 116(1)GG
> für Ausländer:
- Kein Deutscher
- Ausländer §2 AufenthG
- Unionsbürger Art. 20(1) AEUV
- Kein Familienangehöriger mit Freizügigkeitsrechten
- EWR- Staaten ( NIL)
- Schweiz
- Kein Recht auf freier
Personenverkehr Art.2 Nr.5 SGK - Drittstaatsabgehöriger Art.2 Nr.6 SGK
1.2 Grenze
- Binnengrenze Art.2 Nr.1 SGK
- Vollendete Einreise
§13(2) S.3 AufenthG - Grnezlinie überschritten
- Außengrenze Art.2 Nr.2 SGK
- Unvollendete Einreise
§13(2) S.1 AufenthG - passieren Grenzübergang BPOL
1.3 Zweck Dauer
- Anzahl Tage und Wo
- nicht mehr als 90 T in Bezugszeitraum von 180 T
- Kurzaufenthalt Art.6(1) SGK, Typ C
Oder
- längerfristiger Aufenthalt Art.6(3) SGK,
Nationales Visum, Typ D
1.4 Rechtsnorm nennen
- vorrangig SDÜ,SGK anwenden
- nachrangig EUVisaV, AufenthG
2.0 Maßnahmen Außengrenze
~ Art.6(1)SGK
> für Drittstaatler an Außengrenze :
- Art.6(1)SGK prüfen
• Drittstaatsangehöriger
• unvollendet Einreise
• Kurzaufenthalt
Lit a) Reisedokument gültig/ anerkannt
~ mind. 3 Monate gültig
~ nicht älter als 10 Jahre
Lit b) Anhang 2 EUVisaVO
Lit c) Zweck/Mittel finanziell
Lit d) SIS- Einreiseverweigerung negativ?
Lit e) öffentliche Sicherheit u.Ordnung
2.0 Maßnahmen Binnengrenze
~ Art. 19(1) SDÜ
> für Drittstaatler mit Schengenvisa:
- Drittstaatler i.S.d SDÜ
- einheitlicher Sichtvermerk
- vollendet eingereist
- a,c,d,e laut Art.6(1) SGK
2.0 Maßnahmen Binnengrenze
~ Art.20(1)SDÜ
> für visafreie Drittstaatsangehörige:
- Drittstaatler i.S.d SDÜ
- Sichtvermerksfrei Art. 4(1) EUVisaVO i.V.m Anhang 2
- Kurzaufenthalt nach Art.6(1)SGK
• lit a,c,d,e
2.0 Maßnahmen an Binnengrenze
~ Art.21(1) SDÜ
> Drittausländer mit AT einer Vertragspartei:
- Drittausländer i.S.d SDÜ
- Inhaber eines AT von bsp. Fra, DEU usw. Gültig?
- Kurzaufenthalt nach Art.6(1) SGK
• lit a,c,e
Weitere Paragraphen
§3(1)AufenthG
Passpflicht Ausländer
§4(1)AufenthG
Aufenthaltstitelpflicht
§15AufenthG
Zurückweisung
§15(4)AufenthG
Personen die ein Asylantrag gestellt haben dürfen nicht zurück geschickt werden
—> es findet §60 AufenthG Anwendung
§50AufenthG
Ausreisepflicht