Markenschutz Flashcards
Nationale Marken (Schutz in der Schweiz)
Eidgenösisches Institut für geistiges Eigentum (IGE)
Internationale Marken
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Das Markenrecht nach MSchG verleiht dem Inhaber
- das ausschliessliche Recht,
- die Marke zur Kennzeichnung der Waren und Dienstleistungen, für die sie beansprucht wird, zu gebrauchen und
- darüber zu verfügen (Recht kann weitergegeben werden, gegen dritte kann vorgegangen werden)
Was wir geschützt?
Eingetragene Zeichen bei Missbrauch durch Dritte
Wie entsteht der Schutz?
Eintragung der Marke in das Markenregister
Minimalanforderungen
- keine Verletzung älterer Drittrechte
- Unterscheidungsfähigkeit
- Nicht Beschreibend
- Nicht gegen die öffentliche Ordnung und gute Sitten verstossend
Kein Schutz
- einfache Zeichen
- Abkürzungen
- Sachangaben
- Wappen
- …
Schutzumfang
Definiert durch das Zeichen und die Waren- und Dienstleistungsliste (WDL)
Schutzdauer
10 Jahre (beliebig verlängerbar)
Symbole und Hinweise
- ® registrierte Marke
- ™ Trademark
- > Verwendung ist fakultativ, Missbrauch strafbar
Anmeldegebühr (CH)
550.-
Verlängerung (CH)
700.- (10 Jahre)
Was kann als Marke geschützt werden?
Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farbe sein
Absolute Ausschlussgründe (MSchG Art. 2)
- Zeichen, die Gemeingut sind (dürfen nicht monopolisiert sein; z.B. beschreibende Zeichen), es sei denn, dass sie sich als Marke für Waren oder Dienstleistungen durchgesetzt haben, für die sie beansprucht werden
- Formen, die das Wesen der Ware ausmachen, und Formen der Ware oder der Verpackung, die technisch notwendig sind (z.B. banale Form einer Flasche)
- Irreführende Zeichen (Marke dar nicht über ein Merkmal der Ware hinwegtäuschen, dass nicht gegeben ist)
- Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen.
Eintragung einer schweizerischen Marke beim IGE (Ablauf)
- Recherche
- Hinterlegung -> Hinterlegungsbescheinigung
- Eingangsprüfung
- Formelle und Materielle Prüfung
- Nationale Eintragung -> Eintragsbescheinigung
- Publikation
(7. Widerspruch -> Zeitdauer von 3 Monaten nach Eintragung)