Markenschutz Flashcards

1
Q

Nationale Marken (Schutz in der Schweiz)

A

Eidgenösisches Institut für geistiges Eigentum (IGE)

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2
Q

Internationale Marken

A

Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

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3
Q

Das Markenrecht nach MSchG verleiht dem Inhaber

A
  • das ausschliessliche Recht,
  • die Marke zur Kennzeichnung der Waren und Dienstleistungen, für die sie beansprucht wird, zu gebrauchen und
  • darüber zu verfügen (Recht kann weitergegeben werden, gegen dritte kann vorgegangen werden)
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4
Q

Was wir geschützt?

A

Eingetragene Zeichen bei Missbrauch durch Dritte

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5
Q

Wie entsteht der Schutz?

A

Eintragung der Marke in das Markenregister

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6
Q

Minimalanforderungen

A
  • keine Verletzung älterer Drittrechte
  • Unterscheidungsfähigkeit
  • Nicht Beschreibend
  • Nicht gegen die öffentliche Ordnung und gute Sitten verstossend
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7
Q

Kein Schutz

A
  • einfache Zeichen
  • Abkürzungen
  • Sachangaben
  • Wappen
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8
Q

Schutzumfang

A

Definiert durch das Zeichen und die Waren- und Dienstleistungsliste (WDL)

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9
Q

Schutzdauer

A

10 Jahre (beliebig verlängerbar)

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10
Q

Symbole und Hinweise

A
  • ® registrierte Marke
  • ™ Trademark
  • > Verwendung ist fakultativ, Missbrauch strafbar
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11
Q

Anmeldegebühr (CH)

A

550.-

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12
Q

Verlängerung (CH)

A

700.- (10 Jahre)

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13
Q

Was kann als Marke geschützt werden?

A

Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farbe sein

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14
Q

Absolute Ausschlussgründe (MSchG Art. 2)

A
  • Zeichen, die Gemeingut sind (dürfen nicht monopolisiert sein; z.B. beschreibende Zeichen), es sei denn, dass sie sich als Marke für Waren oder Dienstleistungen durchgesetzt haben, für die sie beansprucht werden
  • Formen, die das Wesen der Ware ausmachen, und Formen der Ware oder der Verpackung, die technisch notwendig sind (z.B. banale Form einer Flasche)
  • Irreführende Zeichen (Marke dar nicht über ein Merkmal der Ware hinwegtäuschen, dass nicht gegeben ist)
  • Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen.
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15
Q

Eintragung einer schweizerischen Marke beim IGE (Ablauf)

A
  1. Recherche
  2. Hinterlegung -> Hinterlegungsbescheinigung
  3. Eingangsprüfung
  4. Formelle und Materielle Prüfung
  5. Nationale Eintragung -> Eintragsbescheinigung
  6. Publikation
    (7. Widerspruch -> Zeitdauer von 3 Monaten nach Eintragung)
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16
Q

Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (nach MSchG)

A
  • Auf Antrag des Verletzten wird mit Freiheitsstrafe (bis 1 Jahr) oder Geldstrafe bestraft,
  • wer vorsätzlich das Markenrecht eines anderen verletzt, indem er:
    a) Sich die Marke des anderen anmasst oder diese nachmacht oder nachahmt
    b) Unter der angemassten, nachgemachten oder nachgeahmten Marke Waren in Verkehr setzt oder Dienstleistungen erbringt, solche Waren oder Dienstleistungen anbietet, ein-, aus- oder durchführt oder für sie wirbt
17
Q

Markenpiraterie =

A
  • Illegale Verwendung von geschützten Logos, Namen und Kennzeichen
  • Herstellung und Vertrieb nachgeahmter Produkte unter den rechtswiedrig verwendeten Kennzeichen der Originalhersteller
18
Q

Was für Produkte werden gefälscht?

A
  1. Uhern und Schmuck (49%)
  2. Handtaschen, Reisetaschen, Portemonnaies… (41.7%)
  3. Bekleidung und Bekleidungsaccessoires (4.6%)
  4. Schuhe (1.7%)
  5. Mobiltelefone (0.7%)
19
Q

Woher kommen die gefälschten Produkte?

A
  1. China (38.4%)
  2. Honkong (33.6%)
  3. EU (18.5%)
  4. Türkei (2.9%)
  5. Singapour (2.3%)
20
Q

Auswirkungen der Markenpiraterie auf Konsumenten

A
  • Gesundheitliche Schäden (z.B. bei Medikamenten)
  • Wirtschaftliche Schäden (nicht entsprechender Gegenwert)
  • Enttäuschte Qualitätserwartungen (wenn sich Kunden nicht bewusst sind, dass es sich um eine Fälschung handelt)
21
Q

Auswirkungden der Markenpiraterie auf die Marke

A
  • Entwertung der Marke
  • Keine Qualitätsgarantie
  • Vertrauensverlust
  • Prestige- und Wertverlust
22
Q

Auswirkungen der Markenpiraterie auf das Unternehmen

A
  • Umsatzeinbussen
  • Verlust von Marktanteilen
  • Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüche
  • Haftung wegen unterlassener Piraterie Bekämpfung
23
Q

Auswirkungen der Markenpiraterie auf die Wirtschaft

A
  • Verlust von Arbeitsplätzen
  • Steuerausfälle (Fälscher Arbeit = Schwarzarbeit = keine Zahlung von Steuern)
  • Missachtung des Arbeitsschutzes
  • Schlechtes Investitionsklima
24
Q

Strafrechtliche Folgen für Käufer (Privatgebrauch)

A
  • > betrifft nur Aktivitäten am Zoll, der Besitz alleine ist nicht strafbar
  • dem Zoll ist es erlaubt, Waren bei der Einfuhr in die Schweiz einzuziehen, wenn diese offensichtlich oder mit grosser Wahrscheinlichkeit gefälscht sind (keine Strafen, jedoch kann der Hersteller die Konsumenten direkt belangen)
  • Einfuhr von grösseren Mengen -> kann als gewerblich taxiert werden und ist strafbar
25
Q

Markennachahmung (Look-Alike)

A

-> Profitieren vom Image; kann zu Schaden für die Marke führen, ist rechtlich aber schwierig zu verfolgen (Grauzone)

26
Q

Grundlage für rechtliches Vorgehen gegen Nachahmungen

A

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG): Unlauter handelt, wer Massnahmen trifft, die geeignet sind, Verwechslungen mit den Waren, Werken, Leistungen oder dem Geschäftsbetrieb eines anderen herbeizuführen