Lohnformen/Insolvenzverfahren/Sozialstaat+Sozialversicherungen Flashcards
Zeitlohn
- Beschreibung
- Berechnung
- Pro und Contra
Bezahlung erfolgt nach Arbeitszeit (z. B. Stunden-,
Monatslohn).
○ Berechnung: Arbeitszeit x Stundenlohn = Bruttolohn.
○ Pro:
■ Stabile und planbare Einkünfte.
■ Einfache Verwaltung.
○ Contra:
■ Kein Anreiz für höhere Leistung.
■ Leistungsschwankungen haben keinen Einfluss auf den Lohn.
Akkordlohn
- Beschreibung
- Berechnung
- Pro und Contra
○ Beschreibung: Bezahlung erfolgt nach der erbrachten Leistung, also der
produzierten Menge.
○ Berechnung: Menge x Akkordsatz = Bruttolohn.
○ Pro:
■ Direkter Zusammenhang zwischen Leistung und Lohn.
■ Fördert höhere Produktivität.
○ Contra:
■ Kann zu Überarbeitung und Stress führen.
■ Qualität der Arbeit kann unter dem Leistungsdruck leiden.
Prämienlohn
- Beschreibung
- Berechnung
- Pro und Contra
○ Beschreibung: Kombination aus Zeitlohn + Prämie für besondere
Leistungen (z. B. Qualität oder Schnelligkeit).
○ Berechnung: Zeitlohn + Prämie = Bruttolohn.
○ Pro:
■ Zusätzliche Motivation durch Leistungsprämien.
■ Verbindung von sicherem Grundlohn und Anreiz für Mehrleistung.
○ Contra:
■ Komplexe Berechnung und Verwaltung.
■ Subjektive Bewertung der Leistung kann Unzufriedenheit hervorrufen.
Beteiligungslohn
- Beschreibung
- Berechnung
- Pro und Contra
○ Beschreibung: Bezahlung nach dem Erfolg des Unternehmens, oft in Form
von Gewinn- oder Umsatzbeteiligung.
○ Berechnung: Grundlohn + erfolgsabhängiger Anteil = Bruttolohn.
○ Pro:
■ Motiviert zu unternehmerischem Denken.
■ Möglichkeit für hohe Zusatzverdienste bei gutem Geschäftsergebnis.
○ Contra:
■ Einkünfte können schwanken, abhängig vom Unternehmenserfolg.
■ Wenig Einfluss auf den Unternehmensgewinn kann demotivieren.
Definition Insolvenzrecht
Insolvenzrecht regelt das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, um die Gläubiger zu schützen und dem Schuldner einen geordneten Neuanfang zu ermöglichen.
Insolvenzmasse:
Insolvenzmasse: Das pfändbare Vermögen des Schuldners, das zur Befriedigung der Gläubiger verwendet wird (§ 35 InsO).
Umfasst: Geld, Forderungen, Sachwerte (z. B. Immobilien, Fahrzeuge).
Ausgenommen: Unpfändbare Gegenstände (z. B. persönliche Dinge, existenzsichernde Mittel).
Insolvenzquote:
Insolvenzquote: Gibt an, wie viel Prozent der Forderungen der Gläubiger aus der Insolvenzmasse beglichen werden können.
Berechnung: Insolvenzmasse ÷ Summe der Forderungen × 100 = Insolvenzquote. Beispiel: Insolvenzmasse: 100.000 € Gesamte Gläubigerforderungen: 500.000 € Insolvenzquote: 100.000 ÷ 500.000 × 100 = 20% → Jeder Gläubiger erhält 20% seiner Forderung.
Welche Prinzipien beinhaltet das Sozialstaatsprinzip?
- Solidargemeinschaft
- Versicherungspflicht
- Gleichbehandlung
- Generationenvertrag
- Selbstverwaltung
- Lösungen zur Vermeidung von Altersarmut
Erläutere Solidargemeinschaft
Die Finanzierung der Sozialversicherungen erfolgt nach dem Solidarprinzip. Das bedeutet, dass die Beiträge nach dem Bruttoverdienst bemessen werden und jeder prozentual gleich belastet wird. Eine Ausnahme bildet die Pflegeversicherung, bei der Kinderlose einen Zuschlag zahlen müssen.
Erläutere Versicherungspflicht
In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Sozialversicherung. Alle Arbeitnehmer müssen Beiträge leisten, abhängig von ihrem Einkommen.
Erläutere Gleichbehandlung
Grundsätzlich erhalten alle Versicherten die gleichen Leistungen, außer bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung, bei der die Höhe der Leistungen von den eingezahlten Beiträgen abhängig ist.
Erläutere Generationenvertrag
Obwohl dieser nicht schriftlich festgelegt ist, basiert die Rentenversicherung auf dem Prinzip, dass die jüngeren Generationen durch ihre Beiträge die Renten der älteren Generationen finanzieren.
Erläutere Selbstverwaltung
Die Träger der Sozialversicherungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich selbst verwalten. Sie setzen sich jeweils zur Hälfte aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen und werden bei der Sozialwahl gewählt.
Erläutere Lösungen zur Vermeidung von Altersarmut
Um Altersarmut aufgrund des demografischen Wandels vorzubeugen, gibt es verschiedene Ansätze, wie private Vorsorge, betriebliche Altersvorsorge, Zuwanderung und die Anpassung des Renteneintrittsalters.
Krankenversicherung:
Träger
Versicherungspflicht
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Beitragssatz
Leistungen
-
Träger: Krankenkassen
- Versicherungspflicht: Alle Arbeitnehmer sind bis zur Versicherungspflichtgrenze von 5.500 € monatlich versicherungspflichtig.
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG): 4.987,50 € monatlich. Beiträge steigen bis zu dieser Grenze und bleiben darüber konstant.
- Beitragssatz: 14,6 % (je 7,3 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- Leistungen: Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhauskosten, Mutterschaftshilfe