Lohnformen/Insolvenzverfahren/Sozialstaat+Sozialversicherungen Flashcards

1
Q

Zeitlohn
- Beschreibung
- Berechnung
- Pro und Contra

A

Bezahlung erfolgt nach Arbeitszeit (z. B. Stunden-,
Monatslohn).
○ Berechnung: Arbeitszeit x Stundenlohn = Bruttolohn.
○ Pro:
■ Stabile und planbare Einkünfte.
■ Einfache Verwaltung.
○ Contra:
■ Kein Anreiz für höhere Leistung.
■ Leistungsschwankungen haben keinen Einfluss auf den Lohn.

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2
Q

Akkordlohn
- Beschreibung
- Berechnung
- Pro und Contra

A

○ Beschreibung: Bezahlung erfolgt nach der erbrachten Leistung, also der
produzierten Menge.
○ Berechnung: Menge x Akkordsatz = Bruttolohn.
○ Pro:
■ Direkter Zusammenhang zwischen Leistung und Lohn.
■ Fördert höhere Produktivität.
○ Contra:
■ Kann zu Überarbeitung und Stress führen.
■ Qualität der Arbeit kann unter dem Leistungsdruck leiden.

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3
Q

Prämienlohn
- Beschreibung
- Berechnung
- Pro und Contra

A

○ Beschreibung: Kombination aus Zeitlohn + Prämie für besondere
Leistungen (z. B. Qualität oder Schnelligkeit).
○ Berechnung: Zeitlohn + Prämie = Bruttolohn.
○ Pro:
■ Zusätzliche Motivation durch Leistungsprämien.
■ Verbindung von sicherem Grundlohn und Anreiz für Mehrleistung.
○ Contra:
■ Komplexe Berechnung und Verwaltung.
■ Subjektive Bewertung der Leistung kann Unzufriedenheit hervorrufen.

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4
Q

Beteiligungslohn
- Beschreibung
- Berechnung
- Pro und Contra

A

○ Beschreibung: Bezahlung nach dem Erfolg des Unternehmens, oft in Form
von Gewinn- oder Umsatzbeteiligung.
○ Berechnung: Grundlohn + erfolgsabhängiger Anteil = Bruttolohn.
○ Pro:
■ Motiviert zu unternehmerischem Denken.
■ Möglichkeit für hohe Zusatzverdienste bei gutem Geschäftsergebnis.
○ Contra:
■ Einkünfte können schwanken, abhängig vom Unternehmenserfolg.
■ Wenig Einfluss auf den Unternehmensgewinn kann demotivieren.

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5
Q

Definition Insolvenzrecht

A

Insolvenzrecht regelt das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, um die Gläubiger zu schützen und dem Schuldner einen geordneten Neuanfang zu ermöglichen.

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6
Q

Insolvenzmasse:

A

Insolvenzmasse: Das pfändbare Vermögen des Schuldners, das zur Befriedigung der Gläubiger verwendet wird (§ 35 InsO).
Umfasst: Geld, Forderungen, Sachwerte (z. B. Immobilien, Fahrzeuge).
Ausgenommen: Unpfändbare Gegenstände (z. B. persönliche Dinge, existenzsichernde Mittel).

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7
Q

Insolvenzquote:

A

Insolvenzquote: Gibt an, wie viel Prozent der Forderungen der Gläubiger aus der Insolvenzmasse beglichen werden können.

Berechnung:
    Insolvenzmasse ÷ Summe der Forderungen × 100 = Insolvenzquote.

Beispiel:
    Insolvenzmasse: 100.000 €
    Gesamte Gläubigerforderungen: 500.000 €
    Insolvenzquote: 100.000 ÷ 500.000 × 100 = 20%

→ Jeder Gläubiger erhält 20% seiner Forderung.
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8
Q

Welche Prinzipien beinhaltet das Sozialstaatsprinzip?

A
  • Solidargemeinschaft
  • Versicherungspflicht
  • Gleichbehandlung
  • Generationenvertrag
  • Selbstverwaltung
  • Lösungen zur Vermeidung von Altersarmut
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9
Q

Erläutere Solidargemeinschaft

A

Die Finanzierung der Sozialversicherungen erfolgt nach dem Solidarprinzip. Das bedeutet, dass die Beiträge nach dem Bruttoverdienst bemessen werden und jeder prozentual gleich belastet wird. Eine Ausnahme bildet die Pflegeversicherung, bei der Kinderlose einen Zuschlag zahlen müssen.

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10
Q

Erläutere Versicherungspflicht

A

In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Sozialversicherung. Alle Arbeitnehmer müssen Beiträge leisten, abhängig von ihrem Einkommen.

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11
Q

Erläutere Gleichbehandlung

A

Grundsätzlich erhalten alle Versicherten die gleichen Leistungen, außer bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung, bei der die Höhe der Leistungen von den eingezahlten Beiträgen abhängig ist.

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12
Q

Erläutere Generationenvertrag

A

Obwohl dieser nicht schriftlich festgelegt ist, basiert die Rentenversicherung auf dem Prinzip, dass die jüngeren Generationen durch ihre Beiträge die Renten der älteren Generationen finanzieren.

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13
Q

Erläutere Selbstverwaltung

A

Die Träger der Sozialversicherungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich selbst verwalten. Sie setzen sich jeweils zur Hälfte aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen und werden bei der Sozialwahl gewählt.

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14
Q

Erläutere Lösungen zur Vermeidung von Altersarmut

A

Um Altersarmut aufgrund des demografischen Wandels vorzubeugen, gibt es verschiedene Ansätze, wie private Vorsorge, betriebliche Altersvorsorge, Zuwanderung und die Anpassung des Renteneintrittsalters.

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15
Q

Krankenversicherung:

Träger
Versicherungspflicht
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Beitragssatz
Leistungen

A
  • Träger: Krankenkassen
    • Versicherungspflicht: Alle Arbeitnehmer sind bis zur Versicherungspflichtgrenze von 5.500 € monatlich versicherungspflichtig.
    • Beitragsbemessungsgrenze (BBG): 4.987,50 € monatlich. Beiträge steigen bis zu dieser Grenze und bleiben darüber konstant.
    • Beitragssatz: 14,6 % (je 7,3 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
    • Leistungen: Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhauskosten, Mutterschaftshilfe
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16
Q

Rentenversicherung:

Träger
Versicherungspflicht
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Beitragssatz
Leistungen

A
  • Träger: Deutsche Rentenversicherung
    • Versicherungspflicht: Alle Arbeitnehmer und Auszubildende
    • BBG: 7.300 € (West), 7.100 € (Ost)
    • Beitragssatz: 18,6 % (je 9,3 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
    • Leistungen: Altersrente, Witwen- und Waisenrente
17
Q

Arbeitslosenversicherung:

Träger
Versicherungspflicht
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Beitragssatz
Leistungen

A
  • Träger: Agentur für Arbeit
    • Versicherungspflicht: Alle Arbeitnehmer und Auszubildende
    • BBG: 7.300 € (West), 7.100 € (Ost)
    • Beitragssatz: 2,6 % (je 1,3 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
    • Leistungen: Arbeitslosengeld I, Umschulungen, Insolvenzausfallgeld, Krankenversicherungsbeiträge Arbeitsloser
    • Arbeitslosengeld I: Wird für maximal 12 Monate ausgezahlt (ab 50 Jahren 15 Monate, ab 55 Jahren 18 Monate, ab 58 Jahren 24 Monate)
    • Arbeitslosengeld II: Steuerfinanziert, wird für maximal 6 Monate genehmigt und regelmäßig überprüft.
18
Q

Pflegeversicherung:

Träger
Versicherungspflicht
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Beitragssatz
Leistungen

A
  • Träger: Pflegekassen der Krankenkassen
    • Versicherungspflicht: Mitglieder der gesetzlichen und privaten Krankenkassen
    • BBG: 4.987,50 € monatlich
    • Beitragssatz: 3,05 % (jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, plus 0,35 % Zuschlag für Kinderlose)
    • Leistungen: Stationäre Pflege, Leistungen nach Pflegegrad
19
Q

Unfallversicherung:

Träger
Versicherungspflicht
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Beitragssatz
Leistungen

A
  • Träger: Berufsgenossenschaften
    • Versicherungspflicht: Alle Beschäftigten
    • Beiträge: Die Beiträge werden allein vom Arbeitgeber gezahlt und bemessen sich nach den Unfallgefahren im jeweiligen Beruf.
    • Leistungen: Renten für Hinterbliebene, Aufklärungsarbeit zur Unfallverhütung
20
Q

Gehaltsabrechnung – Überblick

A
  1. Bruttogehalt: Zuerst wird das Bruttogehalt ermittelt.
  2. Vermögenswirksame Leistungen (VL): Falls der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bietet, werden diese zum Bruttogehalt addiert.
    = Steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen: Daraus ergibt sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Gehalt.
  3. Abzüge:
    • Lohnsteuer: Berechnung basierend auf dem Einkommen.
    • Kirchensteuer: 8 % (in Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 % (in den übrigen Bundesländern) der Lohnsteuer.
    • Solidaritätszuschlag: Nur für sehr hohe Einkommen.
    • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden vom Bruttogehalt abgezogen.
  4. Nettogehalt: Nach allen Abzügen erhält man das Nettogehalt.
  5. Vermögenswirksames Sparen: Falls vorhanden, wird auch dieser Betrag abgezogen, bevor das Nettogehalt überwiesen wird.