BLK4: Familien-/Erbrecht Flashcards
Familienrecht
Eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften:
• Ehe: Rechtliche Verbindung zweier Personen, mit Rechten und Pflichten (z.B. Unterhalt, Gütergemeinschaft).
• Eingetragene Lebenspartnerschaft: Zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren.
• Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Keine rechtlichen Verpflichtungen wie in der Ehe, jedoch kann z.B. Unterhaltspflicht bei gemeinsamen Kindern bestehen.
Familienrecht
Güterstände in der Ehe:
• Zugewinngemeinschaft: Automatischer Güterstand, jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines Vermögens, Zugewinn während der Ehe wird bei Scheidung/ Tod ausgeglichen.
• Gütertrennung: Jeder Ehepartner verwaltet sein eigenes Vermögen selbst, kein Ausgleich im Scheidungsfall.
• Gütergemeinschaft: Vermögen beider Partner wird gemeinsames Vermögen, Ausnahme: Sonder- und Vorbehaltsgut.
Familienrecht
Unterhaltspflichten:
• Ehegattenunterhalt: Anspruch auf Unterhalt kann während der Ehe und nach der Scheidung bestehen.
• Kindesunterhalt: Eltern sind verpflichtet, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen (Betreuungs- oder Barunterhalt).
Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge:
• Erben erster Ordnung: Kinder des Verstorbenen.
• Erben zweiter Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge.
• Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge.
Erbrecht
Testament und Erbvertrag:
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• Testament: Eigenhändiges oder notarielles Testament zur individuellen Verteilung des Nachlasses.
• Erbvertrag: Vertragliche Regelung der Erbfolge, in Anwesenheit eines Notars.
Erbrecht
Pflichtteil:
• Nahen Angehörigen (z.B. Kindern, Ehepartner) steht trotz Enterbung der gesetzliche Pflichtteil zu (Hälfte des gesetzlichen Erbteils).
Erbrecht
Erbengemeinschaft:
• Wenn mehrere Personen erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über das Erbe müssen einstimmig getroffen werden.
Erbrecht:
Enterbung und Anfechtung:
• Eine Person kann durch Testament enterbt werden, der Pflichtteil bleibt jedoch bestehen.
• Testament kann bei Irrtum, Drohung oder Täuschung angefochten werden.
Familien und Erbrecht wichtige Paragraphen
Wichtige Paragraphen:
• BGB §§ 1360 ff. – Unterhaltspflicht • BGB §§ 1937 – Testamentarische Verfügung • BGB §§ 2303 ff. – Pflichtteilsrecht