BLK2:MiH//Unternehmensformen Flashcards

1
Q

Was regelt der SOZIALE Arbeitsschutz

A

Vorrangig den ArbeitsZEITschutz

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Nenne vier Gesetze des sozialen Arbeitsschutzes

A

Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was regelt der TECHNISCHE Arbeitsschutz

A

Den Gefahrenschutz im UMGANG mit den Betriebsanlagen, Produktionsweisen und Arbeitsmitteln (sowie Arbeitsstoffen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wer überwacht den Arbeitsschutz

A

Berufsgenossenschaften, Betriebsrat, Gewerbeaufsichtsämter

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Arbeitsschutz: Nenne drei Arbeitgeberpflichten

A

1) Erforderliche Maßnahmen des AS zu treffen und laufend auf Wirksamkeit zu prüfen
2) Die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz adäquat unterweisen
3) Auf Wunsch des AN diesen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, sofern dies durch besondere Gefährdung begründet ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Für was ist die Ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig?

A

Strafsachen (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Für was ist das Verwaltungsgericht zuständig?

A

Öffentliche Rechtsstreitigkeiten (z.B. Land und Bund)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Für was ist das Arbeitsgericht zuständig?

A

Arbeitnehmer-/ Arbeitgeberverhandlungen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Für was ist das Sozialgericht zuständig?

A

Streitigkeiten wegen Renten- oder anderen sozialen Ansprüchen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Für was ist das Finanzgericht zuständig?

A

Rechtsstreitigkeiten zwischen Steuerbürger und Finanzverwaltung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Nenne eine Besonderheit im Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Zu welchem Zeitpunkt findet dieses statt und was passiert inhaltlich?

A

Der zwingende Gütetermin vor dem Einzelrichter wird zeitnah nach Eingang der Klage eingeräumt und bietet beiden Parteien die Möglichkeit der einvernehmlichen Regelung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Welche Schritte folgen nach dem Scheitern eines Gütetermins und wie nennt man diese und warum?

A

Vereinbarung eines neuen Termins, in welchem über die Klage entschieden wird. Diesen nennt man Kammertermin. Der Arbeitsrichter bildet mit zwei ehrenamtlichen Richtern (Arbeitnehmer- & Arbeitgeberlager) eine Kammer.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Welche Schritte folgen nach dem Erfolg eines Gütetermins?

A

Eine einvernehmliche Regelung wird erörtert und im Erfolgsfall ein Vergleich geschlossen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Wer vertritt die Parteien vor dem Arbeitsgericht?

A

1) Jede Partei vertritt sich selbst.
2) Im Handwerk sind auch Innungsgeschäftsführer befugt in den ersten Instanzen (Arbeitsgericht und Landesarbeitsgesetz) zu vertreten.
3) Erst vor dem Bundesarbeitsgericht ist ein Rechtsanwalt zwingend

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

EINZELUNTERNEHMEN:
Erläutere die Unternehmensform anhand der Kriterien (1) Gründung, (2) Haftung, (3) Finanzierung, (4) Geschäftsführung u. Vertretung, sowie (5) Gewinn- u. Verlustverteilung

A

(1) allein durch Einzelunternehmer
(2) Vollhafter, Allein und unbeschränkt
(3) Übertragung von Privatvermögen und Selbstfinanzierung aus Gewinnen
(4) alleinige GF und Vertretung
(5) trägt der Unternehmer allein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT (OHG):
Erläutere die Unternehmensform anhand der Kriterien (1) Gründung, (2) Haftung, (3) Finanzierung, (4) Geschäftsführung u. Vertretung, sowie (5) Gewinn- u. Verlustverteilung

A

= PERSONENGESELLSCHAFT
(1) min. zwei Personen
(2) jeder Gesellschafter unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch
(3) Sach- & Bareinlagen = Erhöhung der Kapitaleinlagen der Gesellschafter, Selbstfinanzierung aus Gewinnen sowie Aufnahme neuer Gesellschafter
(4) jeder Gesellschafter, Vertraglich andere GF möglich (kfm/techn)
(5) Gesetzl. Regelung: Gewinn 4% Kapital-Verzinsung, Rest nach Köpfen o. vertragliche Regelung

17
Q

KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG):
Erläutere die Unternehmensform anhand der Kriterien (1) Gründung, (2) Haftung, (3) Finanzierung, (4) Geschäftsführung u. Vertretung, sowie (5) Gewinn- u. Verlustverteilung

A

= PERSONENGESELLSCHAFT
(1) min. ein Vollhafter, min. ein Teilhafter
(2) Komplementäre: unbeschränkt, Kommanditisten: nur mit der Einlage
(3) -Sach- und Bareinlagen = Erhöhung der Kapitaleinlage der Gesellschafter
-Aufnahme neuer Kommanditisten
(4) Nur der Komplementär (Vollhafter), Kommanditisten ausgeschlossen, haben aber Kontrollrecht
(5) Gesetzl. Regelung: Gewinn 4% Kapital-Verzinsung, Rest im angemessenen Verhältnis.
Verlust: im angemessenen Verhältnis

18
Q

GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GmbH):
Erläutere die Unternehmensform anhand der Kriterien (1) Gründung, (2) Haftung, (3) Finanzierung, (4) Geschäftsführung u. Vertretung, sowie (5) Gewinn- u. Verlustverteilung

A

= KAPITALGESELLSCHAFT
(1) Min. eine o. mehrer natürliche o. juristische Person. Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden. Min. 25K Stammkapital
(2) juristische Person Gesellschaftsvermögen (Gesellschafter haften nur mit Geschäftsanteilen)
(3) EK Finanzierung: Nachschusszahlung der Gesellschafter und Aufnahme neuer Gesellschafter
(4) Ein oder mehrere GF (können Angestellte sein). Gesellschafterversammlung als Kontrolle der GF
(5) Nach Geschäftsanteilen, oder Gesellschafterbeschluss. Verlust mindert EK

19
Q

AKTIENGESELLSCHAFT (AG):
Erläutere die Unternehmensform anhand der Kriterien (1) Gründung, (2) Haftung, (3) Finanzierung, (4) Geschäftsführung u. Vertretung, sowie (5) Gewinn- u. Verlustverteilung

A

= KAPITALGESELLSCHAFT
(1) min eine Person; 50K Grundkapital
(2) Gesellschaftsvermögen; Aktionäre nur mit Stammeinlage
(3) EK Finanzierung: Rücklagen auflösen und Kapitalerhöhung (Ausgabe neue Aktien)
(4) Vorstand, Aufsichtsrat kontrolliert Vorstand (wird von Hauptversammlung bestellt), können Angestellte sein
(5) Dividende je nach Aktiennennwert, Bildung von Rücklagen, Verlust: Auflösen von Rücklagen

20
Q

Begriff; Haftung: unbeschränkt

A

Der Unternehmer/Gesellschafter haftet mit seinem Geschäftsvermögen als auch mit seinem gesamten Privatvermögen

21
Q

Begriff; Haftung: gesamtschuldnerisch

A

Solidarisch; Jeder Gesellschafter haftet auch alleine für die gesamten Verbindlichkeiten der Unternehmung, auch wenn er die Verbindlichkeiten nicht selbst eingegangen ist.

22
Q

Begriff; Haftung: unmittelbar

A

Gläubiger können sich direkt und persönlich an Gesellschafter zur Begleichung einer Schuld wenden.

23
Q

Wie berechne ich Gewinn- und Verlustverteilung für die Unternehmensformen OHG?

A

Nach § 121 HGB erhält jeder OHG-Gesellschafter vom Gewinn 4 % auf sein Kapitalanteil gutgeschrieben. Der Restbetrag wird nach Köpfen verteilt.

24
Q

Wie berechne ich Gewinn- und Verlustverteilung für die Unternehmensformen GmbH?

A

Gewinn und Verlust werden den Gesellschaftern dem Geschäftsanteil entsprechend, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde (wenn der Gewinn vollständig ausgeschüttet wird) berechnet.