BLK2:MiH//Unternehmensformen Flashcards
Was regelt der SOZIALE Arbeitsschutz
Vorrangig den ArbeitsZEITschutz
Nenne vier Gesetze des sozialen Arbeitsschutzes
Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz
Was regelt der TECHNISCHE Arbeitsschutz
Den Gefahrenschutz im UMGANG mit den Betriebsanlagen, Produktionsweisen und Arbeitsmitteln (sowie Arbeitsstoffen)
Wer überwacht den Arbeitsschutz
Berufsgenossenschaften, Betriebsrat, Gewerbeaufsichtsämter
Arbeitsschutz: Nenne drei Arbeitgeberpflichten
1) Erforderliche Maßnahmen des AS zu treffen und laufend auf Wirksamkeit zu prüfen
2) Die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz adäquat unterweisen
3) Auf Wunsch des AN diesen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, sofern dies durch besondere Gefährdung begründet ist
Für was ist die Ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig?
Strafsachen (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten)
Für was ist das Verwaltungsgericht zuständig?
Öffentliche Rechtsstreitigkeiten (z.B. Land und Bund)
Für was ist das Arbeitsgericht zuständig?
Arbeitnehmer-/ Arbeitgeberverhandlungen
Für was ist das Sozialgericht zuständig?
Streitigkeiten wegen Renten- oder anderen sozialen Ansprüchen
Für was ist das Finanzgericht zuständig?
Rechtsstreitigkeiten zwischen Steuerbürger und Finanzverwaltung
Nenne eine Besonderheit im Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Zu welchem Zeitpunkt findet dieses statt und was passiert inhaltlich?
Der zwingende Gütetermin vor dem Einzelrichter wird zeitnah nach Eingang der Klage eingeräumt und bietet beiden Parteien die Möglichkeit der einvernehmlichen Regelung.
Welche Schritte folgen nach dem Scheitern eines Gütetermins und wie nennt man diese und warum?
Vereinbarung eines neuen Termins, in welchem über die Klage entschieden wird. Diesen nennt man Kammertermin. Der Arbeitsrichter bildet mit zwei ehrenamtlichen Richtern (Arbeitnehmer- & Arbeitgeberlager) eine Kammer.
Welche Schritte folgen nach dem Erfolg eines Gütetermins?
Eine einvernehmliche Regelung wird erörtert und im Erfolgsfall ein Vergleich geschlossen
Wer vertritt die Parteien vor dem Arbeitsgericht?
1) Jede Partei vertritt sich selbst.
2) Im Handwerk sind auch Innungsgeschäftsführer befugt in den ersten Instanzen (Arbeitsgericht und Landesarbeitsgesetz) zu vertreten.
3) Erst vor dem Bundesarbeitsgericht ist ein Rechtsanwalt zwingend
EINZELUNTERNEHMEN:
Erläutere die Unternehmensform anhand der Kriterien (1) Gründung, (2) Haftung, (3) Finanzierung, (4) Geschäftsführung u. Vertretung, sowie (5) Gewinn- u. Verlustverteilung
(1) allein durch Einzelunternehmer
(2) Vollhafter, Allein und unbeschränkt
(3) Übertragung von Privatvermögen und Selbstfinanzierung aus Gewinnen
(4) alleinige GF und Vertretung
(5) trägt der Unternehmer allein