LE 3: Grundrechte der Wirtschaft Flashcards

1
Q

Was sind Grundrechte?

A

Grundrechte = verfassungsgerichtlich geregelt; Rechte des Einzelnen; schützen vor Staatsangriffen;

Staat: Unterlassungspflicht oder positive Handlungspflicht zur Grundrechtsumsetzung (rechtspolitischer Handlungsspielraum)

Handlungspflicht des Staates
1. bestimmte Grundrechte können nicht ohne Tätigwerden des Staates in Anspruch genommen werden (Staat schafft
Umsetzungsvoraussetzungen)
2. Schutzpflicht = Staat schützt auch vor Grundrechtseingriffen Dritten / nichtstaatlichen Seiten Bsp.: „Recht auf Leben“: Staat schafft gegen die Straßenverkehrsgefahren geeignete Maßnahmen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wo sind Grundrechte geregelt?

A

-Grundrechte sind Bestandteile von Verfassungsurkunden
-österreich hat keinen einheitlichen und abschließenden Grundrechtskatalog,
zahlreiche Grundrechtsquellen, wie z. B. StGG (Staatsgrundgesetz), EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), B-VG
(Bundesverfassungsgesetz)

Charta der Grundrechte der EU:
-Unionsgrundrechte binden EU und ihre Organe; -dient als Prüfungsmassstab im
Gesetzesprüfungsverfahren und bei der Prüfung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
-enthält Rechte (= justiziabel; =
für den Einzelnen umsetzbar) und Grundsätze (= nicht justiziabel, = nicht für den Einzelnen umsetzbar, = durch Unionsrecht oder nationales Recht umsetzbar)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Welche Grundrechte gibt es?

A

Freiheitsrechte
-Fundamentalgarantien (Recht auf Leben, Folterverbot, Verbot der Zwangs- und Pflichtarbeit)
-sonstige Rechte der Person (z. B. Recht auf Freizügigkeit)
-Grundrechte des Gemeinschaftslebens (z. B. Kommunikationsfreiheit)
-Grundrechte des Wirtschaftslebens (Erwerbsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Liegenschaftsfreiheit und Freizügigkeit des Vermögens)

Gleichheitsrechte = Verbot der unsachlichen Differenzierung, allgemeines Sachlichkeitsgebot, Gleichbehandlung

Verfahrensgarantien (beziehen sich auf Organisation, Ausgestaltung und Durchführung rechtsstaatlicher Verfahren)

Politische Rechte (z. B. Wahlrecht)

Soziale Grundrechte (Ableitung aus Freiheits- und Gleichheitsrechten: Anspruch des Einzelnen auf soziale Staatsleistungen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wen verpflichten die Grundrechte?

A

Grundrechte verpflichten „den Staat in all seinen Erscheinungsformen“

  1. Bindung der einfachen Gesetzgebung
    dem Gesetzgeber kann verboten sein, grundrechtliche Freiheiten zu beschränken bzw. dazu verpflichtet sein, diese zu beschränken;
    grundrechtseingreifendes Gesetz muss verhaeltnismäßig sein ->
    lt. EMRK sind gesetzliche Eingriffe nur dann zulässig, wenn sie eine Maßnahme darstellen,
    „die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung strafbarer Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zu Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.“
  2. Bindung der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit
    Gericht: Urteils- oder Erkenntnisfällung
    Verwaltungsbehörde: Bescheiderlassung
  3. Beachtung der Grundrechte:
    jeder Grundrechtseingriff bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung
    Fiskalgeltung der Grundrechte
    = Bindung des Staates nicht nur im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeit, sondern auch im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung
  4. Mittelbare Wirkung zwischen Privatpersonen („Drittwirkung“)
    Grundrechte binden den Staat, keine Privatpersonen;
    mittelbare Drittwirkung = Grundrechte wirken über die Gesetze, die die Grundrechte beachten, die das Verhalten zwischen Privaten regeln;
    z. B. vertragliche 30-jaehrige Konkurrenzverbotsklausel in einem Arbeitsvertrag, die verbietet, 30 Jahre lang nach einer Kündigung bei der Konkurrenz zu arbeiten bzw. ein Konkurrenzunternehmen zu gründen, verstößt gegen die Erwerbsfreiheit und ist somit
    grundrechtswidrig/nichtig;
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Wen berechtigen die Grundrechte?

A

-Grundrechte schützen natürliche &und juristische Personen
-EMRk = „Jedermannsrechte“, schützen jeden
-StGG und B-VG = nur Staatsbrgüerrechte - ausschließlich für inländische Personen
-Berufung auf Grundrechte als Nicht-Inländer aufgrund des in der EU und im EWR geltenden Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Wer überwacht Einhaltung der Grundrechte?

A

überwiegende Überwachung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH): Gesetze, die nicht grundrechts- bzw. verfassungskonform sind, werden durch den VfGH aufgehoben;

Verstoß eines Zivil- oder Strafgerichts gegen Grundrechte: Urteil selbst nicht beim VfGH, sondern vor dem jeweils übergeordneten Gericht bzw. in oberster Instanz vor dem Obersten Gerichtshof (OGH);

seit 2015: „Parteiantrag auf Normenkontrolle“ (= Partei lässt durch den VfGH die verfassungswidrige Verletzung überpruefen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Erwerbsfreiheit

A

=jeder darf jeden Erwerbszweig/Berufsbätigung ausüben

3 Typen der Beschränkung/Eingriffe in Erwerbsfreiheit - von stark nach schwach:

a) objektive Zugangsbeschränkungen: Schranken des Zugangs einer Erwerbstätigkeit, nicht nicht von selbst überwunden werden kann zb Rauchfangkehrer -> zahlenmäßig reglementiert

b) subjektive Zugangsbeschränkung: Schranken, die aus eigener Kraft überwunden werden können = Ausbildungserfordernisse

c) Ausübungsschranken: reglementieren nicht den Zugang, sondern die Ausübung zb Ladenschlussvorschriften, keine Werbung für Zigaretten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Bindung der Gesetzgebund an Erwerbsfreiheit

A

-Nicht jeder Eingriff in ein Grundrecht ist eine Verletzung des Grundrechts
-> prüfen, ob verfassungsgemäß oder verfassungswidrig
-> Erwerbsfreiheit steht unter einem Gesetzesvorbehalt (= Gesetzgeber darf
freie Erwerbsbetätigung beschränken).

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet, wenn Gesetz
-ein oeffentliches Interesse verfolgt,
-zur Erreichung des Ziels geeignet und
-erforderlich ist (aus geeigneten Mitteln das Mittel, das Grundrecht am wenigsten einschränkt) und
-das Grundrecht nicht inadäquat einschränkt (je intensiver die Beschränkung der Erwerbsfreiheit, desto gewichtiger muss das öffentliche Interesse
sein)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Bindung der Vollziehung an Erwerbsfreiheit

A

Bescheide von Verwaltungsbehörden sowie Erkenntnisse und Beschlüsse der VwG können, wenn sie den Antritt oder die
Ausübung einer bestimmten Erwerbstätigkeit untersagen oder beschränken, die Erwerbsfreiheit verletzen
-> Verbot von Grundrechtseingriffen durch Bescheid oder Entscheidung, die ohne gesetzliche Grundlage, in Anwendung eines
verfassungswidrigen Gesetzes oder durch verfassungswidrige Gesetzesauslegung ergehen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Eigentumsfreiheit

A

gilt für alle natürlichen und juristischen Personen; für vermögenswerte Privatrechte und öffentlich-rechtliche Ansprüche, denen eine Leistung gegenübersteht (z. B. Beitragszahlungen)
-Recht, Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen
-inkludiert Grundrecht Privatautonomie (= Recht zum Abschluss von privatrechtlichen Verträgen)
-Enteignung gegen den Willen des
Eigentümers, nur in Fällen und in der Art, die das Gesetz bestimmt

Zwei Eingriffsarten:

a) Enteignung
= Sache oder vermögenswertes Recht durch hoheitlichen Akt entzogen und auf einen anderen/den Staat übertragen
z. B. Errichtung einer Schnellstraße (Hausenteignung)

b) bloße Eigentumsbeschränkung
= Beschränkung der Ausübung des Eigentumsrechts
z. B. denkmalgeschützte Gebäude

materielle Enteignung = Eigentumsbeschränkungen, die praktisch einer Eigentumsentziehung gleichen (z. B. Umwandlung von Bauland zu Grünland – Grundstück kann nicht mehr „sinnvoll“ genutzt werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Bindung der Gesetzgebung an Eigentumsfreiheit

A

-Gesetzesvorbehalt
-Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Enteignung:
-öffentliches Interesse
-enteignetes Objekt muss zur Deckung des Bedarfs geeignet sein
-es ist unmöglich, den Bedarf anders als mit der Enteignung zu decken

Gebot der Entschädigung
-bei Enteignung Anspruch auf finanzielle, angemessene Entschädigung
-> sonst verfassungswidrig;

Wenn die enteignete Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist dem vorhergesehenen Zweck zugeführt wird, besteht eine
Pflicht zur Rückübereignung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Bindung der Vollziehung an Eigentumsfreiheit

A

-Eigentumsfreiheit bindet auch Verwaltungsbehörden und Gerichte
-in das Eigentum eingreifende Entscheidung eines Verwaltungsgerichts verletzt das Grundrecht, wenn sie gesetzlos ergeht, sich auf eine verfassungswidrige Rechtsgrundlage stützt
oder eine verfassungsgerichtlich unbedenkliche Rechtsgrundlage denkunmöglich anwendet

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Verfahrensgrundrechte

A

-Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
-Recht auf ein faires Verfahren
-“nuella poena sin lege” - keine Strafe ohne Gesetz
-Recht sich nicht einer Straftat bezichtigen zu müssen (Aussageverweigerungsrecht)
-Recht auf eine wirksame Beschwerde (in Freiheiten und Rechten verletzt)
-ne bis in idem - Verbot der Doppelbestrafung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter

A

= niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden
-gesetzliche Richter ist jede staatliche Behörde, jedes Gericht und jede Verwaltungsbehörde (sofern hoheitliche Kompetenzen)

  1. Bindung der Gesetzgebung
    legen behördliche Zuständigkeiten gesetzlich genau fest; stellen gesetzlich sicher, dass niemand seinem gesetzlichen Richter
    entzogen werden darf;
  2. Bindung der Vollziehung
    müssen ihre Zuständigkeit genau einhalten; Verletzung durch Verwaltungsgericht, wenn zugeteilte Zuständigkeit nicht in
    Anspruch genommen bzw. Zuständigkeit abgelehnt wird;
  3. Der EuGH als gesetzlicher Richter
    Grundrecht wird verletzt, wenn vorlagepflichtiges Gericht gegen die Vorlagepflicht verstößt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Recht auf ein faires Verfahren

A

= Mindestgarantien in Bezug auf das Verfahren

Anwendungsbereiche des EMRK
-Verfahren über Streitigkeiten, die zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen betreffen
-Verfahren über strafrechtliche Anklagen
-Autonome Auslegung von Begriffen eines völkerrechtlichen Vertrages
-zivilrechtliche Ansprüche: Streitigkeiten unter Privaten, Verfahren öffentlichen Rechts
-strafrechtliche Anklage: je nach Inhalt der Beschuldigung und Strafen, Strafrecht + Verwaltungsstrafrecht, Disziplinarstrafen
(Entziehung der Freiheit)

Gewährleistungsumfang:
Anspruch auf Tribunal bei zivilrechtlichen Streitigkeiten und strafrechtlichen Anlagen – verfahrensrechtliche Mindestgarantien:
- Zugang zu Tribunal (= unabhängiges Gericht oder Verwaltungsbehörde)
✓ angemessene Verfahrensdauer
✓ Anspruch auf öffentliche mündliche Verhandlung
✓ Anspruch auf faires Verfahren

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly