LE 2: Organisationsrecht der EU Flashcards
Ursprünge der Eu
drei Europäische Gemeinschaften
1. Gründung EGKS 1951
2. Gründung EWG & EAG 1957
3. Gründung EU 1993
Vertrag von Maastricht und Weiterentwicklung
-Gründung EU 1993, damals 12 MG Staaten
-> ersetzte EGKS, EAG EWG, Umbenennung EWG in Europäische Gemeinschaft (EG)
3 Säulen der EU:
-die Europäischen Gemeinschaften
-GASP
-Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres
1999: Vertrag von Amsterdam
Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion -> Verstärkung der Zusammenarbeit
Vertrag von Lissabon
2007
2003: Konvent zur Zukunft Europas -> Idee einer europäischen Verfassung -> Ähnlichkeiten des Vertrags von Lissabon
Konsequenzen:
-Fortbestehung der EAG als spezielle ORganisation
-EU als Rechtsnachfolgerin der EG mit Rechtspersönlcihkeit
-Primärrechte = Grundlagen der EU: Vertrag über die EU (EUV) & Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV)
-Einführung “ Europäische Bürgerinitative)
-stärkere Einbindung der nationalen Parlamente in europ. Gesetzgebungsprozess
-Charta der Grundrechte fortan verbindlich
-Möglichkeit aus EU auszutreten
Brexit
2016: Volksabstimmung über Austritt
2017: Beantragung AUstritt
31.01.2020: Austritt aus EU
wichtigste Gründungsverträge
Europäische Integration im Rahmen der EU beruht auf völkerrechtlichen Verträgen:
-EGKSV (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl): 2002 ausgelaufen
-EGV (Europäische Gemeinschaft): in AEUV aufgegangen
-EAGV (Europäische Atomgemeinschaft)
-EUV (Europäische Union)
Änderungen und Weiterentwicklungen:
-Vertrag von Amsterdam
-Vertrag von Nizza
-Vertrag von Lissabon 2007
Status Quo nach Vertrag von Lissabon:
-AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU)
-EUV (Vertrag über die EU)
-EAGV
Aufbau der EU
-Mittelpunkt: Binnenmarkt mit seinen Grundfreiheiten und der Wettbewerbsordnung der EU
-AEUV legt Politikbereiche & Umstände für EU-Maßnahmen fest
-Mitgliedsstaaten können die durch Verträge an die EU übertragenen Kompetenzen/Zuständigkeiten abändern
GASP
GASP = Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (der EU)
-Schaffung des „Hohen Vertreters“ für die GASP
-sitzt Außenministerrat vor
-Vizepräsident der Europäischen Kommission
-Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Rates
-Möglichkeit über eigene Rechtssprechungsinitiativen
-Einstimmigkeitsprinzip = Beschlüsse der GASP bedürfen der Zustimmung aller Mitgliedsstaaten
GASP ist nicht supranational
Supranationalität
EU = Staatenverbund = supranationale Organisation
Supranationalität = „Überstaatlichkeit/überstaatliches Recht“, „eine Ebene über dem Staat“, Vorrang vor nationalem Recht
Supranationalität des Unionsrechts:
-Mehrheitsbeschlüsse ( Möglichkeit der Überstimmung von Mitgliedstaaten)
-Durchgriffswirkung des Unionsrechts (= unmittelbare Geltung und Anwendbarkeit)
-Vorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht
-Unabhängige Organe (= in ihren Entscheidungen unabhängig voneinander, z. B. Europäische Kommission)
-Obligatorische Gerichtsbarkeit (= Währung des Unionsrechts durch Europäischen Gerichtshof)
Organe der EU
Europäisches Parlament
Europäischer Rat
Rat der EU (ministerrat)
Europäische Kommission
Gerichtshof der EU
Europäische Zentralbank
Europäischer Rechnungshof
Europäischer Rat
= trägt Verantwortung der politischen Gesamtleitung der EU
vierteljährliche Treffen in Brüssel
Mitglieder
- Präsident des Europäischen Rates
für 30 Monate gewählt; währenddessen Ausübung eines nationalen Amtes verboten; Vorbereitung der Arbeit des Europäischen Rates; Außenvertretung der EU;
-Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten
-Präsident der Europäischen Kommission
Aufgaben
-Festlegung politischer Ziele
-Fassung von Beschlüssen (trotzdem kein Legislativorgan)
-Ernennung des Hohen Vertreters der EU mit qualifizierter Mehrheit
-Nominierung Präsident der Europäischen Kommission
Rat der EU
Ministerrat
= Gesetzgebungsorgan (Legislativorgan) der EU; zentrales Entscheidungsorgan der EU
-jeweilige Fachminister der Mitgliedsstaaten
Aufgaben:
*Beschlussfassung
- qualifizierte Mehrheit = > 50 % (z. B. erforderlich, wenn Rat der EU nicht auf Vorschlag der Europäische Kommission tätig wird)
- doppelt-qualifizierte Mehrheit = > 55 % Zustimmung der Mitgliedsstaaten, die > 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren
- Blockademinderheit = Beschlussverhinderung durch mind. 4 Mitgliedsstaaten
*Abschluss internationaler Abkommen
*mit EP: Genehmigung & Kontrolle des Haushaltsplans der EU
*Rechtsakten (Gesetzgebungsorgan)
Europäisches Parlament
= Gesetzgebungsorgan der EU (idR gemeinsam mit dem Rat der EU)
-vertritt Unionsbürger; direkt durch die Bürger der Mitgliedsstaaten gewählt;
-vierteljährliche zweitägige Tagung in Brüssel; 12x/Jahr einwöchige Tagung in Straßburg
-705 Abgeordnete
Aufgaben
-„ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ = gemeinsame gleichberechtigte Legislativtätigkeit mit dem Rat der EU
-„besonderes Gesetzgebungsverfahren“ = gemeinsam mit Rat der EU bei Verordnungen, Beschlüssen oder Richtlinien tätig
-mit Rat: Genehmigung & Kontrolle des Haushaltsplans der EU
- wählt den durch den Europäischen Rat vorgeschlagenen Kommissionspräsidenten
-Zustimmungsvotum (= EP muss zustimmen) beim Präsidenten, Hohen Vertreter für die GASP und den übrigen Mitgliedern der
Europäischen Kommission
-Kontrollorgan der Europäischen Kommission
(bei Aussprache eines Misstrauens gegenüber der Europäischen Kommission durch das EP, muss die Kommission zurücktreten )
Europäische Kommission
=Exekutive der EU, Hüterin der Verträge
-Abstimmungen mittels absoluter Mehrheit der Kommissionsmitglieder
Mitglieder:
-PräsidentIn der europ. Kommission (vorgeschlagen druch Europäischen Rat, gewählt vom EP, entscheidet über Zuständigkeiten der einzelnen Kommissare, kann Kommissare zum Rücktritt auffordern)
-27 Kommissare (einer je Mitgliedstaat)
Aufgaben:
-als einziges Organ in der Lage, sekundäres Unionsrecht zu ergreifen (Vorschläge für Gesetze vorzubringen)
-überwacht Einhaltung aller Verträge durch die Mitgliedsstaaten
-Erlassung von Rechtsvorschriften/Rechtsakten ohne Gesetzescharakter
-Beauftragung durch den Rat der EU für Durchführungsvorschriften
Gerichtshof der EU
= gewährleistet, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten gleich angewendet wird
-setzt sich aus dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) & dem Europäischen Gericht (EuG) zusammen ->
EuG + EuGH = Gerichtshof der EU
Aufgaben EuG:
-zuständig für Klagen im 1. Rechtszug
-zuständig gegen Entscheidungen der
Europäischen Kommission
-gegen Entscheidungen des EuG Erhebung eines Rechtsmittel beim EuGH
Aufgaben EuGH:
-Wahrung des Unionsrechts
-Auslegungs- & Verwerfungsmonopol für das Unionsrecht = exklusiv befugt, Unionsrechtsauslegungen zu befinden und als ungültig zu erklären -> Achtung! Ausnahme: GASP
-„Vorabentscheidungsverfahren“ = Einleitung durch nationales Gericht, das Unionsrechtsverletzung
befürchtet; Entscheidung durch EuGH;
-Entscheidung über Streitigkeiten (Mitgliedsstaaten, Einzelpersonen, …)
-Überprüfung der Handlungen der EU-Organe
-Vertragsverletzungsverfahren wenn Mitgliedsstaat vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt
Einleitung durch Europäische Kommission oder anderem Mitgliedsstaat
Mitglieder EuGH:
-von jedem Land ein nominierter Richter
(6Jahre)
-11 Generalanwälte
erarbeiten Gutachten + Entscheidungsvorschläge, die nicht bindend
sind;
Europäische Zentralbank
EZB + Zentralbanken der Mitgliedstaaten = ESZB = Europäisches System der Zentralbanken
-Festlegung der EU-Geldpolitik
-Gewährleistung Preisstabilität
-Ziel: Funktionieren eines reibungslosen Zahlungssystems (Verwaltung von Währungsreserven,