L9: Buchungen im Anlagevermögen Flashcards
Anlagevermögen
§247 HGB: im Sinner geplaner langfristiger Nutzung –> Dient dem Unternehmen dauerhaft
§266 HGB: immaterielle Vermögensgegenstände Patente, Software), Sachanlagevermögen (Grundsücke, Maschinen, Geschäftsausstattung) Finanzanlagen ( Anteile, Neteiligungen langfristige Ausleihungen)
Interntional “non-current assests” genannt
Buchung Anlagevermögen
- Schritt: Verbuchung des Anschaffungsvorgangs
Anschaffungskosten
- Zugangswert für fremdbezogene Vermögensgegenstände
- Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, Zölle) gehren dazu. Müssen dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können
- Anschaffungspreisminderungen (Gutschriften, Skonti, Rabatte) müssen abgezogen werden
- Fremdkapitalzinsen sind keine Anschaffungsnebenkosten!
Anlagenbuchhaltung
- Nebenbuchhaltung in der sich alle Infos zu den Anlagen befinden
- Anlagenkartei führt für jden Anlage:Bezeichnung, Inventarnummer, Datum der Anschaffung, Anschaffungskosten, vor. Nutzungsdauer, Abschreibungsverfahren, jährliche Abschreibung, jährlicher Restbuchwert
Abschreibungen
- Verteilt die Anschaffungskosten auf die tatsächliche Nutzungsdauer
- Lineare Abschreibung: jedes Jahr gleich hoch
- Bei unterjährigem Kauf wird monatsgenau berechnet.
- in der Praxis wird oft em Ende der regulären Nutzungsdauer nicht auf 0€ sondern auf einen “Erinnerungswert” von 1€ abgeschrieben (da Gegenstand noch im Unternehmen)
Abschreibungsparameter: Nutzungsdauer
Es muss immer die kürzeste Nutzungsdauer genutzt werden. Tabelle von Finanzverwaltung AfA = Absetzung für Abnutzungkann Anhaltspunkt sein. Verschleiss kann technischer Natur, rechtlichen Ursprungsoder wirtschaftlich bedingt sein.
Abschreibungsparameter: Abschreibungsverfahren
HGB gibt keine bestimmten Verfahren vor. Das Verfahren muss den GoB entsprechen. GoB sieht folgende als zulässig: lineare (gelichbleibende Beträge), degressive (fallende Beräge), leistungsbezogene (je nach Insanspruchnahme, zeit unabhängig). Progressiv (steigende Beträge) nur in Ausnahmefällen zulässig nach GoB. Ausserplanmässige Abschreibung (Katastrophenverschleiss, versteckte Mängel, erhöhte Inanspruchnahme) Degressiv ist steurrechtlich für Anschaffungen nach dem 31.12.2010 unzulässig. Es ist erlaubt von degressiv auf linear zu wechseln. Bei degressiver kann der Restwert nie 0 erreichen
Abschreibungsparameter: Restwert / Schrottwert
Wert des Vermögensgegestandes nach der Abschreibung
Man zieht den Restwert von den Anschaffungskosten ab. Aus Gründen des Vorsichtsprinzips nur in Einzelfällen GoB konform.
GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Können im Jahr des Zugangs bereits voll abgeschrieben werden
- Wahlrecht:
- Sofortabzug von GWG bis €410
- Bildung eines Sammelpostens
- Abschreibung über betriebliche Nutzungsdauer
- Sammelposten:
- Sofortabzug möglich bei AK bis zu €150
- Bei AK €150 bis €1000 jahresbezogenen Sammelposte n bilden und einheitlich mit 20% jährlich abzuschreiben
- alle aufgenommenen Güter werden gelichmässig über 5 Jahre abgeschrieben
- scheidet ein Wirtschaftsgut aus, verringert sich der wert des sammelpostens nicht.