L12: Jahresabschluss Flashcards
Einzelkaufleute
§242 HGB
Bilanz und GuV
Kleine Kapitalgesellschaften
§242 HGB Bilanz und GuV und §264 HGB Anhang
Alle anderen Kapitalgesellschaften
§242 HGB Bilanz und GuV und §264 HGB Anhang und Lagebericht
Pflichtbestandteile des JA
§264 HGB
Lagebericht § 289 HGB und §315 HGB
JA von kapitalmarktorientierten Konzernen (Anleihen, Aktien)
Nach IAS 1 folgende Zusatzelemente:
- Kapitalflussrechnung (Cash-Flow Statement, Liquiditätsangaben)
- Eigenkapitalspiegel
- Segementberichterstattung (IFRS 8)
- Falls börsennotiert: Ergebnis je Aktie (Earning per Share) (IAS 33)
IFRS (International Financial Reporting Standards)
- Rechnungslegungsstandards: (weltweit) einheitliche Berichterstattung
- Entwickelt durch IASB (International Accountin Standards Board)
- Durchsetzungskraft erst mit Unterstützung der EU 2002 –> IAS Verordnung
- Mitgliedländer haben unterschiedliche Bindung an die Vorschrift
- Deutschland verpflichtet Kapitalmarktorientierte Konzerne zur Bilanzierung nach IFRS
- Konzentriert sich auf die Informationsbedürfnisse der Investoren
- hat keine Aussschüttungsbemessungsfunktionen und kiene Verknüpfung zur Steuerbilanz
Vergleich HGB und IFRS
HGB:
Vorsichtsprinzip (Bilanhzierung ist eher pessimistisch d.h. realer Gewinn höher, reale Schulden niedriger (tendeziell!!) GLÄUBIGERSCHUTZ!!
Handelnbilanz ist massgeblich für die Steuerbilanz, hat Ausschüttungsbemessungsfunktion
IFRS: fair presentation : Marktgerechte Darstellung
Statt GuV Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) erhält auch erfolgsneutrale Wertsteigerungen. Ist eine erweiterte GuV da profit or loss wird mittels Ausweis der sogenannten sonstigen Ergebnisse (oher comprehensive income) zum Gesamtergebnis übergeleitet. Das Sonstige Ergebnis beeinhaltet bsp. erfolgsneutrale Wertsteigerungen von Sachanlagen
Die Gesamtergebnisrechnung kann entweder in einer Aufstellung erfolgen oder mit zwei seperate (1 mal gesonderte GuV und eine Überleitung von GuV zur Gesamtergebnisrechnung mittels Ausweis der Bestandteile der sonstugen Ergebnisse)
Eigenkapitalspiegel / Eigenkapitalveränderungsrechnung
§297 HGB
-Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses
gemäss §264 HGb müssen auch kapitalmarktorienteier Kapitalgesellschafte (die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind) einen Eingenkapitalsveränderungsrechnung aufstellen
Dient zur Ansicht der Eigenkapitalveränderung /stellt sämtliche Veränderungen dar
-Aufbau der Rechnung ist gstz. nicht definiert, jedoch regelt “Der Deutsche Rechnungslegungsstandard DRS7” den Aufbau, Inhalt und Struktur
- Erfolgswirksame Veränderung des Eignkapitals:
- Erträge und Aufwendungen
- Erfolgsneutrale Veränderung des Eigenkapitals
- Kapitalerhöhung, Fremdkapital, Dividendenzahlung, gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen
- -> Gleichermassen Veränderung bei den Aktiva
GuV (bzw. Gesamtergebnisrechnung)
Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag §242 HGB
In Staffelform dargestellt (keine T-Konteform!!!) –> schrittweise Subtraktion der Aufwendungen und Erträgen
Gibt Auskunft über Art, Höhe und Quellen des Unternehmenserfolges
Kein Anfangsbestand denn Zeitraumtrechnung, keine Zeitpunktrechnung
Gewinn (Erfolg)= Erträge - Aufwendungen
GuV:
Aufwendungen Erträge
xy xy
Aufwand; Ertrag:
Soll: Zugänge Abgänge
Haben: Abgnge Zugänge
Schlussbestand = Eigenkapital
2 Verfahren in der GuV
Gewinnermittlung via Gesamtkostenverfahr en:
Bestandserhöhung und Eigenleistung - Bestandsminderungen und Herstellungskosten
Erfolgsermittlung nach dem Umsatzkostenverfahren
Erlöse - Herstellungskosten der abgesetzten Produkte
Führen beide langfristig zu dem gleichen Ergebnis
Bestandteile des Jahresabschlusses
Bilanz:
- Vermögen
- Kapital
GuV:
- Aufwand
- Ertrag
Anhang:
- Erläuterung
- Ergänzung
- Korrektur
- Entlastung
Lagebericht:
-Lage der Gesellschaft
-Risiken
Ergänzung des Abschlusses
Deutscha Kapitalgesellschaften gesetzl. Regelungen
Kapitalmarkorientierte Unternehmen:
- Konzernabschluss muss nach IFRS (Abschluss von Einzelabschlüssen, Mutterkonzern)
- Einzelabschluss nach HGB (alternativ Wahlrecht zur Offenlegung nach IFRS)
Sonstige Unternehmen
- Konzernabschluss nach HGB (alternativ Wahlrecht nach IFRS)
- Einzelabschluss nach HGB (alternativ Wahlrecht zur Offenlegung nach IFRS)
Einzelabschluss
- Grundsätzich nach HGB bilanzieren
- Dient in erster Linie der Bemessung von Zahlungen wie Gewinnausschüttungenan die Gesellschafterund in zweiter Linie über die Massgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanzauch der Bemessung von Zahlungen an den Fiskus
- Es kann anstelles des HGb Abschlusses ein Abschluss nach IFRS veöffentlicht werden (§325 HGB)
Konzernabschluss
- Zusammenfassung von Einzelabschüssen von rechtlichh selbsständigen Unternehmen, die von Mutteruntenehmen beherscht werden
- Soll Informationsdefizite von Einzelabschlüssen beherschen (welche bsp. durch die Verlagerung von Gewinnen zwischwn Konzerngesellschaften entstehen können)
- Gibt Auskunft über Vermögens,-Finanz-,und Ertragslage der wirtschaftlichen Einheit “Konzern”
Funktionen von Jahresabschlüssen
Bemessung von Zahlungen:
- an Fiskus wegen Steuerbilanz
- an Eigentümer wegen Handelrechtlichem Einzelabschluss
Informationen über Finanz-Vermögens- und Ertragslage
-Handelsechtlicher Einzelabschluss
Handelsrechticher Konzernabschluss