L12: Jahresabschluss Flashcards
Einzelkaufleute
§242 HGB
Bilanz und GuV
Kleine Kapitalgesellschaften
§242 HGB Bilanz und GuV und §264 HGB Anhang
Alle anderen Kapitalgesellschaften
§242 HGB Bilanz und GuV und §264 HGB Anhang und Lagebericht
Pflichtbestandteile des JA
§264 HGB
Lagebericht § 289 HGB und §315 HGB
JA von kapitalmarktorientierten Konzernen (Anleihen, Aktien)
Nach IAS 1 folgende Zusatzelemente:
- Kapitalflussrechnung (Cash-Flow Statement, Liquiditätsangaben)
- Eigenkapitalspiegel
- Segementberichterstattung (IFRS 8)
- Falls börsennotiert: Ergebnis je Aktie (Earning per Share) (IAS 33)
IFRS (International Financial Reporting Standards)
- Rechnungslegungsstandards: (weltweit) einheitliche Berichterstattung
- Entwickelt durch IASB (International Accountin Standards Board)
- Durchsetzungskraft erst mit Unterstützung der EU 2002 –> IAS Verordnung
- Mitgliedländer haben unterschiedliche Bindung an die Vorschrift
- Deutschland verpflichtet Kapitalmarktorientierte Konzerne zur Bilanzierung nach IFRS
- Konzentriert sich auf die Informationsbedürfnisse der Investoren
- hat keine Aussschüttungsbemessungsfunktionen und kiene Verknüpfung zur Steuerbilanz
Vergleich HGB und IFRS
HGB:
Vorsichtsprinzip (Bilanhzierung ist eher pessimistisch d.h. realer Gewinn höher, reale Schulden niedriger (tendeziell!!) GLÄUBIGERSCHUTZ!!
Handelnbilanz ist massgeblich für die Steuerbilanz, hat Ausschüttungsbemessungsfunktion
IFRS: fair presentation : Marktgerechte Darstellung
Statt GuV Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) erhält auch erfolgsneutrale Wertsteigerungen. Ist eine erweiterte GuV da profit or loss wird mittels Ausweis der sogenannten sonstigen Ergebnisse (oher comprehensive income) zum Gesamtergebnis übergeleitet. Das Sonstige Ergebnis beeinhaltet bsp. erfolgsneutrale Wertsteigerungen von Sachanlagen
Die Gesamtergebnisrechnung kann entweder in einer Aufstellung erfolgen oder mit zwei seperate (1 mal gesonderte GuV und eine Überleitung von GuV zur Gesamtergebnisrechnung mittels Ausweis der Bestandteile der sonstugen Ergebnisse)
Eigenkapitalspiegel / Eigenkapitalveränderungsrechnung
§297 HGB
-Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses
gemäss §264 HGb müssen auch kapitalmarktorienteier Kapitalgesellschafte (die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind) einen Eingenkapitalsveränderungsrechnung aufstellen
Dient zur Ansicht der Eigenkapitalveränderung /stellt sämtliche Veränderungen dar
-Aufbau der Rechnung ist gstz. nicht definiert, jedoch regelt “Der Deutsche Rechnungslegungsstandard DRS7” den Aufbau, Inhalt und Struktur
- Erfolgswirksame Veränderung des Eignkapitals:
- Erträge und Aufwendungen
- Erfolgsneutrale Veränderung des Eigenkapitals
- Kapitalerhöhung, Fremdkapital, Dividendenzahlung, gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen
- -> Gleichermassen Veränderung bei den Aktiva
GuV (bzw. Gesamtergebnisrechnung)
Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag §242 HGB
In Staffelform dargestellt (keine T-Konteform!!!) –> schrittweise Subtraktion der Aufwendungen und Erträgen
Gibt Auskunft über Art, Höhe und Quellen des Unternehmenserfolges
Kein Anfangsbestand denn Zeitraumtrechnung, keine Zeitpunktrechnung
Gewinn (Erfolg)= Erträge - Aufwendungen
GuV:
Aufwendungen Erträge
xy xy
Aufwand; Ertrag:
Soll: Zugänge Abgänge
Haben: Abgnge Zugänge
Schlussbestand = Eigenkapital
2 Verfahren in der GuV
Gewinnermittlung via Gesamtkostenverfahr en:
Bestandserhöhung und Eigenleistung - Bestandsminderungen und Herstellungskosten
Erfolgsermittlung nach dem Umsatzkostenverfahren
Erlöse - Herstellungskosten der abgesetzten Produkte
Führen beide langfristig zu dem gleichen Ergebnis
Bestandteile des Jahresabschlusses
Bilanz:
- Vermögen
- Kapital
GuV:
- Aufwand
- Ertrag
Anhang:
- Erläuterung
- Ergänzung
- Korrektur
- Entlastung
Lagebericht:
-Lage der Gesellschaft
-Risiken
Ergänzung des Abschlusses
Deutscha Kapitalgesellschaften gesetzl. Regelungen
Kapitalmarkorientierte Unternehmen:
- Konzernabschluss muss nach IFRS (Abschluss von Einzelabschlüssen, Mutterkonzern)
- Einzelabschluss nach HGB (alternativ Wahlrecht zur Offenlegung nach IFRS)
Sonstige Unternehmen
- Konzernabschluss nach HGB (alternativ Wahlrecht nach IFRS)
- Einzelabschluss nach HGB (alternativ Wahlrecht zur Offenlegung nach IFRS)
Einzelabschluss
- Grundsätzich nach HGB bilanzieren
- Dient in erster Linie der Bemessung von Zahlungen wie Gewinnausschüttungenan die Gesellschafterund in zweiter Linie über die Massgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanzauch der Bemessung von Zahlungen an den Fiskus
- Es kann anstelles des HGb Abschlusses ein Abschluss nach IFRS veöffentlicht werden (§325 HGB)
Konzernabschluss
- Zusammenfassung von Einzelabschüssen von rechtlichh selbsständigen Unternehmen, die von Mutteruntenehmen beherscht werden
- Soll Informationsdefizite von Einzelabschlüssen beherschen (welche bsp. durch die Verlagerung von Gewinnen zwischwn Konzerngesellschaften entstehen können)
- Gibt Auskunft über Vermögens,-Finanz-,und Ertragslage der wirtschaftlichen Einheit “Konzern”
Funktionen von Jahresabschlüssen
Bemessung von Zahlungen:
- an Fiskus wegen Steuerbilanz
- an Eigentümer wegen Handelrechtlichem Einzelabschluss
Informationen über Finanz-Vermögens- und Ertragslage
-Handelsechtlicher Einzelabschluss
Handelsrechticher Konzernabschluss
Bilanz
§242 HGB
-Informationen über Vermögen Schuldenund Eigenkapital
-Zeitpunktrechnung (Bilanzstichtag)
-TKonten Form
-Vermögen auf Aktivseite
-Eingekapital und Schulden auf Passivseite
-Aktiva zeigen Anlagevermögen, Umlaufvermögen,
Mittelverwendung
-Passiva zeigen Eigenkapital, Fremdkapital, Mittelherkunft
-Aktiva und Passiva müssern immer ausgeglichen sein
-Sinkt das Eigenkapital ist ein Aufwand entstanden, Steigt es ist ein Ertrag erzielt (Sofern keine einlagen oder entnahmen vorliegen)
Eigenkapital
- Ist eine Restgrösse
- Ergibt sich wenn man vom Vermögen das Fremdkapital (Schulden) abzieht
- Mittel, die dem Unternehmen von Anteilseignern durch Kapitalzuführung oder Gewinnverzicht zur Verfügung gestellt wurden
- Sinkt das Eigenkapital ist ein Aufwand entstanden, Steigt es ist ein Ertrag erzielt (Sofern keine einlagen oder entnahmen vorliegen)
- positiver Saldo von Errtag und Aufwand ist der Gewinn
- Gewinn entspricht dem saldo der Eigenkapitalveränderung
Fremdkapital
- Von fremden gewährte Mittel (Schulden)
- In Form von Bar- oder Buchgeld oder Sacheinlagen
Kapitalflussrechnung
§297 HGB
ein verfplichtender Bestandteil des handeslrechtlichen Konzernabschlusses
gemäss §264 HGb müssen auch kapitalmarktorienteier Kapitalgesellschafte (die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind) eine Kapitalflussrechnung aufstellen
- Gesetz regelt Aufbau nicht. jedoch regelt “Der Deutsche Rechnungslegungsstandard DRS2” den Aufbau, Inhalt und Struktur
-Kapitalflussrechnung soll Einblick in die Finanzlage des Unternehmens verbessern und Veränderung des Finanzmittelbestands von einer Periode zur nächsten transparent machen.
In 3 Bereiche unterteilt:
+/- Mittelzuflüsse / - abflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit
+/- Mittelzuflüsse / - abflüsse aus Investitionstätigkeit
+/- Mittelzuflüsse / - abflüsse aus Finanzierungstätigkeit
= Nettoveränderung des Finanzmittelfonds
-Kapitalflussrechnung ermitelt die Hintergründe des Veränderungen des Finanzmittelfonds
Es kann beurteilt werden, wie gut ein Unternehmen Zahlungsmittel erwirtschafte kann welchen Bedarf es hat und wie der Cash Flow verwendet wurde
Anhang
Enthält zusäzliche Informationen zum Unternehmen
-§264 HGB: Kapitalgesellschaften haben zusätzlich zu Bilanz und GuV einen Anhang aufzustellen
*Entlastungsfunktion: Infos können aus der Bilanz in den Anhang verlagern umd Übersichtlichkeit der Bilanz zu erhöhen
*Ergänzungsfunktion: Soll Daten aufnehmen, die für Bilanz und GuV untypisch sind bzw. dort nicht enthalten sind
*Korrekturfuntktion: Ist trotz richtiger Anwednung der Vorschriften in Bilanz und GuV eine unzutreffendes Bild vermittelt worden, muss dies im Anhang korrigiert werden
*Erläuterungsfunktion: in Bilanz und GuV vermittelte Informationen erläutern und Dinge wie Bilanzierungs-, Bewertungs-, und Währungsumrechnungsmethode angeben
Alle anzugebeneden Infos sind in HGB §285 §285 geregelt
Nach IAS gehört der Anhang (notes) zu den pflichtbestandteilen ds IFRS Jahresabschlusses und umfasst mindestend folgende Infos:
* Infos über Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses und spezifische Rechnungslegungsmethoden
* von speziellen IFRS geforderte Informationen
* Zusatzangaben sie für Verständnis des Abschlusses relevant sind
Lagebericht
Gstzl. Regelungen zum Lagebericht:
In IFRS Lagebericht kein Pflichtbestandteil
ABER: Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen verpflichtend einen Konzernabschluss nach IFRS erstellt, muss nach §315 HGB einen Konzernlagebericht aufstellen.
Gilt auch wenn freiwillig nach §315 HGB ein Konzernabschluss nach IFRS erstellt wird.
§264 HGB
Kein bestandteil de Jahresabschlusses sondern eigenständiges Rechenwerk
- Soll Geschäftsverlauf, Lage der Unternehmung, sowie Chancen und Risiken darstellen
- Soll auf Vorgänge von besonderer Bedeutung eingehendie nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind sowie auf die vorraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.
nach §289 soll Lagebericht unter anderem auch auf Folgendes eingehen:
- Risikomanagementziele und -methoden einschliesslich ihrer Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden
- Preisänderungs, Ausfall, und Liwuiditätsrisikensowie zu Zahlungsstromschwankungen,
- Informationen über die Verwendung von finanzinstrumenten
- Infos Forschung und Entwicklung
- infos zu zweigniederlassungen der gesellschaft
- infos zum vergütungssytem
- bei grosser kapitalgesellschaft:nichtfinanzielle leistungsindikatoren (Umwelt, Arbeitnehmerbelange)