L10: Sonstige Buchungen Flashcards
Fremdkapital (-finanzierung)
- Häufig durch Aufnahme eines Darlehens bei Bank
- Bankdarlehen unter Konto “Verbindlichkeite gegenüber Kreditinstituten”
- Ansrieg von liquiden Mitteln
- Aktiv-Passiv Mehrung
- nach §268 und 285 HGB sind die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten im Jahresabschluss anzugeben
- Darlehenstilgung ist Aktiv-Passiv Minderung
Zinsen
-Sind getrennt von Tilgungen zu erfassen
- Aufwendungen (für Überlassen des Darlehens)
- Zinsen müssen in Bilanz immr berücksichtigt werden (auch wenn noch nicht bezahlt, aber fällig für das Jahr) -> es ist eine sonstige Verbindlichkeit zu erfassen
Grundlage ist §252 HGB (Aufwendungen und Erträge de Geschäftsjahres müssn unabhängig von deren Zahlung berücksichtigt werden)
Annuitätendarlehen
- Benötigen Differenzierun von Darlehenstilgung und Zinszahlung
- Tilging führt zur Verminderung der Verbindlichkeit
- Zinszahlung stllt Aufwand dar
Darlehenslaufzeit an Mitarbeiter oder andere Unternehmen
1: Anlagevermögen §247 HGB (werden unter Ausleihungen ausgewiesen)
Steuern
Nach §3 Abgabenordnung (AO)
Geldleistungen die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einahmen llen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an en das Gesetzt die Leistungspflicht knüpft.
Ertragssteuern
Werden auf Grundlage des Ertrages ermittelt
- Körperschaftssteuer
- Einkommenssteuer (Privatsteuer)
- Gewerbesteuer
Substanzsteuern
Besteuern das Vermögen
-Gundsteuer
Konsumsteuern
Besteuern eine Transaktion
-Umsatzsteuer
Privatsteuern
Betreffen den Privatbereich, kein betrieblicher Aufwand
- Einkommenssteuer
- Kirchensteuer
- Erbschaftssteuer
Indirekte Steuern
Durchlaufender Posten, kein betrieblicher Aufwand
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
Betriebssteuern
Aufwand oder Anschaffunsnebenkosten
-Gewerbesteuer im Zusammenhang mit Grundstückerwerb
Aufwandserfassung Steuern
- Steuerlich abzugsfähige Betriebssteuern (Grundsteuer, Kfz Steuer) mindern steuerliche Bemessungsgrundlage
- nicht steuerabzugsfähige Betriebssteuern (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer)
Steuern in der GuV
§275 HGB:
Muss zwischen sonstigen Steuern (Grund und Kfz Steuer) und Steuern Einkommen /Errtrag (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer) unerschieden werden
Steuern müssne der Entstehungsperiode zugerechnet werden, egal wann diese bezahlt werden.
Anzahlungen
- Häufig bei Grossaufträgen und langfristige Fertigungszeiten, unbekannten und möglicherweise unsicheren Auftraggebern
- Zahlung erfolgt vor der Leistung
- Ist umsatzsteuerpflichtig –> Rechnungen mit gesondertem Ausweis der MwSt austellen
Geleistete Anzahlungen
Entspricht einer Forderung, muss aktiviert werden
Für:
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Sachanlagen
- Vorräte