L1: Gundlagen der Buchführung Flashcards

1
Q

Rechnungswesen

A

“Accounting” Gewinnung und Aufbereutung von Daten (Zahlenwerte)

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2
Q

Buchhaltung / Finanzbuchhaltung

A

Teilbereich des Rechnungswesens, umfasst Geschäftsvorfälle (aufgrund unternehmerischen Handelns)

Schafft Ausgangsgrundlagen für das internet und externe Rechnungswesen

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3
Q

Geschäftsvorfall

A

Vorgang aufgrund unternehmerischen Handelns

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4
Q

Liquidität

A

Verfügbare Zahlungsmittel

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5
Q

Ziele des Rechnungswesens

A

Dokumentationsfunktion:

  • Erfasst und dokumentiert die wirtschatliche Lage des Unternehmens

Planungsfunktion:

-Ermittelt Daten für die Planung

Kontrollfunktion:

-Prüft ob geplante Ziele erreicht wurden

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6
Q

Adressaten des Rechnungswesens

A

Internet Adressaten;

*Unternehmer bzw.Geschäftsleitung,

*Bereichs- und Abteilungsleiter

*Überwachungsorgane: Aufsichtsrat, Beirat,

Externe Adressaten;

*Eigenkapitalgeber (Eigentümer)

*Fremdkapitalgeber wie Banken

*Staat (Finanzamt, Aufsichtsbehörden)

* sonstigeStakeholder:

Anspruchsbeteiligte (Kunden, Lieferanten, ‘potenzielle’ Arbeitnehmer, Mitbewerber)

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7
Q

Internes Rechnungswesen

A

NICHT GESETZLICH NORMIERT

* Schafft Transparenz;

*Planung, Steuerung und Kontrolle

Umfasst: Kosten und Leistungsrechnung, Investitions- und Finanzierungsrechnung, Planungsrehnung wie ABsatzplanung und Produktionsplanung, Betriebsstatistiken

Controlling = zielorientierte Steuerung

* Buchhaltung / Finanzbuchhaltung schafft Ausgangsgrundlagen für das internet und externe Rechnungswesen

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8
Q

Externes Rechnungswesen

A

IST GESETZLCH NORMIERT

* Im Vordergrund steht Dokumentationsfunktion

* Finanzamt: steuerliche Aspekte

*Aktionäre / Banken: handelsrechtliche Aspekte

* Buchhaltung / Finanzbuchhaltung schafft Ausgangsgrundlagen für das internet und externe Rechnungswesen

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9
Q

Gesetzliche Rahmenbedingungen

A
  • §238 (1) HGB Buchführungspflicht
  • § 1 (1) HGB Ist Kaufmann; (2) Handelsgewerbe
  • §15(2) EStG ‘in kaufmännisher Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb’:

* Selbsständigkeit (kein Arbeitnehmer)

*Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)

*Gewinnerzielungsabsicht

*Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr

*keine Land und Forstwirtschaft

* keine Ausübung eines freien Berufs und keine andere Selbstständige Tätigkeit nach § 18 EStG ( Kein Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater)

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10
Q

Kleingewerbe

A
  • Kein kaufmann, weil kein Gewerbebetrieb nach §15 (2) EStG
  • Kein Kaufmann im Sinne § 1 HGB
  • Kann durch freiwillinge Eintragung in Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erwerben § 2 HGB, Land und Forstwirte können dies auch § 3 (2) HGB
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11
Q

Buchführungspflicht nach §238 (1) HGB

A

Ist Kaufmann

  • Kaufmann kraft Gewerbebetrieb
  • In kaufmönnischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb

Kann Kaufmann

  • Kann Kaufmann kraft Eintragung
  • Kleingewerbe und Land- oder Forstwirtschaft

Formkaufmann

  • Kaufmann kraft Rechtsform
  • Kapitalgeselschaften oder Genossenschaften

Buchführungspflicht für Kaufmann nach §236 (1) HGB

Ist Kaufmann
Kann Kaufmann

Formkaufmann

§ 1 HGB

§ 2 und 3 HGB

§ 6 HGB

Kaufmann kraft Gewerbebetrieb

Kaufmann kraft Eintragung

Kaufmann kraft Rechtsform

In kaufmännischer Weise

Kleingewerbe, Land &

Kapitalgesellshaften und

eingerichteter Gewerbebetrieb

Forstwirtschaft

Genossenschaften

Buchführungspflicht für Kaufmann nach §236 (1) HGB Ist Kaufmann Kann Kaufmann Formkaufmann § 1 HGB § 2 und 3 HGB § 6 HGB Kaufmann kraft Gewerbebetrieb Kaufmann kraft Eintragung Kaufmann kraft Rechtsform In kaufmännischer Weise Kleingewerbe, Land & Kapitalgesellshaften und eingerichteter Gewerbebetrieb Forstwirtschaft Genossenschaften

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12
Q

Befreiungsmöglichkeit

A

Nach § 241a HGB Einzelkaufleute wenn Umsatz unter €500.000 und Überschuss unter €50.000 in zwei darauf folgenden Jahren.

Wahlrecht zwischen:

Freiwillinge handelsrechtliche Buchführung (Erwmittlung von Gewinn und Vermögen)

oder

Einnahmeüberschussrechnung nach $ 4 (3) EStG (Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben)

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13
Q

GoB

A

Gundsätze ordnunggemässer Buchführung

Quellen: Gesetzliche Voschriften, Rechtssprechung, Handelsbrauch

Teilbereiche: Ordnungsgemässe Inventur, Dokumentation und Bilanzierung

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14
Q

GoB; Inventur

A

SACHGERECHTE ERFASSUNG VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND SCHULDEN

Vollständigkeit: Vollständige Aufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden

Richtigkeit und Willkürfreiheit:

Fehlerfreie und willkürfreie Feststellung von Mengen und Werten

Nachprüfbarkeit und Dokumentation:

Klare Aufzeichnungen die Überprüfung möglich macht

Einzelerfassung und Einzelbewertung:

Vermögensgegenstände und Schulden einzeln erfassen und bewerten § 252 (1) und (3) HGB)

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15
Q

GoB, Dokumentation

A

AUSFZEICHNUNG BUCHUNGSPFLICHTIGER GESCHÄFTSVORFÄLLE

Materielle Grundsätze:

  1. Vollstndigkeit: muss alles Geschäftsvorfälle enthalten
  2. Richtigkeit: Keine Manipulation durch falsche Verbuchung
  3. Begründetheit: Beleg als Grundlage für Buchung

Formelle Grundsätze:

  1. Klarheit: Klare und übersichtliche Buchführung (z.B.Nummerierung von Unterlagen)
  2. Sicherheit: Aufzeichnungen erleichtern sicheren Einblick in Buchführung den Buchungen entsprechend
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16
Q

GoB, Bilanzierung

A

Allgemeine Anforderungen:

  • Überblickbarkeit: § 238 (1) HGB
  • Nachvollziehbarkeit. § 238 (2) HGB

Besondere Anforderungen:

  • Lebende Sprache und eindeutige Abkürzungen § 239 (1) HGB
  • Vollständige, richtige, zeitgereche und geordnete Verbuchung § 239 (2) HGB
  • Unveränderlichkeit § 239 (3) HGB
  • Zulässigkeit alternativer Buchführungsformen

§ 238 (4) HGB

17
Q

GoB, Prinzipien

A
  • §252 (1) 4:

Vorsichtsprinzip, Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip

Alle Risiken und Verluste müssen berücksichtigt werden, Gewinne nur welche bis zum Abschlussstichtag realisiert sind.

  • §252 (1) 3, § 252 (1) 4, § 252 (1) 2

Stichtagsprinzip, Enzelbewertungsprinzip, Fortführungsprinzip

Vermögensgegenstände und Schulden zum Stichtag einzeln bewerten und dabei von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgehen

18
Q

GoB, Bewertungsgrundlagen

A
  • §252 (1) 6 & § 246 (3): Stetigkeit
  • §252 (1) 5: Periodisierung
  • § 252 (1) 1: Bilanzidentität

Bewertungs- und Bilanzierungmethode des vohergehenden Jahresabschluss muss beibehalten werden. Aufwendungen / Erträge unabhängig von den entsprechenden Zahlungen betrachten.Wertansätze Eröffnungsbilanz mit Schlussbilanz Vorjahr übereinstimmen.

19
Q

GoB, Anforderungen

A

§ 246 (1) Vollständigkeit

Muss alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten.

§ 243 (2) Klarheit

Muss klar und übersichtlich sein.

20
Q

Kapitalmarktorientierte Konzerne, Zusatz IFRS

A

IFRS = International Financial Reporting Standards

Basisannahmen und qualit. Anforderungen im Framework un IAS I (International Accunting Standard) geregelt.

* Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern)

–> entspricht § 252 (1) 2 HGB

* Grundsatz der Periodenabgrenzung (Accrual Basis)

–> entspricht HGB

-

21
Q

IFRS Qual. Anforderungen an die Rechnungslegung nach IAS

A

* Understandability / Verständlichkeit des Jahresabschluss

* Relevance / Entscheidungsrelevante Informationen

* Reliability / Verlässlichkeit:

  • Faithful Represantation / Glaubwürdge Darstellung
  • Neutrality / Neutralität
  • Substance over form / Wirtschaftliche Betrachtungsweise
  • Prudence / Vorsichtige Schätzung
  • Completeness / Vollständigkeit

*Comparability / Vergleichbarkeit

22
Q
  • Auszahlung
  • Einzahlung
A
  • Geldabfluss liquider Mittel (Bar oder Konto)
  • Geldzufluss liquider Mittel (Bar oder Konto)
23
Q
  • Ausgabe
  • Einnahme
A
  • Geldabfluss einschliesslich Verbindlichkeiten
  • Geldzufluss einschliesslich Forderungen
24
Q

-Aufwand

A

“Gesamterfolgsebene”

-Verbrach von Gütern und Leistungen einer Periode.

*Oderntlicher Aufwand (Zweckaufwand) z.B. Personalaufwand

*Ausserordentlicher Aufwand (Neutraler Aufwand) z.B.Spenden

25
Q

-Ertrag

A

“Gesamterfolgsebene”

  • Erwirtschafteter Erfolgsbeitrag

*Zweckertrag (betriebsbedingt) z.B. Umsatzerlöse

*Ausserordentlicher bzw. neutraler Ertrag

26
Q

-Kosten

A

“Betriebsbedingt”

Ordentlicher, betriebsbedingter Einsatz von Gütern und Leistungen

27
Q

-Erlös / Leistung

A

“Betriebsbedingt”

Ergebnis des Leistungsprozesses

28
Q

Bilanz

A

§ 266 HGB

Darstellung von Vermögen und Kapital zu einem Zeipunkt

29
Q

GuV

A

Gewinn und Verlustrechnung

§ 242 HGB

Darstellung von Erträgen un Aufwendungen in eine Zeitraum

30
Q

IFRS, Jahresabschluss

A

‘International Financial Reporting Standards”

* für Kapitalmarktorientierte Konzerne

* Jhresabschluss nach IAS 1: Bilanz, GuV Rechnung, Anhang, Lagebericht, Segmentberichtserstattung