L1: Gundlagen der Buchführung Flashcards
Rechnungswesen
“Accounting” Gewinnung und Aufbereutung von Daten (Zahlenwerte)
Buchhaltung / Finanzbuchhaltung
Teilbereich des Rechnungswesens, umfasst Geschäftsvorfälle (aufgrund unternehmerischen Handelns)
Schafft Ausgangsgrundlagen für das internet und externe Rechnungswesen
Geschäftsvorfall
Vorgang aufgrund unternehmerischen Handelns
Liquidität
Verfügbare Zahlungsmittel
Ziele des Rechnungswesens
Dokumentationsfunktion:
- Erfasst und dokumentiert die wirtschatliche Lage des Unternehmens
Planungsfunktion:
-Ermittelt Daten für die Planung
Kontrollfunktion:
-Prüft ob geplante Ziele erreicht wurden
Adressaten des Rechnungswesens
Internet Adressaten;
*Unternehmer bzw.Geschäftsleitung,
*Bereichs- und Abteilungsleiter
*Überwachungsorgane: Aufsichtsrat, Beirat,
Externe Adressaten;
*Eigenkapitalgeber (Eigentümer)
*Fremdkapitalgeber wie Banken
*Staat (Finanzamt, Aufsichtsbehörden)
* sonstigeStakeholder:
Anspruchsbeteiligte (Kunden, Lieferanten, ‘potenzielle’ Arbeitnehmer, Mitbewerber)
Internes Rechnungswesen
NICHT GESETZLICH NORMIERT
* Schafft Transparenz;
*Planung, Steuerung und Kontrolle
Umfasst: Kosten und Leistungsrechnung, Investitions- und Finanzierungsrechnung, Planungsrehnung wie ABsatzplanung und Produktionsplanung, Betriebsstatistiken
Controlling = zielorientierte Steuerung
* Buchhaltung / Finanzbuchhaltung schafft Ausgangsgrundlagen für das internet und externe Rechnungswesen
Externes Rechnungswesen
IST GESETZLCH NORMIERT
* Im Vordergrund steht Dokumentationsfunktion
* Finanzamt: steuerliche Aspekte
*Aktionäre / Banken: handelsrechtliche Aspekte
* Buchhaltung / Finanzbuchhaltung schafft Ausgangsgrundlagen für das internet und externe Rechnungswesen
Gesetzliche Rahmenbedingungen
- §238 (1) HGB Buchführungspflicht
- § 1 (1) HGB Ist Kaufmann; (2) Handelsgewerbe
- §15(2) EStG ‘in kaufmännisher Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb’:
* Selbsständigkeit (kein Arbeitnehmer)
*Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)
*Gewinnerzielungsabsicht
*Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr
*keine Land und Forstwirtschaft
* keine Ausübung eines freien Berufs und keine andere Selbstständige Tätigkeit nach § 18 EStG ( Kein Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater)
Kleingewerbe
- Kein kaufmann, weil kein Gewerbebetrieb nach §15 (2) EStG
- Kein Kaufmann im Sinne § 1 HGB
- Kann durch freiwillinge Eintragung in Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erwerben § 2 HGB, Land und Forstwirte können dies auch § 3 (2) HGB
Buchführungspflicht nach §238 (1) HGB
Ist Kaufmann
- Kaufmann kraft Gewerbebetrieb
- In kaufmönnischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb
Kann Kaufmann
- Kann Kaufmann kraft Eintragung
- Kleingewerbe und Land- oder Forstwirtschaft
Formkaufmann
- Kaufmann kraft Rechtsform
- Kapitalgeselschaften oder Genossenschaften
Buchführungspflicht für Kaufmann nach §236 (1) HGB
Ist Kaufmann
Kann Kaufmann
Formkaufmann
§ 1 HGB
§ 2 und 3 HGB
§ 6 HGB
Kaufmann kraft Gewerbebetrieb
Kaufmann kraft Eintragung
Kaufmann kraft Rechtsform
In kaufmännischer Weise
Kleingewerbe, Land &
Kapitalgesellshaften und
eingerichteter Gewerbebetrieb
Forstwirtschaft
Genossenschaften
Buchführungspflicht für Kaufmann nach §236 (1) HGB Ist Kaufmann Kann Kaufmann Formkaufmann § 1 HGB § 2 und 3 HGB § 6 HGB Kaufmann kraft Gewerbebetrieb Kaufmann kraft Eintragung Kaufmann kraft Rechtsform In kaufmännischer Weise Kleingewerbe, Land & Kapitalgesellshaften und eingerichteter Gewerbebetrieb Forstwirtschaft Genossenschaften
Befreiungsmöglichkeit
Nach § 241a HGB Einzelkaufleute wenn Umsatz unter €500.000 und Überschuss unter €50.000 in zwei darauf folgenden Jahren.
Wahlrecht zwischen:
Freiwillinge handelsrechtliche Buchführung (Erwmittlung von Gewinn und Vermögen)
oder
Einnahmeüberschussrechnung nach $ 4 (3) EStG (Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben)
GoB
Gundsätze ordnunggemässer Buchführung
Quellen: Gesetzliche Voschriften, Rechtssprechung, Handelsbrauch
Teilbereiche: Ordnungsgemässe Inventur, Dokumentation und Bilanzierung
GoB; Inventur
SACHGERECHTE ERFASSUNG VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND SCHULDEN
Vollständigkeit: Vollständige Aufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden
Richtigkeit und Willkürfreiheit:
Fehlerfreie und willkürfreie Feststellung von Mengen und Werten
Nachprüfbarkeit und Dokumentation:
Klare Aufzeichnungen die Überprüfung möglich macht
Einzelerfassung und Einzelbewertung:
Vermögensgegenstände und Schulden einzeln erfassen und bewerten § 252 (1) und (3) HGB)
GoB, Dokumentation
AUSFZEICHNUNG BUCHUNGSPFLICHTIGER GESCHÄFTSVORFÄLLE
Materielle Grundsätze:
- Vollstndigkeit: muss alles Geschäftsvorfälle enthalten
- Richtigkeit: Keine Manipulation durch falsche Verbuchung
- Begründetheit: Beleg als Grundlage für Buchung
Formelle Grundsätze:
- Klarheit: Klare und übersichtliche Buchführung (z.B.Nummerierung von Unterlagen)
- Sicherheit: Aufzeichnungen erleichtern sicheren Einblick in Buchführung den Buchungen entsprechend