Körperverletzung mit Todesfolge Flashcards

Erfolgsqualifiziertes Delikt aus dem Grunddelikt des §223 I und dem §222

1
Q

Prüfungsschema §227

A

I. Vorab: §§ 223 (iVm § 224)
II. § 227
1. Verweis auf §223 I
2. Objektiv fahrlässige Tötung
a) Todeserfolg
b) Kausalität und objektive Zurechnung
c) Spezifischer Gefahrenzusammenhang
d) Objektive Fahrlässigkeit
3. Rechtswidrigkeit
4. Schuld
inbesondere subjektive Fahrlässigkeit

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Q

Meinungsstreit
Spezifischer Gefahrenzusammenhang
(P) Der Todeserfolg hat sich nicht aus dem Körperverletzungserfolg - der Verletzung durch den Schlag auf den Kopf selbst- entwickelt, sondern beruht auf der Art der Körperverletzungshandlung.

A

Pro Letalitätslehre: die besonders hohe Strafandrohung; §227 muss mehr sein als das zufällige Aufeinandertreffen von §222 und §223

Pro Gegenansicht: weist insbesondere auf den Klammerzusatz hin

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