Körperverletzung mit Todesfolge Flashcards
Erfolgsqualifiziertes Delikt aus dem Grunddelikt des §223 I und dem §222
Prüfungsschema §227
I. Vorab: §§ 223 (iVm § 224)
II. § 227
1. Verweis auf §223 I
2. Objektiv fahrlässige Tötung
a) Todeserfolg
b) Kausalität und objektive Zurechnung
c) Spezifischer Gefahrenzusammenhang
d) Objektive Fahrlässigkeit
3. Rechtswidrigkeit
4. Schuld
inbesondere subjektive Fahrlässigkeit
Meinungsstreit
Spezifischer Gefahrenzusammenhang
(P) Der Todeserfolg hat sich nicht aus dem Körperverletzungserfolg - der Verletzung durch den Schlag auf den Kopf selbst- entwickelt, sondern beruht auf der Art der Körperverletzungshandlung.
Pro Letalitätslehre: die besonders hohe Strafandrohung; §227 muss mehr sein als das zufällige Aufeinandertreffen von §222 und §223
Pro Gegenansicht: weist insbesondere auf den Klammerzusatz hin