Fahrlässigkeitsdelikt Flashcards
Aufbau Fahrlässigkeitsdelikt
A. Tatbestand I. (Handlung) II. Erfolg III. Kausalität IV. Objektive Fahrlässigkeit 1. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung 2. Objektive Vorhersehbarkeit d. Kausalverlaufs und Erfolgs V. Objektive Zurechnung 1. Schutzzweckzusammenhang 2. Pflichtwidrigkeitszusammenhang 3. Keine eigenverantwortliche Selbstgefährdung
B. Rechtswidrigkeit
C. Schuld
I. Schuldfähigkeit
II. Subjektive Fahrlässigkeit
1. Sorgfaltspflichtverletzung
2. Subjektive Vorhersehbarkeit KV u E.
III. Fehlen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums
IV. Fehlen von Entschuldigungsgründen
inbes: Unzumutbarkeit sorgfaltsgem. Verhaltens
Kausalität
Kausal ist eine Handlung dann, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (Äquivalenztheorie).
Objektive Fahrlässigkeit
Objektiv fahrlässig handelt wer objektiv sorgfaltswidrig bei objektiver Erkennbarkeit des Kausalverlaufs und Erfolges handelt.
- Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
und Maßstab
Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, indem er die für den jeweiligen Verkehrskreis geltenden Verhaltensregeln verletzt und dadurch das erlaubte Risiko überschreitet.
Maßstab:
- ex ante auf einen
- einsichtigen und besonnenen Menschen
- aus dem Verkehrskreis des Täters abzustellen.
- Objektive Vorhersehbarkeit d. Kausalverlaufs und
Erfolgs
Es stellt sich also die Frage, ob das Geschehen innerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt oder ob es sich um eine völlig atypische Verkettung von Umständen handelt.
- Schutzzweckzusammenhang
Dient die verletzte Sorgfaltspflicht gerade dazu, Erfolge wie diesen zu verhindern?
- Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Wäre der Erfolg bei pflichtgemäßem Alternativverhalten ausgeblieben?
Subjektive Vorhersehbarkeit
Es dürften keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erkenntnismöglichkeiten des T hinter denen eines durchschnittlichen Angehörigen des Verkehrskreises zurückblieben.