Konkretisierung Flashcards
Wo ist die Konkretisierung geregelt?
§ 243 II BGB
Wann tritt Konkretisierung ein? Wie ist die Risikoverteilung?
dies richtet sich nach Art der geschuldeten Leistung:
- Holschuld:
a) Aussonderung einer Sache von mittlerer Art und Güte
b) Bereitstellung der Sache
c) ggf. Benachrichtigung des Gläubigers und angemessene Frist zur Abholung
RIsiko: Schuldner trägt keine Risiken - Schickschuld:
a) Aussonderung einer Sache von mittlerer Art und Güte
b) Übergabe der Sache an eine ordnungsgemäß ausgesuchte Transportperson am Wohnsitz des Gläubigers
Risiko: Schuldner trägt kein Transportrisiko und muss im Falle des Untergangs nicht nochmal leisten; Anspruch auf Gegenleistung bleibt nach. § 447 bestehen (Ausnahme: § 475 II BGB) - Bringschuld:
a) Aussonderung einer Sache von mittlerer Art und Güte
b) tatsächliche Angebot iSd. § 294 BGB am Wohnsitz des Gläubigers in Annahmeverzug begründender Weise!
Risiko: Schuldner trägt das Transportrisiko und muss im Fall des Untergangs während des Transports nochmal leisten!
Was bewirkt die Konkretisierung?
die Leistungspflicht beschränkt sich nun auf die ausgesonderte Sache, Gattungsschuld wird zur Stückschuld
Ist eine Entkonkretisierung möglich und zulässig?
mM: unzulässig, da dem Gläubiger ein stabiler Anspruch zustehen soll
hM: § 243 II ist nach dem telos der Norm eine Schutzvorschrift zugunsten des Schuldners, dieser soll u.U. auf diesen Schutz verzichten dürfen; Ausnahme: bei erfolgter Anzeige der erfolgten Konkretisierung (z.B. der Aussonderung einer Sache von mittlerer Art und Güte + Übergabe an eine Transportperson) - dann sind schutzwürdige Belange des Gläubigers zu beachten