§ 284 BGB Flashcards

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Q

Prüfungsschema des § 284 I BGB!

A
  1. Anspruch (TB-Voraussetzungen ohne Schaden) auf Schadensersatz statt der Leistung 2. Tätigung von Aufwendungen 3. Im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung => Vertrauen muss kausal für die Aufwendung gewesen sein; der Gl. muss die Aufwendungen billigerweise gemacht haben dürfen - Ausgeschlossen, wenn voreilig, bei Bedenken bzgl. der Gegenleistung; wenn Aufwendungen im offensichtlichen Missverhältnis zu der Bedeutung der nichterbrachten Leistung stehen 4. Vereitelung des mit den Aufwendungen verfolgten Zwecks –> Kausalität zw. Pflichtverletzung und Nutzlosigkeit der Verwendungen 5. Kein Ausschluss: wenn Aufwendungen ohnehin nutzlos geworden wären, ist der Anspruch ausgeschlossen 6. Rechtsfolge: Ersatz jeglicher Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung getätigt hate - irrelevant, ob kommerzielle oder sonstige / private Zwecke verfolgt wurden; alle sog. frustrierten Aufwendungen auch entferntere Aufwendungen! beachte: bei Nutzung der Sache ist eine Nutzungsvergütung abzuziehen!
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