Kindeswohlgefährdung Flashcards
Welche Formen von Kindeswohlgefährdungen kennen Sie? Stellen Sie diese kurz vor und
analysieren Sie mögliche Unterscheidungsmerkmale.
- Physische Misshandlung
- Psychische Misshandlung
- Sexuelle Gewalt
- Vernachlässigung
Stellen Sie dar, was unter Kindesvernachlässigung zu fassen ist. Definieren Sie den Begriff und beschreiben Sie Risikofaktoren. Wann ist für ein Kind das Risiko besonders groß von Vernachlässigung betroffen zu sein?
Andauerndes oder wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns, dass zu erheblichen Beeinträchtigungen des Kindes führt
Je jünger das Kind und je tiefgreifender die Vernachlässigung, desto größer das Risiko nachhaltiger Schäden
Risikofaktoren
- -> besonders Kummulation mehrerer Faktoren
- junge Eltern
- finanziell angespannte Situation
- sozial angespannte Situation
- familiär angespannte Situation
- Persönlichkeit der Erziehungsberechtigten
- -> psychische Erkrankungen, Drogen
- Einstellung zum Kind
- Situation des Kindes
- -> Behinderung
Stellen Sie die Unterschiede zwischen aktiver und passiver Vernachlässigung dar. Worin unterscheidet sich ggf. das methodische Handeln in diesen Fällen?
Passiv: Vernachlässigung aus mangelndem Wissen, Nichterkennen von Bedürfnissen u.ä.
–> eher Aufklärung, Wissensvermittlung,
Begleitung tägl. Aufgaben
Aktiv: Bewusste Vernachlässigung, trotz Wissen und erkennen der Bedürfnisse
–> eher hinweisen auf Umstände, mögliche Folgen, mögliche Auswege
Stellen Sie uns vor, was unter Kindesmisshandlung zu verstehen ist. Definieren Sie den Begriff. Wie sieht idealtypisch das methodische Handeln in einem Fall von Kindesmisshandlung aus?
Handlungen, die zu erheblichen physischen und psychischen Beeinträchtigungen des Kindes und seiner Entwicklung führen oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen bergen.
- Gefährdungsabschätzung
- Schutzkonzept
–> Abwendung der Gefahr - Bei Mitwirken der Eltern: Passende Hilfe
- Bei Nichtmitwirken:
Inobhutnahme/Familiengericht
Phase 1:
Meldung/Wahrnehmung einer Kindeswohlgefährdung
Phase 2:
Kontaktaufnahme und Informationsgewinnung
Phase 3:
Einschätzung und Bewertung einer Kindeswohlgefährdung
Phase 4:
Hilfeprozesse für das Kind, den Jugendliche und seine Familie
Phase 5:
Einbezug des Familiengerichts
Phase 6:
Bewertung der Hilfe- und Veränderungsprozesse
Wie beurteilen Sie datenschutzrechtliche Fragen zur Weitergabe von personenbezogenen Daten bei Verdachtsmomenten von Kindesmisshandlung bzw. -vernachlässigung.
- aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen
keine personenbezogenen Daten weitergegeben
werden
–> nur anonymisiert - außer Eltern erlauben Weitergabe
–> z.B. damit Zusammenarbeit mit anderen
Fachkräften erleichtert wird