Kaufmannsbegriff Prüfschema Flashcards
Kaufmann kraft Betätigung § 1 HGB
I. Vorliegen eines Gewerbes
- jede nach außen erkennbare Tätigkeit
- Selbstständig § 84 I S. 2 HGB
a) Tätigkeit frei gestalten können
b) Arbeitszeit selbst bestimmbar - Planmäßig, Wiederholungsabsicht
- Gewinnerzielungsabsicht
- Nicht generell gegen Gesetz verstoßen
- Und nicht gegen die guten Sitten verstoßen
- Darf keine freiberufliche Tätigkeit darstellen
II. Ist das Gewerbe auch Handelsgewerbe, Voraussetzungen § 1 II HGB:
- Nach Art = qualitativ
- Und nach Umfang = quantitativ
III. Betreibt des Handelsgewerbes in eigenem Namen (unschädlich, wenn gepachtet)
Kaufmann kraft Eintragung § 2 HGB
I. Vorliegen eines sogenannten Kleingewerbes
- Also eines Gewerbes
- Welches gerade kein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB ist
II. Eintragung ins Handelsregister konstitutive Eintragung
Fiktivkaufmann
I. Vorliegen eines Kleingewerbes,
- also eines Gewerbes,
- das gerade kein Handelsgewerbe ist
II. und
- der Betreiber hat keinen Antrag auf Eintragung des Kleingewerbes gestellt
- die Firma ist aber aus anderen Gründen (z.B. aus Versehen) dennoch ins Handelsregister eingetragen worden.
Rechtsschein der Kaufmannseigenschaften hervorgerufen, sodass nach Treu und Glaube (§ 242 BGB) wie Kaufmann behandelt
I. Rechtsschein
Wer Dinge tut, die nur ein Kaufmann kann und § 19 I HGB: „e.K.“
II. Schutzwürdigkeit
soweit der Geschäftsgegners im Vertrauen auf die Kaufmannseigenschaft handelt und gutgläubig ist (= kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit)
III. Ergebnis: muss sich dann
- von anderen zu seinem Nachteil als Kaufmann behandeln lassen,
- kann sich selbst auf das HGB zu seinem Vorteil aber nicht berufen, § 242 BGB.
Schweinehundtheorie