Definitionen Kaufmann Flashcards
Handelsrecht
Sonderprivatrecht der Kaufleute
Istkaufmann
Kaufmann kraft des Betreibens eines Handelsgewerbes § 1
Formkaufmann
Kaufmann kraft ihrer Rechtsform, auf Grund des „Rechtskleides“, AG, KGaA, SE, GmbH, eG, SCE, Genossenschaften
Kannkaufmann
Kleingewerbebetreibende können nach § 2 S. 1, 2 HGB durch die Eintragung ihrer Firma ins Handelsregister Kaufmann werden
Fiktivkaufmann
Firma im HR eingetragen und unter Firma wird Gewerbe betrieben, dann gilt Gewerbe nach § 5 HGB als HG, jedoch subsidär also nur Anwendung wenn nicht anderweitig eingetragen (Beispiel Kleingewerbe wird ausversehen eingetragen)
Rechtsscheinkaufleute
Kann dadurch erzeugt werden, dass das Erlöschen einer Firma und damit Ende KM im HR noch nicht eingetragen / bekannt gemacht wurde oder unrichtige Bekanntmachung. Kann sich nur zu seinem Nachteil als KM behandeln lassen, zu seinem Vorteil aber nicht
Gewerbebegriff
Jede nach außen erkennbare Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt wird, wenn diese planmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, sowie nicht generell gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt und auch keine freiberufliche Tätigkeit darstellt
Selbstständigkeit
§ 84 Abs. 1 S.2 HGB: Selbstständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalteten und seine Arbeitszeit bestimmen kann
Handelsgewerbe
Erfordernis eines kaufmännischen Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang § 1 II HGB
Handelsgewerbe nach Art (eine Voraussetzung des “ 1 II HGB)
= qualitatives Merkmal, Kriterien z. B.: Vielfalt an Leistungen und Geschäftsbeziehungen, Schwierigkeitsgrad der Geschäfte wie bargeldloser Zahlungsverkehr, Führen einer Lohnbuchhaltung – Internationalität der Geschäftsbeziehungen
Handelsgewerbe nach Umfang (eine Voraussetzung des “ 1 II HGB)
= quantitatives Merkmal, Kriterien z.B.: Ausmaß der Geschäftstätigkeit (Umsatzvolumen), Kapitaleinsatz, Anzahl an Betriebsstätten / Beschäftigten
Eintragung im Handelsregister
- Wenn Handelsgewerbe betrieben wird, nur deklatorische Wirkung
- Führt bei Kleingewerbetreibenden zur Entstehung der Kaufmannseigenschaft, rechtsbegründete, konstitutive Bedeutung
Betreiben eines HG
KM ist nur derjenige, der ein HG im eigenen Namen betreibt und aus den abgeschlossenen Geschäften deshalb persönlich berechtigt und verpflichtet wird (auch Pächter KM), Betreiben beginnt mit Aufnahme Geschäftsbetrieb, endet mit der vollständigen Betriebseinstellung
Kleingewerbebetreibende
Kaufmannseigenschaft nach § 1 Abs. 2 HGB widerlegt, gilt § 2 HGB, Kleingewerbebetreibende sind nur Unternehmer § 14 Abs. 1 BGB für die das BGB gilt