Kapitel 7 Flashcards

1
Q

Besondere Merkmale von Immobilien

A

– Standortgebundenheit
– Eingeschränkte Substituierbarkeit
– Langer Lebenszyklus
– Hohe Investitionen
– Hohe Transaktionskosten

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2
Q

Immobilien-Controlling in den Phasen des Lebenszyklus

A
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3
Q

Kodifizierte und nicht kodifizierte Bewertungsverfahren

A

» Anders als bei der Unternehmensbewertung gibt es bei der Immobilienbewertung sehr detaillierte „Bewertungsstandards“ (= kodifizierte Verfahren)
* Ertragswertverfahren
* Sachwertverfahren
* Vergleichswertverfahren

» Daneben treten – analog zur Unternehmensbewertung – Verfahren, die allein betriebswirtschaftlichen Überlegungen folgen (= nicht kodifizierte Verfahren)
* Substanzwertverfahren
* Reproduktionswertverfahren
* DCF
* VOFI (Vollständiger Finanzplan)

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4
Q

Wertlehre und Bewertungsverfahren bei Immobilien

A

» Verfahren der Immobilienbewertung lassen sich den auch aus der Unternehmensbewertung bekannten Wertlehren zuordnen:
– 1. Phase: Objektive Bewertung
* Idee: Wert der Immobilie haftet ihr als objektive Eigenschaft an
* Bewertung: insbes. Sachwertverfahren

– 2. Phase: Subjektive Bewertung
* Idee: Wert der Immobilie ist der Grenz-(Ver-)Kaufpreis in einer Entscheidungssituation
* Bewertung: insbes. Ertragswertverfahren

– 3. Phase: Funktionale Bewertung
* Idee: Wert wird im Hinblick auf eine gegebene Zielsetzung unter Berücksichtigung der konkreten Situation des Bewertenden abgeleitet, aber es lassen sich (wissenschaftlich) nachprüfbare Urteile über das Zustandekommen des Wertes
abgeben
* Bewertung: insbes. DCF/VOFI

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5
Q

Einsatz kodifizierter Verfahren

A

» Kodifizierte Verfahren werden in verschiedenen Situationen benötigt, um einen „neutralen“ Wert zu bestimmen und die Interessen der Vertragsparteien auszugleichen
Beispiele: Verkehrswert, Beleihungswert, Versicherungswert, Einheits/ Grundbesitz

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6
Q

Bedeutung kodifizierter Verfahren im Controlling

A

– Einschätzung des Beleihungswertes zur Planung der Kreditmittel
– Kodifizierte Verfahren bieten Orientierungshilfe bei mangelnder Datenverfügbarkeit
– Bewertung bei konzerninterner Immobilienübertragung/Verrechnungspreise
– Argumentationshilfe bei Kauf-/Verkaufsverhandlungen
– Ggf. größere Praktikabilität bei einer laufenden Immobiliensteuerung (Vereinfachung
ggü. DCF-Verfahren)

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7
Q

Grundlage kodifizierter Verfahren:

A

In Deutschland ist die Bestimmung von Verkehrswerten
für Immobilien in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den
Wertermittlungsrichtlinien (WertR) geregelt.

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8
Q

Vergleichswert

A

Kaufpreis von (hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale) ähnlichen Grundstücken
» Bei fehlenden Daten Rückgriff auf Vergleichsgrundstücke in vergleichbaren Gebieten
(mittelbareres Vergleichswertverfahren)

» Ähnlich zur Multiplikatormethode der Unternehmensbewertung

» Ggf. Rückgriff auf Bodenrichtwerte für unbebaute Grundstücke

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9
Q

Sachwert

A

Wert der baulichen Anlagen, sonstigen Anlagen und des Bodens

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10
Q

Ertragswert

A

» Anzuwenden, wenn nachhaltiger Ertrag im Fokus steht (Mietwohn-, Geschäftsgrundstück, gemischt genutzte Grundstücke)

» Berücksichtigt Renditeerwartungen

» Bodenwert und Wert der baulichen Anlagen werden zunächst getrennt ermittelt und ergeben in Summe den Ertragswert

» Zwei kodifizierte Verfahren:
– Vereinfachtes Ertragswertverfahren
– Ertragswertverfahren auf der Grundlage periodisch unterschiedlicher Erträge

» Ermittlung der durchschnittlichen Mieten z.B. über Mietpreisspiegel

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11
Q

Ermittlung des Verkehrswertes beim Ertragswertverfahren

A
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12
Q

Kodifizierte Verfahren im Überblick

A
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13
Q

Nicht kodifizierte Methoden

A
  • WertR lassen neben Vergleichs-, Sach- und Ertragswertverfahren auch andere Methoden zu
  • VoFi beispielsweise
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14
Q

Fazit

A

» Immobilien haben traditionell eine hohe Bedeutung für Unternehmen

» Immobilien-Controlling unterstützt das Management im gesamten Immobilienlebenszyklus

» Im europäischen Vergleich verfügt Deutschland über eine umfassende Kodifizierung der
Bewertungsverfahren

» Kontinuierliche Weiterentwicklung der kodifizierten Regeln zu erwarten

» Für Investitions-Controlling eignet sich insbesondere der vollständige Finanzplan

» Übliche Instrumente des Controllings z.B. VaR oder Kennzahlen adaptierbar für
Immobiliencontrolling

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