Internationales Privatrecht II Flashcards
VSS für ein Angebot i.S.v. CISG 14
Erklärung muss:
- sich an 1+ Personen richten
- bestimmt genug sein
- Muss Ware bezeichen
- Menge und Preis ausdrücklich oder stillschweigend festsetzen oder eine Festsetzung ermöglichen
- den Rechtsbindungswillen zeigen
Regeln für die Wirksamkeit des Angebots
- Allgemein CISG 15: Zugang beim Vertragspartner
- Definition von Zugang in CISG 24
- Widerruf eines Angebots: CISG 16
Regeln für die Annahme:
- Allgemein CISG 18: Erklärung oder Verhalten das Zustimmung zum Angebot zeigt, ist eine Annahme
- Rechtzeitige Annahme verlangt Frist nach CISG 20
- Verspätete Annahme nach CISG 21
- Schweigen: CISG 18 I S. 2, beachte aber Gepflogenheiten zwischen Parteien CISG 9
Annahme unter Abänderungen
- Grundsatz: CISG 19
- Wesentliche Änderung: neues Angebot
- Unwesentliche Änderung: Annahme
- Beachte bei der Bestimmung, ob die Änderung wesentlich ist, Abs. 3 und zu welchem Gunsten geändert wird.
Welche 3 grossen Themenbereichen zu AGB sind im CISG zu beachten?
- Einbeziehung
- Auslegung
- Inhaltskontrolle
Was gilt bzgl der Einbeziehung von AGB im CISG?
-
Kenntnisverschaffungspflicht:
- unaufgefordert den vollständigen Text vorlegen (Link in E-Mail reicht aus)
- bis zum Zeitpunkt der Annahme in Kenntnis
-
Hinweis:
- unmissverständlicher Hinweis, dass AGB integraler Teil des Angebots sind
-
Einverständnis:
- VP muss AGB annehmen
- Probleme bei Widerspruch zwischen AGB.
2 Lösungen:- last-shot-rule
- Restgültigkeitstheorie
Auslegung von AGB im CISG
Auslegung nach autonomen Regeln des UN-Kaufrechts nach CISG 8 und 9
Inhaltskontrolle von AGB in CISG
Keine Regeln im CISG ⇒ Regeln nach Kollisionsrecht zu bestimmen
Wann ist eine Vertragsverletzung i.S.d. CISG wesentlich?
- Partei muss dartun, dass für sie der Vertrag mit der betreffenden Pflicht “steht oder fällt”
- Entscheidend ist das Gewicht der Auswirkungen auf die sich aus dem Vertrag ergebenden Interessen des Gläubigers
- “Interesse an der Durchführung des Vertrages muss im Wesentlichen entfallen sein”
- Zu verneinen, wenn die Ware sonst wie verwendet werden kann
Wo sind die Pflichten des Verkäufers geregelt und was sind diese?
- Wo? CISG 30 - 44
- Was?
- Ware liefern
- betreffende Dokumente übergeben
- Eigentum übertragen
Was umfasst die Lieferpflichten?
- CISG 31: Ware am richtigen Ort zu liefern
- CISG 32: notwendige Handlungen vornehmen für die Beförderung (Beachte INCOTERMS)
- CISG 33: Ware rechtzeitig liefern
- CISG 35/41: vertragsmässige Ware
Was umfasst die Pflicht zur Eigentumsverschaffung?
- Pflicht nur im CISG erwähnt
- Modalitäten nicht geregelt = externe Lücke
Wann ist die Ware vertragsmässig?
CISG 35 - 44
- Ware muss CISG 35 I entsprechen: Qualität, Art, Quantität und Verpackung/Behältnis.
- Massstab
- Parteiwillen
- subsidiär gelten die gesetzlichen Standards nach CISG 35 II
- Kein Unterschied zwischen Falschlieferung und mangelhafte Sache
- Bei komplexen Waren: Montage- und Bedienungsanleitungen
Wie wird mit der Warenqualität umgegangen, wenn die Ware für die Verwendung öffentlich-rechtlichen Standards genügen muss?
- Grundsatz: Risiko des Käufers
- Ausnahme: Spezielle Kenntnisse des Verkäufers
Was ist der massgebliche Zeitpunkt für die Vertragsmässigkeit der Ware?
- Vertragswidrigkeit darf beim Gefahrübergang nicht im Keim vorhanden gewesen sein
- Bestimmung des Gefahrenübergangs meist vertraglich vereinbart (INCOTERMS), sonst CISG 67
Was umfasst die Untersuchungsobliegenheit?
- Fristbeginn: CISG 38 II
- Fristdauer:
- Kurz zu bemessen
- Individuelle Umstände
- Nach Grösse des Unternehmens
- Art der Ware
- Komplexität
- Charakter als Saisonware
- etc.
- Umfang:
- Untersuchung auf alle Vertragswidrigkeiten der Ware iSv CISG 35
- Falls keine Vereinbarung bzgl Umfang → CISG 9
- Regelfall: sensorische Prüfung
- Im Einzelfall: Probeverarbeitung oder Probeläufe
- Umstände zu berücksichtigen sind auch technische Möglichkeiten zur Überprüfung
Was umfasst die Rügeobliegenheit?
- innert angemessener Frist nach Zeitpunkt der Feststellung oder Möglichkeit zur Feststellung
- Richtwert: 1 Monat, aber beachte angemessene Frist
- Wahrung der Frist beim rechtzeitigen Absenden
- Höchstens 2 Jahre
- anzeigen
- Vertragswidrigkeit genau bezeichnen = genau zu spezifizieren + substantiieren
Was sind Rechtsmängel iS von CISG 41 f.
- Dingliche Rechte an der Sache: CISG 41
- Obligatorische Rechte an der Sache: CISG 41
- Blosse behauptete Forderungen genügen (Schutz des Käufers): CISG 41
- Gewerbliche oder geistige Schutzrechte: CISG 42
Welche Rechtsbehelfe stehen dem Käufer zu?
CISG 45:
- Erfüllungsanspruch
- Vertragsaufhebung
- Minderung des Kaufpreises
- Schadenersatz
Kombination möglich
Was umfasst der Erfüllungsanspruch nach CISG 46 I?
CISG 30:
- Ware rechtzeitig am richtigen Ort liefern
- Dokumente übergeben
- Eigentum an Ware verschaffen
Wenn Ware nicht vertragsgemäss: Nacherfüllungsansprüche
Rechtsmängel sind Fall von CISG 46 I
Qualitätsmängel sind Fall von CISG 35 I
Welche Optionen hat der Käufer bei vertragswidriger Lieferung?
- Normale Vertragsverletzungen
- Nachbesserung
- Minderung
- Schadenersatz
- Wesentliche Vertragsverletzungen
- Ersatzlieferung
- Vertragsaufhebung
- Schadenersatz