Internationale Geschäftstätigkeit Flashcards
Formen des Außenhandels
Import: Einfuhr von Waren & Dienstleistungen vom Ausland.
Export: Waren werden an Ausländische Unternehmen verkauft.
Ursachen des Außenahandels
- Güter können im eigenen Land nicht erzeugt werden.
- Länder haben sich auf die Produktioin von bestimmten Gütern spezialisiert.
- Überschüssige Produktion anderer Länder.
- Besseres image im Ausland.
Bedeutung des Außenhandels für Österreich
- jeder 2. Arbeitsplatz direkt/indirekt von Export abhängig.
- 6 von 10€ durch Exporte gewonnen.
- Deutschland ist Haupthandelspartner (40% Import, 30% Export)
Risiken für Exporteur
Vor Auslieferung:
- Produktionsrisiko
- -> Absicherung: Anzahlung, Vorrauszahlung, Zahlungsgarantie.
Während Auslieferung:
- Transportrisiko
- -> Incoterms, Transportversicherung
- Politisches Risiko
- -> richtige Wahl des Erfüllungsortes
- Annahme Risiko
- -> Anzahlung, Vorauszahlung, Zahlungsgarantie.
Nach Lieferung
- Zahlungsausfallrisiko
- -> Anzahlung, Vorauszahlung, Zahlungsversprechen einer Bank
- Refinanzierungsrisiko
- -> Factoring, Exportfinanzierung
- Wechselkursrisiko
- -> Kursversicherungsinstrumente
Transportrisiken
Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Verzögerung
Was regeln Incoterms und was nicht
Was regeln Incoterms
- Übertragung der Transportkosten.
- Übertragung der Transportrisiken.
- Wert für die Beschaffung von Transportmitteln verantwortlich ist.
Was regeln Incoterms nicht:
- Vertragsverletzung und deren Folgen.
- Zahlungsmodalitäten
- Anwendbares Recht
Incoterms
E-Abholklausel: Verkäufer muss Ware nur auf Gelände des Käufers stellen. (EXW)
F-Übergabeklausel: Verkäufer übergibt Ware an vom Käufer benannten Frachtführer. (FCA, FAS, FOB)
C-Absenderklausel: Verkäufer trägt Kosten bis zum Bestimmungsort: Käufer trägt kosten ab Übergabe an ersten Frachtführer. (CFR, FIC, CPT, CIP)
D-Ankunftsklauseln: Verkäufer trägt Kosten & Risiken bis zum Bestimmungsort. (DAT, DAP, DDP)
Dokumentenakkreditiv
Verkäufer beauftragt Bank einen bestimmten Betrag auszuzahlen, bei fristgerechter Vorlage bestimmter Dokumente.
Schützt Exporteur vor Zahlungsausfall und Annahmerisiko.
Schützt Importeur vor Lieferverzug.
Abwicklung eines Dokumentenakkreditives
- Käufer & Verkäufer schließen Vertrag ab mit DA als Zahlungsbedingung.
- Käufer erteilt Bank Akkreditiveröffnungsauftrag.
- Hausbank erstellt Akkreditiv & versendet Eröffnungsanzeige an Bank des Verkäufers.
- Akkreditiveröffnung wird von Bank des Verkäufers bestätigt.
- Exporteur versendet Waren an Verkäufer.
- Exporteur übergibt erforderlichen Dokumente an Bank.
- Zahlung erfolgt nach Vorlage des DA.
- avisierende Bank übersendet Dokumente an Akkreditivbank.
- geleistete Auszahlungen werden Vergütet.
- Übergabe der Dokumente an Verkäufer
Dokumenteninkasso
Verkäufer beauftragt Bank bestimmte Dokumente über versandte Ware, dem ausländischen Kunden nur gegen Zahlung auszuhändigen.