II. Kapitel: Einkommens- und Vermögenssteuern / a.o. Einkünfte, Verlustverrechnung, Bestechungsgelder Flashcards
Was sind ausserordentliche Einkünfte (+ Art.)?
Ausserordentliche Einkünfte
= Auflösung von stillen Reserven
= Gewinne, die ausserhalb der geschäftsplanmässigen Tätigkeit auf Vermögenswerten (Anlage- oder Umlaufvermögen, nicht bilanzierte Vermögenswerte) erzielt werden
–> StG 31 II;
–> StV 11
3 Kategorien von a.o. Einkünften (+ Art.)?
StG 31 II Satz 1:
1) Kapitalgewinne
= aus Veräusserung einzelner Vermögenswerte
2) Liquidationsgewinne
= aus Veräusserung (StG 31 II: “Verwertung”) des ganzen Geschäfts
3) Aufwertungsgewinne
= aus buchmässiger Aufwertung von Aktiva bzw. Abwertung Passiva
Wie werden a.o. Gewinne in SG versteuert? VSS?
a.o. Gewinne
= Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (uneingeschränkt)
VSS
= Realisation der stillen Reserven
Welche sind die steuerauslösenden TB der a.o. Gewinne?
1) echte Realisation
= “Gewinn aus Veräusserung”
2) buchmässige Realisation
= Aufwertung eines Aktivums in der Buchhaltung
= “Gewinne aus buchmässiger Aufwertung”
3) Steuersystematische Realisation
= Privatentnahme (Überführung Gewinne in das Privatvermögen); ODER
= “Verlegung der Erwerbstätigkeit ins Ausland”
TBM echte Realisation a.o. Gewinne (3)?
Echte Realisation = Gewinn aus Veräusserung
- Ausscheiden eines Vermögensobjekts aus dem Geschäftsvermögen
- Anspruch auf Gegenleistung
- freie wirtschaftliche Verfügbarkeit über Gegenleistung
In welchem Zeitpunkt gelten Gewinne aus dem Liegenschaftshandel als zugeflossen; Vertragsschluss oder Eigentumsübertragung?
Einkommenssteuer:
-> Zeitpunkt der echten Realisation dieses a.o. Gewinns ist der Vertragsschluss
Grundstücksgewinnsteuer:
-> massgebender Zeitpunkt ist die Eigentumsübertragung
Ist ein kurz nach Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielter Grundstücksgewinn = Liquidationsgewinn?
Nein (sondern Grdstcksgewinn, denke ich)
Wie ist die Besteuerung bei Umstrukturierungen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen (+ VSS + Art.)?
StG 32
= “Stille Reserven einer Personenunternehmung (Einzelunternehmen, Personengesellschaft) werden bei Umstrukturierungen, insbesondere im Fall der Fusion, Spaltung oder Umwandlung, nicht besteuert, soweit
1) die Steuerpflicht in der Schweiz fortbesteht
UND
2) die bisher massgeblichen Vermögenswerte übernommen werden:
– lit. a: bei der Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere Personenunternehmung;
– lit. b: bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Teilbetriebs auf eine juristische Person;
– lit. c: beim Austausch von Beteiligungs- oder Mitgliedschaftsrechten anlässlich von Umstrukturierungen im Sinn von StG 88 I oder von fusionsähnlichen Zusammenschlüssen”
Unter welche Norm des StG sind gem. FusG
- “Geschäftsumwandlung”;
- “Betriebsabspaltung”
= Abspaltung in sich geschlossener und selbstständiger Betriebsteile und Übertragung auf eine jP;
–> kann mit Fusion verbunden sein
zu subsumieren?
Art. 32 I lit. b
“Übertragung eines Betriebs oder eines Teilbetriebs auf eine juristische Person”
Was wird bei der Übertragung von Grundstücken vom Geschäfts- in das Privatvermögen besteuert (+ Art.)?
StG 32bis I: wie Grdstcksgewinnsteuer
-> zwingend besteuert wird nur die Differenz der Anlagekosten und massgebendem Einkommenssteuerwert
= Quote der wiedereingebrachten Abschreibungen
Wird die Besteuerung des Einkommens aus Übertragung von Grdstck vom GV ins PV sofort besteuert?
Kann vom Steuerpflichtigem aufgeschoben werden bis zur tatsächlichen Veräusserung (StG 32bis I)
Wie ist die steuerrechtliche Ablauf bei Übertragung von Grdstcken vom GV ins PV, wenn aufgeschoben und dann tatsächlich veräussert wurde?
Während des Steueraufschubs wird das Grundstück grds. als PV behandelt (StG 32bis I)
bei Veräusserung wird der Gewinn als Geschäftsgewinn besteuert, d.h. als steurbares Einkommen erfasst
-> inkl. beitragsrechtiche ERfassung bei der AHV
Gilt die Verpachtung eines Geschäftsbetriebs als Überführung in das Privatvermögen?
Nur auf Antrag Steuerpflichtiger, StG 32bis II
–> ohne Antrag: Erlös = Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Weiterführung eines Personenunternehmens (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) durch nur einen Teil der Erben: besteuerung der stillen Reserven?
StG 32bis III
-> die Besteuerung der stillen Reserven können auf Gesuch der den Betrieb übernehmenden Erben bis zu späteren Realisierung aufgeschoben werden, soweit sie die bisherigen Einkommenssteuerwerte und damit latente Steuern übernehmen
Was ist eine Ersatzbeschaffung und wo ist sie geregelt?
StG 43; StV 27
= Ersatz betriebsnotwendigen Anlagevermögens
inkl.
-> Anlagegüter (Aufschub Realisation stiller Reserven)
-> Grundstücke (Aufschub Grundstücksgewinn)