II. Kapitel Einkommens- und Vermögenssteuer / Buchhaltung selbstständig Erwerbender Flashcards

1
Q

Formel für den Einkommenssteuerwert aus selbstständiger Tätigkeit?

A

Buchwert
- Abschreibungen

= Einkommenssteuerwert

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2
Q

Welche Gesellschaften haben gestützt worauf eine Buchführungspflicht?

A
  • OR 957 ff: kaufmännische Buchführungspflicht
    -> Abs. 1: ab 500k/Jahr und für jP erhöhte Anforderungen
  • StG 169 II: steuerrechtliche Aufzeichnungspflicht
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3
Q

Wird die Richtigkeit der Buchhaltung vermutet?

A

Sofern formell ordnungsgemäss, ja.

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4
Q

Welche Bedeutung kommt den Geschäftsbüchern im Steuerverfahren zu?

A

Geschäftsbücher = Beweisurkunden (Vorbehalt formeller Richtigkeit)

-> bindet Steuerbehörde + Steuerpflichtigen

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5
Q

Welche 2 Arten von Bilanzkorrekturen gibt es + Def. + Bsp.?

A

1) Bilanzberichtigung
= erfolgen bei offensichtlicher Missachtung der allgemeinen Vorschriften über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung
–> zB Korrektur überbewerteter Aktiven oder unterbewerteter Passiven; Verhinderung von nicht aktivierungsfähigem Aufwand

2) Bilanzänderung
= liegt vor, wenn an sich zulässige Wertansätze nachträglich durch andere zulässige Ansätze ersetzt werden
–> zB Erhöhung einer bereits verbuchten Abschreibung; Korrektur oder Stornierung einer verbuchten Aufwertung

Bilanzkorrekturen

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6
Q

Wie geht die Steuerbehörde mit der jeweiligen Art Bilanzkorrektur um?

A

Bilanzberichtigung
-> Berichtigung v.A.w.

Bilanzänderungen
-> Keine Änderungen nach Einreichung der Steuererklärung (ausser Bilanz falsch -> Berichtigung)

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7
Q

Welche 3 Bestandteile hat die Buchführung?

A
  • Belege
    = über alle Geschäftsvorgänge
  • Inventar
    = Inhalt der Belege auf Einzel- und Sammelkonten aufgezeichnet
  • Buchhaltungsauszüge und -zusammenstellungen
    = von Einzelkonten, Bilanzen, Erfolgsrechnung etc.
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8
Q

Wie geht die Steuerbehörde vor, wenn die Buchführung fehlt?

A
  • Aufstellungen, StG 169 II
  • Einkommensermittlung nach Ermessen, StG 177
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9
Q

Wodurch wird die Buchführung wertmässig gedeckelt, wodurch ein Minimum definiert?

A

Handelsrecht (OR 960a): Höchstwertprinzip
= Verhinderung einer zu günstigen Darstellung des Erfolges (Gläubigerschutz)

Steuerrecht: Tiefstwertprinzip
= Unterbindung eines zu ungünstigen Erfolgsausweises

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10
Q

Welche 3 Buchhaltungsprinzipien beinhaltet das Steuerrecht und welchen Buchhaltungsgrundsatz schreibt das OR vor?

A
  • Realisationsprinzip
  • Periodizitätsprinzip
  • Imparitätsprinzip
  • Grundsatz der Bilanzvorsicht (OR 958c I Ziff. 5)
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11
Q

Was ist das Realisationsprinzip (steuerrechtliches Buchhaltungsprinzip)?

A

Vermögensvermehrung = steuerbarer Gewinn, NUR wenn Wertzuwachs realisiert wird

= Mehrwert Aktiva oder Minderwert Passiva

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12
Q

3 Voraussetzungen des Realisationsprinzips (steuerrechtliches Buchhaltungsprinzip)?

A

1) Stille Reserven auf Aktiven und/oder Passiven ausscheiden;
und zwar aus dem Geschäftsvermögen ODER aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Pflichtigen

2) Entgeltlichkeit des Vorgangs

3) wirtschaftlich freie Verfügubarkeit über die Gegenleistung

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13
Q

Was ist das Periodizitätsprinzip (steuerrechtliches Buchhaltungsprinzip)?

A

Periodizitätsprinzip

= Aufwendungen und Erträgnisse sind der Rechnungsperiode zuzuweisen, in der sie erzielt wurden

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14
Q

Wann müssen Gewinne buchmässig ausgewiesen werden?

A

Gewinn ist buchmässig erst bei Realisierung auszuweisen

= Imparitätsprinzip
-> Ausfluss aus dem Vorsichtsprinzip iSv OR 958c I Ziff. 5

-> p.m.: Gewinn = Mehrwert an Aktiva oder Minderwert an Passiva

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15
Q

Wann müssen Verluste buchmässig ausgewiesen werden gem. Steuerrecht?

A

= Verluste müssen schon im Zeitpunkt ihrer Entstehung buchmässig ausgewiesen werden, auch wenn sie noch nicht realisiert sind

= Imparitätsprinzip
-> Ausfluss aus dem Vorsichtsprinzip iSv OR 958c I Ziff. 5

-> p.m.: Verlust = Minderwert an Aktiva oder Mehrwert an Passiva

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16
Q

Was ist

  • Aktivierungspflicht?
  • Aktivierungsverbot?
  • Aktivierungsfähigkeit?
A

Aktivierungspflicht
= Kosten für Wirtschaftsgüter, die dem Unternehmen über den Bilanzstichtag hinaus dienen
= bleibender Wert

Aktivierungsverbot
= Kosten für Wirtschaftsgüter, die im laufenden Geschäftsjahr verbraucht werden
= kein bleibender Wert

Aktivierungsfähigkeit
= Kosten für Wirtschaftsgüter, die möglicherweise über den Bilanzstichtag hinaus dienen
= möglicherweise bleibender Wert

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17
Q

Welcher ist der Zeitpunkt der Aktivierung bei Sachen und bei Forderungen?

A

Zeitpunkt der Aktivierung
= Rechtserwerb

Erwerb von Sachen = Eigentumserwerb

Erwerb von Froderungen = Forderungserwerb

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18
Q

Welche 3 Bewertungsarten beim Erwerb (Aktivierung) von Aktiva gibt es und bei welcher Erwerbsart werden sie angewendet?

(= Welche Erwerbsart wird zu welchem Wert aktiviert?)

A

Anschaffungskosten
-> bei entgeltlichem Erwerb

Herstellungskosten
-> bei selbst hergestellten Aktiva

Verkehrswert
-> bei Privateinlagen (OR 960a)
-> Unentgeltlich erworben

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19
Q

Formel für den Einkommenssteuerwert aus selbstständiger Tätigkeit?

A

Buchwert
- Abschreibungen

= Einkommenssteuerwert

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20
Q

Wo sind die Abschreibungen geregelt?

A

StG 40 II lit. a; 41 I lit. a; StV 23

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21
Q

Werden Abschreibungen zulasten von ER oder Bilanz oder beides vorgenommen?

A

Abschreibungen erfolgen zulasten ERFOLGSRECHNUNG

–> Abschreibungen sind gewinnschmälernd

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22
Q

Sind Abschreibungen auf Privatvermögen zulässig?

A

NEIN, nur auf Geschäftsvermögen

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23
Q

Ist die Abschreibung vom

1) Anschaffungswert und vom
2) Buchwert

linear oder degressiv?

Was resultiert in grösserer Abschreibung?

A

1) Anschaffungswert -> lineare Abschreibung über voraussichtliche Gebrauchsdauer (StV 23 II Satz 2 TS 2)

2) Buchwert -> degressive Abschreibung

Höhe Abschreibung
-> abhängig von %-Satz
-> idR %-Satz von degressiver Abschreibung höher
–> %-Sätze gem. StV / Steuerbuch

24
Q

Rechenbeispiel: Buchwert per 31. Dezember 2018?

Kauf eines Lastwagens im Jahr 2016 zum Preis von 200’000

Abschreibungssatz:
- linear: 20%
- degressiv: 40%

A

DEGRESSIV

2016
- Abschreibung: 200’000 x 0.4 = 80’000
- Wert per 31.12.2016: 120’000

2017
- Abschreibung: 120’000 x 0.4 = 48’000
- Wert per 31.12.2017: 72’000

2018
- Abschreibung: 72’000 x 0.4 = 28’000
- Wert per 31.12.2018: 43’200

LINEAR

2016
- Abschreibung: 200’000 x 0.2= 40’000
- Wert per 31.12.2016: 160’000

2017
- Abschreibung: ibid (200’000 x 0.2 = 40’000)
- Wert per 31.12.2017: 120’000

2018
- Abschreibung: ibid
- Wert per 31.12.2018: 80’000

25
Q

Was geschieht mit übermässigen Abschreibungen?

A

Grds. Kürzung durch Behörde auf zulässigen Betrag (zB 40% vom Buchwert) bzw. Aufrechnung der Überabschreibung (über 40%)

Ggf. keine Korrektur des Buchwerts, wenn dafür Ausgleichszuschlag aufgerechnet wird (Kann-Vorschrift, StV 23 IV)

26
Q

Wie lautet der Buchungssatz für die Korrektur der Überabschreibung?

A

Aktivkonto (zB Fahrzeuge) an Eigenkapital

= höherer Eigenkapitalwert UND höherer Fahrzeugwert

27
Q

Was ist ein Ausgleichszuschlag?

A

Ausgleichszuschlag
= Einmalerledigung der Überabschreibung durch Aufaddierung eines gewissen %-Satzes (gem. StB o.ä.?) von den unbegründeten Abschreibungen

zB
- Ertrag vor Abschreibung: 200’000
- Vorgenommene Abschreibung: 80% / 180’000
= Gewinn gem. Buchhaltung: 20’000

  • Zulässige Abschreibung: 40% / 80’000
    = unbegründete Abschreibung: 100’000
  • Ausgleichszuschlag 12% von 100’000 = 12’000

= steuerbarer Ertrag: 20’000 + 12’000 = 32’000

28
Q

Was sind Wertberichtigungen und wo sind sie im Gesetz geregelt? Beispiele?

A

Wertberichtigungen
= Korrekturposten auf Aktiva für
– bereits eingetretene Entwertung ODER
– in unmittelbarer Zukunft zu erwartende
Vermögenseinbussen

= d.h. Korrektur von Wertschwankungen

–> StG 40 II lit. a; 41 I lit. b
–> StV 24

Beispiele
- Einschlag auf Debitoren (Delkredere, idR 10%)
- nicht realisierte Kursverluste
- Wertberichtigungen auf Beteiligungen
- Wertberichtigung auf Liegenschaften

29
Q

Sind Werberichtigungen zulasten der Bilanz oder der Erfolgsrechnung?

A

Wertberichtigungen sind zulasten der Erfolgsrechnung

–> gewinnschmälernd

30
Q

Erfolgen Wertberichtigungen gleichermassen auf Geschäfts- wie Privatvermögen?

A

nein, nur auf Geschäftsvermögen

31
Q

Gibt es Korrekturposten auch auf Passiva?

A

Ja, ausnahmsweise

32
Q

In welcher Höhe werden Wertberichtigungen vorgenommen?

A

Höhe Wertberichtigung = soweit geschäftsmässig begründet

-> %-Satz für “typische” Fälle

33
Q

Welche 4 Kategorien hat die Passivseite der Bilanz? Welches davon ist das steuerbare Vermögen?

A

1) Verpflichtungen

2) Rückstellungen

3) Fremdkapital

4) Eigenkapital
= steuerbares Vermögen

34
Q

VSS für Schulden, damit passivierungspflichtig (4)?

A

Passivierungspflichtige Schulden

1) geschäftsmässig begründet

2) Verpflichtung zu Leistung in Geld oder Naturalien

3) mit Tilgung muss gerechnet werden

4) am Bilanztag noch bestehend

35
Q

Zeitpunkt der Passivierung von Verbindlichkeiten?

A

Passivierung grds. im Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung

36
Q

Was sind

  • transitorische Aktiven?
  • antizipative Passiven?
A

transitorische Aktiven
= vorempfangener Ertrag

antizipative Passiven
= nachzuleistender Aufwand

37
Q

Was sind Rückstellungen und wo sind sie geregelt?

A

Rückstellungen
= Passiva, welche im Rechnungsjahr entstandenen Aufwand oder Verlust berücksichtigen, dessen Höhe oder Rechtsbestand aber noch nicht bekannt ist (StG 41 I lit. c)

-> StG 40 II lit. a; 41 I lit. c
-> StV 25

38
Q

Was ist die zentrale Voraussetzung für die Bildung von Rückstellungen?

A

Es benötigt ein rechtfertigendes Ereignis

-> muss genügend bestimmt sein
– in Höhe
– zeitlich: voraussehbar, wann das Ereignis eintritt

39
Q

Werden Rückstellungen zur Abdeckung künftiger Risiken anerkannt? zB Anwalt, der Rückstellungen in Höhe Selbstbehalt Haftpflichtversicherung vornimmt?

A

Nein, grundsätzlich nicht

-> die geschäftsmässige Begründetheit (StG 41 I) einer Rückstellung setzt voraus, dass der entsprechende Aufwand unter den konkreten Umständen dem abgelaufenen Geschäftsjahr wirtscahftlich zugeordnet werden kann

40
Q

Werden Rückstellungen zu Lasten der Bilanz oder der ER gebildet?

A

zulasten ER

41
Q

Bis zu welcher Höhe sind Rückstellungen zulässig?

A

Zulässige Höhe Rückstellungen
= soweit geschäftsmässig begründet

42
Q

Definition “geschäftsmässig begründeter” Rückstellungen (3 Alternativen)?

A

Rückstellungen sind “geschäftsmässig begründet”, wenn zum Ausgleich drohender Verluste notwendig, aufgrund

1) unbedingter, aber in der Höhe noch nicht feststehender, rechtlicher Verpflichtungen

2) bedingter rechtlicher Verpflichtungen, bei denen mit dem Eintritt der Bedingung in absehbarer Zeit gerechnet werden muss; ODER

3) anderer unmittelbar drohender Verlustrisiken, die in den massgeblichen Geschäftsjahren begründet werden

43
Q

In welchen Fällen sind Rückstellungen gerade nicht “geschäftsmässig begründet”?

A

KEINE geschäftsmässig begründete Rückstellungen

1) “Rücklagen” (im Hinblick auf Anschaffung)
–> AUSSER für Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte iSv StG 40 II lit. b; 41 I lit. d

2) wenn der Eintritt der Bedingung oder des die Ausgabe auslösenden Ereignisses wenig wahrscheinlich

3) wenn kein ursächlicher Zusammenhang mit der Einkommenserzielung

44
Q

Was ist mit der Rückstellung zu tun, wenn die Voraussetzung entfällt?

A

Wegfall Voraussetzung

-> Erfolgswirksame Auflösung der Rückstellung

45
Q

Was sind Rücklagen für Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte und wo sind diese geregelt?

A

Rücklagen für Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte

= Ausnahme vom Grundsatz, dass Rücklagen nicht erfolgswirksam gebildet werden können

-> StG 40 II lit. b; 41 I lit. d

46
Q

Bis zu welcher Höhe können Rücklagen für Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte gemacht werden?

A

StG 40 II lit. b: bis 10% des ausgewiesenen Geschäftsertrages, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 Mio. Franken

47
Q

Wie definiert sich Eigenkapital?

A

Eigenkapital
= alle Positionen auf der Habenseite der Bilanz, welche weder Verpflichtungen noch steuerlich zulässige Rückstellungen sind

Aktiven
./. Verpflichtungen
./. Rückstellungen
= Eigenkapital

48
Q

Welche Abzüge werden über den Aufwand abgerechnet?

A

Aufwand = die Auslagen, welche

– zum Erwerb aktivierungspflichtiger Güter UND
– zur Schuldenrückzahlung dienen,
– bzw. nicht als Privatentnahmen zu qualifizieren sind

StG 40 I
- Abschreibungen
- Wertberichtigungen
- Rückstellungen

StG 40 III
- NICHT Bestechungsgelder

49
Q

Welche Auslage, die kein Erwerb aktivierungspflichtiger Güter darstellt und auch nicht der Schuldenrückzahlung dienen bzw. als Privatentnahmen zu qualifizieren sind, sind trotzdem kein Aufwand?

A

Bestechungsgelder, StG 40 III

50
Q

Abgrenzung Geschäfts- zum Privataufwand?

A

Zweck

-> zwischen abzugsfähigem Aufwand und Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen.
-> Der Aufwand ist zu belgen oder zumindest glaubhaft zu machen

51
Q

Kann ein Selbständigerwerbender die Prämien für private private Lebensversicherung als Gewinnungskosten in Abzug bringen, wenn die Policen zur Sicherung von Bankkrediten für die Geschäftsliegenschaft verwendet werden?

A

Grundsätzlich nicht;

Abzugsfähig ist jedoch der Prämienanteil, der das Todesfallrisiko abdeckt

52
Q

Können Rückstellungen wegen unmittelbar drohender Verluste auf einer Geschäftsliegenschaft nachträglich in Wertberichtigungen oder Abschreibungen umgedeutet werden, wenn die Verlustrisiken weggefallen sind?

A

Nein

-> Bei Wegfall der Rechtfertigung der Rückstellungen sind diese erfolgswirksam aufzulösen

53
Q

Können die Prämien für eine Krankentaggeldversicherung eines Selbstständigerwerbenden mit Angestellten, bei dem die persönliche Arbeitsleistung im Vordergrund steht, begründete Kosten sein?

A

Ja

54
Q

Was sind ausserordentliche Einkünfte (+ Art.)?

A

Ausserordentliche Einkünfte

= Gewinne, die ausserhalb der geschäftsplanmässigen Tätigkeit auf Vermögenswerten (Anlage- oder Umlaufvermögen, nicht bilanzierte Vermögenswerte) erzielt werden

–> StG 31 II;
–> StV 11

55
Q
A