I. Kapitel: Grundlagen Flashcards
In welchem Artikel sind die Steuerhoheiten und -arten in SG definiert?
StG 1 f.
Welche Tendenzen sind bei der Steuerhoheit feststellbar?
- Die Klassiker (Einkommen und Vermögen von nP bzw. Gewinn und Kapital von jP) werden von Kanton und Gemeinde besteuert
–> nP: Gemeinde erhebt Zuschlag
–> jP: Gemeinde erhält einen Anteil am kant. Ertrag - zu den Klassikern kommt noch die Grundstücksgewinnsteuer, wo die Gemeinde ebenfalls einen Anteil erhält
–> alle anderen Lebens-SV werden von nur einem Gemeinwesen besteuert
Welches Gemeinwesen in SG besteuert (= hat Steuerhoheit über):
1) Grundstücksgewinne?
2) Erbschaften und Schenkungen?
3) Handänderungen?
1) Grundstücksgewinn
1.1. Kanton
1.2. Gemeinden: Anteil am kantonalen Ertrag
2) Erbschaften, Schenkungen
-> NUR Kanton
3) Handänderung
-> NUR Gde
Welches Gemeinwesen in SG besteuert (= hat Steuerhoheit über):
1) Spielbanken (= Kursaalabgabe)?
2) Touristen
1) Kursääle / Spielbanken
-> NUR Kanton!
2) Touristen
-> NUR Gemeinden
–> fakultativ
I. Kapitel: Grundlagen
Welches Gemeinwesen in SG besteuert (= hat Steuerhoheit über):
1) Mfz, Wasser-fz
2) Beherbergungen
3) Gastwirtschaft
4) Hunde
1) Mfz- und Wasser-fz-STEUERN
-> NUR Kanton
2) BeherbungsABGABEN
-> NUR Kanton
3) GastwirtschaftsABGABEN
-> NUR Kanton
4) HundeTAXE
-> NUR Gemeinde
Was passiert, wenn kant. Recht dem StHG widerspricht?
StHG ist direkt anwendbar
Welche Steuern können Kantone erheben?
BV 3 (Subsidiaritätsprinzip): Alle, die nicht explizit in Verfassung dem Bund zugewiesen wurden
Welche Grundlagen für das Abgaberecht finden sich in der KV/SG (3)?
1 + 2) Die einzelnen Steuern sind NICHT einzeln aufgezählt;
sondern die KV gibt dem Gesetzgeber allg. die Kompetenz zur Erhebung
–> “Sachgeschäfte” des Kantonsrats, KV 65 lit. a und f;
–> Kapitel VII (“Finanzordnung”), KV 83 I lit. a
3) Grundsätze des Abgaberechts, KV 83 III
-> Gleichmässigkeit
-> Allgemeinheit
-> wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Welche Aspekte von Abgaben müssen formellgesetzlich geregelt sein?
Alles, was den Umfang der Steuerpflicht bestimmbar macht
- -> Steuerhoheit (wer besteuert?)
- -> Steuersubjekt (wer wird besteuert?)
- -> Steuerobjekt (was wird besteuert?)
- -> Berechnungsgrundlage (was genau wird besteuert?)
- -> Steuermass (Tarif)
= Rspr.
Welche steuerrechtlichen Grundlagen in SG sind zu kennen (insb. 2)?
- StG & StV;
und evtl.:
- Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben
- Gesetz über die Wasserfahrzeugsteuer;
- Hundegesetz
- Tourismusgesetz & -verordnung
Welche Grundrechte sind im Steuerrecht relevant + welche Implikationen hat das?
- BV 8, Rechtsgleichheit & Willkürverbot
–> Besteuerung nach der wirtschaftl. Leistungsfähigkeit
–> Kant-Besteuerung unabhängig vom Wohnsitz (zB Caritas-Abzug muss überall möglich sein) - BV 15: Glaubens- und Gewissensfreiheit
–> auch jP müssen Kirchensteuern bezahlen gem. BGer - BV 26: Eigentumsgarantie
–> verbietet konfiskatorische Besteuerungen - BV 27: Wirtschaftsfreiheit (Handels- und Gewerbefreiheit)
–> schützt vor prohibitiven Gewerbesteuern
Was ist bei Steuern zur Verhaltenslenkung bzgl. Grundrechte zu beachten?
-> oft ein Eingriff in BV 8, Rechtsgleichheit
–> Gesetzgebungs- oder Förderungskompetenz erforderlich
Welcher Artikel aus dem 3. Titel der BV (“Bund, Kantone und Gemeinden”) ist im Steuerrecht relevant?
- Kapitel (“Verhältnis von Bund und Kantonen”), 2. Abschnitt (“Zusammenwirken von Bund und Kantonen”)
–> BV 49: Vorrang des Bundesrechts - Kapitel (“Finanzordnung”)
–> BV 127 III: Doppelbesteuerungsverbot
–> BV 129: Verbot von Steuerabkommen (in Konkordat geregelt)
–> BV 129 (2): Steuerharmonisierung betr.
—> Steuerpflicht
—> Gegenstand
—> zeitliche Bemessung
—> Verfahren
—> Steuerstrafen
–> BV 134: Ausschliessliche Bundeskompetenz in
—> MWST
—> bes. Verbrauchssteuern
—> Stempelsteuer
—> Verrechnungssteuer
Welche staatsvertraglichen Schranken können im Steuerrecht bedeutsam sein?
- Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes
- Verträge des Bundes mit internationalen Organisationen
Was ist das “Steuerrechtsverhältnis”? Welche 3 Seiten umfasst das?
= Steuerpflicht des Bürgers gegenüber dem Gemeinwesen
Umfang:
1) subjektive Seite
2) objektive Seite
3) betragsmässige Seite