I. Kapitel: Grundlagen Flashcards

1
Q

In welchem Artikel sind die Steuerhoheiten und -arten in SG definiert?

A

StG 1 f.

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2
Q

Welche Tendenzen sind bei der Steuerhoheit feststellbar?

A
  • Die Klassiker (Einkommen und Vermögen von nP bzw. Gewinn und Kapital von jP) werden von Kanton und Gemeinde besteuert
    –> nP: Gemeinde erhebt Zuschlag
    –> jP: Gemeinde erhält einen Anteil am kant. Ertrag
  • zu den Klassikern kommt noch die Grundstücksgewinnsteuer, wo die Gemeinde ebenfalls einen Anteil erhält

–> alle anderen Lebens-SV werden von nur einem Gemeinwesen besteuert

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3
Q

Welches Gemeinwesen in SG besteuert (= hat Steuerhoheit über):

1) Grundstücksgewinne?

2) Erbschaften und Schenkungen?

3) Handänderungen?

A

1) Grundstücksgewinn
1.1. Kanton
1.2. Gemeinden: Anteil am kantonalen Ertrag

2) Erbschaften, Schenkungen
-> NUR Kanton

3) Handänderung
-> NUR Gde

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4
Q

Welches Gemeinwesen in SG besteuert (= hat Steuerhoheit über):

1) Spielbanken (= Kursaalabgabe)?

2) Touristen

A

1) Kursääle / Spielbanken
-> NUR Kanton!

2) Touristen
-> NUR Gemeinden
–> fakultativ

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5
Q

I. Kapitel: Grundlagen

Welches Gemeinwesen in SG besteuert (= hat Steuerhoheit über):

1) Mfz, Wasser-fz

2) Beherbergungen

3) Gastwirtschaft

4) Hunde

A

1) Mfz- und Wasser-fz-STEUERN
-> NUR Kanton

2) BeherbungsABGABEN
-> NUR Kanton

3) GastwirtschaftsABGABEN
-> NUR Kanton

4) HundeTAXE
-> NUR Gemeinde

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6
Q

Was passiert, wenn kant. Recht dem StHG widerspricht?

A

StHG ist direkt anwendbar

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7
Q

Welche Steuern können Kantone erheben?

A

BV 3 (Subsidiaritätsprinzip): Alle, die nicht explizit in Verfassung dem Bund zugewiesen wurden

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8
Q

Welche Grundlagen für das Abgaberecht finden sich in der KV/SG (3)?

A

1 + 2) Die einzelnen Steuern sind NICHT einzeln aufgezählt;
sondern die KV gibt dem Gesetzgeber allg. die Kompetenz zur Erhebung
–> “Sachgeschäfte” des Kantonsrats, KV 65 lit. a und f;
–> Kapitel VII (“Finanzordnung”), KV 83 I lit. a

3) Grundsätze des Abgaberechts, KV 83 III
-> Gleichmässigkeit
-> Allgemeinheit
-> wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

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9
Q

Welche Aspekte von Abgaben müssen formellgesetzlich geregelt sein?

A

Alles, was den Umfang der Steuerpflicht bestimmbar macht

  • -> Steuerhoheit (wer besteuert?)
  • -> Steuersubjekt (wer wird besteuert?)
  • -> Steuerobjekt (was wird besteuert?)
  • -> Berechnungsgrundlage (was genau wird besteuert?)
  • -> Steuermass (Tarif)

= Rspr.

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10
Q

Welche steuerrechtlichen Grundlagen in SG sind zu kennen (insb. 2)?

A
  • StG & StV;

und evtl.:
- Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben
- Gesetz über die Wasserfahrzeugsteuer;
- Hundegesetz
- Tourismusgesetz & -verordnung

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11
Q

Welche Grundrechte sind im Steuerrecht relevant + welche Implikationen hat das?

A
  • BV 8, Rechtsgleichheit & Willkürverbot
    –> Besteuerung nach der wirtschaftl. Leistungsfähigkeit
    –> Kant-Besteuerung unabhängig vom Wohnsitz (zB Caritas-Abzug muss überall möglich sein)
  • BV 15: Glaubens- und Gewissensfreiheit
    –> auch jP müssen Kirchensteuern bezahlen gem. BGer
  • BV 26: Eigentumsgarantie
    –> verbietet konfiskatorische Besteuerungen
  • BV 27: Wirtschaftsfreiheit (Handels- und Gewerbefreiheit)
    –> schützt vor prohibitiven Gewerbesteuern
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12
Q

Was ist bei Steuern zur Verhaltenslenkung bzgl. Grundrechte zu beachten?

A

-> oft ein Eingriff in BV 8, Rechtsgleichheit

–> Gesetzgebungs- oder Förderungskompetenz erforderlich

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13
Q

Welcher Artikel aus dem 3. Titel der BV (“Bund, Kantone und Gemeinden”) ist im Steuerrecht relevant?

A
  1. Kapitel (“Verhältnis von Bund und Kantonen”), 2. Abschnitt (“Zusammenwirken von Bund und Kantonen”)
    –> BV 49: Vorrang des Bundesrechts
  2. Kapitel (“Finanzordnung”)
    –> BV 127 III: Doppelbesteuerungsverbot

–> BV 129: Verbot von Steuerabkommen (in Konkordat geregelt)

–> BV 129 (2): Steuerharmonisierung betr.
—> Steuerpflicht
—> Gegenstand
—> zeitliche Bemessung
—> Verfahren
—> Steuerstrafen

–> BV 134: Ausschliessliche Bundeskompetenz in
—> MWST
—> bes. Verbrauchssteuern
—> Stempelsteuer
—> Verrechnungssteuer

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14
Q

Welche staatsvertraglichen Schranken können im Steuerrecht bedeutsam sein?

A
  • Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes
  • Verträge des Bundes mit internationalen Organisationen
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15
Q

Was ist das “Steuerrechtsverhältnis”? Welche 3 Seiten umfasst das?

A

= Steuerpflicht des Bürgers gegenüber dem Gemeinwesen

Umfang:
1) subjektive Seite

2) objektive Seite

3) betragsmässige Seite

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16
Q

Was gehört zur subj. Seite des Steuerrechtsverhältnisses (2 + Definitionen/ Voraussetzungen + Ausnahme)?

A

1) Steuerhoheit
= öffentlich-rechtliche Befugnis, Steuern zu erheben
–> Voraussetzung: öff-rechtl. Körperschaft mit Gebietshoheit

2) Steuersubjekt
= Vorhandensein persönlicher Eigenschaften
–> Zugehörigkeit: persönlich ODER wirtschaftlich

CAVE es gibt Steuersubjekte, die ex lege von Steuerpflicht befreit sind (StG 80) –> namentlich jP mit gemeinnütziger Zielsetzung

17
Q

Was gehört zur objektiven und was zur betragsmässigen Seite des Steuerrechtsverhältnisses?

A

1) Objektive Seite
= was wird besteuert?
= Zustand oder Ereignis (Tatbestand als Gegenstand der Steuererhebung)

2) Objektive / betragsmässige Seite
= was genau wird besteuert?
= Wertmässige Erfassung des Steuerobjekts als Grundlage der Steuerberechnung

3) betragsmässige Seite
= Tarif
= Massstab der Steuerbelastung (Einheitlich oder wertabhängig; Steuersatz und Steuerfuss)

18
Q

Welche Gebietskörperschaften in SG haben Steuerhoheit?

A
  • Kanton
  • politische Gemeinden
  • Kirchgemeinden
19
Q

Definition + TBM (2 + 4) von “Steuersubjekt”?

A

= Wer ist steuerpflichtig?
= Träger von Rechten und Pflichten, die sich aus dem Steuerrechtsverhältnis ergeben

Voraussetzungen:
1) persönliche Voraussetzungen
1.1. Rechtsfähigkeit; UND
1.2. besondere Eigenschaft je nach Steuer

2) steuerrechtliche Zugehörigkeit
2.1. durch persönliche Beziehung zum Hoheitsgebiet; UND/ODER
2.2. durch wirtschaftliche Beziehung zum Hoheitsgebiet

20
Q

Rechtsfolge der Qualifikation als Steuersubjekt?

A

1) Mitwirkungspflichten und -rechte im Verfahren

2) Steuerschuldpflicht (auch, wenn von einem 3. getragen)

21
Q

Wo ist ersichtlich, welche Steuersubjekte eine Ausnahme von der Steuerpflicht geniessen?

A

StG 80

–> v.a. Gemeinwesen selbst, gemeinnützige Vereine, Sozialversicherungseinrichtungen

22
Q

Welche drei Formen von direkter Beteiligung Dritter im Steuerrecht gibt es?

A

1) Substitution
= Rechte und Pflichten gehen über; ABER Steuerschuldpflicht bleibt bestehen
-> zB Familienbesteuerung; Quellenbesteuerung

2) Solidarität
= Haftung für die Steuerschuld eines andern
-> zB Schenker
-> Abgrenzung: Solidarhaftung mehrerer Steuersubjekte

3) Sukzession
= Übergang auf Rechtsnachfolger
-> zB Erben; Fusion

23
Q

Was ist ein Steuerobjekt? Wie ist der Zusammenhang mit der Steuerart?

A

= Ereignis oder Zustand, das Steuerpflicht auslöst

= was ist steuerbar?

–> bestimmt die Steuerart