I. Kapitel: Grundbegriffe Flashcards

1
Q

Welche Arten von öffentlichen Abgaben gibt es (2 inkl. Definition + 5 Unterarten)?

A

1) Kausalabgabe
= Entgelt für eine direkte Gegenleistung des Staats;
= einem Individuum zurechenbare

1.1. Gebühr
1.2. Vorzugslast
1.3. Ersatzabgabe

2) Steuer
= Abgabe ohne direkte Gegenleistung des Staats

2.1. Allg. Steuer
2.2. Zwecksteuer (zB Verhaltenslenkung)

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2
Q

Definition der einzelnen Kausalabgaben (1. Gebühr, 2. Vorzugslast, 3. Ersatzabgabe)?

A

1) Gebühr
= Entgelt für Inanspruchnahme staatlicher Einrichtungen und Leistungen
–> zB Gerichtsgebühr; Prüfungsgebühr

2) Vorzugslast
= Entgelt für besondere wirtschaftliche Vorteile eines Individuums
–> zB Beiträge für Strassenbau, Kanalisation

3) Ersatzabgabe
= Ersatz für Naturallast
–> zB Militärdienst, Feuerwehr

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3
Q

Welche zwei Arten von Gebühren gibt es?

A

1) Verwaltungsgebühr
= Entgelt für eine Amtshandlung

  • –> zB Gerichtsgebühren, Grundbuchgebühren

2) Benutzungsgebühr
= Entgelt für Benutzung einer öffentlichen Einrichtung oder Sache

  • –> zB Abwasser-, Kanalisations-, Kehrichtabfuhrgebühren
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4
Q

Was ist der Unterschied zwischen Subjektsteuern und Objektsteuern? Bsp.?

A

Das Verhältnis zur persönlichen Leistungsfähigkeit

1) Subjektsteuern
1.1. Einkommen- und Vermögenssteuern
1.2. Gewinn- und Kapitalsteuern

2) Objektsteuern
2.1. Grundsteuer
2.2. Handänderungssteuer
2.3. Mfz- und Wasser-fz-steuern
2.4. Hundetaxe

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5
Q

TBM direkte Steuern (2)? Bsp.?

A

1) Steuersubjekt und Steuerträger; UND
–> Steuerpflichtiger = Steuerbelasteter

2) Steuerobjekt und Berechnungsgrundlage
–> Wert des Besteuerungsgegenstands = Ausgangswert für Steuerberechnung

sind identisch

–> Einkommens- und Vermögenssteuer
–> Gewinn- und Kapitalsteuer
–> Grundstückgewinnsteuer

Indirekte Steuern
= alle übrigen Steuern

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6
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Quellen- und einer veranlagten Steuer?

A

Erhebung beim

  • Leistungsschuldner = Quellensteuer
  • Leistungsempfänger = veranlagte Steuer
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7
Q

Was ist das Gegenstück zur Quellensteuer?

A

Veranlagte Steuer
(Erhebung beim Leistungsempfänger)

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8
Q

Wie definiert sich eine direkte Steuer?

A

Der steuerlich Verpflichtete und der steuerlich belastete sind identisch
-> Steuersubjekt = Steuerträger

UND

Der Wert des Steuergegenstands entspricht der Berechnungsgrundlage der Steuer
-> Steuerobjekt = Berechnungsgrundlage

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9
Q

Was ist eine “Steuerbemessung”?

A

Steuerbemessung
= Ermittlung der Steuerberechnungsgrundlage

  • kann dem Wert des Steuerobjekts entsprechen

–> dann idR direkte Steuer (zusätzlich muss Steuersubjekt = Steuerträger sein)

–> dann heisst Ergebnis “Steuerfaktor”

  • wenn der Berechnungsgrundlage ≠ Steuerobjekt
    –> indirekte Steuer
    –> dann heisst Ergebnis “Steuersubstrat”
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10
Q

Wie heisst das Ergebnis der Steuerbemessung?

A

p.m.: Steuerbemessung = Ermittlung der Berechnungsgrundlage

  • Steuerbemessung von direkten Steuern = Steuerfaktor

–> p.m. direkte Steuern =
—–> Steuerobjekt + Berechnungsgrundlage sowie
—–> Steuersubjekt + Steuerträger sind identisch

Steuerbemessung von indirekten Steuern = Steuersubstrat
–> p.m.: indirekte Steuern = alles

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11
Q

Was ist das “Steuermass”?

A

Steuermass = Massstab der Steuerbelastung

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12
Q

Welche 2 Arten von Steuermass gibt es?

A

Einheitsmass
= Besteuerun unabhängig des Werts des Steuerobjekts
–> zB Hundesteuer

Wertabhängiges mass
= Besteuerung abhängig von Wert des Steuerobjekts
–> entweder proportional (zB Handänderungssteuer, Grundsteuer)
–> ODER progressiv (zB Einkommenssteuer)

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13
Q

Was ist der Unterschied zwischen der einfachen und der effektiven Steuer?

A

Berechnungsgrundlage x Steuersatz = einfache Steuer

einfache Steuer x Steuerfuss = effektive Steuer

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14
Q

Was ist der Steuersatz (+ Art.)?

A

Steuersatz
= Mindestmass der steuerlichen Belastung
–> proportional oder progressiv
–> StG 50 I (nP); StG 89 I (jP)

p.m.: Berechnungsgrundlage x Steuersatz = einfache Steuer

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15
Q

Was ist ein Steuerfuss?

A

Steuerfuss
= Multiplikator der einfachen Steuer
–> immer proportional

p.m. einfache Steuer x Steuerfuss = effektive Steuer

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16
Q

Wie kommt der Steuerfuss zustande bei

1) Einkommens- und Vermögenssteuern;

2) Gewinn- und Kapitalsteuern?

A

1) Einkommens- und Vermögenssteuern

  • -> Kanton: StG 6 II lit. a (jährlich von Kantonsrat festgelegt)
  • -> Gemeinden: StG 2 iVm StG 6 II lit. b (gem. Gde-Reglement)
  • -> Kirche: StG 3 iVm StG 6 II lit. b (gem. Kirche)

2) Gewinn- und Kapitalsteuern

  • -> Kanton: StG 6 II lit. a (Kantonsrat)
  • -> Kanton: StG 7 II lit. a (fester Zuschlag von 187%)

p.m.: Steuerhoheit bei Kanton!
-> Gemeinden: erhalten 130% vom Zuschlag iSv StG 7 II lit. a (StG 8 I lit. a)
-> Kirche: erhält 22.5% vom Zuschlag iSv StG 7 II lit. a (StG 9 I)

17
Q

Was ist der statutarische Steuersatz und was der effektive Gewinnsteuersatz?

A

Prinzip: zwei Methoden zur Berechnung der Gewinnsteuer

Staturischer Steuersatz
–> Berechnung ausgehend von Berechnungsgrundlage VOR Abzug der Steuern
= Anteil (in %) der Berechnungsrundlage, die als Steuern zu entrichten sind

zB Gewinn vor Abzug Steuern 100’000 x statutarischer Steuersatz 14,29% = 14’292

Effektiver Gewinnsteuersatz
–> Berechnung NACHDEM Steuern von Berechnungsgrundlage abgezogen wurden
= Multiplikator, mit dem bereits abgelieferte Steuern rekonstruiert werden können

zB Gewinn nach Abzug Steuern 85’708 x effektiver Gewinnsteuersatz 16,68% = 14’292 (again)

18
Q

Was ist die “Freistellung mit Progressionsvorbehalt”?

A

zB ein Arzt verdient 100k in SG + 20k in TG

–> 100k werden in SG, 20k in TG versteuert, und BEIDE zum Satz von 120k