II. Kapitel: Einkommens- und Vermögenssteuern / Grundzüge Einkommen unselbstständig und selbstständig Erwerbender Flashcards

1
Q

Wer hat die Steuerhoheit betr. Einkommenssteuer (+ Art.)?

A

StG 1-4:
- Staat (Kanton)
- Politische Gemeinde
- Kirchgemeinden
- weitere (Bewilligungspflicht durch K-Rat)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wer ist grds. Steuersubjekt der Einkommenssteuer?

A

StG 13: nP

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Wie werden die Einkommen von Ehegatten besteuert?

A

StG 20 I: gemeinsam
-> unabhängig vom Güterstand
-> Voraussetzung: rechtlich UND tatsächlich ungetrennt
–> Nachweis der Trennung von Ehegatten zu erbringen (gesetzl. Vermutung widerlegen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wie wird das Einkommen eines Kindes besteuert?

A

Nur solange minderjährig!

Primär: Dem Einkommen desjenigen Elternteils angerechnet, der elterliche Sorge hat

Subsidiär: Wenn gemeinsame elterliche Sorge, aber getrennt (besteuert) -> derjenige, der Kinderabzug geltend machen kann

Subsubsidiär: Kein Elternteil hat elterliche Sorge -> Kind selbst via gesetzlichen Vertreter

AUSNAHMEN
- Grundstücksgewinne

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Was ist von der Einkommensstuer erfasst?

A

StG 29 = GENERALKLAUSEL
- Abs. 1: wiederkehrende + einmalige Einkünfte

  • Abs. 2: inkl. Naturalbezüge jeder Art, insbesondere
    – freie Verpflegung
    – freie Unterkunft
    – Wert selbstverbrauchter Erzeugnisse und Waren des eigenen Betriebs
  • Abs. 3: reine Wertzuflüsse, Veräusserungsgewinne AUSSER Grundstücksgewinn

StG 30-36 = BEISPIELHAFTE AUFZÄHLUNG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Was ist ex lege nicht von Einkommenssteuer erfasst?

A
  • Gewinn aus Grdstck im PV, StG 29 III
  • Steuerfreie Einkünfte gem. StG 37, zB
    – Vermögensanfall infolge Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung (unterliegen Erbschaftssteuer iSv StG 142 ff.)
    – Vermögensanfall infolge güterrechtlicher Auseinandersetzung
    – Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen
    – Kapitalzahlungen bei Stellenwechsel vom Arbeitgeber oder von beruflicher Vorsorge, wenn innert Jahresfrist in neue PK eingekauft wird
    – Sold für Militär und Zivildienst
    – AHV (ABER Einkunft iSv StG 35)
    – Casino-Gewinne
    – Lotto-Gewinne bis 1 Mio Franken
  • Kapitalabfindungen mit Vorsorgecharakter, StG 52
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Welches Einkommen genau ist zu versteuern (Art.)?

A

“Einkommen” gem. StG 38-48 (= Steuerobjekt)

Bruttoeinkünfte
- Gewinnungskosten (StG 39-44)
- Allgemeine Abzüge (StG 45)

= “Nettoeinkünfte” (StG 46”)
- Abzüge gem. StG 46

= “Reineinkommen” (StG 48)
- Sozialabzüge (StG 48)

= “Einkommen” (StG 50)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

In welchem Zeitpunkt ist ein Vermögenszuwachs zu besteuern?

A

Wenn der Steuerpflichtige über den neuen Vermögenswert tatsächlich und wirtschaftlich verfügen kann

= Moment der Realisierung des Einkommens

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Wo sind die Einkommen aus unselsbtständiger, wo diejenigen aus selbstständiger Tätigkeit geregelt?

A

StG 30: unselbstständiger Tätigkeit

StG 31-32: selbstständige Tätigkeit
-> StG 31: Allgemein
-> StG 32: Stille Reserven

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Wo sind die Ertragseinkommen geregelt?

A

StG 33: aus beweglichem Vermögen
-> zB Zinsen, Dividenden

StG 34: aus unbeweglichem Vermögen
-> zB Vermietung, Mietwert, Einkünfte aus Kies, Sand und anderen Bestandteilen des Bodens

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Welche weiteren Einkommensarten gibt es neben Erwerb und Ertrag ex lege (2)?

A

1) Einkünfte aus Vorsorge (StG 35)
- 1. Säule
- 2. Säule und Säule 3a
- andere Versicherungsleistungen (Säule 3b)
- Einkünfte aus Wohnrecht, Nutzniessung und Verpfründung

2) Übrige Einkünfte
- Ersatzeinkünfte
- Zahlungen bei Tod sowie für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile
- Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit bzw. eines Rechts
- Unterhaltsbeiträge (Alimente)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Welche 3 Gruppen von Abzügen gibt es?

A

1) Für Gewinnungskosten bzw. Aufwendungen (= organische Abzüge)

2) für besondere Aufwendungen (= allgemeine Abzüge)

3) für bestimmte Verhältnisse (= Sozialabzüge)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Was sind Gewinnungskosten und was gerade nicht?

A

Gewinnungskosten
= unmittelbar zur Einkommenserzielung aufgewendet

KEINE Gewinnungskosten
- Lebenshaltungskosten (= Einkommensverwendung; nicht abziehbar, StG 47 lit. a, b, d)
- Anlagekosten (= Gegenleistung für dauerhaften Vermögenswert, StG 47 lit. c)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Was sind allgemeine Abzüge? Wo sind sie geregelt?

A

StG 38 I: “Allgemeine Abzüge” iSv StG 39-46
= idR Lebenshaltungskosten, die jedoch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in bes. Weise schmälern
–> Abzug aus sozialpolitischen Gründen

StG 45 I
- lit. a: Schuldzinsen
- lit. c: Unterhaltsbeiträge
- lit. g: Personenversicherungen und Sparzinsen
- weitere

StG 45 II
- Ehegattenabzug (CHF 500)

StG 45 III
- Einsatzkosten für Geldspiele bis max. 5% / 5k

StG 46 (proportional zu Einkommen)
- lit. a: Heil- und Pflegekosten
- lit. abis: behinderungsbedingte Kosten
- lit. c: Frewillige Leistungen an steuerbefreite jP in CH oder ans Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gde)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Fallen folgende SV in die Definition von Schuldzinsen iSv StG 45 I lit. a :

  • Baukreditzinse?
  • Vorfälligkeitsentschädigung?
  • Wenn ich Bank meiner Hypothek wechsle?
  • Leasing?
A
  • Baukreditzinse
    = Zinse, bis Haus bewohnbar
    = Anlagekosten -> Grundstücksgewinnsteuer
  • Vorfälligkeitsentschädigung
    = Penalty-Zahlung, wenn ich Hypothek vorzeitig beende
    = Anlagekosten -> Grundstücksgewinnsteuer
  • Bank von Hypothek wechseln
    = Lebenshaltungskosten -> nicht abziehbar
  • Leasing
    ≠ Schuldzinsen -> nicht abziehbar
    -> CAVE
    — abziehbar für jP
    — Schuldzinsen für private Darlehen sind abziehbar; auch wenn damit ein Auto gekauft wird
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Was ist beim Abzug von Unterhaltsbeiträgen zu beachten?

A
  • wer mit Empfänger zusammen lebt muss diese versteuern (Kongruenzprinzip); bzw. ab Volljährigkeit versteuert das Kind diese selbst
  • “Unterhalt” = ebenfalls notwendige andere Kosten (zB Zahnarztrechnung)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Welche Abgrenzungen sind bei den Gesundheitskosten iSv StG 46 lit. a zu beachten?

A
  • Prävention (zB Fitnessabo) ≠ abzugsfähig
  • Luxus ≠ abzugsfähig
    –> zB wenn ich Einzelzimmer in Spital will, weil Nachbar schnarcht
    –> ABER abzugsfähig, wenn Ausgabe medizinisch bedingte
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Was sind Abzüge für bestimmte Verhältnisse (Sozialabzüge) und wo sind diese geregelt?

A

Sozialabzüge
= Kinderabzüge, StG 48 lit. a Ziff. 1-3

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Ab welchem Einkommen muss das Kind für seinen eigenen Unterhalt beitragen?

A

Freigrenze: 6k (Sackgeld)

Vermögen: ab 75k in Höhe von 10% p.a.
–> NUR flüssiges Vermögen wird berücksichtigt (zB Haus muss nicht verkauft werden)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Wer kann den Kinderabzug geltend machen?

A

StG 48 I lit. a: wer für den finanziellen Unterhalt des Kindes zur Hauptsache aufkommt

= idR mind. 51% des Unterhalts

= aber auch, wenn Mutter 40%, Vater 30%, Kind 30%

≠ derjenige, der Unterhalt leistet (StG 48 I lit. a)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Wer kann den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer geltend machen?

A

DBG 35: Sozialabzüge

  • derjenige, der für das Kind “sorgt”
  • = wenn der finanzielle Unterhalt mind. die Höhe des Abzugs erreicht;
  • -> max. 6’700 (ggf. geteilt durch 2) bei getrennt besteuerten Eltern; max. 2’800 bei zusammenlebenden Eltern
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Welche Kosten gelten als Ausbildungskosten iSv StG 48? Bsp. des Klavierunterrichts?

A

StG 48: Sozialabzug

  • was mit Ausbildung in ZH steht = abziehbar
  • -> Klavierunterricht abziehbar für einen Berufsmusiker i.A. (entsprechende Fachrichtung an Kanti; oder Studium Musikwissenschaften; o.ä.)
  • -> Klavierunterricht NICHT abziehbar, wenn als Hobby des Kindes
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Wie hoch ist der höchste Kinderabzug iSv StG 48?

A

StG 48 I: Höhe Sozialabzüge für jedes Kind ab Schulpflicht in Ausbildung

  • Ziff.2: mind. 10’600
  • Ziff.3: Selbstbehalt von 3’100; max. 13’600 tatsächlich getragene Kosten
  • -> Bsp.: 20k für Ausbildung bezahlt -> Abzug 20’000-3’100 = 16’900
  • p.m. Abs. unter Ziff.3 letzter Satz: Stipendien sind davon abzuziehen!
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Wie ist die Praxis zum Abzug von Berufskosten und Ausbildungskosten von Lehrlingen?

A
  • StG 39: Berufskosten
  • = im unmittelbaren ZH mit Berufsausübung (Fahrten, Lehrmaterial, etc.)
  • -> Lehrling zieht diese ab
  • -> p.m.: Lehrling hat Einkommens-Freibetrag von 6k / Vermögen 75k
  • StG 48: Abzug der Eltern für Kinder in Ausbildung
  • Praxis: Berufskosten des Lehrlings sind hälftig vom Lehrling, hälftig von den Eltern abziehbar
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Q

Können Unterhaltsbeiträge an volljährige Kinder abgezogen werden?

A

Nein

-> StG 45 I lit.c: NUR solange unter “elterlicher Sorge”
= während Minderjährigkeit (ZGB 296 II)

26
Q

Voraussetzung für Abzug Kinderbetreuungskosten?

A

StG 45 lit.h: Kinderbetreuungskosten
-> DBG 33 III: ca. gleich

  1. Direkter kausaler ZH der Betreuung mit Erwerbsarbeit
  • = Obhutsberechtigte müssen entweder studieren oder arbeiten o.ä.; KEIN Abzug für eine Nanny, um sich daneben zu vergnügen
  1. Kind bis 14 J.
  2. höchstens 26’400
27
Q

Können Beiträge an Sozialversicherungen abgezogen werden?

A
  • Grds. nein, denn diese sind bereits dem Lohn abgezogen

Abzugsfähig:
- Schliessung von (PK-)Deckungslücken
- selbstständig Erwerbende

p.m.: Personenversicherungen sind abzugsfähig gem. StG 45 I lit. g

28
Q

Was fällt unter das Erwerbseinkommen Unselbstständigerwerbender?

A

StG 30 -> sehr weit

Abs. 1: “Arbeitsverhältnis”
- privatrechtl. (OR 319 ff.)
- oder öffentlich-rechtlich

Entgeltlichkeit
- haupt- oder nebenberuflich oder einmalig
- Leistungen von Arbeitgeber oder Dritten
- Bar- und Naturalleistungen
- geldwerte Vorteile
- Salär, Zulagen und andere Entschädigungen, insbesondere Spesenvergütungen (Haupt- und Nebenbezüge aller Art)

29
Q

Wann gilt Erwerbseinkommen von Unselbstständigen als zugeflossen? Wie ist es bei gesperrten Optionen und wie bei Gewinnbeteiligungen?

A

IdR im Zeitpunkt der Auszahlung

Merke:
Gesperrte Optionen sind im Zeitpunkt des Ablaufs der Sperrfrist realisiert
= Zeitpunkt, wo tatsächlich und rechtlich darüber verfügt werden kann

ABER
Gewinnbeteiligung gilt als realisiert, wenn darauf ein fester Rechtsanspruch erworben wurde
–> STEUERUMGEHUNG, falls die Gewinnbeteiligung willkürlich erst im Lohnausweis des Folgejahres erscheint

30
Q

Was ist das Kapitaleinlageprinzip (KEP)? Einschlägige Normen?

A

Kapitaleinlageprinzip (KEP)
–> DBG 20 III-VII; StHG 7b I-V; StG 33 III-VII

= ermöglicht, Reserven aus Kapitaleinlagen steuerfrei von den Unternehmen an die Anteilsinhaber auszuschütten

–> beschlägt die Bemessung des Ertrags aus Privatvermögen

–> eingeführt mit Unternehmenssteuerreform II (daher attraktiver als bisheriges System zwecks Kompensation höherer Unternehmensbesteuerung)

31
Q

Was sind massgebliche Beteiligungen und wie werden diese besteuert?

A

Massgeblich Beteiligung
= mind. 10% des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (StG 33 1bis)

Erwerb
= Einkommen
-> zu versteuern idR im Zeitpunkt der Realisierung; ggf. nach Ablauf einer Sperrfrist

Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse “und geldwerte Vorteile” aus massgeblicher Beteiligung
= Einkommen
-> Bemessungsgrundlage = 70% des Werts (StG 33 1bis)
–> Reduktion der doppelten Steuerbelastung bei Gesellschaft und Beteiligungsinhaber via Reduktion Bemessungsgrundlage

32
Q

Was sind Berufskosten? Allgemeine Voraussetzung? Höhe?

A

StG 39, Berufskosten

Abs. 1
- lit. a: Arbeitsweg (max. GA 2. Klasse + 600 Franken)

  • lit. b: notwendige Verpflegung
  • lit. c: übrige Kosten, die für Ausübung Beruf notwendig (700 + 10% Nettoeinkünfte, max. 2.4k, StV 21)
  • -> p.m.: “Nettoeinkünfte” iSv StG 46 I, d.h. Bruttoeinkünfte - Abzüge iSv 39-45

Abs. 2
- grds. Pauschalen
- ggf. höhere Abzüge bei Nachweis

Allg. VSS
= Notwendigkeit der Auslagen

33
Q

Für welche Aus- und Weiterbildungen ist ein Abzug möglich? Für welche gerade nicht?

A

StG 45 I lit. j

Abzugsfähig
- berufsorientiert
– inkl. Umschulung, Uni, PH, FH etc.

Nicht abzugsfähig
- Kosten für Hobby / Selbstentfaltung
– zB Tauchkurs idR nicht; ggf. anders, wenn zB Subjekt sich als Tauchlehrer selbstständig machen will

  • Grundausbildung
    = alle Bildungsmassnahmen der Sekundarstufe II bis zum 20. Altersjahr
    = Matur; Lehrabshluss
34
Q

Höhe des Bildungsabzugs?

A

StG 45 I lit. j; DBG 33 I lit. j

max. 12’900

35
Q

Können die Kosten für die Kinderbetreuung eines alleinerziehenden Elternteils als Berufskosten aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit abgezogen werden?

A

Nein

36
Q

Was kann bei unselbstständigem Nebenerwerb abgezogen werden?

A

StG 39 I lit. a-c iVm StV 22
- tatsächliche Auslagen
- ODER Pauschale von 20%, mind. CHF 800, max. CHF 2’400

37
Q

Abzüge + Einkommen bei privater Nutzung Geschäftsfahrzeug?

A

1. StV 18a I; Berufskostenverordnung Bund: Abzug
= alternativ

  • tatsächliche Kosten iSv StV 18; ODER
  • Pauschale Fahrkostenabrechnung iSv DBG ?? möglich

2. StV 18a II: Einkommen

  • FALLS Pauschale iSv StV 18a I: 0,9% des Fz-Kaufpreises (ohne MWST?) pro Monat gelten als Einkommen

?ABER
- 70 Rp. / Km als Einkommen
- davon max. 3k abzugsfähig (Berufskosten)?

38
Q

Hauptmerkmale selbstständiger Erwerbstätigkeit (4)?

A
  1. Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr auf eigene Rechnung und Gefahr
  2. Einsatz von Arbeitsleistung und Kapital
  3. frei bestimmte Selbstorganisation
  4. Absicht der Gewinnerzielung
39
Q

Wie unterscheidet man die gewerbsmässige von der privaten Vermögensverwaltung (3)?

A

Abgrenzungskriterien gewerbsmässige vs. privat Vermögensverwaltung (BGer):

  • Höhe des Transaktionsvolumens
  • Einsatz erheblicher fremder Mittel zur Finanzierung der Geschäfte
  • Einsatz von Derivaten
40
Q

Welche Rolle spielt für Qualifizierung der selbstständigen Erwerbstätigkeit nach Steuerrecht ein HR-Eintrag und die Buchführungspflicht?

A

Gar keine.

41
Q

Einschlägige Normen für Erwerbseinkommen Selbstständigerwerbender?

A

StG 31-32bis; StV 11
= Einkommen

StG 40-43; StV 23-27
= Abzüge

42
Q

Was ist das Steuerobjekt bei der Vermögenssteuer aus selbstständiger Tätigkeit?

A

Unternehmensgewinn
= Reingewinn gem. StG 82

= gem. kaufmännischen Grundsätzen
= und unter Beachtung besonderer steuerrechtlicher Vorschriften

43
Q

Was ist die Grundlage für die Steuerbemessung (= Ermittlung der Berechnungsgrundlage) bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ?

A

Grundlage Steuerbemessung
= Buchhaltung oder gleichwertige Aufzeichnungen
-> StG 31 III iVm 82 (Berechnungsmethode Reingewinn); StG 169 II (muss beigelegt werden)

44
Q

Welche wichtige Unterscheidung ist bei der Einkommensbesteuerung aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu beachten?

A

Geschäftsvermögen versus Privatvermögen

45
Q

Welche steuerlichen Implikationen hat die Unterscheidung Geschäfts-/Privatvermögen betr.

  • Abschreibungen?
  • Kapitalgewinne?
  • Kapitalverluste?
A

Abschreibungen
- GeschäfstV: zulässig
- PrivatV: unzulässig

Kapitalgewinne
- GeschäfstV: grds. steuerpflichtig, wenn realisiert
- PrivatV: realisierte Kapitalgewinne nur z.T. steuerpflichtig

Kapitalverluste
- GeschäfstV: grds. abzugsfähig
- PrivatV: grds. nicht abzugsfähig

46
Q

Woran ist steuerlich zu denken, wenn Gesellschaftsvermögen in das Privatvermögen überführt wird?

A

Überführung GesellschaftsV -> PrivatV

Grundsätzlich
- Auflösung von Reserven (Realisationstatbestand)

  • FALLS Überführung durch Liquidation nach dem 55. Altersjahr: gesonderte Besteuerung stiller Reserven, StG 52bis
  • FALLS Überführung durch Verkauf Anteile = steuerfreier Kapitalgewinn, StG 33 I lit.c; steuerfreie Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen, StG 33 III-VIII
  • -> ABER StG 33bis I, indirekte Teilliquidation: FALLS Verkauf der Umgehung der Besteuerung stiller Reserven gedient hat (Porte-Monnaie im Wert von 50 für 150 gekauft, weil noch 100 Franken-Note darin) und stille Reserven innert 5 Jahren nach Verkauf ausgeschüttet werden -> Besteuerung

?= a.o. Einkommen aus selbstsändiger Tätigkeit, StG 31 II
–> Einkommenssteuer?

p.m. Grundstücke: Übertragung vllt. gewinnrelevant; aber KEINE Grundstücksgewinnsteuer, StG 131 II

47
Q

Wo ist bewegliches Gesellschaftsvermögen, wo bewegliches Privatvermögen steuerbar?

A

Bewegliches GV
-> am Geschäftsort bzw. Betriebsstätte, StG 14 I lit. a (wirtschaftliche Zugehörigkeit)

Bewegliches PV
-> am Wohnsitz steuerbar

48
Q

Welche 4 Kategorien von/zwischen zwischen Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen gibt es ?

A

1) Eindeutige Nutzung im Geschäftsvermögen
= Verbrauchs- und Veräusserungsgüter;
= Gebrauchsgüter der Unternehmung
–> zB Produtkionsmaschine; selbst hergestellt Waren, Rohstoffe etc.

2) Alternativgut
= Vermögensobjekte, die aufgrund der Beschaffenheit sowohl Geschäfts- als auch Privatvermögen sein können
-> Zuteilung aufgrund der effektiven Verwendung der Vermögensobjekte
–> zB Fahrzeuge, Wertschriften, Liegenschaften

3) Gemischte Nutzung
-> Präponderanzmethode: Zuordnung gemäss überweigender tatsächlicher Nutzung
–> zB Fahrzeuge, Liegenschaften

4) Privatvermögen
= Verwendung offesnichtlich für private Zwecke
= Entsprechung von privaten Bedürfnissen nach ihrer äusseren Beschaffenheit
–> zB private Ferienwohnung, privates Mobiliar im Eigenheim, Eigenheim

49
Q

Welche 3 Kriterien für die Unterscheidung Gesellschafts- / Privatvermögen?

A

PRIMÄR:
- Verwendungszweck gem. äusserer Beschaffenheit und Verwendungsart

Sekundär:
- Eigentumsverhältnisse
- Gesamtsituation

50
Q

Was sind NUR Indizien für Zuteilung Gesellschafts- / Privatvermögen (5) und wann werden sie angewendet?

A

Wenn Zweckbestimmung aufgrund äusserer Beschaffenheit nicht möglich -> Indizien:

  • buchmässige Behandlung
  • Herkunft der Mittel
  • bisherige steuerrechtliche Behandlung (T & G)
  • Verpfändung von Geschäftsschulden
  • Erlösverwendung
51
Q

Welches Problem stellt sich bei der Zuordnung zu Gesellschafts- oder Privatvermögen bei Personengesellschaften?

A

Problem = Eigentum und Nutzen können auseinanderfallen

52
Q

Wie ordnet man bei Personengesellschaften

Objekte im Eigentum von Gesellschaft und
Objekte im Eigentum der GesellschaftER

dem Gesellschafts- bzw. Privatvermögen zu?

A

Zuordnung Gesellschafts- / Privatvermögen bei Personengesellschaften

-> sowohl wirtschaftliche Zweckbestimmung als auch zivilrechtliche Verhältnisse (Eigentum, OR) entscheidend
–> Zweck meist ohne weiteres von aussen feststellbar

Objekte im Eigentum der Gesellschaft
= idR Gesellschaftsvermögen
-> AUSSER privat benutzt

Objekte im Eigentum der Gesellschafter
= idR Privatvermögen
= ibid. bei Überlassung geg. angemessenes Entgelt
≠ bei unentgeltlicher/sehr übermässig günstiger Überlassung -> Geschäftsvermögen

53
Q

Verändert die Vererbung von Geschäftsvermögen etwas an der Qualifikation / wechselt das automatisch in Privatvermögen?

A

Nein; erblicher Übergang von GV grundsätzlich für Qualifikation ohne Bedeutung

54
Q

Wie sind gemischt genutzte Liegenschaft zu qualifizieren - Geschäfts- oder Privatvermögen?

A

Gemischte genutzte Liegenschaft
–> Präponderanzmethode

Kriterien:
- Verhältnis der Miet- bzw. Ertragswerte von privaten vs. betrieblichen Zwecken

  • wenn Umschwung eine als Bauplatzparzelle verwertbare Landreserve aufweist
    –> Präponderanz unter Einbezug der im Veräusserungsgewinn zum Ausdruck gelangenden Wertsteigerung als Ertragsfaktor
55
Q

Ist eine Wohnung im Eigentum der KollektivgesellschaftER, die als Geschäftsraum genutzt und die der Gesellschaft vermietet wird, im Geschäfts- oder im Privatvermögen?

A

= Privatvermögen der GesellschaftER

56
Q

Wohnung eines Landarztes, der in derselben Liegenschaft eine Praxis betreibt = private oder geschäftliche Nutzung?

A

Private Nutzung

57
Q

Liegenschaft im Eigentum eines KollektivgesellschaftERs, die er der Gesellschaft vermietet und die den Zwecken der Gesellschaft dient = Privat- oder Geschäftsvermögen?

A

= Privatvermögen

58
Q

Formel für den Einkommenssteuerwert aus selbstständiger Tätigkeit?

A

Buchwert
- Abschreibungen

= Einkommenssteuerwert

59
Q
A
60
Q
A