II. Kapitel: Einkommens- und Vermögenssteuern / Grundzüge Einkommen unselbstständig und selbstständig Erwerbender Flashcards
Wer hat die Steuerhoheit betr. Einkommenssteuer (+ Art.)?
StG 1-4:
- Staat (Kanton)
- Politische Gemeinde
- Kirchgemeinden
- weitere (Bewilligungspflicht durch K-Rat)
Wer ist grds. Steuersubjekt der Einkommenssteuer?
StG 13: nP
Wie werden die Einkommen von Ehegatten besteuert?
StG 20 I: gemeinsam
-> unabhängig vom Güterstand
-> Voraussetzung: rechtlich UND tatsächlich ungetrennt
–> Nachweis der Trennung von Ehegatten zu erbringen (gesetzl. Vermutung widerlegen)
Wie wird das Einkommen eines Kindes besteuert?
Nur solange minderjährig!
Primär: Dem Einkommen desjenigen Elternteils angerechnet, der elterliche Sorge hat
Subsidiär: Wenn gemeinsame elterliche Sorge, aber getrennt (besteuert) -> derjenige, der Kinderabzug geltend machen kann
Subsubsidiär: Kein Elternteil hat elterliche Sorge -> Kind selbst via gesetzlichen Vertreter
AUSNAHMEN
- Grundstücksgewinne
Was ist von der Einkommensstuer erfasst?
StG 29 = GENERALKLAUSEL
- Abs. 1: wiederkehrende + einmalige Einkünfte
- Abs. 2: inkl. Naturalbezüge jeder Art, insbesondere
– freie Verpflegung
– freie Unterkunft
– Wert selbstverbrauchter Erzeugnisse und Waren des eigenen Betriebs - Abs. 3: reine Wertzuflüsse, Veräusserungsgewinne AUSSER Grundstücksgewinn
StG 30-36 = BEISPIELHAFTE AUFZÄHLUNG
Was ist ex lege nicht von Einkommenssteuer erfasst?
- Gewinn aus Grdstck im PV, StG 29 III
- Steuerfreie Einkünfte gem. StG 37, zB
– Vermögensanfall infolge Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung (unterliegen Erbschaftssteuer iSv StG 142 ff.)
– Vermögensanfall infolge güterrechtlicher Auseinandersetzung
– Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen
– Kapitalzahlungen bei Stellenwechsel vom Arbeitgeber oder von beruflicher Vorsorge, wenn innert Jahresfrist in neue PK eingekauft wird
– Sold für Militär und Zivildienst
– AHV (ABER Einkunft iSv StG 35)
– Casino-Gewinne
– Lotto-Gewinne bis 1 Mio Franken - Kapitalabfindungen mit Vorsorgecharakter, StG 52
Welches Einkommen genau ist zu versteuern (Art.)?
“Einkommen” gem. StG 38-48 (= Steuerobjekt)
Bruttoeinkünfte
- Gewinnungskosten (StG 39-44)
- Allgemeine Abzüge (StG 45)
= “Nettoeinkünfte” (StG 46”)
- Abzüge gem. StG 46
= “Reineinkommen” (StG 48)
- Sozialabzüge (StG 48)
= “Einkommen” (StG 50)
In welchem Zeitpunkt ist ein Vermögenszuwachs zu besteuern?
Wenn der Steuerpflichtige über den neuen Vermögenswert tatsächlich und wirtschaftlich verfügen kann
= Moment der Realisierung des Einkommens
Wo sind die Einkommen aus unselsbtständiger, wo diejenigen aus selbstständiger Tätigkeit geregelt?
StG 30: unselbstständiger Tätigkeit
StG 31-32: selbstständige Tätigkeit
-> StG 31: Allgemein
-> StG 32: Stille Reserven
Wo sind die Ertragseinkommen geregelt?
StG 33: aus beweglichem Vermögen
-> zB Zinsen, Dividenden
StG 34: aus unbeweglichem Vermögen
-> zB Vermietung, Mietwert, Einkünfte aus Kies, Sand und anderen Bestandteilen des Bodens
Welche weiteren Einkommensarten gibt es neben Erwerb und Ertrag ex lege (2)?
1) Einkünfte aus Vorsorge (StG 35)
- 1. Säule
- 2. Säule und Säule 3a
- andere Versicherungsleistungen (Säule 3b)
- Einkünfte aus Wohnrecht, Nutzniessung und Verpfründung
2) Übrige Einkünfte
- Ersatzeinkünfte
- Zahlungen bei Tod sowie für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile
- Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit bzw. eines Rechts
- Unterhaltsbeiträge (Alimente)
Welche 3 Gruppen von Abzügen gibt es?
1) Für Gewinnungskosten bzw. Aufwendungen (= organische Abzüge)
2) für besondere Aufwendungen (= allgemeine Abzüge)
3) für bestimmte Verhältnisse (= Sozialabzüge)
Was sind Gewinnungskosten und was gerade nicht?
Gewinnungskosten
= unmittelbar zur Einkommenserzielung aufgewendet
KEINE Gewinnungskosten
- Lebenshaltungskosten (= Einkommensverwendung; nicht abziehbar, StG 47 lit. a, b, d)
- Anlagekosten (= Gegenleistung für dauerhaften Vermögenswert, StG 47 lit. c)
Was sind allgemeine Abzüge? Wo sind sie geregelt?
StG 38 I: “Allgemeine Abzüge” iSv StG 39-46
= idR Lebenshaltungskosten, die jedoch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in bes. Weise schmälern
–> Abzug aus sozialpolitischen Gründen
StG 45 I
- lit. a: Schuldzinsen
- lit. c: Unterhaltsbeiträge
- lit. g: Personenversicherungen und Sparzinsen
- weitere
StG 45 II
- Ehegattenabzug (CHF 500)
StG 45 III
- Einsatzkosten für Geldspiele bis max. 5% / 5k
StG 46 (proportional zu Einkommen)
- lit. a: Heil- und Pflegekosten
- lit. abis: behinderungsbedingte Kosten
- lit. c: Frewillige Leistungen an steuerbefreite jP in CH oder ans Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gde)
Fallen folgende SV in die Definition von Schuldzinsen iSv StG 45 I lit. a :
- Baukreditzinse?
- Vorfälligkeitsentschädigung?
- Wenn ich Bank meiner Hypothek wechsle?
- Leasing?
- Baukreditzinse
= Zinse, bis Haus bewohnbar
= Anlagekosten -> Grundstücksgewinnsteuer - Vorfälligkeitsentschädigung
= Penalty-Zahlung, wenn ich Hypothek vorzeitig beende
= Anlagekosten -> Grundstücksgewinnsteuer - Bank von Hypothek wechseln
= Lebenshaltungskosten -> nicht abziehbar - Leasing
≠ Schuldzinsen -> nicht abziehbar
-> CAVE
— abziehbar für jP
— Schuldzinsen für private Darlehen sind abziehbar; auch wenn damit ein Auto gekauft wird
Was ist beim Abzug von Unterhaltsbeiträgen zu beachten?
- wer mit Empfänger zusammen lebt muss diese versteuern (Kongruenzprinzip); bzw. ab Volljährigkeit versteuert das Kind diese selbst
- “Unterhalt” = ebenfalls notwendige andere Kosten (zB Zahnarztrechnung)
Welche Abgrenzungen sind bei den Gesundheitskosten iSv StG 46 lit. a zu beachten?
- Prävention (zB Fitnessabo) ≠ abzugsfähig
- Luxus ≠ abzugsfähig
–> zB wenn ich Einzelzimmer in Spital will, weil Nachbar schnarcht
–> ABER abzugsfähig, wenn Ausgabe medizinisch bedingte
Was sind Abzüge für bestimmte Verhältnisse (Sozialabzüge) und wo sind diese geregelt?
Sozialabzüge
= Kinderabzüge, StG 48 lit. a Ziff. 1-3
Ab welchem Einkommen muss das Kind für seinen eigenen Unterhalt beitragen?
Freigrenze: 6k (Sackgeld)
Vermögen: ab 75k in Höhe von 10% p.a.
–> NUR flüssiges Vermögen wird berücksichtigt (zB Haus muss nicht verkauft werden)
Wer kann den Kinderabzug geltend machen?
StG 48 I lit. a: wer für den finanziellen Unterhalt des Kindes zur Hauptsache aufkommt
= idR mind. 51% des Unterhalts
= aber auch, wenn Mutter 40%, Vater 30%, Kind 30%
≠ derjenige, der Unterhalt leistet (StG 48 I lit. a)
Wer kann den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer geltend machen?
DBG 35: Sozialabzüge
- derjenige, der für das Kind “sorgt”
- = wenn der finanzielle Unterhalt mind. die Höhe des Abzugs erreicht;
- -> max. 6’700 (ggf. geteilt durch 2) bei getrennt besteuerten Eltern; max. 2’800 bei zusammenlebenden Eltern
Welche Kosten gelten als Ausbildungskosten iSv StG 48? Bsp. des Klavierunterrichts?
StG 48: Sozialabzug
- was mit Ausbildung in ZH steht = abziehbar
- -> Klavierunterricht abziehbar für einen Berufsmusiker i.A. (entsprechende Fachrichtung an Kanti; oder Studium Musikwissenschaften; o.ä.)
- -> Klavierunterricht NICHT abziehbar, wenn als Hobby des Kindes
Wie hoch ist der höchste Kinderabzug iSv StG 48?
StG 48 I: Höhe Sozialabzüge für jedes Kind ab Schulpflicht in Ausbildung
- Ziff.2: mind. 10’600
- Ziff.3: Selbstbehalt von 3’100; max. 13’600 tatsächlich getragene Kosten
- -> Bsp.: 20k für Ausbildung bezahlt -> Abzug 20’000-3’100 = 16’900
- p.m. Abs. unter Ziff.3 letzter Satz: Stipendien sind davon abzuziehen!
Wie ist die Praxis zum Abzug von Berufskosten und Ausbildungskosten von Lehrlingen?
- StG 39: Berufskosten
- = im unmittelbaren ZH mit Berufsausübung (Fahrten, Lehrmaterial, etc.)
- -> Lehrling zieht diese ab
- -> p.m.: Lehrling hat Einkommens-Freibetrag von 6k / Vermögen 75k
- StG 48: Abzug der Eltern für Kinder in Ausbildung
- Praxis: Berufskosten des Lehrlings sind hälftig vom Lehrling, hälftig von den Eltern abziehbar