I. Einführung in die Rechtswissenschaften Flashcards
Vollzugsorgane des ÖR
Verwaltungsbehörden
Vollzugsorgane des PR
Gerichte
Wann liegt eine Willenserklärung vor?
Rechtsfolgewillen: Der Erklärende will rechtliche Folgen herbeiführen und ihm ist auch bewusst, dass im notfall Sanktionen verhängt werden
Inhaltswille: Die Eigentliche erklärung muss ausdrücklich oder konkludent erfolgen und der Inhalt muss bestimmt sein (essentialia negotii)
Hürden einer konkludenten Zustimmung und Beispiele
es darf kein zweifel bestehen ZB das Parken in einer Zahlungspflichtigen Zone stellt einen konkludenten VA dar oder die freie BV
Worauf stellt man bei der Auslegung von Willenserklärungen ab?
Auf den wahren Willen der Partei - es wird nach objektiven Gesichtspunkten beurteilt, wie der redliche Erklärungsempfänger diese interpretieren würde 914 ABGB
Schaden Fehlbezeichnungen bei einem Vertrag?
nein, falsa demonstratio non nocet + 914 ABGB
einfache Auslegung der Willenserklärungen
Auslegung nach Erklärungs-, Verkehrs-, und Vertragssitte - also das Übliche
Was passiert, wenn der Parteiwille aufgr der einfachen und ergänzenden Auslegung nicht ermittelt werden kann?
ungültigkeit wegen unbestimmtheit
arten zwingender Rechtsvorschriften + Definition
Absolut (beidseitig) zwingend
- man kann im AV gar nicht abweichen
relativ (einsietig) Zwingend
- Abweichungen zugunsten des AN zulässig
In der Praxis sind mehr relativ zwingende Normen relevant
Arten zwingender Rechtsvorschriften und Definition
absolut (beidseitig) zwingend und relativ (einseitig) zwingend
absolut zwingend - man kann hier gar nicht abweichen
relativ zwingend - Abweichung nur zugunsten AN zulässig
ergänzende Auslegung
Frage, was redliche VP vereinbaren und wie sie sich verhalten würden - hierbei werden oft Nebenpflichten ermittelt -, wenn der parteiwille nicht durch die einf. Vertragsauslegung ermittelt werden kann
Bestandteile der Vertragsfreiheit
Abschlussfreiheit (VA ja oder nein umd mit wem)
und
Inhaltsfreiheit (beidseitige Bestimmung)