HWP III - Teil III: Prüfung nicht-finanzieller Informationen (PS 950/870/980/890 + IKS bei DL + ESG) Flashcards
III.1 (PS 950) III.2 (PS 870) III.3 (PS 980) III.4 (PS 890) III.5 Prüfung des IKS bei Dienstleistungsunternehmen III.6 Nachhaltigkeitsthemen
PS 950
- Gibt es diesen Standard im PS als integraler Bestandteil?
Nein, PS 950 entspricht ISAE 3000 (Revised), der am 15. Dezember 2015 in Kraft gesetzt worden ist. Im deutschsprachigen Raum existiert bis 2020 noch keine offizielle Übersetzung vom ISAE 3000. Daher ist der Originalwortlaut (in Englisch) von ISAE 3000 (Revised) integraler Bestandteil von PS 950.
PS 950
- Was deckt der PS ab ?
- Wann kommt er zur Anwendung ?
- Welche Prüfsicherheit bietet PS 950 ?
Der PS 950 kommt sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen stets dann zur Anwendung, wenn kein anderer PS massgebend ist. Dabei können Sachverhalte und Sachverhaltsinformationen durch Prüfungen mit hinreichender oder mit begrenzter Sicherheit abgedeckt werden.
PS 950
Unterscheidung in direkte und sogenannte aussagengestützten Aufträge.
- Was bedeutet das?
Direkter Auftrag (“direct engagement”)
Hier beurteilt der Berufsangehörige den Prüfungsgegennstand (Sachverhalt oder Sachverhaltinformationen) anhand geeigneter Kriterien und erstattet darüber Bericht. Die Schlussfolderungen in seinem Bericht beziehen sich dabei direkt auf den zu beurteilenden Prüfungsgegenstand.
Aussagegestzützer Auftrag (“attestation engagement”)
Hier wird der Berufsangehörige beauftragt, die Beurteilung des Auftraggebers (d.h. Aussagen oder Statements) zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten. Wenn der Auftraggeber die Sachverhaltsinformationen selbst nicht darstellt, kann diese Infromation auch vom Berufsangehörigen in den Prüfungsbericht aufgenommen werden.
PS 950
- Was ist der Prüfungsgegenstand ?
Ein Sachverhalt, eine Sachverhaltsinformation oder ein Statement (Aussage). Es besteht auch die Möglichkeit, unterschiedliche Sachverhalte, Sachverhaltsinformaationen oder Aussagen einzeln oder gruppiert durch eine Prüfung abzudecken.
Voraussetzung dazu ist die Prüfbarkeit bzw. die Angemessenheit des zugrundeliegenden Prüfungsgegenstandes.
PS 950
- Voraussetzung für PS 950 ist die Prüfbarkeit bzw. die Angemessenheit des zugrundeliegenden prüfungsgegenstandes. Was heisst das?
Angemessen ist ein Prüfungsgegenstand, wenn er identifizierbar und anhand einer Vergleichsgrösse oder eines Kriteriums konsistent beurteilbar oder messbar ist.
Dies bedingt weiter, dass man ausreichend geeignete Prüfungsnachweise hat, welche die Aussagen untermauern, damit die gewünschte Art der Zusicherung (begrenzt oder hinreichend) abgegeben werden kann.
PS 950
- Angenommen ein Sachverhalt wird als unangemessen beurteilt. Kann man dann statt einen Auftrag mit hinreichender Sicherheit einen Auftrag mit begrenzter Sicherheit ausgestalten?
Ein unangemessener Sachverhalt in einem Auftrag mit hinreichender Sicherheit ist auch unangemessen in einem Auftrag mit begrenzter Sicherheit bleibt und umgekehrt. Somit sind objektiv nicht beurteilbare Prüfungsinhalte als unangemessen abzulehnen.
PS 950
- Was ist zu unternehmen, wenn bei der Auftragsannahme klar wird, dass es unklare oder mit erheblichen Unsicherheiten behaftete Inhalte gibt?
Unklare oder mit erheblichen Unsicherheiten behaftete Inhalte sollten bei der Auftragsannahme ausgeschlossen oder spätestens bei der Berichterstattung angemessen berücksichtigt werden.
PS 950
- Was ist zu beachten bei der Beurteilung der Prüfbarkeit des Prüfungsgegenstandes ?
Beurteilung der Prüfbarkeit des Prüfungsgegenstands ist die Übereinstimmung mit dem geeigneten Kriterium zu beachten. Ist ein Kriterium sachfremd oder unpassend (bspw. pauschal das gesamte Obligationenrecht statt nur eine spezifische Gesetzesbestimmung), kann der Prüfungsgegenstand nicht adäquat beurteilt werden. Eine ungenügende Übereinstimmung des Prüfungsgegenstands mit den geeigneten Kriterien erhöht das Prüfungsrisiko des Berufsangehörigen. Kann er im Verlauf der Prüfung diese Problematik nicht lösen, hat er spätestens in der Berichterstattung wesentliche inhärente Einschränkungen aufzuzeigen, welche im Zusammenhang mit der Messung oder Beurteilung des zugrunde liegenden Sachverhalts stehen
PS 950
- Ist bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Prüfungsgegenstandes zu berücksichtige, welche Art der Zursicherung (begrenzt oder hinreichend) geplant ist ?
Die Angemessenheit eines Prüfungsgegenstands ist von der Art der geplanten Zusicherung (begrenzt oder hinreichend) unabhängig. Die Art der geplanten Zusicherung bezieht sich auf die Prüftiefe. Demgegenüber weisen Prüfungsgegenstände oft auch unterschiedliche inhaltliche Eigenschaften auf, so können die Informationen qualitativ oder quantitativ, objektiv oder subjektiv, historisch oder prospektiv sein oder sich zeitlich auf einen Stichtag oder einen Zeitraum beziehen.
PS 950
Definition
- Was sind Kriterien im Sinne von PS 950?
Kriterien sind Richtgrössen, anhand deren eine Beurteilung oder Messung erfolgen soll.
PS 950
- Was sind die Anforderungen an die (Vergleichs-) Kriterien ?
- Was zeichnet ein geeignetes Kriterium aus ?
[5 Charakteristika]
- a) Relevanz: Sie ergibt sich aus der Sachverhaltsinformation, mit deren Hilfe der vorgesehene Nutzer im Beurteilungsprozess oder in seiner Entscheidungsfindung unterstützt wird (Informationsqualität).
- b) Vollständigkeit: Ein Kriterium ist vollständig, wenn eine danach erstellte Sachverhaltsinformation keine wesentlichen Faktoren auslässt, die als Basis zur Beurteilung der Sachverhaltsinformationen durch den vorgesehenen Nutzer dienen. Ein vollständiges Kriterium können bspw. Standards zur Darstellung oder Offenlegung sein.
- c) Verlässlichkeit: Ein verlässliches Kriterium erlaubt eine annehmbare, konstante Beurteilung, Messung oder Evaluation des zugrunde liegenden Prüfungsgegenstands.
- d) Neutralität: Ein neutrales oder wertfreies Kriterium führt zu Sachverhaltsinformationen, die unter den gegebenen Umständen frei von Voreingenommenheit sind.
- e) Verständlichkeit: Ein verständliches Kriterium führt zu Sachverhaltsinformationen, welche von einem oder mehreren vorgesehenen Nutzern verstanden werden.
PS 950
- Ist die eigene Erwartung, Einschätzung und individuelle Erfahrung des Berufsangehörigen ein geeignetes Kriterium für die Beurteilung oder Messung eines Sachverhalts ?
Die Beurteilung oder Messung eines Sachverhalts auf der Grundlage von eigenen Erwartungen, Einschätzungen und individueller Erfahrung des Berufsangehörigen stellen keine geeigneten Kriterien dar. Die Einschätzung der Angemessenheit eines Kriteriums anhand der vorgenannten Eigenschaften obliegt der fachmännischen Beurteilung des Berufsangehörigen. So kann ein Kriterium für die Beurteilung einer Berichterstattung an eine Behörde zweckmässig, aber für einen Auftrag mit anderen Adressaten bzw. Nutzern
unangebracht sein, weil die erforderlichen Vorkenntnisse nicht vorhanden sind oder nicht erwartet werden können.
PS 950
- Wie kann ein Kriterium bestimmt oder entwickelt werden?
- Beispiele ?
Ein Kriterium kann auf verschiedene Weise bestimmt oder entwickelt werden. Bspw. kann es
- in Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien enthalten sein (bspw. CO2-Verordnung);
- von einer autorisierten oder anerkannten Institution von Experten nach einem transparenten Verfahren ausgegeben werden (bspw. Global Reporting Initiative [GRI]);
- von einem Gremium in einem nicht transparenten Verfahren entwickelt werden;
- in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht sein; oder
- spezifisch für den Zweck zur Herleitung der Sachverhaltsinformation für einen bestimmten Umstand eines Auftrags entwickelt worden sein.
PS 950
- Welche Voraussetzungen müssen vor der Annahme eines Auftrages gegeben sein ?
- Was wenn die Voraussetzungen nur teilweise erfüllt sind ?
- Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der involvierten Parteien sind klar (Drei-Parteien-Beziehung).
- Der Auftrag erfüllt die Anforderungen an die Charakteristika, welche an den Sachverhalt und/oder die Sachverhaltsinformation sowie an das Beurteilungs- oder Evaluierungskriterium gestellt werden.
- Der Berufsangehörige kommt zum Schluss, dass er ausreichende geeignete Prüfungsnachweise erlangen kann, um seine Schlussfolgerung zu stützen.
- Die Schlussfolgerung des Berufsangehörigen kann mit der gewünschten Zusicherung in einen schriftlichen Bericht aufgenommen werden.
- Für den Auftrag besteht eine nachvollziehbare Zielsetzung. Im Fall eines Prüfungsauftrags mit einer begrenzten Sicherheit bedeutet dies auch, dass der Berufsangehörige erwarten kann, einen aussagekräftigen Zusicherungsgrad zu erreichen
Falls Voraussetzungen nur teilweise erfüllt:
- Wenn der Berufsangehörige zum Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für eine betriebswirtschaftliche Prüfung nur teilweise gegeben sind, muss er dies mit den verantwortlichen Parteien (i. d. R. dem Auftraggeber) klären. Gelingt dies nicht, sollte der Berufsangehörige einen solchen Prüfungsauftrag nicht annehmen.
PS 950
- Sind Wesentlichkeitsüberlegungen im Zusammenhang mit der Prüfung nach PS 950 anzustellen?
Auch bei einer betriebswirtschaftliche Prüfung stellt der Prüfer Wesentlichkeitsüberlegungen hinsichtlich Art, Zeitpunkt und Ausmass der PH an und beurteilt, ob der Prüfungsgegenstand frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.