Hilfspersonen der Kaufleute Flashcards
1
Q
Selbstständige Hilfspersonen der Kaufleute
A
„Selbstständig“ sind solche die im Wesentlichen frei ihre Tätigkeit gestalten und die Arbeitszeit bestimmen können
- Handelsvertreter, §§ 84 ff HGB
- Handelsmakler, §§ 93 ff HGB
- Frachtführer, §§ 407 ff BGB
- Spediteur, §§ 453 ff HGB
- Lagerhalter, §§ 467 HGB
- Kommissionär, §§ 383 ff HGB
2
Q
Voraussetzungen des Handelsvertreters, §§ 84 ff HGB
A
- Handelsvertreter als selbst Gewerbetreibender (auch Kleingewerbe)
- Handlung in fremden Namen
Vermittlung oder Abschluss von Geschäften für einen Unternehmer (nicht zwingend KM) auf fremde Rechnung für fremde Unternehmer - auf Dauer
dh ständiges Betrauungsverhältnis
3
Q
Rechtsfolge des Handelsvertreters
A
- Ansprüche/ Rechte
- Provision, § 86, 87 HGB
- Ausgleich nach Beendigung
- Schadensersatz bei fristloser Kündigung - Pflichten
- -> Schuldet insbesondere das Tätigwerden - analoge Anwendung
auf Kommissionsagent Vertragshändler, Franchisenehmer
4
Q
Voraussetzungen Handelsmakler, §§ 83 ff HGB
A
- Selbst Gewerbetreibender (auch Kleingewerbe, § 93 III HGB)
- Vermittlung von Verträgen
- Geschäfte des Handelsverkehrs
- auf den Abschluss gerichtet - gewerbsmäßig
zur Erzielung von Einnahmen
5
Q
Rechtsfolge des Handelsmaklers
A
- Ansprüche/ Rechte
- Provisionsanspruch
- grds. keine Inkassovollmacht - Pflichten
- grds keine Tätigkeitspflicht
- Nebenpflichten (Info und Aufklärung. Grds. keine allg.
Erkundigungs/ Nachprüfungspflicht)
- Gesetzliches Schutzverhältnis iVz Geschäftsgegner, § 94 ff HGB
6
Q
Frachtführer, §§ 407 HGB
A
- Anwendbarkeit
- Auf kauf. Unternehmer
- auf Kleingewerbetreibende (dann aber ohne §§ 348 - 350 HGB) - Voraussetzungen
- Beförderung des Gutes (Durchführung des Transportes) - Rechtsfolge
- Pflicht Beförderung des Gutes an Bestimmungsort und
Auslieferung an den Empfänger
- gesetz. Pfanddrecht des FF
- verschuldensunabhängige Haftung des FF, § 425 ff HGB
- eigene Rechte des Empfängers, § 421 HGB
7
Q
Spediteur, 453 ff HGB
A
Voraussetzung:
- Besorgung der Versendung von Speditionsgütern
- Im eigenen Namen
- Auf fremde Rechnung
Lediglich die Besorgung der Versendung, nicht die tatsächliche Versendung (Abgrenzung zum Frachtführer)
8
Q
Lagerhalter, §§ 467 HGB
A
Voraussetzung:
- Lagerung und Aufbewahrung des Lagergutes
- gegen Entgelt
Achtung: Orderlagerscheins, §§ 475 ff HGB
9
Q
Die Unselbstständigen Hilfspersonen/ Mitarbeiter
A
- Prokurist, § 49 ff HGB
- Handlungsbevollmächtigter, § 54 ff HGB
- Ladenangestellte, § 56 HGB