Grundsicherung für Arbeitssuchende und soziale Hilfen Flashcards

1
Q

Wann wurde das Grundgesetz (GG) vom Parlamentarischen Rat beschlossen?

A

Am 08.Mai 1949

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2
Q

Welche Bedeutung hat das Grundgesetz für unser Land?

A

„Das Grundgesetz ist in einer Situation beschlossen worden, in der der Zweite Weltkrieg gerade erst zu Ende war“ (1939-1945)
Es sei etwas Besonderes, dass das völlig zerstörte Deutschland die Demokratie aufbauen konnte – und dass sie jetzt schon seit 75 Jahren funktioniert und mittlerweile auch seit fast 35 Jahren gemeinsam im wiedervereinigten Deutschland. (Wiedervereinigung 03.10.1990)

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3
Q

Von wem wurden die Mitglieder des Parlamentarischen Rats gewählt?

Parlamentarischer Rat nannte sich die verfassunggebende Versammlung, die vom 1. September 1948 bis 8. Mai 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausgearbeitet hat,

A

Von den westdeutschen Landesparlamenten

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4
Q

Von wem wurde das GG am 08 Mai 1949 beschlossen?

A

Vom Parlamentarischen Rat

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5
Q

Wann trat das Grundgesetz (GG) in Kraft?

A

Am 24. Mai 1949

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6
Q

Wann wurde das GG verkündet?

A

Am 23. Mai 1949

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7
Q

Als was trat das GG in Kraft?

A

Als provisorische Verfassung der Bundesrepublik

Das Grundgesetz wurde 1949 als Provisorium geschaffen. Und trotz der bewegten Geschichte Deutschlands blieb es bis heute bestehen, mehr noch: mit der Einheit 1990 wurde es faktisch zur Verfassung des wiedervereinigten Deutschland. Aus dem Provisorium wurde ein Definitivum.

Das Provisorium (von lat. provisio, „Vorsorge“) bezeichnet eine für den vorübergehenden Zweck eingerichtete Sache

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8
Q

Was passierte am 03. Oktober 1990?

A

Seit dem gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland, weil an diesem Tag die Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR dem GG beigetreten sind (Deutschlands Wiedervereinigung)

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9
Q

Seit wann gilt das GG für ganz Deutschland?

A

Seit dem 03. Oktober 1990

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10
Q

Welche Bedeutung hat das GG für die Sozialverwaltung?

A
  • Menschenwürde
  • Grundrechte
  • Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG
  • Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG
    —> Gewaltenteilung (horizontal, vertikal)
    —> Unabhängigkeit der Gerichte
    —> Verfassungsgerichtsbarkeit - BVerfG

Die Menschenwürde ist das oberste Prinzip des Grundgesetzes und steht in Artikel 1 GG. Sie ist unantastbar und bildet die Grundlage für alle staatlichen Maßnahmen. Für die Sozialverwaltung bedeutet dies, dass alle Entscheidungen und Maßnahmen darauf abzielen müssen, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
z.B. Sozialleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie eine menschenwürdige Lebensführung ermöglichen (Unterkunft, soziale Teilhabe usw.)

GG Art. 2 - 19 GG (informationalle Selbstbestimmung, Gleichbehandlung, usw.)

Das Sozialstaatsprinzip ist in Artikel 20 Abs. 1 GG verankert und verpflichtet den Staat, eine soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

Das Rechtsstaatsprinzip, verankert in Artikel 20 Abs. 3 GG, besagt, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist und die vollziehende Gewalt sowie die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.

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11
Q

Beschreiben Sie die Bedeutung der Gewaltenteilung.

A

Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie und besagt, dass die staatliche Gewalt in drei unabhängige Bereiche aufgeteilt ist:

Legislative (gesetzgebende Gewalt): Erlässt die Gesetze, die die Grundlage für das Handeln der Sozialverwaltung bilden.

Exekutive (vollziehende Gewalt): Die Sozialverwaltung gehört zur Exekutive und setzt die Gesetze in Form von Verwaltungsakten um.

Judikative (rechtsprechende Gewalt): Unabhängige Gerichte überwachen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Sozialverwaltung und bieten Bürgern Rechtsschutz.

Die vertikale Gewaltenteilung bezieht sich auf die Aufteilung der staatlichen Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen. In der Sozialverwaltung bedeutet dies, dass verschiedene Sozialleistungen auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen organisiert und durchgeführt werden.
(SGB = Bundesrecht, JuFöG = Landesrecht)

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12
Q

Welche Rolle spielt die Unabhängigkeit der Gerichte in Bezug auf die Sozialverwaltung?

A

Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein zentraler Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und gewährleistet, dass Bürger eine unparteiische Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen erhalten:

Rechtsschutz: Bürger können gegen Entscheidungen der Sozialverwaltung klagen. Unabhängige Gerichte überprüfen diese Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit.

Kontrolle der Verwaltung: Die Gerichte stellen sicher, dass die Sozialverwaltung gesetzeskonform handelt und Grundrechte nicht verletzt werden.

Vertrauensschutz: Die Unabhängigkeit der Gerichte stärkt das Vertrauen der Bürger in die Rechtssicherheit und die Gerechtigkeit des Verwaltungshandelns.

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13
Q

Fakten zum BVerfG?

A

BVerfG = in Karlsruhe (Baden-Württemberg)
oberste Gerichtshof auf Bundesebene

hat die Aufgabe, die Einhaltung des Grundgesetzes zu überwachen

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14
Q

Was bedeutet Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes?

A

Die Bindung der vollziehenden Gewalt, also der Verwaltung oder Exekutive, an Gesetz und Recht wird auch als das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bezeichnet. Man entnimmt diesem Prinzip im Wesentlichen zwei Grundsätze:

Die Verwaltung darf bei all ihrem Handeln nicht gegen die Gesetze verstoßen, darf also nicht rechtswidrig handeln (Vorrang des Gesetzes). Der Vorrang des Gesetzes schreibt weiter vor, dass Vorschriften, die im Rang unter den Gesetzen stehen, nicht zu den Gesetzen in Widerspruch stehen dürfen. So darf beispielsweise eine Rechtsverordnung nicht gegen ein Gesetz verstoßen.

Ein Teil des Prinzips der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist zudem der Grundsatz, dass die Verwaltung nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen darf (Vorbehalt des Gesetzes). Eine Behörde benötigt beispielsweise zum Erlass eines Bescheides eine gesetzliche Vorschrift, die sie zum Erlass dieses Bescheides ermächtigt. Die Behörde muss beim Erlass des Bescheides dann die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung einhalten, ansonsten würde sie rechtswidrig handeln.
Die Bindung der vollziehenden Gewalt an Recht und Gesetz wird gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern durch die Rechtsschutzgarantie des Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes abgesichert. Dieser legt fest, dass jeder Person, die durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offensteht. Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger beispielsweise einen Bescheid einer Behörde für rechtswidrig hält, kann er oder sie die Rechtmäßigkeit des Bescheids vor den unabhängigen Gerichten überprüfen lassen.

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15
Q

Was bedeutet Ermessen?

Zur Wiederholung, falls allgemeine Fragen kommen

A

Ermessen ist ein Aspekt auf der Rechtsfolgenseite einer Behörden-Entscheidung, es betrifft also die Frage, ob eine Behörde bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen eine bestimmte Entscheidung treffen muss, kann oder darf.

  1. Rechtlich gebundene Verwaltung bei den sog. Muss-Vorschriften
    Die Rechtsfolge ist in diesen Fällen zwingend, d.h. es besteht eben kein Entscheidungsspielraum.
  2. Ermessensverwaltung bei den sog. Kann-Vorschriften
    Hierbei handelt es sich um den Regelfall des Ermessens. Wie oben bereits beschrieben kann die Verwaltung zwischen verschiedenen Rechtsfolgen wählen.
  3. Rechtlich gebundenes Ermessen bei den sog. Soll-Vorschriften
    Im Grundsatz ist in diesen Fällen die Rechtsfolge ebenso zwingend. In Ausnahmefällen kann jedoch von der zwingenden Rechtsfolge abgerückt werden.

Ermessensfehler:
1. Ermessensnichtgebrauch
Ein Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn die Behörde das ihr zustehende Ermessen nicht ausübt, weil sie gar nicht erkannt hat, dass ihr überhaupt ein Ermessen zusteht.
Ein solcher Ermessensfehler liegt aber auch dann vor, wenn die Verwaltungsbehörde ihr Ermessen zwar angewandt hat, dies jedoch nicht deutlich gemacht hat.

  1. Ermessensüberschreitung
    Eine Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn die Verwaltung eine vom Gesetz nicht vorgesehene Rechtsfolge wählt, die Rechtsfolge also entweder generell oder lediglich im konkreten Einzelfall unzulässig ist.
  2. Ermessensfehlgebrauch
    Ein Ermessensfehlgebaucht liegt vor, wenn die Verwaltungsbehörde den Sinn und Zweck des Gesetzes nicht richtig erkennt und ihre Ermessensentscheidung daher auf fehlerhafte Überlegungen stützt.

Ermessensreduktion auf Null
In einigen Fällen wird das Ermessen allerdings eingeschränkt. Man spricht insoweit von einer Ermessensreduktion auf Null (auch als Ermessensreduzierung auf Null bekannt). In diesen Fällen ist nur eine einzige Entscheidung fehlerfrei möglich. In der Regel wird dies anzunehmen sein, wenn eine starke Beeinträchtigung zu erwarten ist oder bereits vorliegt.

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16
Q
A
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17
Q

Wann ist das Grundgesetz offiziell in Kraft getreten?

A

Am 24.Mai 1949

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18
Q

Was gehört zu den sozialen Grundrechten?

A

Es gibt grundsätzlich keine sozialen Grundrechte

Soziale Grundrechte waren lange ein Thema, sie sind aber als solche nicht im GG verbrieft worden

Dennoch gibt es Grundrechte, die sozusagen sozial angehaucht sind (Recht auf Arbeit §15, Wohnung § 13, Bildung § 14)

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19
Q

Wo ist das Sozialstaatsprinzip geregelt?

A

Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG

Das bedeutet, dass sich der Gesetzgeber in der Bundesrepublik auch um soziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit der Bürger kümmern muss. Wichtige Bereiche der sozialen Gesetzgebung in Deutschland sind neben der Arbeitsgesetzgebung und der Steuergesetzgebung die Sozialversicherung, also die gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus finanziert der Staat soziale Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld oder Sozialhilfe.

Hartz IV, BaföG usw.

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20
Q

Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet, auf sozialen Ausgleich hin zu wirken und für soziale Sicherheit zu sorgen. Ist diese Aussage richtig oder falsch?

A

Richtig

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21
Q

Welche wesentlichen Leitgedanken beinhaltet das Sozialstaatsprinzip?

A

Soziale Ausgleich, soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit

22
Q

Was beschreibt das Subsidiaritätsprinzip im Sozialstaat?

A

Staatliche Hilfe nur, wenn keine Eigenversorgung möglich ist

23
Q

Wer gilt als Begründer des Sozialstaats in Deutschland?

A

Otto von Bismarck

24
Q

Welche Leistung gehört nicht zur Sozialversicherung in Deutschland
A. gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung
B. gesetzliche Rentenversicherung
C. Arbeitslosenversicherung
D. gesetzliches Kindergeld

A

D. Gesetzliches Kindergeld

25
Q

Was ist eine Aufgabe der Sozialgerichte in Deutschland?

A

Sozialrechtliche Streitigkeiten klären

26
Q

Welche Institution ist zuständig für die Durchführung der Sozialversicherung?

A

Deutsche Rentenversicherung

27
Q

Wofür benötigt man Leistungen der Eingliederungshilfe?

A

Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben.

28
Q

Zu welchem SGB gehört das Recht der Eingliederungshilfe?

A

Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 neu geregelt.
Es ist seitdem nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII).
Es ist nun in Teil 2 des Sozialgesetzbuchs 9 (SGB IX) zu finden.
Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen.

29
Q

Wer bekommt Leistungen der Eingliederungshilfe?

A

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderung, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.

Bei der Prüfung, ob eine geistige Behinderung wesentlich ist, gilt: Es kommt für die Beurteilung nicht entscheidend auf den Umfang der Beeinträchtigung an, sondern darauf, wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabe auswirkt. Deshalb darf auch nicht einfach auf den Grad der Behinderung oder den ermittelten Intelligenzquotienten (IQ) abgestellt werden.

30
Q

Welche Leistungen gibt es in der Eingliederungshilfe?

A

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind sehr vielfältig. Sie sind in Teil 2 des SGB IX zusammengefasst und in vier Leistungsgruppen aufgeteilt.

Leistungen zur sozialen Teilhabe
Sie sind in den § 113 bis § 116 SGB IX geregelt (Kapitel 6), die wiederum auf die § 77 bis § 84 SGB IX verweisen.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe stellen die behinderungsbedingt notwendige Unterstützung im sozialen Bereich sicher. Zu ihnen gehören etwa die Unterstützung beim Wohnen und in der Freizeit sowie heilpädagogische Leistungen und Leistungen zur Mobilität.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Diese sind in § 112 SGB IX geregelt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten hierüber die aufgrund ihrer Behinderung notwendige Unterstützung in der Schule, bei der Ausbildung oder im Studium.
Wichtigste Leistungen für Kinder mit geistiger Behinderung ist die Schulbegleitung. Zu dieser Leistung gehört auch die Unterstützung am Nachmittag in einer Offenen Ganztagsschule.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Diese sind in § 111 SGB IX geregelt.
Neben Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sind auch Leistungen bei anderen Leistungsanbietern, das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung vorgesehen

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören beispielsweise die Frühförderung und die Gewährung von Heil-­ und Hilfsmitteln.

31
Q

Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht im Kontext der Eingliederungshilfe?

A

Ein wichtiger Grundsatz im Recht der Eingliederungshilfe ist das Wunsch-­ und Wahlrecht, das in § 104 Absatz 2 und 3 SGB IX geregelt ist. Die Vorstellung des Menschen mit Behinderung zur Gestaltung der Leistung soll bei der Entscheidung über die Leistung berücksichtigt werden.
Das Wunsch-­ und Wahlrecht greift dann, wenn ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe dem Grunde nach besteht (»Ob«), jedoch mehrere geeignete Alternativen denkbar sind (»Wie«). Das ist z. B. der Fall, wenn verschiedene Maßnahmen in Betracht kommen.
Nach § 104 SGB IX muss Wünschen des Leistungsberechtigten entsprochen werden, wenn diese angemessen sind.

Vergleichbare Leistung zumutbar? Gewünschte Leistung ist nicht unangemessen teuer?

32
Q

Ist ein Antrag für Leistungen der Eingliederungshilfe notwendig?

A

Leistungen der Eingliederungshilfe müssen seit 2020 beantragt werden. Geregelt ist das in § 108 SGB IX.

33
Q

Zu welcher Säule gehört das SGB VIII und IX?

A

Solziale Förderung und Hilfe

34
Q

Gesamtausgaben nach Trägerbereichen:
Die Entwicklung der Ausgaben zeigt deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Trägerbereichen. Während in der Eingliederungshilfe, Krankenversicherung und Unfallversicherung überdurchschnittliche Zuwächse zu verzeichnen waren, lagen die Ausgaben in der Rentenversicherung und bei der Bundesagentur für Arbeit unter dem allgemeinen Durchschnitt

Wie hoch sind die Ausgaben der EIngliederungshilfe ca.?

A

Die Eingliederungshilfe ist ein wichtiger Träger von verschiedenen Trägerbereichen für Menschen mit Behinderung. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe entsprechen in etwa der Hälfte der Gesamtausgaben. Für 2022 beträgt der Anteil 55,2 %.

35
Q

Welchen Anteil nimmt die EIngliederungshilfe bei verschiedenen Leistungen für Menschen mit Behinderung ungefähr ein?

A

EGH = 55, 2 %

Unfallversicherung 12, 1%
Krankenversicherung 8, 5%
Rentenversicherung 16 %
usw.

36
Q
A

Im Jahr 2022 erhielten in Deutschland nach Auskunft der zuständigen Verwaltungsstellen rund eine Million Personen Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 2,1 %. Im Berichtsjahr 2021 haben im Laufe des Jahres knapp 980 000 Menschen entsprechende Leistungen erhalten.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern und sie zur Wahrnehmung einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensplanung und -führung befähigen.

Die Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe waren im Jahr 2022 durchschnittlich 34 Jahre alt. Rund 309 000 beziehungsweise 31 % der Leistungsberechtigten waren Kinder unter 18 Jahren. Knapp 60 % aller Leistungsberechtigten waren Männer und rund 40 % Frauen.

37
Q

Wie ist das SGB IX grundlegend aufgebaut? Welche Bereiche umfasst es?

A

Teil 1 – §§ 1-89 (14 Kapitel)
* Allgemeines Teilhaberecht für alle Rehabilitationsträger

Teil 2 - §§ 90-150a (11 Kapitel)
* Eingliederungshilferecht
* Besonderes Sozialrecht

Teil 3 - §§ 151-241 (14 Kapitel)
* Schwerbehindertenrecht

38
Q

Wer erhält Leistungen der Eingliederungshilfe? (Voraussetzungen)

A
  • Mensch mit Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 SGB IX
  • wesentliche Behinderung oder drohende wB
  • Erfüllung der Aufgabe der EGH § 90 SGB IX
  • Konkretisierung der Leistungsberechtigung durch RechtsVO nach § 99 Abs. 4
    SGB IX
39
Q

Welche Verfahrensbesonderheiten gibt es?

A
  • Antragserfordernis § 108 SGB IX
  • Koordinierung und Bearbeitungsfristen §§ 14 ff. SGB IX
  • Gesamtplanung (§§ 117 ff. SGB IX); ggf. zusätzlich Teilhabeplanung (§§ 19 ff.
    SGB IX)

Das Gesamtplanverfahren bezeichnet die Planung und Durchführung von Leistungen im Zusammenwirken mit dem behinderten Menschen und sonstigen Beteiligten.

40
Q

In welchem § stehen die Leistungen der Eingliederungshilfe?

A

In § 102 SGB IX

41
Q

Welche der Leistungen wird nachrrangig verwendet?

A

Leistungen der sozialen Teilhabe nachrrangig zu den aderen (medizinische Rehabilitation, Arbeitsleben, Bildung)

42
Q

Was sind Leistungen zur sozialen Teilhabe? Sind diese abschließend?

A

Nein, sie sind nicht abschließend (“insbesondere”) –> offener Katalog

(Leistungen nachlesbar in § 113 Abs. 2)
* Leistungen für Wohnraum,
* Assistenzleistungen,
* heilpädagogische Leistungen,
* Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie (§ 80),
* Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
* Leistungen zur Förderung der Verständigung,
* Leistungen zur Mobilität,
* Hilfsmittel,
* Besuchsbeihilfen.

43
Q

Welche Leistungsgrundsätze gibt es?

A
  • Einzelfallgrundsatz - § 104 Abs. 1 SGB IX
  • Bedarfsdeckungsgrundsatz - § 104 Abs. 1 SGB IX
  • Nachranggrundsatz - § 91 SGB IX
  • Wunsch- und Wahlrecht - § 104 Abs. 2-4
  • Leistungsformen - § 105
    Auch Pauschalen und Persönliches Budget möglich
44
Q

Was sind angrenzende Sozialleistungen der Eingliederungshilfe?

A
  • Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII
  • Lebensunterhaltsleistungen – insbes. SGB II, XII
  • Hilfe zur Pflege - §§ 61-66a SGB XII
  • Pflegeversicherung – SGB XI
  • Weitere Sozialversicherungsleistungen – SGB III, V, VI
45
Q

Was besagt das Lebenslagenmodell?

A

§ 103 Abs. 2 SGB IX

Die Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung sind gleichrangig und können grundsätzlich nebeneinander gewährt werden. Keine der Leistungen ist vorrangig oder nachrangig.

Daher Lebenslagenmodell:

Behinderung
- von Geburt an oder
- bis zur Regelaltersgrenze eingetreten

–> Bis zum Erreichen der
Regelaltersgrenze oder Über die
Regelaltersgrenze hinaus, soweit die Ziele
der Eingliederungshilfe erreicht werden können

–> Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen die häuslichen Leistungen der Hilfe zur Pflege

Dann: Einkommens- und Vermögensgrenzen der Eingliederungshilfe gelten

ODER:
Behinderung und Pflegebedürftigkeit nach
Erreichen der Regelaltersgrenze

–> Gleichrangigkeit von Eingliederungs- und
Pflegeleistungen  Zugang zu beiden Leistungen

Dann: Hilfe zur Pflege wird nach den Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe erbracht

46
Q

Vertragsrecht - welche allgemeinen Grundsätze zur Leistungserbringung sind relevant?

A

Grundsätze - §§ 123 ff. SGB IX
* Wirtschaftlichkeit
* Sparsamkeit
* Subsidiarität

47
Q

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Inobhutnahme? Wer ist dafür zuständig?

A

Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 S.1 SGB 8
-> zuständig hierfür ist das Jugendamt

Die Inobhutnahme ist eine andere Aufgabe nach § 2 Abs. 3 SGB 8
-> § 3 Abs. 3 S.1 SGB 8 Öffentliche Träger sind Zuständig

KONKURRENZREGELUNG aus § 10 Abs. 4 S.2: SGB 8 GREIFT NICHT, weil Inobhutnahme KEINE Leistung ist

48
Q

Wer ist zuständig für die Leistung der Unterbringung in der Pflegefamilie und auf welchen Rechtsgrundlagen basiert dies? Welche Inhalte/Bestandteile sind bei dieser Leistung zu beachten? Erfolgt dies in einheitlicher Leistungszuständigkeit oder sind ggf. unterschiedliche Träger für einzelne Teile der Leistung zuständig?

A

Basis: Leistungen der Eingliederungshilfe (junger Mensch ist körperlich und geistig behindert)

Konkurrenzregelung aus § 10 Abs. 4
-> Grundsatz: SGB 8 geht vor SGB 9 (Satz 1)
Aber hier: SGB 9 geht vor SGB 8 (Satz 2, weil geistig behinderter junger Mensch)
-> Nur wenn im SGB 8 und SGB 9 DECKUNGSGLEICHE Leistungen angeboten werden

deckungsgleiche Leistungen:
SGB 8: §§ 27, 33
SGB 9: §§ 80, 113 Abs. 2 Nr. 4

Ziele der §§ §§ 80, 113 Abs. 2 Nr. 4 SGB 9:
Das Sorgen für ein angemessenes Wohnen unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe, die Sicherung einer individuellen pädagogischen Betreuung unter Berücksichtigung der Behinderung, die Ermöglichung der Weiterentwicklung der Persönlichkeit und die Gewährleistung der Wahrnehmung und häuslichen Unterstützung der therapeutischen Maßnahmen (z.B. Arztbesuche, krankengymnastische, logopädische oder ergotherapeutische Behandlungen).

Was umfasst der § 80 SGB 9 ?

enge Auslegung:
Nur die Betreuung gem. § 80 SGB 9 wird von der Eingliederungshilfe übernommen
Beratung gem. § 37a SGB 8 wird von dem Jugendamt übernommen (Praktische Gründe wegen der Erfahrung in diesem Themengebiet)
§ 39 SGB 8, also der Unterhalt wird auch vom Jugendamt getragen
= Doppelzuständigkeit - enge Kooperation
Fokus: Das Kind an sich (und Behinderung)

weite Auslegung:
§ 80 SGB 9, also die Eingliederungshilfe umfasst AUCH die Beratung von Pflegefamilien und den Unterhalt für das Kind
EGH ist zuständig, daher Fokus: Behinderung

49
Q

Wie verhält es sich in solchen Konstellationen mit dem Thema Rückführung in die Herkunftsfamilie?

A

§ 37 Abs. 1 S. 1 SGB 8 als Basis (Eltern haben ein Anspruch auf Förderung der Beziehung zu ihrem Kind)
-> Wächteramt aus Art 6 Abs. 2 GG, § 1 Abs. 2 SGB 8 –> Pflege und Erziehung ist zuvörderst obliegende Pflicht

Ist EGH oder Jugendhilfe zuständig?
Jugendhilfe, weil es a) keine analoge Leistung im SGB 9 gibt (Beratung der Eltern) und b) es hat nichts mit der Eingliederung des Kindes zu tun, sondern vielmehr mit dem Erziehungsdefizit der Eltern

50
Q

Bleibt die Wächterfunktion des SGB VIII für Kindeswohlgefährdung in diesen Konstellationen unberührt?

A

Wächteramt ist grundsätzlich in Art 6 Abs. 2 GG, § 1 Abs. 2 SGB 8 geregelt.

Abs. 3 regelt, dass Kinder nur von der Familie getrennt werden dürfen, wenn die Eltern versagen/verwahrlosen –> § 8a SGB 8 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

(sytematisch ist die Stelle des § 8a im SGB VIII fraglich, da Leistungen (§ 2 Abs. 2 SGB 8) vs. Andere Aufgaben (§ 2 Abs. 3 SGB 8) und § 8a davor steht.
Grundsätzlich gehört es zu den Anderen Aufgaben, weil u.a. enger Zusammenhang zu § 42 SGB 8

Konkurrenzregelung aus § 10 Abs. 4 greift nicht, weil es keine Leistung ist
Jugendamt verfügt über notwendige Fachkräfte + Expertise, daher ist es sinnig, dass das Jugendamt zuständig ist

51
Q

Welche Regelungen gelten für das Verhältnis des Leistungsträgers zum Leistungserbringer?
Kann ein Leistungsträger Rahmenbedingungen festsetzen, die als Maßstab für individuelle Einzelleistungsvereinbarungen dienen können?

A

bei weiter Auslegung des § 80 SGB 9, also nur die EGH zuständig ist:
Vertrag zwischen EGH und Pflegefamilie, § 123 SGB 9 (nach dem sozialrechtlichen Dreieck, Leistungsträger und Leistungserbringer)
Inhalt: § 134 Abs. 1 SGB 9 (Wie und wie viel?)
§ 131 SGB 9 greift nicht
Sozialbehörde Hamburg: Berechnung gemäß § 39 SGB 8
Entscheidung zwischen: § 39 SGB 8 analog verwenden ODER Vertrag gem. § 123ff. SGB 9
§ 123 ff. SGB 9 würde Pflegefamilie aufgrund von Bürokratie mehr belasten

Kommentar von Rasch:
Gut! Sie bleiben hier in Ihrer Argumentation nur noch etwas offen, ob Sie eine Festsetzung bzw. Gewährung der Vergütung analog § 39 SGB VIII oder eine Vereinbarung nach § 123 ff. SGB IX favorisieren. Der Unterschied in der Praxis dürfte aber nicht allzu groß sein. Dennoch passen einige Regelungen der §§ 123 ff. SGB IX nicht so recht auf Pflegepersonen bzw. Pflegefamilien wie z. B. § 124 Abs. 2 SGB IX. Diese sind primär auf professionelle Anbieter ausgerichtet.

52
Q

Kann die Leistung in Form des persönlichen Budgets erbracht werden?

A

WEITE AUSLEGUNG:
Leistungen nach § 80 SGB 9 können auch mithilfe eines Persönlichen Budgets § 29 Abs. 1 S. 1 SGB 9 erbracht werden
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Persönliches Budget umfasst NICHT Unterhalt nach § 39 SGB 8
Sozialbehörde Hamburg sagt: “Weite Auslegung des § 80 SGB 9 und damit auch Anwendung des Persönlichen Budgets gem. § 29 SGB 8
-> Folglich doch § 39 Abs. 5 SGB 8

ENGE AUSLEGUNG:
Persönliches Budget gem. § 29 Abs. 1 S. 1 SGB 9 greift nicht!