Grundrechte Flashcards

1
Q

Allgemeine Handlungsfreiheit

A

Art. 2 (1) GG

Pers. SB= Menschenrecht, Alle natürlichen sowie inlandisch juristische Personen

Sach. SB = geschützt wird jedes menschliche Handeln was nicht einem spezielleren Grundrecht unterfällt (Auffanggrundrecht). Jeder hat das Recht zu tun und lassen was er möchte.

Schranken= kann wegen der Verlezung der Rechte Anderer und Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder der das Sittengesetz eingeschränkt werden

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2
Q

Menschenwürde
Art. 1 (1) GG

A

PS: Menschenrecht, natürliche Personen

SSB: Geschützt wird der soziale Wert und der Achtungsanspruch der sich aus dem Mensch sein ergibt.
Das bedeutet Schutz vor:
-Degradierung zum Objekt
-Verletzung der freien Willens Entscheidung
-Verletzung der Ehr und Schamgefühls

Die Menschenwürde gilt über den Tod hinaus und kann nicht aberkannt werden

Schranken: kann nicht aberkannt werden

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3
Q

Freie Entfaltung der Persönlichkeit/ Allgemeine Handlungsfähigkeit
Art. 2 (1) GG

A

PSB: Menschenrecht, nat. + inländisch juristische Pers.

SSB: Geschützt wird jedes menschliche Handeln welches nicht einem spezielleren Grundrecht unter fällt (Auffanggrundrecht).
Jeder hat das Recht zu tun und lassen was er möchtet.

Schranken: Kann wegen der Verletzung der Rechte anderer oder Verstößen gegen die Verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz eingeschränkt werden

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