Geschäftsfähigkeit Flashcards
1
Q
Geschäftsfähigkeit?
A
Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abschließen zu können (§ 105 I BGB
Zu unterscheiden von:
- Ehe- und Testierfähigkeit (§ 2229 I)
- Deliktsfähigkeit (§ 828 BGB)
2
Q
vor 7. Lebensjahr?
A
geschäftsunfähig gem. § 104 Nr. 1 BGB
3
Q
ab 7. Lebensjahr?
A
Lebensjahr: beschränkt geschäftsfähig § 106 ff. BGB
- Einwilligung („vorher“) der Eltern § 107 BGB
Ausn.: Lediglich rechtlicher Vorteil (z.B. Schenkung)
P: Grundstück (Steuern, Abgaben Versicherungspflicht) - Genehmigung (“nachträglich“) § 108 BGB: schwebend unwirksam
Ausn.: § 111 BGB (z.B. Kündigung) - Taschengeldparagraph § 110 BGB
4
Q
ab 18. Lebensjahr?
A
voll geschäftsfähig
5
Q
Rechtsfolge von geschäftsunfähigkeit?
A
WE ist nichtig
•Auch kein Zugang möglich (§ 131 I)
•Keine Erfüllungswirkung (§ 362) bei Leistung an den Geschäftsunfähigen
•Im Sachenrecht gelten vom Geschäftsunfähigen weggegebene Gegenstände als abhanden gekommen (§ 935)
•Vertretung durch gesetzliche Vertreter nötig