Anfechtung Flashcards

1
Q

Prüfungsschema einer Anfechtung?

A
  1. Anfechtungserklärung
  2. Anfechtungsgrund
  3. Anfechtungsfrist
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2
Q

Welche Anfechtungsgründe gibt es?

A
  • Inhaltsirrtum §119 I BGB
  • Erklärungsirrtum §119 I BGB
  • Eigenschaftsirrtum §119 II BGB
  • Unrichtige Übermittlung §120 BGB
  • Argliste Täuschung §123 BGB
  • Widerrechtliche Drohung §123 BGB
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3
Q

Wo ist die Anfechtungserklärung geregelt?

A

§143 I BGB

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4
Q

Merke:

Der Anfechtende muss nicht explizit das Wort “Anfechtung” gegenüber dem Anfechtungsgegner erwähnen. Es reicht viel mehr aus, wenn man aus dem Willen des Erklärenden, darauf schließen kann, dass dieser einen Willensmangel bzgl. des angehenden Rechtsgeschäfts aufweist.

A

-

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5
Q

Was ist ein “Irrtum”?

A

Irrtum = unbewusstes Auseinanderfallen von Gewolltem und Erklärtem.

Der Irrtum muss hierbei erheblich bzw beachtlich sein.

Hierbei reicht regelmäßig ein Versprechen, Vergreifen oder ein Verschreiben aus.

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6
Q

Worum handelt es sich bei einem Inhaltsirrtum?

A

§119

Bei einem Inhaltsirrtum handelt es sich um einen Irrtum, bei dem der Erklärende zwar weiß, dass er etwas erklärt, er aber nicht weiß, was er damit erklärt.

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7
Q

Was sind verkehreswesentliche Eigenschaften

§119 II BGB

A

“Verkehrswesentlich” sind solche Eigenschaften, wenn der Verkehr an das Vorhandensein oder Fehlen der Eigenschaften wesentliche Folgen für die Wertbildung knüpft.

Eigenschaften = wertbildende Faktoren einer Sache, jedoch nicht Wert oder Preis an sich!

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8
Q

MERKE:

Der §119 II BGB ist nicht anwendbar, wenn die sachmängelhaftung aus den §§434 ff. BGB greift!

A

-

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9
Q

Was besagt der §120 BGB

A

Unrichtige Übermittlung

Setzt voraus, dass ein Bote für einen anderen , dessen WIllenserklärung übermittelt, dies allerdings versehentlich, falsch tut .

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10
Q

Wo findet man die “Unrichtige Übermittlung”?

A

§120BGB

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11
Q

wo findet man die “argliste Täuschung”?

A

§123 I Alt.1 BGB

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12
Q

Was sind die Voraussetzungen fpr Argliste Täuschung?

A
  • Täuschung
  • Arglist
  • Irrtum beim Vertragspartner
  • Kausalität zwischen der Täuschung und der Abgabe der WE
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13
Q

Definiere “Täuschung”

A

Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.

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14
Q

Definiere “Arglist”

A

Arglist des Täuschenden ist gegeben, wenn er weiß, dass sein Vertragspartner seine WE nicht, oder nicht mit dem abgegebenen Inhalt, ohne die Täuschung abgegeben hätte.

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15
Q

Definiere “Kausal”

A

Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Form entfiele.

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16
Q

Wo findet man Widerrechtliche Drohung

A

§123 I Alt. 2 BGB

17
Q

Voraussetzungen für Widerrechtliche Drohung?

A

Drohung
Kausalität zwischen Drohung und Abgabe der WE
Widerrechtlichkeit der Drohung
Vorsatz bzgl der Drohung

18
Q

Definiere “Drohung”

A

Eine Drohung ist das In- Aussicht - Stellen eines nicht unempfindlichen Übels, auf welches der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. Als Übel genügt hierbei jeder Nachteil.

19
Q

Anfechtungsfrist?

A

§121 BGB für die §119,120 BGB

  • Die Anfechtung muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund erfahren hat
  • Anfechtung ist gem. §121 II BGB AUSGESCHLOSSEN, wenn seit der Abgabe der WE 10 Jahre vergangen sind.
20
Q

Rechtsgeschäft ist von Anfang an nichtig

unwirksam?

A

Bewusstlosigkeit/vorrübergehende Störung der Geistestätigkeit (§ 105, 2)
•Geschäftsunfähigkeit (§ 105,1)
•Sittenwidrigkeit/Wucher (§ 138)
•Scheingeschäft (§ 117)
•Scherzgeschäft (§ 118)
•Verstoß gegen Formvorschriften (§ 125)
•Verstoß gegen gesetzliche Verbote (§ 134)

21
Q

Rechtsgeschäft ist erst nach Ablehnung von Anfang an nichtig

schwebend unwirksam

A

Vertrag eines beschränkt Geschäftsfähigen (§ 108)

22
Q

Wirksames Rechtsgeschäft kann durch Anfechtung rückwirkend unwirksam (nichtig) werden

A
Anfechtungsgründe:
•Erklärungsirrtum (§ 119,1)
•Inhaltsirrtum (§ 119)
•Falsche Übermittlung (§ 120)
•Arglistige Täuschung (§ 123,1)
•Widerrechtliche Drohung (§ 123,1)
Anfechtungsfristen:
•Irrtum (§ 119) und falsche Übermittlung (§ 120)
 unverzüglich nach Kenntnisnahme
(§ 121)
•Täuschung und Drohung (§ 123)
 innerhalb eines Jahres ab
Entdeckung
23
Q

Anfechtung - Prüfungsfolge

A
  1. Anfechtungserklärung
  2. Anfechtungsgrund
  3. Anfechtungsfrist
  4. Rechtsfolgen der Anfechtung
24
Q

Was wird zur Anfechtung abgegrenzt?

A

Rücktritt
Widerruf
Kündigung
Auflösendene Bedingung