Familienzulage Flashcards
Welches ist, kurz ausgedrückt, der Zweck der Familienzulagen?
Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen.
Welcher Artikel der Bundesverfassung bildet die Grundlage für die Familienförderung und damit die Familienzulagen?
BV 116
Wann wurde der Verfassungsauftrag ausgeführt betreffend Familienzulagen in der Landwirtschaft? Name des betr. Bundesgesetzes und Datum der Inkraftsetzung
Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) per 01.01.1953
Wann wurde der Verfassungsauftrag ausgeführt betreffend Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft? 8 Name des betr. Bundesgesetzes und Datum der Inkraftsetzung
Bundesgesetz über Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft (FamzG) per 01.01.2009
Welches sind die Auswirkungen des ATSG auf die Familienzulagen?
Das FLG und FamZG haben sich den Regelungen des ATSG unterstellt, dies mit wenigen systembedingten Abweichungen.
Welches sind die am Vollzug der Familienzulagen beteiligten Organe?
Die Durchführungsorgane für die Familienzulagenordnungen sind die Familienausgleichskassen (FAK) und die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber.
Das FamZG (Bundesgesetz über die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft) ist ein sog. Rahmengesetz. Was bedeutet das?
Der Bund gibt den Kantonen einen gewissen Rahmen vor, wobei die Kantone innerhalb dieses Rahmens auch grosszügigere Regelungen vorsehen können.
Die Kompetenz zum Erlass der Ausführungsbestimmungen des FamZG ist zwischen Bund und Kantonen geteilt. Was hat der Bund zu regeln?
Der Bund regelt den Anspruch auf Familienzulagen und die Anspruchsvoraussetzungen. Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit erlässt er Weisungen für eine einheitliche Rechtsanwendung in den Durchführungsstellen.
Nennen Sie vier Elemente von durch den Bund bestimmten Anspruchsvoraussetzungen.
- Beginn und Ende des Anspruchs,
- Altersgrenzen,
- Anspruchskonkurrenz,
- Leistungsexport
- Koordination mit anderen Sozialversicherungen
Die Kompetenz zum Erlass der Ausführungsbestimmungen des FamZG ist zwischen Bund und Kantonen geteilt. Was können die Kantone regeln?
Sie erlassen innerhalb der Vorschriften des Bundes ihre eigenen Familienzulagenordnungen. Die Kantone üben die Aufsicht über die Familienausgleichskassen aus. Sie regeln die Organisation und Finanzierung
Welche Möglichkeiten haben die Kantone (innerhalb des vom Bund gesetzten Rahmens) für die Ausgestaltung der Familienzulagen?
Es steht den Kantonen frei, höhere Leistungen als die bundesrechtlichen Mindestansätze vorzustehen einen Zuschlag für Grossfamilien zu gewähren (z.B. höherer Ansatz ab dem 3. Kind) Geburts- und/oder Adoptionszulagen zu gewähren
Nennen Sie die zur Durchführung des FamZG zugelassen Familienausgleichskassen (Trägerschaft)
die kantonalen Familienausgleichskassen die von den Kantonen anerkannten beruflichen und zwischenberuflichen Familienausgleichskassen die von AHV-Ausgleichskassen geführten Familienausgleichskassen Die Eidg. Ausgleichskasse EAK führt für die Bundesverwaltung, die eidg. Gerichte und die Bundesanstalten eine Familienausgleichskasse. Ihr können sich auch andere Institutionen anschliessen, die der Oberaufsicht des Bundes unterstellt sind oder zum Bund in enger Beziehung stehen (FamZV 15).
Was gilt es in Bezug auf den Anschluss an eine Familienausgleichskasse (FAK) zu beachten, wenn ein Unternehmen in verschiedenen Kantonen Mitarbeitende beschäftigt?
Arbeitgeber müssen sich in jedem Kanton, in dem sie ihren Geschäftssitz oder Zweigniederlassungen betreiben und Arbeitnehmende beschäftigen, einer dort tätigen FAK anschliessen.
Einige Kantone sehen höhere Zulagen vor, als sie laut Bundesgesetz mindestens sein müssten. Wie können bezugsberechtigte Arbeitnehmende die Zulagenhöhe optimieren?
Grundsätzlich gar nicht; für die Unterstellung gilt das Erwerbsortsprinzip.
Auf 2011 wurde ein gesamtschweizerisches Familienzulagenregister eingeführt. Was ist der Zweck dieses Registers?
Das Register soll verhindern, dass mehr als eine Person für dasselbe Kind Familienzulagen bezieht. Zudem soll es den diesbezüglichen Aufwand für die Abklärung minimieren.
Wie können Sie prüfen, ob für das Töchterchen ihrer neuen Mitarbeiterin bereits Kinderzulagen bezogen werden?
Mit dem entsprechenden Link (www.infoafam.zas.admin.ch/AlfaInfoWeb) nach der für ein bestimmtes Kind im Familienzulagenregister abgeklärt werden, ob schon Zulagen bezogen werden. Dazu sind das Geburtsdatum und die 13-stellige Versicherten-Nummer des Kindes eingeben.
95% der Familienzulagen werden gemäss FamZG (Bundesgesetz über die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft) ausgerichtet. Nenne Sie zwei weitere Gesetze nach denen Familienzulagen ausgerichtet werden können.
- Familienzulagen nach FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
- PS Sie machen 2,2% der Familienzulagen aus. Familienzulagen nach AVIG (Arbeitslose)
- PS sie machen 3,0% der Familienzulagen aus und Familienzulagen nach IVG
- PS sie machen 0,1% der Familienzulagen aus.
Welche Personen sind laut Familienzulagengesetz ausserhalb der Landwirtschaft (FamZG) obligatorisch zu versichern?
Erwerbstätige – Unselbstständig und selbstständig Erwerbende – mit einem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen von (2019) über CHF 7’110.– und Nichterwerbstätige mit einem steuerbaren Einkommen bis (2019) CHF 42’600.–
Für Nichterwerbstätige gelten im FamZG neben der Einkommensgrenze weitere Ausschlusskriterien. Nennen Sie 3 Gruppen Nichterwerbstätiger die keinen Anspruch auf Familienzulagen nach FamZG haben
Nichterwerbstätige, deren Ehegatte als Arbeitnehmer/in oder Selbstständigerwerbende/r bezugsberechtigt ist Nichterwerbstätige, deren Ehegatte bereits eine AHV-Rente bezieht Nichterwerbstätige, die selber eine Altersrente der AHV oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen
Welche Personen sind laut Familienzulagengesetz in der Landwirtschaft (FamZG) obligatorisch zu versichern?
- Landwirtschaftliche Arbeitnehmende
- Im Landwirtschaftsbetrieb mitarbeitende Familienmitglieder des/der Betriebsleitenden
- Selbstständig erwerbende Landwirte
FLG: Welche Berufsgruppen zählen zu den selbstständig erwerbenden Landwirten
- Landwirte im Berg- oder Taggebiet
- Älpler
- Berufsfischer
Ist der Grundsatz «pro Kind eine Zulage» erfüllt?
Nicht ganz; Nichterwerbstätige mit einem höheren Einkommen gehen in Sachen Familienzulagen leer aus.
Nach welchem Finanzierungsverfahren funktionieren die Familienzulagen ?
Nach dem Ausgaben-Umlageverfahren
Wer regelt die Finanzierung der Familienzulagen und Verwaltungskosten?
Die Kantone (für verbandliche FAK hauptsächlich die Verbände)
Im Zusammenhang mit der Finanzierung der kantonalen FAK wird von Lastenausgleich gesprochen. Was ist darunter zu verstehen?
Sie können unter den in ihrem Gebiet zugelassenen FAK einen Lastenausgleich festlegen. Dieser hat zum Ziel, die unterschiedlichen finanziellen Belastungen der einzelnen FAK teilweise oder ganz auszugleichen. Dazu haben die Kantone unterschiedliche Berechnungsmodelle gewählt.
Was ist die Bemessungsgrundlage für die zu entrichtenden FAK-Beiträge?
Die Beiträge werden in Prozenten des AHV-pflichtigen Einkommens berechnet.
Wie hoch sind die FAK-Beiträge der Arbeitgebenden (Prozentsatz)?
Der Prozentsatz der FAK-Beiträge ist abhängig von der jeweiligen FAK.
Wie ist die Aufteilung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag geregelt?
Die Arbeitgeber entrichten die ganzen Beiträge. Einzig im Kanton Wallis – mit sehr hohen Familienzulagen – haben sich Arbeitnehmende mit 0,3% zu beteiligen.
Sind die FAK-Beiträge in der Höhe plafoniert (gedeckelt)?
Nicht für Arbeitnehmende; wohl aber für gut verdienende Selbstständigerwerbende – dies auf Jahreseinkommen bis CHF 148’200. – (Grenzbetrag UVG)
Werden auf den Kinder- und Ausbildungszulagen AHV/IV/EO-Beiträge erhoben?
Auf den Zulagen werden keine Beiträge erhoben, soweit sie den Ansätzen gemäss kantonaler FAK oder GAV entsprechen.
Wie verhält es sich mit der AHV/IV/EO-Beitragspflicht, wenn ein Arbeitgeber die Kinder- und Ausbildungszulagen gemäss Personalreglement um mtl. CHF 400.– erhöht?
AHV-frei sind die Kinder-/Ausbildungszulagen gemäss kantonalem Ansatz bzw. gemäss GAV plus mtl. CHF 250.– pro Kind. Die weitergehende Leistung (im Beispiel CHF 150.–) ist beitragspflichtig.
FLG: Wie steht es mit der Beitragserhebung für die Familienzulagen in der Landwirtschaft?
Die landwirtschaftlichen Arbeitgeber haben auf allen Bar- und Naturallöhnen für Arbeitnehmende, die nicht Familienangehörige sind, 2,0% Beiträge abzuführen. Arbeitnehmende sind beitragsfrei. Die restlichen Ausgaben werden durch Mittel der öffentlichen Hand finanziert.
Die Bezugsberechtigung für Familienzulagen ist abhängig von Kind/ern im fraglichen Alter. Zählen Sie vier Kindsverhältnisse auf, die einen Anspruch auf Familienzulagen auslösen können.
Zum Anspruch auf Familienzulagen berechtigen:
- eigene Kinder (Kindsverhältnis gemäss ZGB)
- Stiefkinder
- Pflegekinder
- Geschwister bzw. Enkelkinder
Für den Anspruch für Stiefkinder gibt es weitere Voraussetzungen. Nennen Sie diese.
Die Kinder müssen überwiegend im Haushalt des Stiefelternteils leben und dieser tatsächlich zum Unterhalt des Kindes beiträgt. Zudem muss der leibliche Vater, der «mit der Stiefmutter verheiratet ist», bzw. die leibliche Mutter, die «mit dem Stiefvater verheiratet ist», das alleinige Sorgerecht haben und nicht erwerbstätig sein.