Arbeitslosenversicherung Flashcards
Was ist die Zielsetzung der Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung will durch arbeitsmarktliche Massnahmen zugunsten versicherter Personen drohende Arbeitslosigkeit verhüten und bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen.
Welche Risiken (5 Gebiete) deckt die Arbeitslosenversicherung ab?
Arbeitslosenentschädigung (ALE) Entschädigung des Einkommensausfalls bei Arbeitslosigkeit
Kurzarbeitsentschädigung (KAE) Ersatz von Lohnkosten bei Kurzarbeit Schlechtwetterentschädigung (SWE) Ersatz von Lohnkosten bei wetterbedingten Arbeitsausfällen Insolvenzentschädigung
(IE) Einkommensersatz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) Beiträge an Massnahmen zum Bekämpfen der Arbeitslosigkeit
Was ist das Ziel der AMM?
Mit den AMM soll:
die möglichst rasche Wiedereingliederung – auch von erschwert vermittelbaren Personen – gefördert werden; die Vermittlungsfähigkeit der versicherten Person verbessert werden, damit sie rasch und dauerhaft wieder eingegliedert werden können; die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit vermindert werden.
Welche Artikel der Bundesverfassung bilden die verfassungsmässige Grundlage für das AVIG?
Art. 114 BV-CH
Wann (Datum) ist das AVIG in Kraft getreten?
Das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG) ist betr. Insolvenzentschädigung 1. Januar 1983 in Kraft gesetzt worden; betr. die übrigen Bestimmungen per 1. Januar 1984
Nennen Sie fünf am Vollzug der Arbeitslosenversicherung beteiligte Organe.
mögliche Lösungen sind: Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft, Direktion für Arbeit; Oberaufsicht) Kantonale Amtsstellen (KAST, Abteilung der kantonalen Volkswirtschafs-Direktion; genannt AWA, BECO, KIGA) RAV (regionales Arbeitsvermittlungszentrum) LAM-Stellen (Logistik für arbeitsmarktliche Massnahmen) Arbeitslosenkassen (öffentliche und private) Zahlstellen der Arbeitslosenkassen tripartite Kommission (Vertreter/innen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie der kantonalen Verwaltung) Arbeitgeber
Welchem Departement ist das Seco (Direktion für Arbeit) unterstellt
Dem WBF (eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung)
Neben den öffentlichen (= kantonalen) Arbeitslosenkassen gibt es auch private. Nennen Sie drei grosse private Arbeitslosenkassen:
- unia
- syndicom
- syna
Im Zusammenhang mit der ALV wird von tripartiten Kommissionen gesprochen. Was ist darunter zu verstehen?
Tripartit: Vertreter/innen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie der kantonalen Verwaltung Diese Kommissionen kümmern sich um die Belange der RAV und LAM-Stellen sowie allfällige weitere vom Kanton übertragene Aufgaben.
Was bedeutet im Zusammenhang mit der ALV IIZ?
IIZ = Interinstitutionelle Zusammenarbeit Die kantonalen Amtsstellen, RAV, LAM-Stellen und die Arbeitslosenkassen arbeiten eng zusammen mit Berufsberatungsstellen und Berufsbildungsbehörden, Sozialdiensten, Durchführungsorganen der Invaliden-, Kranken- und Unfallversicherung, weiteren privaten und öffentlichen Institutionen, die für die Eingliederung Versicherter wichtig sind.
Welche Personenkreise (Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende, Nichterwerbstätige) sind obligatorisch versichert?
Das AVIG enthält keine konkrete Nennung der versicherten Personen; genannt werden die beitragspflichtigen und anspruchsberechtigten Personen. Der Arbeitslosenversicherung sind laut Bundesgesetz (AVIG) alle Arbeitnehmenden – auch solche ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG) – angeschlossen.
Gibt es Personen, die zwar versichert, aber nicht beitragspflichtig sind? ggf. welche Personengruppen?
Ja, unter 18-jährige Arbeitnehmende, inkl. Lernende
und umgekehrt, gibt es Personen, die zwar beitragspflichtig, aber versichert nicht sind? ggf. welche Personengruppen?
Ja, Geschäftsleitungsmitglieder und ihre im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten (kein Anspruch auf Kurzarbeits-, Schlechtwetter- oder Insolvenzentschädigung; In Bezug auf Arbeitslosenentschädigung haben sie zudem höhere Anforderungen zu erfüllen als «gewöhnliche» Arbeitnehmende.
Wie hoch ist der in der ALV maximal versicherte Verdienst?
Jahreslöhne von CHF 148’200.–
Welches ist der mindestversicherte Verdienstausfall, damit ggf. ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht?
CHF 500.– pro Monat
Welches Finanzierungsverfahren liegt den ALV-Finanzen zu Grunde?
Das Ausgaben-Umlage-Verfahren (sog. modifiziertes AUV, weil mit Ausgleichsfonds)
Welche sind die wichtigsten Finanzierungsquellen der ALV?
Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber sowie (ggf.) Kapitalerträge des ALV-Ausgleichsfonds
Wann genau beginnt und endet die ALV-Beitragspflicht für Arbeitnehmende?
Beginn analog AHV, Ende mit Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder Erreichen des ordentlichen Renteneintrittsalters
Wie hoch sind die Beitragssätze für Arbeitnehmende und -geber (ggf. maximal versicherter Verdienst)?
Für Jahreslöhne bis CHF 148’200.– je 1,1%; für Jahreslöhne ab CHF 148’201.– je 0,5% (Solidaritätsbeitrag) Der maximal versicherte Verdienst beläuft sich auf CHF 148’200.– pro Kalenderjahr.
Wie werden die ALV-Beiträge eingetrieben?
Zusammen mit den AHV-Beiträgen über die Arbeitgeber an die AHV-Ausgleichskassen. Die ZAS (zentrale Ausgleichstelle) übermacht diese dem Seco zur Alimentierung der Arbeitslosenkassen.
Die ALV wird als massgebender Lohn angesehen. Wie verhält es sich mit der Aufteilung der Beiträge?
Von der Arbeitslosenentschädigung werden 5,225% AHV/IV/EO-Beiträge abgezogen (kein Abzug für ALV). Der Arbeitgeberanteil wird zulasten des ALV-Ausgleichsfonds übernommen. Ferner werden Beiträge für die NBU (Suva) und die Risikodeckung in der berufl. Vorsorge (Auffangeinrichtung) abgezogen.
Nach welchem Parameter (Benchmark) ist massgebend für ein Anheben des Höchstbetrags der Gesamtentschädigung?
Der maximal im Rahmen der Unfallversicherung (UVG) versicherte Verdienst.
Welche Regelung gilt für die Teuerungsanpassung der ALV?
Grundsätzlich braucht es keine Teuerungsanpassung, weil der maximal versicherte Jahresverdienst mit dem des UVGs automatisch angepasst wird und die Entschädigung je nach Personengruppe 70 oder 80% des letztversicherten Verdienstes beträgt.
Welche Arbeitnehmenden haben, wenn die spezifischen Voraussetzungen erfüllt sind, Anspruch auf Leistungen der ALV?
Alle Arbeitnehmenden mit Wohnsitz in der Schweiz, dies unabhängig von ihrer Nationalität
AMM: Welche Versicherten haben Anspruch auf arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM)?
Die versicherte Person muss arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein und es muss ihr keine zumutbare Arbeit zugewiesen werden können.
Was setzt die Teilnahmen an einer AMM voraus?
Die Teilnahme an einer arbeitsmarktlichen Massnahme setzt voraus, dass der versicherten Person ohne diese Massnahme keine Stelle zugewiesen werden kann.
AMM: Welche Voraussetzungen sind für die Teilnahme an AMM seitens der versicherten Person erforderlich
die betreffende Person muss: grundsätzlich vermittlungsfähig und ihre Vermittelbarkeit aus Gründen des Arbeitsmarktes erschwert sein. Zudem muss die Teilnahme an der Massnahme die Vermittlungsfähigkeit der betreffenden Person im erheblichen Mass fördern
Wann hat eine versicherte Person Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALE)?
dazu sind sieben Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen: ganz oder teilweise arbeitslos ist einen anrechenbaren Arbeits- und Verdienstausfall erlitten hat, in der Schweiz wohnt, die obligatorische Schulzeit zurückgelegt und weder das AHV-Rentenalter erreicht hat noch eine Altersrente der AHV bezieht, die Beitragszeit erfüllt hat oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit ist, vermittlungsfähig ist und die Kontrollvorschriften erfüllt hat.
ALE: Wann ist ein Arbeitsausfall anrechenbar?
Der Arbeitsausfall ist anrechenbar, wenn er einen Verdienstausfall zur Folge hat und mindestens zwei aufeinanderfolgende Arbeitstage (ganz Arbeitslose) bzw. für Teilzeitarbeitslose mindestens zwei volle Arbeitstage innerhalb von zwei Wochen ausmacht.
ALE: Zum ALE-Bezug gelten grundsätzlich zweijährige Rahmenfristen , dies einerseits für … und andererseits für …
einerseits für die Beitragszeit andererseits für den Leistungsbezug
ALE: Wann beginnen diese Rahmenfristen zu laufen?
Die Rahmenfrist für den Leistungsbezug beginnt mit dem ersten Tag, für den sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Rahmenfrist für die Beitragszeit beginnt in der Regel zu Jahre vor diesem Tag.
ALE: Wie verhält es sich mit der Erweiterung der Rahmenfrist für Versicherte, die in den letzten 4 Jahren vor Erreichen des ordentlichen Renteneintrittsalters arbeitslos geworden sind?
Die Rahmenfrist wird bis zum ordentlichen Renteneintrittsalter erweitert und es werden 120 zusätzliche Taggelder gewährt.
ALE: Wann beginnen diese Rahmenfristen zu laufen?
Die Rahmenfrist für den Leistungsbezug beginnt mit dem ersten Tag, für den sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Rahmenfrist für die Beitragszeit beginnt in der Regel zu Jahre vor diesem Tag.
ALE: Wie verhält es sich mit der Erweiterung der Rahmenfrist für Versicherte, die in den letzten 4 Jahren vor Erreichen des ordentlichen Renteneintrittsalters arbeitslos geworden sind?
Die Rahmenfrist wird bis zum ordentlichen Renteneintrittsalter erweitert und es werden 120 zusätzliche Taggelder gewährt.
ALE: Wer hat die Beitragszeit erfüllt?
Versicherte, die in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit während mindestens 12 Monte eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben.
ALE: Es existiert eine Härtefallregelung für Personen, denen es nicht möglich war, der Beitragspflicht nachzukommen. Welcher Grundsatz greift hier?
Hier gilt der Grundsatz: Befreit von der Erfüllung der Beitragszeit kann nur werden, wer die Mindestbeitragszeit nicht erreicht.
ALE: Welche dreierlei Gründe gibt es, die zur Anwendung der Härtefallregelung führen
Verhinderungsgründe Unerwartetes, die Lebensumstände plötzlich veränderndes Ereignis Rückkehr aus überjährigem Auslandaufenthalt
ALE: Wann gilt eine arbeitslose Person als vermittlungsfähig?
Sie ist vermittlungsfähig, wenn sie bereit, in der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen
ALE, Vermittlungsfähigkeit: Nennen Sie drei Umstände die der Vermittlungsfähigkeit zuwider laufen (nicht vermittlungsfähig)?
sind Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind zu arbeiten; familiären Gründen – z.B. mangels tragfähiger Lösung für die Kinderbetreuung – nicht in der Lage sind, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, und solche, die aus persönlichen Gründen nur zu sehr eigeschränkten Zeiten (Tages-/Wochenstunden oder weniger als drei Monate lang) arbeiten können.
ALE: Frau Gasser ist aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei der IV angemeldet, wo die Abklärungen laufen. Der Arbeitgeber hat sie gekündigt. Sie ist zu 20% für leichte Tätigkeiten arbeitsfähig geschrieben. Wie steht es mit dem Anspruch auf ALE?
Sofern Frau Gasser die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ist die Arbeitslosenversicherung vorleistungspflichtig. Sie erhält, bis der definitive IV-Entscheid vorliegt das ganze Taggeld aufgrund des letztversicherten Verdienstes. Sollte die IV zuständig sein, wird sie rückwirkend in die Leistungen eintreten und die ALV schadlos halten.
ALE: Wer überprüft die Vermittlungsfähigkeit?
Erstinstanzlich prüft das RAV die Vermittlungsfähigkeit. Die Arbeitslosenkassen entscheiden in der Regel nur bei Klarheit über die Vermittlungsfähigkeit. Im Zweifelsfall müssen sie den Fall der kantonalen Amtsstelle (KAST) unterbreiten.
ALE: Welche Pflichten sind einer arbeitslos gewordenen Person auferlegt?
Betroffene müssen mit Unterstützung der zuständigen Amtsstelle alles Zumutbare unternehmen, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen (Schadenminderungspflicht)
ALE: Wann ist eine zugewiesene Arbeit zumutbar?
Die Arbeit muss dem Alter, den persönlichen Verhältnissen oder dem Gesundheitszustand der versicherten Person angemessen sein. Sie darf die versicherte Person unter- aber nicht überfordern
ALE: Der arbeitslosen Rezeptionistin wird eine Stelle im Service einer Quartierbeiz vermittelt. Muss sie diese annehmen?
Sie muss grundsätzlich jede zumutbare Arbeit unverzüglich annehmen. Dies gilt auch für ausserberufliche Arbeit. Zudem muss sie bereit sein, eine Teilzeitstelle zugunsten einer zumutbaren Tätigkeit entsprechend dem ursprünglichen Beschäftigungsgrad aufzugeben.
ALE: In Bezug auf die Unzumutbarkeit gibt es eine Verschärfung, welche?
Unter dreissigjährige Personen müssen grundsätzlich jede zugewiesene Arbeit annehmen
ALE: Nennen Sie zwei Gründe, wonach eine zugewiesene Arbeit nachweislich unzumutbar ist.
Eine Arbeit ist unzumutbar, wenn sie einen Arbeitsweg (von Tür zu Tür) von mehr als 2 Stunden für den Hinweg und 2 Stunden für den Rückweg ausmacht der versicherten Person einen Lohn einbringt, der geringer ist als 70% des versicherten Verdienstes
ALE: Grundsätzlich beginnt der Taggeldanspruch erst nach einer allgemeinen Wartezeit. Wie verhält es sich diesbezüglich für Versicherte mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren?
Wenn der Jahreslohn CHF 60‘000.– nicht übersteigt, entfällt die Wartezeit (d.h. sofortiger Bezug). Übersteigt der Jahreslohn CHF 60‘000.– sind 5 Wartetage zu bestehen (d.h. die erste Woche gibt es keine Taggelder).
ALE: Grundsätzlich beginnt der Taggeldanspruch erst nach einer allgemeinen Wartezeit. Wie verhält es sich diesbezüglich für Versicherte ohne Unterhaltspflichten?
Solche Personen haben (sofern der Jahreslohn aus Vollzeitarbeit CHF 36‘000.– übersteigt) in jedem Fall eine Wartezeit zu bestehen. Je höher der Lohn, desto höher die Anzahl Wartetage Maximum ab Jahreslohn von CHF 125‘001.– mit 20 Wartetagen (d.h. 4 Wochen keine Taggelder)
ALE: Wann ruht der Anspruch auf ALE?
Der Anspruch auf ALE ruht während Krankheit (nach dem 30. Kalendertag), während des Bezugs von Mutterschaftsentschädigung (MSE), Unfall (ab drittem Tag), Zwischenverdienst (falls höher als die Arbeitslosenentschädigung) oder Einstelltagen als Sanktion
ALE: Wann endet der Anspruch auf ALE
Der Taggeldanspruch endet, wenn die arbeitslose Person eine zumutbare neue Arbeit gefunden hat, nicht mehr vermittlungsfähig ist, eine Altersrente der AHV bezieht oder vorbezieht, alle Taggelder bezogen hat oder mit Ablauf der Rahmenfrist für den Leistungsbezug
KAE Was ist das Ziel der Kurzarbeits- (KAE) und Schlechtwetterentschädigung (SWE)?
Durch die KAE und SWE sollen Arbeitsverhältnisse überbrückend aufrechterhalten werden, um so Entlassungen zu verhüten
KAE Was ist genau durch die KAE abgedeckt (versichertes Ereignis)?
Auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführender, unvermeidbarer Arbeitsausfall von mindestens 10% der üblichen Arbeitszeit (Betrieb oder Abteilung)