Fach 3 Kranken- und Sozialversicherung Flashcards

1
Q

Welche beiden Gruppen der Krankenversicherung kennen Sie?

A
  1. Sozialversicherung (GKV)
  2. Individualversicherung (PKV)
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2
Q

Nach welchen unterschiedlichen Prinzipien arbeiten die jeweiligen Krankenversicherungssysteme?

A
  1. Solidaritätsprinzip
  2. Individualprinzip
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3
Q

Nennen Sie die 5 Säulen der Sozialversicherung

A
  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
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4
Q

Welche Beiträge werden durch den Arbeitgeber als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse bezahlt?

A
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
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5
Q

Was besagt die Meldepflicht des Arbeitgebers gegenüber der Krankenkasse?

A
  • Der AG hat eine Meldepflicht über Kranke-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gegenüber der zuständigen Krankenkasse
  • Der AN hat hierfür die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen
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6
Q

Bis wann muss der AG die Sozialversicherungsbeiträge an die KrKa abtreten?

A

Sozialversicherungsbeiträge sind bis spätstens zum 3.letzten Banktag des gleichen Monats zu entrichten

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7
Q

Wie hoch ist der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherungen?

A
  • 14,6 Prozent
  • plus eventuellen individuellen Zusatzbeitrag der einzelnen KrKa
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8
Q

Welche Personen sind in der gesetzlichen KrKa pflichtversichert?

A
  1. alle AN bis zur Jahresarbeitsentgeldgrenze
  2. Studenten, Praktikanten, Auszubildende
  3. Behinderte
  4. Rentner
  5. Arbeitslose
  6. Bezieher von Unterhaltsgeld
  7. bestimmte Selbständige
    8.
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9
Q

Wann bezahlt der AG im Krankheitsfall?

A
  • bei Arbeitsunfähigkeit, anstelle des Einkommens (für Entgeltfortzahlung mind. 4 Wochen beim aktuellen AG)
  • In den ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter Arbeitsentgelt (durch Umlageverfahren1 wird es ihm erstattet)
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10
Q

Ab wann wird von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld gezahlt?

A
  • ab 7 Woche (43. Kalendertag)
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11
Q

Wie hoch ist das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse ?

A
  • 90% des Nettogehaltes
  • max 72 Wochen
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12
Q

Wann bezieht der AN Kinderpflegekrankengeld?

A
  • für Kinder, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum 12. Geburtstag)
  • Für jedes Kind 10 Tage (Alleinerziehende 20 Tage)
  • bei mehreren Kinder 25 Tage (Alleinerziehende 50 Tage)
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13
Q

Wer erhält Mutterschutzgeld?

A
  • weibliche Mitglieder (nicht Familienversicherte)
  • innerhalb der letzten 12 Monate muß für mindestens 9 Monate ein Arbeitsverhältnis oder Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung bestanden haben
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14
Q

Welche Mutteschutzfristen sind Ihnen bekannt?

A
  • 6 Wochen vor der Entbindung
  • 8 Wochen nach der Entbindung
    *
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15
Q

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

A

Es besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Nettoverdienst.

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16
Q

Wie viel Jahre Elternzeit kann man maximal beantragen?

A

3 Jahre

17
Q

Wie hoch ist das Elterngeld?

A
  • 65% Elterngeld des fiktiven Nettoeinkommens
  • mindestens 300 Euro
  • höchstens 1800 Euro
  • Minijob bis 30h oder höchstens 450 Euro erlaubt
18
Q

Wann ist die Elternzeit beim AG spätestens zu beantragen?

A

Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (also 1 Woche nach der Geburt)schriftlich zu beantragen und

19
Q

Wieviel darf man laut MuSchuG in der Elternzeit arbeiten?

A

Minijob bis 30 Stunden pro Woche möglich

20
Q

Was besagt das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

A
  • wird ausgesprochen, wenn eine Gefahr für die Gesundheit oder das leben der (werdenden) Mutter oder des Kindes besteht
  • AG ist zur Lohnfortzahlung verpflichtet
  • “wird aus Umlage2 “ 100% von der Umlagekasse an AG rückerstattet
    *
21
Q

Für wen besteht Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung?

A
  • Versicherung zur Absicherung der häuslichen / privaten und stationären Pflege
  • Zwangsversicherung
  • keine Befreiung möglich
22
Q

Wer bezahlt Beiträge in die Pflegeversicherung?

A
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte
  • Es besteht Versicherungspflicht für alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten.
  • Privatversicherte sind verpflichtet das Risiko der Pflegeversicherung durch einen privaten Versicherungsvertrag gleichwertig abzusichern
23
Q

Welches Ziel hat die Pflegeversicherung?

A

rechtliche und finanzielle Absicherung der ambulanten, häuslichen und vollständigen Pflege. (häusliche Pflege hat Vorrang)

24
Q

Benennen und erläutern Sie die 5 Pflegegrade.

A
  1. geringe Beeinsträchtigung der Selbstständigkeit (BdS)
  2. erhebliche BdS
  3. schwere BdS
  4. schwerste BdS
  5. schwerste BdS mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
25
Q

Nennen Sie die Eckpunkte der Unfallversicherung

A
  1. Versicherungsträger sind gewerbliche, landwirtschaftliche und Seeberufsgenossenschaften (z.B. Berufsg. für Gesundheitsdienste+Wohlfahrtspflege)
  2. Beitragszahler: nur Arbeitgeber
  3. Leistungsanspruch bei Berufskrankheit, Arbeits- oder Wegeunfall
    • Meldepflicht innerhalb von 3 Tagen (72Std.) an BG durch AG incl. Samstag
  4. Pflichtversicherte: alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf Einkommenshöhe
26
Q

Nennen Sie die Eckpunkte der Rentenversicherung

A
  • Erwerbs-, Berufsunfähigkeitsrente
  • Versicherungsträger: Bundesknappschaft, Landesversicherungsanstallten.
  • Beitragszahler: AG+AN je zur Hälfte
  • Pflichtversicherte sind:
  1. alle Angestellte und Arbeiter ohne Rücksicht auf Einkommenshöhe
  2. Auszubildende
  3. Lehrer und Handwerker
  4. Selbständige die sich freiwillig versichern
27
Q

Kann ein Arbeitnehmer sich von der Rentenversicherung befreien lassen?

A

Nein

28
Q

Welche Gesetze regeln die Lohnfortzahlung?

A
  • Aufwendungsausgleichsgesetz §9
    • Umlagenverfahren U1 + U2
    • bei Krankheit von Azubis, Arbeitern und Angestelltenbei Schwangerschaft
  • Lohnfortzahlungsgesetz
    • 42 Kalendertage -> AG
    • 72 Wochen -> KK
  • Mutterschutzgesetz
    • 6 Wochen vor und 8/12 Wochen nach Geburt -> Mutterschaftsgeld
29
Q

Nennen Sie die Eckpunkte der Arbeitslosenversicherung

A
  • Beitragszahler: AN+AG je zur Hälfte
  • Versicherungsträger: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsagenturen für Länder
  • Pflichtversicherung für AN/Azubis und freiwilliger Wehrdienst sowie Bundesfreiwilligendiens
  • Leistungen: Arbeitsvermittlung,Berufsberatung,Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld,Schlechtwettergeld, Insolvenztagegeld
30
Q

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

A
  • 60 % des letzten regelmäßigen Nettoeinkommens
  • 67% mit Kindern
  • incl. eines Nebenverdienstes jedoch nicht höher als 80% des bisherigen Nettogehaltes
31
Q

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

A
  • Anspruch auf ALG hat wer:
    • arbeitslos ist
    • der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht
    • sich beim Arbeitsamt arbeitslos meldet
    • Arbeitslosengeld beantragt hat
    • wer mindestens in den letzten 2 Jahren 12 Monate eingezahlt hat
32
Q

Kann ein Arbeitnehmer sich von der Arbeitslosenversicherung befreien lassen?

A

Nein

33
Q

Welche Lohnsteuerklassen gibt es und für wen gelten sie?

A

Lohnsteuerklasse I:

  • ledige, geschiedene, getrennt Lebende
  • verheiratete, wenn Ehegatte im Ausland lebt

Lohnsteuerklasse II:

  • Personen aus Lohnsteuerklasse I, wenn allein Lebend und in dessen Wohnung mind. ein Kind gemeldet ist

Lohnsteuerklasse III:

  • Verheiratete, wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht
  • beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen und einer Steuerklasse V wählt

Lohnsteuerklasse IV:

  • Verheiratete, die beide Arbeitslohn in etwa gleicher Höhe beziehen

Lohnsteuerklasse V:

  • Verheiratete, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn betiehen und einer Lohnsteuerklasse III wählt

Lohnsteuerklasse VI:

  • wird auf zweiter oder dritter Lohnsteuerklasse eingetragen, wenn ein AN Arbeitslohn von mehreren AG bezieht
34
Q

Welche 7 Arbeitnehmerlohnabzüge gibt es?

A
  1. Lohnsteuer
  2. Kirchensteuer
  3. Solidaritätszuschlag
  4. Krankenversicherung
  5. Pflegeversicherung
  6. Rentenversicherung
  7. Arbeitslosenversicherung
35
Q

Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

A
  • Minijob
  • max. 450€
  • alle Rechte und Pflichten wie Vollzeitkraft
  • 30% Pauschalabgabedurch AG (Betriebsausgabe steuerfrei)
  • mehrere nebeneinander möglich, jedoch werden diese zusammengerechnet, wenn keine Hauptarbeit besteht
  • 1 Nebenjob neben Hauptjob möglich
36
Q

Was sind Teilzeitbeschäftigte?

A

entsprechend wie reguläre Arbeitskräfte der prozentualen Teilbeschäftigung

37
Q

Welche 3 Umlageverfahren kennen Sie.

A

Umlage 1:
Entgeltfortzahlung bei Krankheiten von Azubis, Angestellten und Arbeitern

Umlage 2:
Entgeltfortzahlung bei Schwangerschaft (z.B. Beschäftigungsverbot oder Krankheit) aller Arbeitnehmerinnen

Umlage3:

Insolvenzgeldumlage

38
Q

Welche Steuerfreien Zulagen gibt es?

A
  • Kindergartenzuschuss - unbegrenzt
  • übernahme Handykosten - unbegrenzt
  • Erstattung Internetkosten - max 50€
  • Geschenke an Mitarbeiter einmalig im Jahr 60€ (jedoch je Geburtstag, Namenstag usw)
  • Freigrenze für Sachbezüge 44€
  • Betriebsveranstaltung pro Mitarbeiter 110€
  • Fehlgeldentschädigung 16€
  • Fahrten Wohnunh/Arbeitsstätte 0,30€ pro km
  • Erholungsbeihilfe einmalig im JAhr (pauschal Lohnsteuer 25%)
    • AN 165€
    • Ehegatte 104€
    • pro Kind 52€