Fach 3 Kranken- und Sozialversicherung Flashcards
Welche beiden Gruppen der Krankenversicherung kennen Sie?
- Sozialversicherung (GKV)
- Individualversicherung (PKV)
Nach welchen unterschiedlichen Prinzipien arbeiten die jeweiligen Krankenversicherungssysteme?
- Solidaritätsprinzip
- Individualprinzip
Nennen Sie die 5 Säulen der Sozialversicherung
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Welche Beiträge werden durch den Arbeitgeber als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse bezahlt?
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
Was besagt die Meldepflicht des Arbeitgebers gegenüber der Krankenkasse?
- Der AG hat eine Meldepflicht über Kranke-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gegenüber der zuständigen Krankenkasse
- Der AN hat hierfür die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen
Bis wann muss der AG die Sozialversicherungsbeiträge an die KrKa abtreten?
Sozialversicherungsbeiträge sind bis spätstens zum 3.letzten Banktag des gleichen Monats zu entrichten
Wie hoch ist der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherungen?
- 14,6 Prozent
- plus eventuellen individuellen Zusatzbeitrag der einzelnen KrKa
Welche Personen sind in der gesetzlichen KrKa pflichtversichert?
- alle AN bis zur Jahresarbeitsentgeldgrenze
- Studenten, Praktikanten, Auszubildende
- Behinderte
- Rentner
- Arbeitslose
- Bezieher von Unterhaltsgeld
- bestimmte Selbständige
8.
Wann bezahlt der AG im Krankheitsfall?
- bei Arbeitsunfähigkeit, anstelle des Einkommens (für Entgeltfortzahlung mind. 4 Wochen beim aktuellen AG)
- In den ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter Arbeitsentgelt (durch Umlageverfahren1 wird es ihm erstattet)
Ab wann wird von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld gezahlt?
- ab 7 Woche (43. Kalendertag)
Wie hoch ist das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse ?
- 90% des Nettogehaltes
- max 72 Wochen
Wann bezieht der AN Kinderpflegekrankengeld?
- für Kinder, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum 12. Geburtstag)
- Für jedes Kind 10 Tage (Alleinerziehende 20 Tage)
- bei mehreren Kinder 25 Tage (Alleinerziehende 50 Tage)
Wer erhält Mutterschutzgeld?
- weibliche Mitglieder (nicht Familienversicherte)
- innerhalb der letzten 12 Monate muß für mindestens 9 Monate ein Arbeitsverhältnis oder Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung bestanden haben
Welche Mutteschutzfristen sind Ihnen bekannt?
- 6 Wochen vor der Entbindung
- 8 Wochen nach der Entbindung
*
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Es besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Nettoverdienst.