Abrechnungswesen Flashcards

1
Q

Auf was haben geseztlich Versicherte Anspruch?

A

§ 12 SGB

  • ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung
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2
Q

Wo sind Mehrkosten bei Füllungen geregelt und wie berechnen sie sich?

A
  • §28 Abs. 2 SGB V
  • Pat trägt Mehrkosten, die nicht Leistungsbestandteil laut Bema sind
  • GOZ-Leistung - Bema-Leistung = Mehrkosten
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3
Q

mit welchem Paragrafen werden Privatleistungen bei GKV Patienten geregelt?

A
  • § 8 Abs. 7 BMV-Z
  • Bestätigung des Pat. auf eigene Kosten behandelt zu werden
  • Abrechnung erfolgt dann gemäß GOZ / GOÄ
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4
Q

Was sind Verlangsleistungen und wo werden sie geregelt?

A

= Patient wünscht medizinisch nicht notwendige Leistung

  • §1 Abs. 2 GOZ
  • Vereinbarung gemäß §2 Abs. 3 GOZ
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5
Q

Wonach richtet sich die GOZ?

A

medizinisch notwendig

hier ist das “wie” nicht eingeschränkt

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6
Q

Was ist eine abweichende Vereinbarung und wo wird sie geregelt?

A

= Steigerungsfaktor über 3,5-fach oder unter 1,0-fach

  • Vereibarung gemäß §2 Abs. 1 und 2 GOZ
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7
Q

Was ist eine Analogleistung und wie wird sie geregelt?

A

= nicht in der GOZ enthaltene Leistung

  • §6 Abs. 1 GOZ
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8
Q

Was wird in folgenden Paragrafen geregelt?

  • §8 Abs.7 BMV-Z
  • §1 Abs. 2 GOZ
  • §2 Abs. 1 GOZ
  • §6 Abs. 1 GOZ
  • §10 GOZ
  • §28 Abs. 2 SGB V
  • §4 Abs. 3 GOZ
A
  • §8 Abs.7 BMV-Z = Privatleistung bei GKV-Patienten
  • §1 Abs. 2 GOZ = Verlangsleistungen (medizinisch nicht notwendige Leistungen)
  • §2 Abs. 1 GOZ = Abweichende Vereinbarung
  • §2 Abs. 3 GOZ = Vereinbarung muss folgendes beinhalten
  • §6 Abs. 1 GOZ = Analogleistungen
  • §10 GOZ = privater Rechnungsstellung
  • §28 Abs. 2 SGB V = MKV bei Füllungen
  • §4 Abs. 3 GOZ = Materialkosten
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9
Q

Was muss laut §2 Abs. 3 GOZ auf einer Vereinbarung stehen?

A
  • vor Leistungserbringung
  • Leistungsbeschreibung / Analogposition
  • Gebührennummer
  • Steigerungssatz
  • Unterschrift Pat und ZA
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10
Q

Was ist der Gebührenrahmen in der GOZ und was ist der Schwellenwert?

A
  • Gebührenrahmen: 1,0-3,5
    • drüber oder drunter abweichende Vereinbarung gemäß §2 Abs. 1 GOZ
  • Schwellenwert 2,3
    • von 2,4-3,5 begründen
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11
Q

Was ist bei der GOZ bei Materialkosten zu beachten?

A
  • §4 Abs. 3 GOZ
  • Material mind. so teuer, wie 1,0 facher Satz, dann dürfen die Materialkosten extra abgerechnet werden
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12
Q

Wie wird das Honorar bei Bema und GOZ berechnet?

A

Bema:

Punktzahl x Punktwert

GOZ:

Punktzahl x Punktwert x Steigerugsfaktor

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13
Q

Was ist bei den Laborkosten laut §9 GOZ zu beachten?

A
  • Material und Laborkosten ab 1000€ kann Pat KVA verlangen
  • Laborkosten mehr als 15% überstiegen –> Pat muss umgehend schriflich informiert werden, sonst muss er den Mehrwer nicht zahlen
  • hierzu zählt auch das Eigenlabor!
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14
Q

Was muss laut §10 GOZ auf einer privaten Rechnung stehen?

A
  1. Erbringungsatum der GOZ-Leistung
  2. Gebührennummern und Bezeichnungen
  3. Zahnangabe
  4. ggf. Mindestdauer laut Leistungsbeschreibung
  5. Betrag und Steigerungsfaktor
  6. Gebühren für vollstationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre privatzahnärztliche Leistungen zusätzlich den Minderungsbetrag
  7. bei Entschädigung den Betrag, die Entschädigungsart und die Berechnung
  8. Ersatz von Auslagen: Umfang, Art und Ausführung der einzelnen Leistungen
  9. Material: Art, Menge, Preis
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15
Q

Was ist bei der Abrechnung der Ä1 im Bema zu beachten?

A
  • 1x / Quartal –> als 1. Leistung im Quartal neben anderen Leistungen möglich
  • als alleinige Leistung immer
  • 18-Tage-Regel -> nur bei Quartalswechsel
    • 28.6. - erst am 17.7.
    • Ausnahme: neuer Behandlungfall
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16
Q

Was ist bei der Abrechung der 01 und FU zu beachten?

A

01:

  • 1x/Kalenderhalbjahr
  • mind. 4 Monate (+1Tag) dazwischen

FU:

  • 30.-72. Lebensmonat
  • max. 3x insgesamt
    1. FU muss vom 30.-41. Lebensmonat erfolgen, sonst entfällt sie
  • zur letzten FU 1 Jahr Abstand
17
Q

Welche Beratungen gibt es in der GOZ?

A
  • Ä1 – Beratung (auch telefonisch) 1x je Behandlungsfall (ca. 1x/Monat, als alleinige Leistung immer)
  • Ä3 – eingehende, das gewöhnliche Maß überschreitende Beratung mind. 10min (1x im Monat bei gleichem Behandlungs-Fall, nur alleinige Leistung oder zusätzlich zu Untersuchung)
  • Ä5 – symptombezogene Untersuchung (auch 1x/Monat für einen Behandlungsfall)
  • 0010 – eingehende Untersuchung einschl. Erhebung des Parodontalbefundes
18
Q

Was ist eine Freiendsituation?

A
  • fehlende 6er+7er+8er
  • einseitig: 1 Quadrant zweiseitig: beide Quadranten im Kiefer
  • fehlende 7er und 8er liegt im Ermessen des ZA
19
Q

Welche Leistungen sind bei einem GKV Pat zusätzliche zur Bema Endo möglich?

A
  • Phys
  • 2140
  • Präendodontischer Aufbau
  • Sterilisation der WK per LAser
20
Q

Was ist bei einer Endo-Schmerzbehandlung zu beachten?

A

Immer über Kasse, auch wenn unter normalen (nicht Schmerzer) Umständen keine KAssenendomöglich wäre. Erst bei nächsten Termin muss entschieden werden.

21
Q

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Endobehandlung über den Bema abzurechnen ist? Endorichtlinien

A
  • Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe
  • Verhinderung einer einseitigen Freiendsituation
  • Erhalt einen funktionsfähigen Zahnersatzes
22
Q

Gebürenposition für: Politur und Kontrolle einer Füllung

A

GOZ: 2130

BEMA: in Fllg mit drin

23
Q

Gebürenposition für: Heilinjektion

A

GOZ: Ä267

BEMA: keine

24
Q

Gebürenposition für: Okklu einschleifen

A

GOZ: 4030 ZE oder 4040

Bema: sK

25
Q

Voraussetzung für die PAR-Behandlung als GKV-Leistung (PA-Richtlinien)

A
  • Fehlen von Zahnstein
  • Anleitung von Mundhygiene-Maßnahmen
  • Mitarbeit des Patienten
  • Behandlungsziel ist, die entzündlichen Prozesse zum Abklingen zu bringen, ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern und einen weiteren Verlust des Alveolarknochens und damit einhergehendem Zahnverlust vorzubeugen.
26
Q

Gebührenordnung für: Implantatprovi

A

GOZ: 2270

Bema: 19i