F62 andauernde Persönlichkeitsänderungen, nicht Folge einer Schädigung oder Krankheit des Gehirns Flashcards

1
Q

F62 andauernde Persönlichkeitsänderung, nicht Folge einer Schädigung oder Krankheit des Gehirns

A

-> nach extremer oder übermäßig anhaltender Belastung oder schweren psychiatrischen Erkrankungen
-> nur stellen, wenn eindeutige und andauernde Veränderung in Wahrnehmung, Verhalten und Denken bezüglich Umwelt und eigener Person vorliegen.
-> Persönlichkeitsänderung sollte deutl. ausgeprägt + mit unflexiblem und fehlangepasstem Verhalten, das vor der pathogenen Erfahrung nicht bestanden hat
-> Änderung sollte nicht Ausdruck oder Residualsymptom einer anderen psych. Störung sein

Ausschluss:
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns (F07)

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Q

F62.0 andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung

A

A. Nachweis einer eindeutigen und anhaltenden Änderung der Wahrnehmug, Beziehung und Denken in Bezug auf Umgebung und sich selbst, nach einer Extrembelastung (Konzentrationslager, Folter, Katastrophen, anhaltende lebensbedr. Situation)

B. Persönlichkeitsänderung ausgeprägt mit unflexiblem/unangepasstem Verhalten mit mind. 2 Symptomen:
1. andauernde feinliche oder misstrauische Haltung gegenüber der Welt, bei einer Person, die solche Eigenschaften vorher nicht zeigte
2. sozialer Rückzug (Vermeidung v. Kontakten bis auf wenige Bezugspersonen mit denen die Betroffenen zusammenleben) -> nicht durch andere psych. Störung bedingt (z.b. aff. St.)
3. andauerndes Gefühl von Leere und/oder Hoffnungslosigkeit -> nicht auf affektive Episode begrenzt + lag vor der Extrembelastung nicht vor -> gesteigerte Abhängigkeit von anderen + Unfähigkeit negative oder aggressive Gefühle zu äußern + depressive Stimmung (depr. St. n. vor Belastung da gewesen)
4. andauerndes Gefühl von Nervosität oder Bedrohung ohne äußere Ursache -> gesteigerte Wachsamkeit, Reizbarkeit (früher nicht vorhanden) -> chronische innere Anspannung -> evt. exzessives Trinken oder Substanzgebrauch
5. andauerndes Gefühl verändert oder anders als die anderen zu sein, ggf. mit Gefühl emotionaler Betäubung

C. Störung der allt. Funktionsfähigkeit als Folge, subjektives Leiden oder nachteilige Ausiwirkung auf soziale Umgebung

D. Pers.änd. rasch nach Extrembelastung aufgetreten (vorher keine Pers.St. oder akzentuierungen oder Entwicklungsst. als Kind/jugendlicher in Anamnese, welche Sy. erklären könnten)

E. Pers.änd. seit mind. 2 Jahren bestehend; nicht in Beziehung zu anderen psych. St. (außer PTBS), kann nicht durch Gehirnschädigung oder -krankheit erklärt werden

F. oft PTBS vorausgegangen; Sy. können sich überlappen -> Pers.änd. kann den chron. Verlauf der PTBS darstellen (vorher mind. 2 Jahre PTBS + 2 weitere Jahre mit Pers.änderung vergangen)

Allgemein:
- andauernde mind >2 Jahre bestehende Persönlichkeitsänderung nach Belastung katastrophalem Ausmaßes
- Belastung extrem -> Vulnerabilität der Person nicht als Erklärung für die tiefgreifende Auswirkung
- feindliche oder misstrauische Haltung gegenüber der Welt, durch sozialen Rückzug, Gefühle der Leere oder Hoffnungslosigkeit, chron. Gefühl von Anspannung wie bei ständigem Bedrohtsein und Entfremdungsgefühl gekennzeichnet.
- PTBS F43.1 kann dieser Form der Persönlichkeitsänderung vorausgegangen sein

Begriffe:
- Pers.änd. nach andauerndem Ausgesetztsein lebensbedrohlicher Situationen, etwa Terrorismusopfer, andauernder Gefangenschaft mit unmittelbarer Todesgefahr, Folter, Katastrophen, Konzentrationslagererfahrungen

Ausschluss:
Posttraumatische Belastungsstörung F43.1

Symptome
- intensive anhaltende Angst
- Schlaflosigkeit
- vielfältige körperliche Beschwerden
- bisherige Wertvorstellungen, Ideale, Ziele, Wahrnehmung des eigenen Körpers zerstört
- massive Schuld- und Schamgefühle, “Überlebensschuld”

-> in ICD 11: komplexe PTBS

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Q

F62.1 andauernde Persönlichkeitsänderung nach psychischer Krankheit

A

A. Nachweis einer eindeutigen und anhaltenden Änderung in der Wahrnehmung, Beziehung und Denken in Bezug auf die Umgebung und zu sich selbst, nach einer oder mehrerer Episoden einer psychiatrischen Erkrankung von der die Betroffene klinisch ohne Residualsymptomatik genesen sind.

B. Pers.änd. ausgeprägt mit unflexiblem/unangepasstem Verhalten, Mind. 2 von

  1. Abhängigkeit von anderen (passive Annahme oder Erwartung, dass andere die Verantwortung für das Lebe der Betroffenen übernehmen; Abneigung über wichtige BEreiche eigener Tätigkeiten oder der eigenen Zukunft zu entscheiden.
  2. sozialer Rückzug oder Isolation infolge der (nicht wahnhaften) Überzeugung oder dem Gefühl, infolge der Erkrankung verändert oder stigmatisiert zu sein. -> diese können durch Einstellungen der Gesellschaft verstärkt werden, sind aber nicht vollst. aus dem sozialen Umfeld abzuleiten. mögl.ist auch Gefühl gegenüber der moralischen Verachtung anderer ungeschützt zu sein (narzistische Kränkung) -> dieses Gefühl sollte aber ich-synthon sein
  3. Passivität, vermindertes Interesse und Vernachlässigung früherer Freizeitbeschäftigungen (wie die soziale Isolation verstärken kann)
  4. Veränderungen der Selbstwahrnehmung der Betroffenen, die zu einem häufigen oder konstanten Anspruch, krank zu sein führt. -> kann mit hypochondrischem Verhalten und einer gesteigerten Inanspruchnahme psychiatrischer oder anderer Dienste verbunden sein
  5. Erwartungshaltung ggü. anderen, von denen Betroffene speziele Vergünstigungen erwarten ider ein Gefühl spezieller Aufmerksamkeit oder Behandlung zu bedürfen.
  6. dysphorische oder labile Stimmung nicht durch eine augenblickliche psych. Störung oder eine vorangegangene psych. Störung mit residualsy. bedingt.

C. Pers.änd. nach psych. Erkr. muss aufgrund der subjektiven emtionalen Erfahrungen der Betroffenen verständlich sein, auch in Hinblick auf frühere Anpassung und Verletzlichkeit, der Lebenssituation einschl. deutl. Haltungen und Reaktionen wichtiger anderer nach der Erkrankung

D. deutliche Störug der alltägl. Funktionsfähigkeit als Folge, subj. Leiden der Betr. oder nachteilige Auswirkungen auf soziales Umfeld

E. Vorgeschichte keine Hinweise auf früher bestehende Persönlichkeitsstörung oder - akzentuierungen oder Per./Entwicklungsstörung im Kindes/Jugendalter, welche die ggw. Pers.änd. erklären würden

F. Pers.änd. bestand mind 2 Jahre lang und stellt keine Manifestation einer anderen psychischen Störung dar und kann nicht als Folge einer schweren Gehirnschädigung oder Krankheit angesehen werden.

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4
Q

F62.1 allgemein

A

durch traumat. Erfahrung einer psych. Krankheit
mind 2 Jahre
keine frühere Persönlichkeitsstörung
kein Residualzustand (z.b. Schizo)

Symptome
- hochgr. Abhängigkeit
- Anspruchs- und Erwartungshaltung ggü. anderen
- überzeugt durch Krankheit verändert/stigmatisiert
- soziale Isolation, Unfähigkeit Beziehungen
- Passivität
- verminderte Interssen
- ständiges Klagen über Kranksein
- dysphorische/labile Stimmung (n. durch aff. Episode)
- alltagsfunktion beeintr.

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5
Q

F62.8 andere Persönlichkeitsänderungen

A

F62.80 andauernde Persönlichkeitsänderung bei chron. Schmerzsyndrom

F62.88 sonstige andere andauernde Persönlichkeitsänderungen

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