Einführung Flashcards
1
Q
Gegenstand des GesellschaftsR
A
- private Verbände, insbesondere deren Entstehung, Organisation und Haftung
- > priv Verbände sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Gesellschafter mit dem Zusammenschluss einen gemeinsamen Zweck verfolgen (§§ 705 ff BGB)
- Prinzipien
- > Schutz der Gläubiger (Außenrecht)
- > Schutz der Minderheitsgesellschafter (Innenrecht)
- Sonderfall: Stiftung (§§ 80 ff. BGB): keine Gesellschaft, sondern verselbständigte Vermögensmasse ohne Verbandsgrundlage
2
Q
Abgrenzung Gesellschaften
A
zu Körperschaften, Anstalten des ÖffR, Stiftungen des ÖffR
-> GR-Bindung von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen!
3
Q
GR-Schutz
A
- Gründungsfreiheit, Art. 9 I
- > wirtschaftliche Betätigung durch Berufs- und Gewerbefreiheit, Art. 12 I
- > Eigentum nach Art. 14
- > allgemeine wirtschaftliche Handlungsfreiheit, Art. 2 I; jeweils nach Maßgabe des Art. 19 III
- Mitgliedschaft in privatrechtlichem Verband, Art. 14 I (eigentumskräftig geschützt)
- auch für jurP des EU-Auslands
- > auch Garantien aus nationalem Recht; aber Anwendungsvorrang von EU-Grundfreiheiten
- > keine GR-Fähigkeit außerhalb der EU
- Allgemeine Vorschriften des BGB finden weitgehend analoge Anwendung